Neues aus Stade

  • Renata- Ecke Hirschbergstraße ist ebenfalls eine solche Furt (ohne rote Farbe jedoch) an einer RvL-Einmündung neu markiert worden.

    Das ist schon cool: neben der Furt gibts einen Zebrastreifen. Hat man als Radfahrer auf dem nicht-benutzungspflichtigen Radweg jetzt Vorrang vor einem Auto das von rechts kommt? Nein. Als Fußgänger auf dem Zebrastreifen: Ja klar. Man sieht ja was gemeint ist. Super dass das direkt neben einer Grundschule ist.

    In Google Street View (von vor ein paar Jahren) gabs die Furt aber auch schon; ziemlich abgenutzt.

    (Ist also weder neu noch aus Stade.)

  • Hat man als Radfahrer auf dem nicht-benutzungspflichtigen Radweg jetzt Vorrang vor einem Auto das von rechts kommt? Nein.

    Aus meiner Sicht hast du schon Vorrang, da du an der Vorfahrtsregelung der Straße teilnimmst (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung vs. Vorfahrt achten)
    Wie es bei einem für Fahrräder lediglich freigegebenen Fußweg aussehen würde, bin ich mir gerade selbst nicht sicher.

  • Die Vorfahrtregelung gilt immer für die gesamte Straße. Wenn dort rechts-vor-links gilt, hat der weiße Benz Vorfahrt und die Furtmarkierung dürfte dort nicht vorhanden sein. Wenn es sich in Blickrichtung um eine Vorfahrtstraße handelt, dann gilt das auch für den Radweg und sogar für Radfahrer auf dem Gehweg (selbst wenn sie in der falschen Richtung darauf fahren oder wenn er gar nicht für den Radverkehr freigegeben wäre).

  • Dort gilt Rechts vor links. Früher (Streetview) war dort noch in Blickrichtung Vorfahrt. Die Furt wurde jedoch kürzlich irgendwann erneuert. Also nach Änderung der Vorfahrtsregelung.habe ich auch schon bei der "Radlhauptstadt" gemeldet. Ist aber wohl nicht ganz oben auf der Prioritätenliste, geht ja nicht um Kfz.

    /man sieht ja auf dem Bild sogar noch die Hilfsmarkierungen.

  • Wieder mal SVB-Murks aus Stade

    Auf dieser abschüssigen Strecke in der Harburger Straße geht es gemeinsam mit den Fußgängern und Z240 bergab. Hier erreicht man spielend mehr als 30km/h. Die Breite habe ich nicht gemessen, vermutlich wird nicht einmal das Mindestmaß von 2,50m eingehalten. Die "besondere Gefahrenlage" auf der Fahrbahn ist klar zu erkennen ;) Der Weg in Gegenrichtung entlang der Mauer ist übrigens auch mit Z240 versehen und insgesamt 1,60m breit, gemessen von der Bordsteinkante bis zur Mauer. Alles nur wegen der Sicherheit!

    Kurz vor dem Kreisverkehr wird die Fläche optisch aufgeteilt, es gilt aber nach wie vor Z240.

    An den Übergängen neben dem Kreisverkehr führt der rot gepflasterte Teil zur Radwegfurt, der grau gepflasterte Teil zum Fußgängerüberweg. Für den Radfahrer wird deutlich: rot = Radweg, grau = Gehweg, auch wenn das Z240 nach wie vor einen gemeinsam zu nutzenden Weg ausweist. Eine kreisrunde Führung von Radwegen um den Kreisverkehr sucht man in der gesamten Stadt vergeblich. Stattdessen setzt man lieber auf starke Verschwenkungen, damit es für alle Verkehrsteilnehmer spannend bleibt, ob die Radfahrer dem Verlauf des Kreisverkehrs folgen oder die Ausfahrt nehmen.

    Nach dem Abbiegen in die Straße Hinterm Teich wird der rote Weg sogar vom grauen Weg getrennt. Hier hat man also einen nicht benutzungspflichtigen Radweg (rot) und einen getrennt verlaufenden Gehweg. Dass man stattdessen nicht gleich eine Überleitung der Radfahrer auf die Fahrbahn in der Tempo 30 Zone gebaut hat, liegt vermutlich am Stader "Paradigma", dass man Radfahrer auf jeden Fall von der Fahrbahn fern halten will.

    50m Zeit weiter wird der graue und der rote Weg wieder zusammen geführt und ist ab da komplett rot gepflastert. Hier ist zwar der Bordstein abgesenkt, so dass auch diejenigen, die nicht schon oben am Kreisel auf die Fahrbahn gefahren sind, das hier tun könnten, aber die meisten Radfahrer fahren hier auf dem roten Pflaster weiter, weil für sie rot=Radweg bedeutet. Dass der Weg nicht benutzungspflichtig ist, interessiert die Wenigsten.

    Da haben wir also wieder einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, allerdings auch ohne Kennzeichnung. Spannend wird es also im Haftungsfall bei einem Unfall mit Fußgängern: Durfte der Radfahrer hier fahren, weil die gesamte Gestaltung den Eindruck erweckt, dass es sich um einen Radweg handelt? Ist für den Radfahrer davon auszugehen, dass diese Fläche (auch) für den Radverkehr vorgesehen ist oder ist das ab der Zusammenführung der beiden Wege ausschließlich ein Gehweg, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben? Warum hat man den Weg dann nicht grau gepflastert?

    Und warum führt hier eine rote Furtmarkierung über die Seitenstraße, obwohl die rechts-vor-links Regel gilt? Die gestrichelte Haltelinie ist brandneu, aber bei Radfahrern wird weiterhin der Eindruck erweckt, sie hätten Vorfahrt. Dabei ist das hier sowieso die letzte Chance, den Weg zu verlassen und auf die Fahrbahn zu wechseln, weil die Buckelpiste im Hintergrund definitiv kein Radweg mehr ist.

    Man könnte natürlich auch grundsätzlich fragen, warum dort eine 30-Zone angeordnet ist und nicht einfach eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h. Es gibt in dieser Straße nur ein einziges Wohnhaus, und sonst nur einen Pizzabringdienst und eine Autowerkstatt.

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (1. Juni 2018 um 09:56)

  • Die getrennten Wege, die später zusammengeführt werden, befinden sich in der Straße Hinterm Teich (30er Zone). Das Z240 steht in der Harburger Straße, gilt also auch nicht für die Straße Hinterm Teich. In der Harburger Straße, kurz vor dem Kreisel gilt natürlich sowohl auf den rot als auch grau gepflasterten Bereichen Z240.

    Hier: https://goo.gl/maps/AqXohDQeSbx

    Fährt man die Harburger Straße weiter, dann steht hinter dem Kreisel gar kein Blauschild. Dort gibt es auch einen optisch in zwei Bereiche getrennten Hochbordweg. Ich fahre dort immer auf der Fahrbahn, weil es ja keine Benutzungspflicht mehr gibt. Das hat auch den Vorteil, dass ich über die Hansebrücke auf der Fahrbahn fahren kann, weil dort das Blauschild erst an einer Stelle steht, die ich beim Einbiegen aus der Harburger Straße gar nicht sehen kann und weil der Bordstein dort 30cm hoch ist, kann ich auch nicht mehr von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln. Vor allem beim Linksabbiegen am anderen Ende der Brücke ist das praktisch, weil man vom Radweg eine völlig schikanöse Ampelschaltung zu beachten hat, während der Fahrbahnverkehr ausreichende Grünphasen hat.

  • Dann ist es natürlich völlig gaga, durch rote Pflasterung zu suggerieren, wo rotes Pflaster liegt dürfen Radfahrer fahren.

    Gibt es den Straftatbestand "Anstiftung zur Owi gegen die StVO im Amt"?

    Könnte den bitte jemand einführen? Mit fünf Jahren Sandschippen als Sanktion?

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Bei einem der Gespräche hat mir ein leitender Mitarbeiter der Stadtverwaltung gesagt, dass man an der Benutzungspflicht für gemeinsame Geh- und Radwege auch in weniger stark befahrenen Straßen festhält, weil mit einer Aufhebung der Benutzungspflicht ein Fahrbahnbenutzungszwang einhergeht und man nicht alle Radfahrer zwingen möchte, auf der Fahrbahn zu fahren. Das war der Selbe, der mir gesagt hat, dass in Stade "das Paradigma gilt, dass Radwege, wo sie vorhanden sind, auch benutzt werden sollen". Man gibt also zu, dass man seit 20 Jahren ignoriert, dass die allgemeine Radwegebenutzungspflicht 1997 abgeschafft wurde.

    Diesen Stadtangestellten habe ich neulich auf einem rot gepflasterten Weg ohne Blauschild (also ein Gehweg, der nur auf den ersten Blick so aussieht, als dürfe man darauf Fahrrad fahren) mit dem Fahrrad fahren sehen (in der Tempo 30 Zone, wo man sowieso immer auf der Fahrbahn fahren kann/soll).

    Fazit: Über die Fahrradinfrastruktur entscheiden hier Schönwetter-Gehwegradler. Immerhin ist er auf der rechten Straßenseite gefahren, aber wenn es das rote Pflaster nur auf der linken Seite gibt, fahren auch fast alle auf der linken Seite. Wenn man die Verwaltung darauf hinweisen würde, kann man davon ausgehen, dass da wieder innerhalb weniger Tage ein illegales Blauschild aufgestellt wird, weil es im gesamten Stadtgebiet -wenn überhaupt- nur ganz wenige Straßen gibt, auf denen aufgrund der Verkehrsbelastung eine Benutzungspflicht zu rechtfertigen wäre. Die Gerichte orientieren sich bei dieser Frage in der Regel an ERA 2010 und gehen bei einer Spitzenlast von ca. 2000 Kfz/Std. von einer besonderen Gefahrenlage aus, wobei natürlich immer die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.

    Es gibt in Stade quasi keinen Durchgangsverkehr, da die A26 am Ortsrand endet und in die B73 übergeht, die das Stadtgebiet nur tangential berührt. Die Hauptstraßen nehmen also nur den Verkehr auf, der in und aus der Stadt führt.

    Ich habe kürzlich ein Urteil des VG Braunschweig gelesen, wo gegen die Benutzungspflicht auf dem Altewiekring und Hagenring in Braunschweig geklagt wurde. Auch wenn das Gericht bei einer Verkehrsbelastung von 38.000 Kfz/Tag vom Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage ausging, hat es dennoch die Anordnung der Benutzungspflicht in mehreren Punkten als ermessensfehlerhaft bewertet. Die Benutzunspflicht besteht zwar nach wie vor, aber die Stadt musste an vielen Stellen nachbessern. https://openjur.de/u/635555.html

  • wer es nicht fertig bringt, die VwV-StVO und die StVO in den einfachen, und mehrfach ausgeurteilten Abschnitten zum Fahrradfahren zu lesen und korrekt zu interpretieren, dem muss dann eben von anderer Seite nachgeholfen werden.

    Aussagen wie oben sind ein stummer Schrei nach Hilfe. Hilfe durch ein Verwaltungsgericht. Und ein Appell an dich, selbiges zu bemühen.

    Mit guten Worten und lieben Ratschlägen erreicht man manchmal was. Wenn, dann aber nach 2-maligem vorstellig werden. Wenn dann nichts passiert, muss man mit Klage drohen, möchte man etwas ändern.

    Und dann auch durchziehen

  • Ich habe aktuell einen Antrag auf Neuverbescheidung laufen. Die Frist für einen ermessenfehlerfreien Bescheid läuft bis zum 28.06., danach geht es vor das VG. Sobald die Klage eingereicht ist, wird der nächste Antrag gestellt.

    Ich kann mir vielleicht 2-3 Klagen pro Jahr leisten. Da ich davon ausgehe, dass ich damit Erfolg haben werde, bekomme ich das Geld zwar irgendwann wieder, aber bis dahin muss ich die Kosten erst einmal auslegen. Das ist dann wie ein Sparbuch ohne Zinsen :)

    Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß vom Einreichen der Klage bis zur Verhandlung? Ich gehe davon aus, dass das Jahre dauern kann oder bin ich da zu pessimistisch?

  • Klingt nach einer lukrativen Geldanlage! :thumbup:

    Als Nächstes sind die Straßen Am Bahnhof, die Neubourgstraße und die Thuner Straße dran.

    Am Bahnhof: linksseitige Benutzungspflicht auf 1,30m, kaum Platz für Fußgänger (aber wer geht schon zu Fuß zum Bahnhof?)

    Neubourgstraße: 1,30m breiter Zweirichtungsradweg zwischen Laternenmasten und Dooring-Zone bei Tempo 30 auf der Fahrbahn

    Thuner Straße: Vorsicht Radweg!

  • Verweise gerne darauf, dass in Berlin schon klappbare hüfthohe Plastikpoller, die in Signalfarbe daherkommen und neben der Radspur stehen, von der Polizei als »gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr« angesehen und umgehend entfernt werden.

  • Das kann man in Stade besser! Hier soll es vermutlich der Sicherheit dienen. Wie, warum und auf welcher Grundlage, habe ich noch nicht herausgefunden.

    Das Ding gefährdet aber nicht den Kfz-Verkehr sondern nur Radfahrer. Was passiert wohl, wenn ich dagegen Anzeige erstatte? Erklärt mir die Polizei dann, dass das kein Straßenverkehr ist, weil dieser unabhängig geführte Geh- und Radweg nicht Teil einer Straße ist?

  • Gibt es eigentlich auch Fälle, wo zuständige Mitarbeiter einer Verkehrsbehörde für den von ihnen verzapften Unsinn zur Rechenschaft gezogen wurden?

    Zitat von Anwalt.de

    Der BGH hat entschieden, dass ein Missbrauch im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB oder auch § 266 Abs. 2 in Verbindung mit § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB dann vorliegen kann, wenn ein Amtsträger vorsätzlich rechtswidrig, insbesondere jedoch vorsätzlich ermessenswidrig handelt.

    Ein Amtsträger missbraucht demnach Befugnisse dann, wenn er innerhalb seiner gegebenen Zuständigkeit handelt. Ein Missbrauch der „Stellung" umfasst Handlungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs, aber unter Ausnutzung der gerade durch ein Amt gegebenen Möglichkeiten. In all diesen Fällen ist der Strafschärfungsgrund an den Missbrauch des tatsächlich innegehabten Amtes gekoppelt.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/bg…gen_051528.html

  • Das Ding gefährdet aber nicht den Kfz-Verkehr sondern nur Radfahrer. Was passiert wohl, wenn ich dagegen Anzeige erstatte? Erklärt mir die Polizei dann, dass das kein Straßenverkehr ist, weil dieser unabhängig geführte Geh- und Radweg nicht Teil einer Straße ist?

    Das ist doch Niiiedersachsen, also ganz was anderes! ("Das Beste am Norden ist unsere Bedächtigkeit"). In Berlin dagegen, da ist so eine Hektik, da rasen doch sogar die Radfahrer!

  • Wenns die Kohle zurück gibt, dann mit 3%-punkten überm Basiszinssatz.
    sprich: mehr als mein Tagesgeldkonto / sparbuch.

    Ich kann mir nicht vorstellen das das in Hamburg anders ist, aber hier in Niedersachsen sind es 5% überm Basiszinssatz (der zur Zeit negativ ist), und die fallen erst an, wenn die Zahlung später als zwei Wochen nach dem Kostenfestsetzungsbescheid erfolgt. Und der Kostenfeststellungsbescheid ist im Verfahrenverlauf der Schlußpunkt.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • ach, dann waren das 5%

    Momentan liegt der Basiszinsatz bei -0,88 Prozent. 5% drüber sind immer noch 4,11% :)
    Aber meine "Einlage", mein Vorschuss wird nicht verzinst zurückgezahlt?! sicher? ich meine das anders in Erinnerung zu haben.