Neues aus Stade

  • Das ist natürlich irgendwie doppelt, aber was sind die Alternativen?

    1. Vom Synold-Klein-Weg (aus Richtung Südwesten) zum Helmut-Ernst-Mierecke-Weg (nach Nordwesten) in der richtigen Richtung durch den Kreisverkehr bedeutet, dass 3 Kreiszufahrten überquert werden müssen.

    2. Vom Synold-Klein-Weg zum Helmut-Ernst-Mierecke-Weg auf dem kürzesten Weg durch den Kreisverkehr bedeutet, dass die am stärksten befahrene Kreiszufahrt entgegen der Kreisrichtung überquert werden muss.

    3. Unter der Kreuzung durch den Tunnel.

    Von Norden nach Süden ist es weniger ein Problem, weil dann eine Kreiszufahrt in der richtigen Richtung gequert werden muss.

    Radfahrer, die von den unabhängigen Wegen auf diese Kreuzung stoßen, lassen sich nicht sinnvoll auf die Kreisfahrbahn führen. Das ist zwar grundsätzlich meine bevorzugte Variante für Kreisverkehre, aber dort wird es nicht funktionieren.

    In der Strava-Heatmap erkennt man ganz gut, wo die Hauptströme des Radverkehrs verlaufen, auch wenn darin natürlich nur die Nutzer der Strava-App erfasst sind.

  • Antwort auf meine Einwohnerfrage zum Geisterradeln in der Kurzfassung:

    Der Tunnel kann nicht ausgebaut werden, weil da technische Gründe dagegen sprechen (habe ich mir nicht gemerkt, aber es wurde behauptet, dass man die ganze Brücke dafür neu bauen müsse). Ist auch alles in den Arbeitsgesprächen abgestimmt worden (ich war dagegen, nehme aber an diesen "Arbeitsgesprächen" auch nicht mehr teil, weil: sinnlos).

    Allgemeines Vorgehen gegen Geisterradeln ist ein Fall für die Verkehrserziehung. Angeordnetes Geisterradeln ist kein Geisterradeln, sondern verkehrsrechtliche Notwendigkeit.

    Es scheint überhaupt kein Problembewusstsein zu geben, was die Geisterradler-Problematik in dieser Stadt angeht. Hier gibt es Stellen, da sind die Radfahrer, die auf dem rechten Radweg fahren, in der Minderheit.

  • Der Aussage "bei einer angeordneten oder erlaubte Benutzung eines linken Radweges handelt es sich nicht um Geisterradeln, sondern um eine verkehrsrechtliche Anordnung" stimmte ich zu. Die Notwendigkeit stößt mir aber sauer auf. linke Radwege sind seltenst "notwendig".

    --

    zur doppelten Infrastruktur:

    Warum soll es nicht möglich sein, dass Radfahrende, die offensichtlich gerne durch die Grünanlagen nordwestlich und südwestlich des geplanten Kreisels fahren, den Kreisverkehr in vorgeschriebener Richtung nutzen? Das sind ja gerade die Vorteile des Kreisverkehres, dass ich nicht mehr über 3 Ampeln fahren muss, sondern - einmal im Kreisverkehr drin - Vorfahrt habe. Oder auf den Radwegen: einmal drauf, genieße ich Vorrang/Vorfahrt. Muss nur 10m weiter fahren.

    Aber da kommt dann wieder Doofheit und Bequemlichkeit zusammen. "geht schneller". Wenn dann auch noch die Verwaltung linksseitigen Müll anordnet und an anderer Stelle nicht ahndet/kontrolliert, ist das Elend komplett.

  • Ich bin letztens mit dem Auto im Kreisel auch links herum gefahren, weil ich die dritte Ausfahrt nehmen musste. Das war super, weil es viel kürzer und auch noch schneller war! Die anderen Autos hatten freundlicherweise Platz gemacht, als ich ankam. Also mache ich das von nun an immer so.

  • Ich habe gerade den genauen Wortlaut der Antwort per Mail erhalten.

    Zitat

    Schiffertor-Kreisel: Unterführungen sind selbst Notlösungen mit eigenen Risiken (Rampen, Einsehbarkeit, soziale Kontrolle). Radfahrer und Fußgänger gehören für die Verkehrswende grundsätzlich auf Augenhöhe. Technisch würde eine regelkonforme Fahrradunterführung ein Neubau der Brücke Schiffertorstraße/Burggraben bedeuten. Das jetzige Brückenbauwerk hat einen Solbalken. Es limitiert die geringe lichte Höhe der heutigen Unterführung; diese ist in der heutigen Form nicht für Fahrradverkehr nutzbar. Diese westliche Unterführung soll abgerissen werden, um kleinen Booten künftig die Fahrt unter der hierfür aktuell erhöhten Backeltrog-Brücke bis zum Alten Hafen zu ermöglichen.

    Neue Fahrradrampen würden diesen Wasserlauf erneut versperren. Ihre Entwicklungslängen durchkreuzen die Verknüpfungen für Fuß- und Radverkehr aus allen Richtungen.

    Der Arbeitskreis Radverkehr hat sich am 29.8.19, 10.10.19 und 21.11.19 mit dem Kreisverkehr Schiffertor befasst. Dabei wurden Optimierungen auf Straßenniveau thematisiert.

    Geisterradeln: Dies einzudämmen ist eine Aufgabe der Verkehrserziehung. Angeordnete Benutzungspflichten im Zweirichtungsverkehr sind kein Geisterradeln, sondern gehorchen einer Notwendigkeit, auch wenn hierbei unerwünschte Nebeneffekte entstehen können.

    Bei den eigenen Risiken einer Unterführung stimme ich zu: Radien, Gefälle, Einsehbarkeit. Das müsste sorgfältig geplant und abgewogen werden und ist nicht mal eben so gemacht.

    Dass man für eine Unterführung die Brücke neu bauen müsste, teile ich nicht. Man könnte auch den Weg weiter absenken, um die benötigte Durchfahrtshöhe zu erreichen.

    Es stimmt auch, dass der AK Radverkehr sich mit dem Kreisverkehr befasst hat. Seitens der Verwaltung wurde ausschließlich die "Optimierung auf Straßenniveau" thematisiert, obwohl von uns auch Vorschläge eingebracht wurden, wie man die Rampen und Zufahrten anlegen könnte, ohne die Zufahrt für Boote in den Schwingekanal zu versperren.

    Beispiele, wie angeordnete Benutzungspflichten im Zweirichtungsverkehr in Stade einer Notwendigkeit gehorchen, kann man hier auf einigen Bildern sehen: Stader Highlights

    Das Geisterradeln ist ansonsten ein Thema, das alle Altersschichten betrifft. Mit der Verkehrserziehung an den Schulen erreicht man nur Kinder und Jugendliche. Mit Richtungspfeilen, die an Geisterradler-Hotspots die zulässige Fahrtrichtung verdeutlichen, erreicht man alle. Genauso mit einer Anti-Geisterfahrer-Kampagne durch Schilder, Plakate, Zeitungsartikel, ....

    Und wenn man mal konsequent auf die Notwendigkeit mit Nebenwirkungen der überall zu findenden Zweirichtungs-Scheixxe verzichten würde, könnten die Leute vielleicht auch eher begreifen, dass das aus gutem Grund verboten ist.

  • Der Aussage "bei einer angeordneten oder erlaubte Benutzung eines linken Radweges handelt es sich nicht um Geisterradeln, sondern um eine verkehrsrechtliche Anordnung" stimmte ich zu. Die Notwendigkeit stößt mir aber sauer auf. linke Radwege sind seltenst "notwendig".

    Definiere "notwendig".

    Ich habe hier ein Beispielfoto aus Wiesbaden, da ist der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg gegen die Fahrtrichtung ausgeschildert.

    Kurt-Schuhmacher-Ring/Ecke Hollerbornstraße.

    Das ist Autoverkehrsinfrastruktur in Reinform. Ohne irgendeinen ernsthaften Gedanken an Radfahrer und Fußgänger verschwendet zu haben.

    Eine mögliche Sofortmaßnahme wäre, die Benutzungspflicht aufzuheben und statt des vorhandenen [Zeichen 240] gemeinsamer Fuß- und Radweg ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] Fußweg, Radverkehr frei dorthin zu stellen.

    Aber das Fahrradfahren hochbord entgegen der Fahrtrichtung komplett verbieten???

    Oder Fahrradfahrer durch kompletten "Blauschilderabbau" auf die Fahrbahn zwingen?

    Darin sehe ich keine Optionen. Und ein Komplettumbau verknüpft mit einer effizienten Verkehrswende lässt sich nicht von jetzt auf Gleich verwirklichen.

    Selbst wenn man auf beiden Seiten breite Einrichtungs-Fahrradwege baut und dafür Fahrbahnen zurückbaut, müsste man noch die Querungsmöglichkeiten verbessern.

    Gut Stade ist nicht Wiesbaden. Aber auch für Stade sollte gelten: Jahrzehntelangen Autoverkehrsinfrastruktur-Ausbau kann man nicht durch den Abbau von "Blauschildern" über Nacht zurückdrehen.

  • Gut Stade ist nicht Wiesbaden. Aber auch für Stade sollte gelten: Jahrzehntelangen Autoverkehrsinfrastruktur-Ausbau kann man nicht durch den Abbau von "Blauschildern" über Nacht zurückdrehen.

    Doch, selbstverständlich kann man das. Oder alternativ wenigstens deren Bedeutungsgehalt ändern, indem die damit verbundene Benutzungspflicht aus der StVO gestrichen wird.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Aber das Fahrradfahren hochbord entgegen der Fahrtrichtung komplett verbieten???

    Oder Fahrradfahrer durch kompletten "Blauschilderabbau" auf die Fahrbahn zwingen?

    Warum nicht? Die Fahrbahnen sind ausreichend breit für Räder, da kann man sogar problemlos nebeneinander fahren oder überholen.

    Auch wenn das Bild wohl bei beginnender Dämmerung aufgenommen wurde, kaum KFZ-Verkehr.

  • Doch, selbstverständlich kann man das. Oder alternativ wenigstens deren Bedeutungsgehalt ändern, indem die damit verbundene Benutzungspflicht aus der StVO gestrichen wird.

    Natürlich kann man alle Blauschilder über Nacht abbauen. Das würde bedeuten, dass viele Fahrradfahrer*innen plötzlich nicht mehr dort fahren könnten, wo sie es gewohnt sind zu fahren. Im Sinne der Radverkehrsförderung sollte man zuvor überprüfen, ob das verstärkt dazu führt, dass weniger Rad gefahren wird oder ob dann mehr Rad gefahren wird. Ich befürchte es würde dann deutlich weniger Menschen Rad fahren.

    Etwas ganz anderes ist es den Bedeutungsgehalt der Schilder [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] so zu ändern, dass damit keine Benutzungspflicht mehr verbunden ist.

    Das könnte tatsächlich den Radverkehrsanteil steigern.

    Aber im Prinzip genügt es dafür einen Schildertausch vorzunehmen:

    Anstatt [Zeichen 240] ist es zum Beispiel möglich [Zeichen 239] plus [Zusatzzeichen 1022-10] aufzuhängen.

    Und statt [Zeichen 237] plus [Zusatzzeichen 1000-31] ist es möglich [Zusatzzeichen 1000-33] ohne das Blauschild aufzuhängen, für die Gegenrichtung entsprechend [Zusatzzeichen 1022-10].

    In vielen Fällen genügt es auch, dieses Schild [Zeichen 241-30] abzubauen. Wenn ein am Pflaster oder einer Linie erkennbarer Radweg vorhanden ist, dann darf der als Angebotsradweg weiter genutzt werden.

    Gerade bei einigen der richtig krassen Beispiele von Yeti aus Stade frage ich mich, warum die Verkehrsbehörde das nicht tut.

  • Zitat

    Ich befürchte es würde dann deutlich weniger Menschen Rad fahren.

    Verstehe ich nicht. Sie sind also mit dem Rad unterwegs. Haben die Hälfte des Weges zur Arbeit zurück gelegt. Plötzlich ist ein Radweg zu einem Fußweg mit Radfreigabe umbeschildert. Wie viele Menschen in Ihrem Weltbild kehren dann um, kaufen sich ein Auto und fahren zur Arbeit statt illegal auf dem Fußweg weiter zu radeln?

  • Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

  • Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

    Der farblich gut getarnte abgesetzte Schachtdeckel auf der Innenseite ist dann noch das i-Tüpfelchen auf der wilden Kurvenfahrt. :evil:

    Wenn nicht so eine perfekte und sichere Fahrbahn links daneben wäre, müsste man fast vermuten, dass es Unfähigkeit im Straßenbau ist - so sieht es eher nach zukünftiger Kundenakquise für die lokalen Ärzte und Sanitätshäuser aus.

  • Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

    ist der Zebrastreifen wirklich schräg aufgepinselt?

    Und die Führung des Radweges ist doch wohl nur zu dem Zweck so angelegt, damit kein Radfahrer bremsen muss, wenn jemand auf dem Zebra von links kommt, denn zwischen Bordstein und Radweg ist genug Platz zum Warten und Gewähren des Vorrangs der Radfahrer ...

    Und ansonsten hätte man ja auch auf dem Radweg einen Zebrastreifen eingebaut.

    ^^

  • Aus der Perspektive sah mir das auf den ersten Blick fast wie ein Hakenkreuz aus.

    Das habe ich auch gleich gedacht und ich habe mich gefragt, wohin der rechte Ast des roten Pflasters eigentlich hinführen soll: Da wird das Hakenkreuz dann später vermutlich noch vollendet, wenn hier das fehlende Stück auch noch rot gepflastert wird. Das ist wirklich ein Fall für extra-3

    Abgesehen von der Assoziation: Wer glaubt, dass man auf so etwas Fahrrad fahren kann?

  • Verstehe ich nicht. Sie sind also mit dem Rad unterwegs. Haben die Hälfte des Weges zur Arbeit zurück gelegt. Plötzlich ist ein Radweg zu einem Fußweg mit Radfreigabe umbeschildert. Wie viele Menschen in Ihrem Weltbild kehren dann um, kaufen sich ein Auto und fahren zur Arbeit statt illegal auf dem Fußweg weiter zu radeln?

    Wenn der Fußweg umgeschildert wurde

    von Gemeinsamer Fuß und Radweg [Zeichen 240] (ALT!)

    zu

    Fußweg mit Radverkehrfreigabe [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] (NEU!)

    dann ist das eine einfache Möglichkeit, den Radverkehr zu verbessern, weil Fahrradfahrer*innen, die das gerne möchten, dann die Fahrbahn benutzen können. Fahrradfahrer*innen, denen das Fahrbahnfahren aus welchen Gründen auch immer unangenehm ist, können weiter hochbord fahren.

    Und das ist auch nicht verboten, wenn dort [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] steht.

    Würde man jedoch einfach nur das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg abbauen, dann wäre es tatsächlich illegal weiter Hochbord zu fahren. So lange das nicht kontrolliert wird und es zu keinen spektakulären Unfällen auf dem Hochbord kommt, wird das vermutlich keinen groß interessieren, wenn da weiter geradelt wird. Aber es wäre dann ordnungswidrig, dort auf den Fußweg weiter Fahrrad zu fahren. Und ich kenne Leute, die sich im Falle von Kontrollen dann drangsaliert sehen und solche Straßen zukünftig ganz vermeiden und/oder einfach seltener das Fahrrad benutzen. Die kaufen sich dann kein Auto, denn viele haben bereits eines. Haben sie keines fahren dort manche einfach nicht mehr lang, wo sie es bisher legal konnten, jetzt aber gezwungen sind, die Fahrbahn zu benutzen, und befürchten müssen, dass sie andernfalls dort zur Kasse gebeten werden.

    In meinem Weltbild kenne ich niemand, der sich daran stören würde, wenn gemeinsame Fuß- und Radwege umgeschildert würden zu Fußwegen mit Radverkehrfreigabe. Deshalb würde auch keiner auf's Auto umsteigen.

    Ich kenne auch niemand (zumindest keinen Fahrradfahrer), der sich daran stören würde, wenn [Zeichen 237] und [Zeichen 240] ihren Zwangscharakter verlieren würden. Also wenn diese Schilder nicht mehr dazu verpflichten würden, den Radweg zu benutzen, so dass man legal auf der Fahrbahn fahren kann. Mehrere Autofahrer, die ich darauf angesprochen habe, sehen das allerdings sehr skeptisch.

    Wenn allerdings Hochbordradwege entfernt werden, dann hagelt es Proteste auch von Fahrradfahrern: Siehe zum Beispiel hier:

    https://www.google.com/maps/search/HA…t/data=!3m1!1e3

    Man hatte das in Hannover in der Stammestraße so gemacht: Die Bürgersteige mussten erneuert werden. Der dort durch das Pflaster deutlich erkennbare und von vielen Fahrradfahrer*innen genutzte Hochbord-Angebotsradweg wurde nicht erneuert, weil viel zu schmal und die Stammestraße Teil einer Tempo-30-Zone in der keine Hochbordradwege vorgesehen sind.

    Eine Beruhigung der Proteste der Fahrradfahrer*innen konnte erst dadurch erreicht werden, dass die Stammestraße zur Fahrradstraße gemacht wurde. Hier hatten die Verwaltung und die Politik Mut bewiesen und sich über das Gemeckere der Autofahrer hinweggesetzt, die sich durch die Einrichtung der Fahrradstraße gegängelt sahen vom Radverkehr, der ja in der Fahrradstraße - zumindest theoretisch - Vorrang genießt.

    Hier dieselbe Stelle auf google-streetview von 2008. Da gab es noch die Hochbordradwege, allerdings nicht verpflichtend, sondern als Angebotsradwege.

    https://www.google.com/maps/@52.34233…!7i13312!8i6656

    Das ist m. E. das Schlimme an dem was da gerade in Stade passiert: Da kann man sich nicht dazu durchringen, die Hochbord-Radweg-Infrastruktur zurückzubauen und im Gegenzug den Autoverkehr reduzieren und die Straßen zu Fahrradstraßen machen. Wenn man das schon nicht macht, dann sollte man wenigstens darauf verzichten, die Hochbordradwege verpflichtend zu machen. Stattdessen könnte man an einem Ende (in Fahrtrichtung) dieses Schild aufstellen: [Zusatzzeichen 1000-33] und entgegengesetzt der Fahrtrichtung dieses Schild aufstellen: [Zusatzzeichen 1022-10] Warum macht das die Stader Verkehrsbehörde nicht?

    Gerade bei dem Kreisel in Bahnhofsnähe in Stade ist es doch so, dass Fahrradfahrer ungern die volle Kreiselumfahrung wählen, sondern lieber den kürzesten Weg fahren. Yeti hatte ja darüber berichtet. Dann sollen sie das auch dürfen, denke ich. Und dann sollte eine Ausschilderung erfolgen, die das erlaubt!

  • Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

    Gibt es bereits irgendwelche Pläne, aus denen hervorgeht, wie das einmal ausgeschildert werden soll? Ich habe gerade versucht diesen Kreisel auf deinem Foto auf googlemaps zu finden. Aber bei den vielen Kreiseln in Stade ist mir das nicht gelungen. Der Kreisel beim Presseservice Nord ist es nicht.

    Der Kreisel Am Bahnhof/Am Güterbahnhof ist es auch nicht.

    Und der Kreisel bei Aldi ist es auch nicht.

    Doch der bei Aldi. Vielen Dank. Auf deinem Foto von der Zeichnung konnte ich es erkennen. Und das Foto ist an der Einmündung Glückstädter Straße entstanden.