http://www.spiegel.de/panorama/liver…-a-1185795.html
Mit Fahrrädern wäre das eher nicht passiert.
http://www.spiegel.de/panorama/liver…-a-1185795.html
Mit Fahrrädern wäre das eher nicht passiert.
Ist doch mit Fahrrädern bereits passiert. Mit E-Bikes.
Du meinst also Pedelecs. E-Bikes sind nämlich keine Fahrräder.
Du meinst also Pedelecs. E-Bikes sind nämlich keine Fahrräder.
Pedelecs auch nicht. Fahrräder werden ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihnen befindlicher Personen angetrieben.
Da irrst du dich leider: Rechtlich und begrifflich betrachtet sind Pedelecs, die nur durch die Eigenleistung des Fahrers überhaupt erst motorisiert fortbewegt werden können, Fahrräder.
E-Bikes dagegen können ohne Eigenleistung fortbewegt werden ("Gasgriff") und gelten nicht als Fahrräder. Daher finden auf sie auch andere rechtliche Bestimmungen Anwendung.
Ich tätigte meine Aussage nicht mit Blick auf den rechtlichen Status der Drahtesel, sondern mit Blick auf die Möglichkeit, dass die Apparatur beim Laden oder im Fehlerfalle brandgefährlich sein kann und dies in der Vergangenheit auch schon erfolgreich bewiesen hat. Ob das ausgebrannte Gerippe unterm abgebrannten Gebäude vorher ein Versicherungskennzeichen hatte oder keines brauchte ist dann egal.
Daher den Kümmel bitte nur spalten, wenn man ihn auch essen will.
Da irrst du dich leider: Rechtlich und begrifflich betrachtet sind Pedelecs, die nur durch die Eigenleistung des Fahrers überhaupt erst motorisiert fortbewegt werden können, Fahrräder.
In § 1 StVG Abs. 3 werden 2 Punkte behandelt:
1) Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes.
2) Für Pedelecs sind die Vorschriften für Fahrräder anzuwenden.
zu 1) Wären Pedelecs keine Kraftfahrzeuge, bräuchte man diesen Punkt nicht.
zu 2) Wären Pedelecs Fahrräder, bräuchte man diesen Punkt nicht.
aus 1+2) Nichtkraftfahrzeuge sind nicht zwingend Fahrräder.
Das ist in sich auch schlüsssig, weil Fahrräder im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr entsprechend bestimmt wurden. Meine Wortwahl von Oben kommt nicht aus dem Nichts. Diese Begriffsbestimmung ist für die BRD bindendes Recht.
BTW: Welcher Begriff greift denn eigentlich Deiner Meinung nach für Fahrräder, die ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihnen befindlicher Personen angetrieben werden?
Wir reden einander vorbei.
In der Bibliothekt gefunden: Bachelorarbeit "Erfassung von Lärmbelastung durch Fahrradfahrer mittels Sensorplattformen"
Zuerst dachte ich, es ginge um die Lärmbelästigung durch Fahrradfahrer. Die Idee ist aber, dezentral mittels Telefonen den Umgebungslärm zu messen und zu kartografieren. Interessante Idee, die leider durch Windgeräusche nicht gut funktioniert. Zumindest in der Arbeit konnte die Überlagerung der Windgeräusche nicht gut genug beseitigt werden:
Insgesamt aber ein interessanter Ansatz.
Das Projekt klingt nach nem Datenschutzdebakel
Doch dann wird's richtig frostig, wie Robert Scholz, Metereologe beim Deutschen Wetterdienst Hamburg, im Gespräch mit der MOPO erklärt: „In der Nacht zu Sonntag fallen die Temperaturen auf bis zu minus sechs Grad, in Hamburg müssen Fußgänger und Autofahrer deshalb mit Glätte auf Straßen und Fußwegen rechnen.” – Quelle: https://www.mopo.de/29437014 ©2018
Na, da bin ich aber froh, dass ich als Radfahrer offenbar nicht mit Glätte rechnen muss, schon gar nicht auf Radwegen.
Die Zeit zu Kreisverkehren: http://www.zeit.de/2018/02/kreisv…iseltherapeuten
Eintrag in Christine Lehmanns Fahrradblog (Stuttgart).
Eine Radfahrerin wurde von einem Citroen „aufgeladen“ — und die Belehrung über Fahrradhelme ist in etwa so lang wie die eigentliche Unfallmeldung: Citroen lädt Radlerin auf
Interessant finde ich ja die zusätzlichen Details: Radfahrer werden immer als Person dargestellt, Kraftfahrer werden anhand ihres Fahrzeuges identifiziert. Das klingt dann besonders schön, wenn quasi das Kraftfahrzeug den Unfall verursacht, nicht aber die Dame, die das Kraftfahrzeug geführt hat.
Passend dazu ein Artikel im Abendblatt: https://www.abendblatt.de/hamburg/polize…rankenhaus.html
Paywall ist hier egal, einfach Titel und 1. Zeile lesen.
Eine Radfahrerin wurde von einem Citroen „aufgeladen“ — und die Belehrung über Fahrradhelme ist in etwa so lang wie die eigentliche Unfallmeldung: Citroen lädt Radlerin auf
Interessant finde ich ja die zusätzlichen Details: Radfahrer werden immer als Person dargestellt, Kraftfahrer werden anhand ihres Fahrzeuges identifiziert. Das klingt dann besonders schön, wenn quasi das Kraftfahrzeug den Unfall verursacht, nicht aber die Dame, die das Kraftfahrzeug geführt hat.
Dieser Polizeimeldung fehlt nur noch der Hinweis: »Diese Meldung wurde Ihnen präsentiert von Bell, Uvex und Cratoni«
Schön ist auch zu lesen, dass die Radlerin sich verletzt hat. Sie wurde nicht etwa verletzt, nein, das hat sie schon selber besorgt.
Bei solchen Berichten muss ich immer an diesen Artikel denken:
ZitatDen Rest erledigen die PR-Abteilungen der Polizei und die Presse im gemeinsamen Verschleiern der motorisierten Gewalt. Radfahrer*innen »verunglücken«, »werden übersehen« oder befanden sich »im toten Winkel«. Sie fuhren »ohne Helm« oder »mit Kopfhörern«. Selten liest man von Autofahrer*innen, die »Radfahrer*innen totfahren«, ihnen »die Vorfahrt nehmen«, im Auto »durch das Radio abgelenkt« waren. Die Opfer werden zu Verursacher*innen umgeschrieben, die Täter*innen medial entlastet.
Möchte jemand aus der Region einen Leserbrief schreiben und einiges richtig stellen?
https://www.tageblatt.de/lokales/blauli…id,1341898.html