Neues aus Stade

  • Gestern Abend und heute Morgen habe ich eine kleine, inoffizielle Verkehrszählung im Kuhweidenweg durchgeführt. Selbst, wenn ich zufällig Zeiten erwischt haben sollte, zu denen der Verkehr deutlich geringer ist als sonst, ist man hier meilenweit davon entfernt, eine Benutzungspflicht rechtfertigen zu können.

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (16. März 2018 um 12:59)

  • Ich habe gerade mit dem in Sachen Radverkehrsrecht bekannten Anwalt Dr. K. aus Kiel telefoniert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Für den Kuhweidenweg könnte man direkt gegen die neue Benutzungspflicht stadteinwärts auf dem dann in Fahrtrichtung rechts liegenden Radweg klagen, aber das würde im Erfolgsfall nicht automatisch zur Aufhebung der bereits zuvor bestehenden linksseitigen Benutzungspflicht stadtauswärts führen.

    Ich werde also den Antrag auf Neuverbescheidung und Aufhebung der Benutzungspflicht in beiden Richtungen stellen, den ich bereits ausformuliert habe. Da ich nicht davon ausgehe, innerhalb von 3 Monaten einen positiven Bescheid zu erhalten, muss die Klage noch warten, bis die Frist abgelaufen ist. Beim Ausarbeiten des Antrags hatte ich wertvolle Unterstützung aus dem Landkreis Harburg, wo gerade 8 Klagen laufen.

  • Die Stadt Stade hat nun die Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner veröffentlicht:

    https://www.stadt-stade.info/portal/meldung…ubrik=900000020

    Hat von euch nicht jemand Lust, sich zu bewerben? :) Hier warten viele spannende Aufgaben auf euch: Eine Radverkehrsinfrastruktur auf dem technischen und rechtlichen Stand der 1980er Jahre, neu entstandene Ortsteile ohne attraktive Bus- und Radverkehrsanbindung, Kommunalpolitiker, die das Aussterben der Innenstadt prophezeihen, wenn man nicht noch neue Parkhäuser baut, sowie Kollegen in der Verwaltung, deren erklärtes Ziel es ist, Radfahrer, wo immer es geht (und auch dort, wo es eigentlich nicht geht), von der Fahrbahn fern zu halten. Zum Beispiel der als Ansprechpartner genannte Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, der mir in einem Gespräch sagte, dass in Stade "das Paradigma gelte, dass Radwege, dort, wo sie vorhanden sind, auch benutzt werden sollen." (sic)

  • Leider fehlt mir dazu der Dipl.-Ing. :D
    Aber hoffentlich findet die Stadt jemand tauglichen und dann schon private Lobbyarbeit machen. Anrufen, einladen, Probleme vortragen und ihm (oder ihr) klarmachen, dass nur er (oder sie) das Problem lösen kann. XD

  • Ich hatte gestern Abend Gelegenheit, bei der Vorstellung des neuen Radverkehrskonzeptes in der Nachbargemeinde Horneburg einen kleinen Vortrag über die Risiken von Radwegen und für das Radfahren auf der Fahrbahn zu halten.

    Hintergrund: In Horneburg werden im Mai sämtliche benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege zu Gehwegen umbeschildert und Radfahrer sollen im ganzen Ort überall auf der Fahrbahn fahren. An den Ortseingängen werden Überleitungen von den Außerorts-Radwegen auf die Fahrbahn eingerichtet und die Abschnitte mit Tempo-30 erweitert.

    Ich hatte in die Präsentation auch dieses Diagramm von Th(oma)s aufgenommen und es ist nun im Nachgang eine Frage aufgekommen, wo ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt: Wie groß ist der Anteil des Radverkehrs auf Radwegen und auf der Fahrbahn?

    Ich hatte ein Diagramm erstellt, wo die Vorfahrt-Unfälle, Queren-Unfälle, Rechtsabbiege-Unfälle, Überholunfälle, sowie Einfahr-Unfälle zusammengestellt waren. Mehr als 2/3 dieser tödlichen Unfälle ereigneten sich auf Radverkehrsanlagen, nur knapp mehr als ein Viertel auf der Fahrbahn und der Rest auf sonstigen Wegen. Es kam das Argument, dass ja auch die meisten Radfahrer auf Radwegen fahren und es deshalb kein Wunder sei, dass dort auch mehr Radfahrer verunglücken. Gibt es diese Zahlen, wie groß der Anteil des Radverkehrs auf Radwegen im Vergleich zur Fahrbahn ist und wenn ja: wo?

  • Kommt halt darauf an, ob's einen Radweg gibt oder nicht. Zahlen habe ich keine, sorry.

    Ich würde eher die zwei Zahlen hevorheben: 37x Rechtsabbieger, 5x Von hinten. Da ist dann die Frage, ob mehr oder weniger wie 12% der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Ich vermute mehr.

    "Vorfahrt/Querung" lasse ich bewusst weg, weil da (vermutlich) recht egal ist, ob der Radfahrer vorher auf Radweg oder Fahrbahn war.

    Rechtsabbiegerunfälle gibt's auch auf der Fahrbahn, aber (vermutlich) deutlich seltener.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Auf die Unfalltypen hatte ich auch hingewiesen. Von einem rechts abbiegenden LKW kann man nur überfahren werden, wenn man sich beim Abbiegevorgang neben dem LKW befindet. Wenn man vor oder hinter dem LKW fährt, ist dieser Unfalltyp nicht möglich.

    Mich hat in der Statistik die Verteilung bei den Vorfahrt-Unfällen überrascht. Das waren nur wenig mehr auf Radwegen als auf der Fahrbahn. Auf meinem täglichen Arbeitsweg fahre ich je zur Hälfte auf benutzungspflichtigen Radwegen und auf der Fahrbahn. Seit September 2017 habe ich 39 gefährliche Situationen auf dem Radweg gezählt, aber nur 5 auf der Fahrbahn. Nur 3 mal war es ein Überholen mit zu knappem Seitenabstand.

    Ich glaube, dass die Sorge vor der Fahrbahnbenutzung darin begründet ist, dass sich die Leute dort ausgeliefert fühlen, während sie meinen, ihr Risiko auf dem Radweg selbst in der Hand zu haben. Das ist auch nicht von der Hand zu weisen, denn je langsamer ich auf dem Radweg fahre, desto geringer ist das Risiko, an Kreuzungen übersehen zu werden und wer trotz Vorfahrt an jeder Kreuzung anhält und die einmündende Straße erst überquert, wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist, wird auch nicht umgefahren. Nur kommt man dann als Radfahrer halt nicht mehr vorwärts.

    Hier die Verteilung nach Unfalltypen, sowie RVA und Fahrbahn. Weggelassen habe ich die Solo-Unfälle, die in vielen Fällen mit gesundheitlichem Kollaps in Verbindung standen, sowie alle "sonstigen", wo es zu wenige Informationen gab.

  • Inzwischen ist hier selbst die Natur tätig geworden und dieser Rhododendron hat kurzerhand selbst die Initiative ergriffen und eine unnötige und unzulässige Benutzungspflicht auf einem zu schmalen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg (natürlich auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig) aufgehoben.

    Dieser Weg führt übrigens wenig später "aus Sicherheitsgründen" verkehrt herum in einen Kreisverkehr, wo Radfahrer an zwei Einfahrten nicht zu sehen sind. Vielen Dank an das Gebüsch für den Einsatz!

    Ich werde nachher eine große Packung Rhododendron-Dünger kaufen und in der Stadt verteilen, denn was diese Pflanze erreicht hat, haben wir in 3 intensiven Gesprächen mit der Stadtverwaltung bislang nicht hinbekommen.

    Heute geht aber eine Maßnahmenliste mit knapp 100 einzeln aufgeführten Punkten an die Stadtverwaltung, an die Bürgermeisterin und den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im Stadtrat. Von unterschrittenen Mindestbreiten auf benutzungspflichtigen Radwegen, linksseitigen Benutzungspflichten, Hindernissen mitten auf Radwegen, schlechte Sichtbeziehungen an Kreuzungen, fehlende Furtmarkierungen als auch unzulässige Furtmarkierungen, sowie ausgewählte Beispiele für den teils erbärmlichen Zustand von Radwegen ist alles dabei. Man fragt sich ernsthaft, was Verwaltung und Polizei hier bei den regelmäßigen Verkehrsschauen so treiben und ob man alles, was wir dokumentiert haben, nicht sehen wollte, es einfach für normal hält oder es schlichtweg niemanden interessiert.

  • Vermutlich setzen sie sich zusammen in die nächste Kneipe und feiern, dass die Unfallzahlen im letzten Jahr weniger stark zugenommen haben als im Vorjahr. :)

    Hier wird sogar angeordnet, Hindernisse auf benutzungspflichtige Radwege zu stellen, weil Radfahrer ja schließlich absteigen und schieben oder auf dem Gehweg drum herum fahren können. Immerhin hat man bei dem durch das Schild blockierten Radweg auf das sonst obligatorische [Zeichen 254] verzichtet.

    Fun-fact! Wer sich wundert, warum an dem Fußgängerüberweg der Bordstein abgesenkt ist: Hier war mal eine rote Radwegfurt quer über die Vorfahrtstraße markiert =O

  • Ich habe mal eine Frage an Euch bezüglich dieser Situation. Da sieht man eine Bettelampel mit kombinierten Streuscheiben für Fußgänger und Radfahrer. Auf dem Bild ist gerade nicht zu sehen, dass das Fußgänger/Radfahrsignal rot zeigt. Das Fahrbahnsignal ist aus und geht nur an, wenn jemand den Bettelknopf drückt.

    Nun ist hier aber dick und rot eine Fahrradfurt über die Vorfahrtstraße gemalt und am Sonntagabend habe ich gesehen, dass die Ampel komplett aus war (auch das Fußgänger-/Radfahrsignal). Was passiert eigentlich, wenn ein Radfahrer hier glaubt, er hätte gegenüber dem Fahrbahnverkehr auf der Vorfahrtstraße Vorrang, wenn das Signal aus ist, weil Radwegfurten ja dazu dienen, den Verlauf von Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen zu kennzeichnen?

    Im Stadtgebiet fehlen an möglichen Kreuzungen die Furtmarkierungen, wo welche sein müssten, aber hier pinselt man gedankenlos rote Farbe auf die Fahrbahn. Die Situation ist ja soweit eindeutig geregelt, wenn die Ampel in Betrieb ist, aber bei komplett ausgeschalteter Anlage dürfte hier meines Erachtens keine Radwegefurt markiert sein.

  • Was passiert eigentlich, wenn ein Radfahrer hier glaubt, er hätte gegenüber dem Fahrbahnverkehr auf der Vorfahrtstraße Vorrang, wenn das Signal aus ist

    Dann gibt es einen Radfahrer weniger und es gibt wieder genug rote Farbe, um die nächste Furt zu streichen. Die Vorfahrt ist an dieser Stelle klar geregelt (§10).

    Woraus folgerst du, dass die die Furt nicht rot anpinseln dürfen?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Weil Radwegfurten den Verlauf von Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen, aber nicht über Vorfahrtstraßen hinweg markieren. Daher darf es auch keine Furtmarkierungen an Kreuzungen geben, wo die rechts-vor-links-Regel gilt, weil die Furt den Eindruck erwecken könnte, dass der Radverkehr Vorrang hat.

    Solange die Ampel in Betrieb ist, gibt es keine Missverständnisse, das ist klar.

  • A propos interessant: So etwas kommt dabei heraus, wenn man um jeden Preis verhindern will, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Um zum Bahnhof zu gelangen, soll man erst am Fußgängerüberweg auf den Gehweg auf der anderen Straßenseite wechseln, dort 20m weit schieben und gleich danach am nächsten Zebrastreifen auf die linke Straßenseite wechseln, wo ein 1,30m breiter Zweirichtungsradweg (natürlich benutzungspflichtig!) direkt neben dem Bordstein verläuft. Der Bahnhof befindet sich übrigens auf der rechten Seite, so dass man dann vor dem Bahnhofsgebäude ein weiteres Mal die Fahrbahn überqueren soll. Laut Verkehrsbehörde dient das alles der Sicherheit der Radfahrer.

    An der gezeigten Kreuzung gilt übrigens rechts-vor-links. Die Fahrbahnmarkierung stammt jedoch noch aus der Zeit, als dort eine abknickende Vorfahrt bestand. Kein Wunder, dass Autofahrer, die nach links abbiegen, regelmäßig Fahrzeugen die Vorfahrt nehmen, die hier von rechts kommen. Man sieht ja schließlich, was gemeint ist, oder etwa nicht?

  • Weil Radwegfurten den Verlauf von Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen, aber nicht über Vorfahrtstraßen hinweg markieren. Daher darf es auch keine Furtmarkierungen an Kreuzungen geben, wo die rechts-vor-links-Regel gilt, weil die Furt den Eindruck erwecken könnte, dass der Radverkehr Vorrang hat.

    Hättest Du eine Quelle dafür? Im Münchner Olympiapark gibts eine nagelneue feuerrote Radwegfurt bei einer Rechts vor Links Kreuzung; daher interessiert es mich

  • Hättest Du eine Quelle dafür?

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist

  • Danke, Hane Das steht in der VwV-StVO zu §9, Randnummer 3. Mir ging es auch nicht nur um die rote Farbe sondern grundsätzlich darum, dass man Radfahrern nicht ein Eindruck vermitteln sollte, sie hätten Vorrang wo sie keinen haben. Ein breiter roter Streifen mit Fahrradpiktogramm über eine Vorfahrtstraße an einer ausgeschalteten Ampel kann zu gefährlichen Missverständnissen führen.

    Wir erleben das ja auch ständig an Fußgängerüberwegen, wo alles Mögliche geglaubt wird, welche Rechte oder Pflichten Radfahrer dort angeblich haben (keine anderen als an jeder beliebigen anderen Stelle auch). Trotzdem sieht man oft Radfahrer, die am Fußgängerüberweg ohne auf den Fahrbahnverkehr zu achten, die Fahrbahn kreuzen und hört regelmäßig, dass man als Radfahrer am Fußgängerüberweg auf jeden Fall absteigen müsse (muss man aber nur, wenn man dann als Fußgänger Vorrang haben will).

    Daher sehe ich Radverkehrsführungen über Fußgängerüberwege auch sehr kritisch. Die Stadtverwaltung versteht unter einem Fußgängerüberweg allerdings wohl eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer.

    Hier hat es im letzten Jahr einen Unfall mit einem schwer verletzten Radfahrer gegeben: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3703234

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.59555…m/data=!3m1!1e3

    Der Radweg verläuft zwischen der Bremervörder Straße und dem Lerchenweg parallel zur B73, aber dann zwischen Lerchenweg und Kuckucksweg abseits. Der Radfahrer kam entgegen der Richtung, in der das Foto aufgenommen wurde vom Kuckucksweg. Mir ist die Situation dort unklar: Gilt hier §9 für den Radverkehr, der dem Verlauf der B73 folgt? Ist das bei den Verschwenkungen noch geradeaus fahrender Radverkehr? Gehört der Radweg überhaupt zur B73 oder ist es ein unabhängig geführter Weg?

    Kreuzt der Radweg hier den Rechtsabbieger und Radfahrer sind wartepflichtig? Hier sollte die Vorfahrt eindeutig geregelt werden, entweder durch ein [Zeichen 205]am Rechtsabbieger oder meinetwegen auch für den Radweg. Wenn dort beide glauben, dass der jeweils andere warten muss, dann knallt es.

    Zitat von VwV-StVO

    Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

  • Hättest Du eine Quelle dafür? Im Münchner Olympiapark gibts eine nagelneue feuerrote Radwegfurt bei einer Rechts vor Links Kreuzung; daher interessiert es mich

    Renata- Ecke Hirschbergstraße ist ebenfalls eine solche Furt (ohne rote Farbe jedoch) an einer RvL-Einmündung neu markiert worden. Habe es per Twitter an die Radlhauptstadt gemeldet, neuerdings melden die das an die zuständige Stelle weiter. Da ich da aber nur alle paar Monate mal vorbeikomme, kann ich das nicht prüfen.