Verkehrssicherheit in der Mönckebergstraße, Hamburg

  • Die Hamburger Polizei veranstaltet in der so genannten dunklen Jahreszeit regelmäßig Informationstermine, um Fußgänger und Radfahrer über die Wichtigkeit reflektierender Kleidung aufzuklären. In diesem Herbst gab es bislang zwei Termine und beide waren eher so… naja.


    Ich hoffe, ich tue den Beamten jetzt nicht Unrecht, aber es geht eben tatsächlich nur darum: Fußgänger und Radfahrer aufklären, dass man mit dunkler Kleidung im Straßenverkehr leicht „übersehen“ wird. Dazu verteilen die Beamten so genannte rote Karten als Erinnerung und reflektierende Geschenke, die besonders bei Kindern sehr beliebt sind.

    Bei beiden Veranstaltungen habe ich versucht mit einem der Beamten ins Gespräch zu kommen, allerdings war die ganze Sache dann doch relativ ernüchternd. Klar, es ist nicht verkehrt, die Verkehrsteilnehmer über Sichtverhältnisse aufzuklären und es ist schon gar nicht verkehrt darauf hinzuweisen, dass man zwischen zwei parkenden Kraftfahrzeugen nicht einfach so auf die Fahrbahn tritt. Bis dahin kein Widerspruch.

    Allein: Ich glaube nicht, dass in der Praxis dort draußen auf der Straße jemand nicht „übersehen“ wird, nur weil er plötzlich diesen reflektierenden Krams am Oberarm klemmen hat. Meine Beobachtungen halten sicherlich keiner wissenschaftlichen Untersuchung stand, aber wenn ich überlege, wo man als Fußgänger oder Radfahrer am häufigsten übersehen wird, dann sind das mitnichten schnurgerade Straßen, in denen man plötzlich mit schwarzer Kleidung unvermittelt vor der Motorhaube auftaucht, sondern ganz normale Situationen im Straßenverkehr, wo meistens der Kraftfahrer nach rechts oder links abbiegen möchte, aber man als ungeschützter Verkehrsteilnehmer plötzlich hinter parkenden Kraftfahrzeugen auftaucht.

    Ich denke da beispielsweise an solche Ecken, wo jeder parkt wie er möchte — und sei es tatsächlich mitten auf der Kreuzung. Oder wo man eben „einfach so“ in einem unmöglichen Winkel hinter einem Bushaltestellenhäuschen wieder an die Kreuzung herangeführt wird. Oder, oder, oder. Überall dort werden Sichtbeziehungen wirkungsvoll unterbrochen, da achtet nunmal niemand mehr beim Abbiegen drauf, ob ihm vielleicht ein bevorrechtigter Radfahrer oder Fußgänger in die Quere kommen könnte. Wenn der Paketdienst und zwei andere Kraftfahrzeuge „mitten auf der Kreuzung“ parken, dann kurbelt man mit Mühe drumherum, achtet aber nicht mehr drauf, ob hinter der Ecke vielleicht jemand die Fahrbahn überquert. Wenn Sichtachsen bis auf den letzten Zentimeter dichtgeparkt werden, braucht man auch keine Warnschilder mehr aufstellen: Man sieht die Leute eben gar nicht mehr, die verschwinden einfach hinter den parkenden Kraftfahrzeugen.

    Und was man nicht sieht, das ist bekanntlich auch nicht dort. Ich brauche wohl nicht lange ausführen, dass die Antwort der meisten Kraftfahrer leider nicht eine angemessene Geschwindigkeit beim Abbiegen an solchen Stellen ist.

    Von der Polizei kam leider nur die übliche Antwort: Man habe zu wenig Personal, außerdem müssten die Leute ja irgendwo parken. Man könnte den Anwohnern ja schlecht das Parken verbieten, denn die könnten nach einem anstrengenden Tag auf der Arbeit nicht noch stundenlang durch die Gegend fahren, um einen Parkplatz zu suchen. Man baue darauf, dass Fußgänger und Radfahrer entsprechend Rücksicht nehmen.

    Ich hätte das gerne neutraler wiedergegeben, aber… es gelingt mir nicht. Ich finde das echt blöd. Es gibt Situationen, an denen kann ich so viel Rücksicht nehmen wie ich will, wenn der Kurvenbereich in einer Kreuzung wie auf dem vorletzten Bild komplett dichtgeparkt wird, werde ich von abbiegenden Kraftfahrzeugen erst im letzten Moment wahrgenommen — und wenn der Abbiegevorgang mit unangemessener Geschwindigkeit stattfindet, ist dann eben keine Zeit mehr zum Bremsen, dann lande ich erst auf der Motorhaube, dann im Krankenhaus und womöglich auf dem Friedhof. Meine einzige Möglichkeit der Rücksichtnahme besteht dann darin, die Fahrbahn nicht im Kreuzungsbereich zu queren, sondern dreißig Meter davon entfernt, wo ich zwar keinen Vorrang mehr habe, aber wenigstens den Gefahrenbereich hinreichend überblicken kann. Mit dem Rad gelingt das aber auch nicht, denn zwischen den parkenden Kraftfahrzeugen kommt man mit dem Rad nicht durch, abgesehen davon müsste ich in vielen Fällen absteigen und auf dem Gehweg weiterschieben.

    Die einzig angemessene Antwort für diese Rücksichtnahme ist eigentlich zu Hause zu bleiben. Ich schaffe es ja sonst noch nicht einmal zur U-Bahn, zum Bus oder zum eigenen Auto.

    Klar, natürlich hat die Polizei zu wenig Personal, aber ich begreife in dieser Hinsicht auf nicht, warum die Verkehrsüberwachung eine derart hoheitliche Aufgabe sein muss, dass nur die Polizei diese falsch parkenden Kraftfahrzeuge entfernen kann. Naja.

    Ich habe mir dann noch eine rote Karte eingefangen, weil mein Schneeweißchen keine gelben Speichenreflektoren, sondern nur so einen weißen Reflektorring am Reifen hat.

    Beim heutigen Termin habe ich einen Beamten noch mal angesprochen, wie es denn nun mit den Handys ist. Er dachte, ich spielte auf Fußgänger an, die unaufmerksam mit dem Blick aufs Handy die Fahrbahn beträten, aber ich meinte abgelenkte Kraftfahrer: Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit kann man in vielen Fahrgastzellen dieses weiß-blaue Leuchten erkennen, weil jemand mit dem Smartphone am Steuer hantiert, manchmal könnte ich bei abbiegenden Kraftfahrern auch problemlos die WhatsApp-Nachrichten mitlesen.

    Aber auch bei dieser Thematik gilt eben, dass die Polizei zu wenig Personal hat. Tja.

    Nun hat man die Strafen für die Nutzung von Mobiltelefonen am Lenkrad zwar deutlich erhöht, aber generell ist es in Deutschland mit dem Auto eben so wie in Amerika mit den Schusswaffen: Wenn man hier in Deutschland erklärt, als Kraftfahrer dürfe man während der Fahrt das Smartphone bitteschön nicht mehr nutzen, gibt’s eben eine Rebellion, weil viele das eben als Eingriff in ihre persönliche Freiheit betrachten.

    Und solange sowohl die Handynutzung am Lenkrad als auch das Falschparken nur als Kavaliersdelikt und Ausleben der persönlichen Freiheit betrachtet werden, liegt es wohl tatsächlich an Fußgängern und Radfahrern, sich in Rücksicht zu üben und mit Reflektionsmaterial zu schmücken.

    Wenn man viel Geld in ein Entertainment-System im Auto investiert, will man das ja schließlich auch nutzen. Persönliche Freiheit und so, da kann man nicht immer den Straßenverkehr in Blick haben.

  • Auf twitter schreibt die Polizei, es habe dort Tipps zur Unfallvermeidung gegeben. Ich finde es nach wie vor schade, dass man allein die potenziellen Opfer anspricht, aber so gut wie nie darüber spricht, ob man denn wie heute Abend bei Dunkelheit und Regen eventuell langsamer als fünfzig Kilometer pro Stunde fahren sollte.

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    Das finden auch andere eher doof:

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  • Was kann man denn da mal tun? Menschliche Wahrnehmung ist ja ein Wunder für sich, weswegen es ja echt irre ist, dass wir uns als fähig beurteilen, Autos zu lenken. Aber aowas mal fußgängerzonentauglich verpacken in der Hoffnung, dass mal jemand auf sein "Recht auf freie Fahrt" verzichtet... Ich mein, wie oft erzählen mir Autofahrtaugliche, dass sie ja bei Regen kaum was sehen. Ich radel immer langsam, eben weil ich mit nassgeregneter Brille kaum sehe. Wieso geht dasnicht mit dem Auto?

    Ach manno, ich finde hier gerade nur frustrierende Beiträge...

  • Der Reflektorstreifen ist doch zugelassen und ersetzt die Speichenreflektoren oder täusche ich mich da? Ich hätte adhoc die Annahme der roten Karte verweigert und abgewartet, was passiert.
    Ausserdem ist die Polizei die Exekutive und wir haben in Deutschland eine Gewaltenteilung. Die Polizei darf nicht anfangen, Gesetze nicht zu befolgen, weil sie die nicht für sinnvoll hält (die Autos müssen ja irgendwo parken) und dafür andere schaffen (rote Karte für Fußgänger, die keine Reflektoren tragen).

  • (5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
    1.ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
    2.Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
    3.mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
    kenntlich gemacht sein.

  • Das war auch mein 1. Gedanke! Absolute Frechheit. Die Karte gebührt dem ach so sympathischen Polizisten und Schiedsrichter in Personalunion!

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Man könnte den Anwohnern ja schlecht das Parken verbieten, denn die könnten nach einem anstrengenden Tag auf der Arbeit nicht noch stundenlang durch die Gegend fahren, um einen Parkplatz zu suchen. Man baue darauf, dass Fußgänger und Radfahrer entsprechend Rücksicht nehmen.

    Ich frage mich ja immer wieso diese "Rücksicht" und "Personalknappheit" immer nur bei Autofahrern gilt. Könnten unsere Freunde und Helfer nicht auch mal Taschendieben, Räubern etc. ebenfalls soviel "Rücksicht" entgegenbringen? Da steht dieses arme Schwein in der Fußgängerzone, hat irren Druck vom Chef1 endlich mal Umsatz zu machen und dann kommen unsere Beige-Grünen und machen ihm den Verdienst für heute auch noch kaputt! Also ehrlich!

    1) Nein, in den Kreisen gibts die Abmahnung nicht als Eintragung in der Personalakte.

    EDIT: Dann würde mich es auch mal interessieren wie es mit der "Rücksicht" aussieht wenn jemand z.B. dringend eine Kellererweiterung braucht weil er sein Zeug sonst nicht mehr unterbringt - sprich, einen 40-Fuß Container auf die Fahrbahn stellt (irntwo muss dat Ding ja hin!). Obs da wohl auch noch soviel "Rücksicht" tun geben tut? Ich behaupte: eher nicht. Dabei ist weder der Kauf noch der Besitz des Containers strafbar oder auch nur eine OWI, und das die Allgemeinheit dann dafür zu sorgen hat das das Ding in meiner Nähe untergebracht werden kann - nun, KfZs führen das täglich vor.

    Währe ja mal eine Idee für eine Reportage. So komplett mit Kamerateam vor Ort und dummen Fragen wieso jetzt der Container da weg muss (ist auch nicht breiter als ein LKW), die parkenden KfZ aber stehnbleiben dürfen.
    Aber ok, das wäre ja dann eine sinnvolle Nutzung meiner GEMA-Gebühren. Das darf nicht sein.

  • Besonders lächerlich wird die Forderung nach Rücksicht, wenn man sich die Verhältnisse verdeutlicht.
    Der Autofahrer müsste vielleicht 5 Minuten für einen anderen Parkplatz investieren. Statt dessen werden aber oft hunderte Fußgänger oder Radfahrer behindert. Und von letzteren wird Rücksicht verlangt...

  • Das mit dem Container fängt doch schon bei der Frage an, warum zwar PKW, LKW und Frachtanhänger monate- und jahrelang am Straßenrand stehen dürfen, während Wohnwagen nach zwei Wochen umgesetzt werden müssen.

    Und nein, ich möchte nicht, dass der 7,50-Meter-Tabbert die Straße zum halben Campingplatz macht, sondern mich ärgern die zugelassenen Anhänger mit Plane und Werbeaufdruck, die erkennbar da nur herumstehen, um sich die Kosten für eine Plakatwand zu sparen. Diese Dinger klauen Parkplätze!

    (Das gibt's auch an Fahrradständern: da stehen dann angekettet schiebefähige Fahrradanhänger bzw. Gepäckkarren im Design des Hamburger Wochenblatts oder des Abendblatts. Die werden genau ein Mal die Woche bewegt, ansonsten blockieren sie Parkplätze.)

  • Das mit dem Container fängt doch schon bei der Frage an, warum zwar PKW, LKW und Frachtanhänger monate- und jahrelang am Straßenrand stehen dürfen, während Wohnwagen nach zwei Wochen umgesetzt werden müssen.

    Wie kommst Du denn darauf, dass die dürfen? Bloß weil es wie hunderte andere Delikte nicht anständig geahndet wird, ist ja noch nicht von einer Erlaubnis auszugehen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Mal wieder ein richtig guter Schnappschuss aus Kiel:

    Sieht jemand den Verkehrsdetektiv? Nein? Ich auch nicht. Ich wollte eigentlich die mangelhaften Sichtbeziehungen an diesem Fußgängerüberweg fotografieren, als der Pizzadienst vorbeisauste und vor dem Fußgängerüberweg plötzlich an Bremsen riss, dann aber doch lieber über den Überweg rollte, um einen Sturz zu vermeiden.

    Hinter dem Auto möchte nämlich gerade ein Kind mit Verkehrsdetektiv-Warnweste den Fußgängerüberweg benutzen. Ich war leider nicht geistesgegenwärtig genug für ein zweites Foto, aber ich halte das trotzdem für ein einwandfreies Beispiel. Weil Kraftfahrer ja irgendwo parken müssen, notfalls auch im absoluten Haltverbot, dessen Rückseite man dort noch erkennen kann, kann man sich mit Warnwesten und Reflektoren einkleiden wie man witzig ist, solange an solchen Ecken keine Sichtbeziehungen hergestellt werden, sagt das Gehirn eben: Da kann ich nichts sehen, da kann auch nichts sein. Das halte ich für ein vollkommen menschliches Verhalten, das man nur mit sehr viel Konzentration im Griff hat.

    Hundert Meter zuvor kam ich an diesem Typen vorbei, an dem ich dann am Montagmorgen auf dem Weg zum Bahnhof glatt „übersehen“ wurde:

    Von links kam eine Kraftfahrerin, die hier wohl von einer Rechts-vor-links-Situation ausgegangen ist oder einfach abgelenkt war, ich fuhr entgegen der Blickrichtung. Hier gilt kraft des Kantsteines eigentlich relativ eindeutig § 10 StVO, für die ganz blöden gibt’s noch ein Dreieck, aber das reicht eben nicht: Wenn man nach links nicht gucken kann, dann kann da ja auch nichts sein, dann braucht man seine Fahrt auch nicht verlangsamen.

    Der verräterische weiß-blaue Schein aus einem rechteckigen Gerät neben dem Lenkrad hat wohl sein übriges dazu beigetragen, dass es mit der Vorfahrt nicht geklappt hat.

    Aber so ist das eben: Falschparken wird als Lappalie, als Kavaliersdelikt abgetan, von der Ordnungsmacht und Politik mit „irgendwo müssen sie ja parken“ legitimiert und dann wundert man sich, warum andauernd Fußgänger umgefahren werden und selbst Warnwesten nicht mehr helfen.

  • Sodele, ich hatte im Nachgang zur Aktion per E-Mail noch Fragen:

    Zitat

    [...]
    1.) Zu den 3 Hauptursachen bei Unfällen KFZ-Rad Fahrende und KFZ-Zu Fuß Gehende befragt, gaben Sie an, dass "eine der Hauptunfallursachen" auch Alkoholkonsum sei. Dazu möchte ich ausführen, dass bei 100 erkannten Unfallursachen auch in einer nach Häufigkeit sortierten Liste der Platz 100 "zu den 100 Hauptunfallursachen" gehört.
    Ich möchte hiermit erneut höflich um Angabe der 3 Hauptunfallursachen der oben genannten Gruppen bitten.

    2.) Wie viele Unfälle gab es im Jahr 2016, bei denen die Ursache "Sichtbarkeit des Rad Fahrenden" bzw. "Sichtbarkeit des zu Fuß Gehenden" war?

    3.) Auf die Thematik "Aufklärung KFZ-Verkehr" angesprochen, führten Sie aus, Sie "nicht vor ein Auto springen können". Auf erneute Nachfrage antworteten Sie, dass im Rahmen von Verkehrskontrollen eine Ansprache stattfindet, allerdings nicht durch VD6. Ich möchte Sie bitten, mir die Frage zu beantworten: Welche konkreten Maßnahmen führt VD6 durch, um KFZ-Führer präventiv zu sensibilisieren?

    4.) abschließende und letzte Frage: Trifft die StVZO (speziell §67) in Hinblick auf die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad aus Sicht der VD6 ausreichende Regelung, um Rad Fahrende sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen?
    [...]

    .. die heute beantwortet wurden:


    so wirklich beantwortet wurden meine Fragen nicht. :huh:

  • Ich finde es hart, dass bei der Unfallursache "Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger" automatisch davon ausgegangen wird, dass die Fußgänger Hauptverursacher dieser Unfälle sind, weil diese sich unachtsam verhalten haben. Zu Fuß eine Fahrbahn zu überqueren, ist erstmal kein Fehlverhalten und dabei machen "Fehlverhalten gegenüber Fußgängern" und "Wenden/Rückwärtsfahren" zusammen ebenso 44% der Unfälle aus. Gehen wir davon aus, dass auch ein Teil der Unfälle bei Fahrbahnquerungen durch ein Fehlverhalten des Autofahrers mitverursacht wurde (nicht angepasste Geschwindigkeit, Ablenkung durch Smartphone etc., beschlagene oder vereiste Scheiben, ...), dann ist diese Antwort in der Tat Victim-blaming vom Feinsten.

  • Und natürlich der obligatorische Verweis auf den §1. Sollen Kinder halt mal etwas Rücksicht auf den Kraftverkehr nehmen!

    Ich finde übrigens diese Perversion des Sichtfahrgebots durch "besseres sichtbar machen anderer" asozial. Aber das zeigt schön, wie die Verkehrswelt bei uns tickt.