• Mein Beileid, yeti. Da hilft wohl auch eine "Begegnungszone" nicht weiter. Aber was dann? Den Lieferverkehr anders organisieren? Ein Klein-Container-Umschlagplatz, der unproblematisch auch von größeren LKW angefahren werden kann. Und von dort Weiterverteilung mit kleinen Transportfahrzeugen mit E-Motor?

    https://www.youtube.com/watch?v=UIFIqTV6jmk

    https://www.youtube.com/watch?v=8H7ImVUE1RU

  • Dann habe ich ein paar Fragen: Wie schnell darf man jeweils fahren?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 274.1]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244][Zeichen 274.1]=>[Zeichen 244a]=>?
    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244][Zeichen 274.1]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>:/=>[Zeichen 274.2]=>?

    Vermutlich wäre es am einfachsten alle Tempo-30-Zone-Schilder durch "Fahrradstraßen-Zone-Schilder" zu ersetzen.

    Und dann bei möglichst wenigen einzelnen Straßen die Sondereinfahrterlaubnis für KFZ zu erteilen.

    Noch einfacher wäre es, Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit innerorts zu machen und die Fahrradstraße-Regel, Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und nicht behindert werden, generell gelten zu lassen.

    Nur noch wenige Straßen, bei denen die Notwendigkeit dafür gesondert nachgewiesen werden muss, dürfen mit max. Tempo 50 ausgewiesen werden.

    Das [Zeichen 310] hätte dann die Bedeutung ab hier gilt Tempo 30 und die Regeln für die Fahrradstraße. Den Rest, [Zeichen 244],[Zeichen 274.1],[Zeichen 244a],[Zeichen 274.2] kannst du dir dann sparen!;)

  • denn es gibt in der Mitte eine Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster und am Rand glatt gepflasterte Fußgängerbereiche, die wahlweise als Gehweg oder als Parkplatz aufgefasst werden

    ... oder als Radweg ... :saint: In meiner alten Heimat Bremerhaven gibt's das auch vereinzelt. Da es in einem vbB ja keine Fahrbahnen und Gehwege gibt, so rein theoretisch, und daher ein Fußgänger auf ganzer Breite laufen darf und m.E. auch Fahrzeuge auf ganzer Breite unterwegs sein dürfen, sofern die Blmekübel etc. Platz lassen, bin ich in diesen vbBs natürlich dort geradelt, wo es angenehmer ist zu radeln ... :saint:

  • Ausschilderung einer Fahrradstraße in Frankreich, in Strasbourg:

    Sprechblase des kleinen roten Autos:

    "Dans cette rue je reste derrière les cyclistes" = In dieser Straße bleibe ich hinter den Fahrrädern.

  • Im Zweifel wird für den ungebremsten Autoverkehr entschieden.

    Die Fahrradstraße im Stadtteil Ricklingen in der Straße Am Grünen Hagen ist einmal mehr ein schreckliches Beispiel dafür, wie verbohrte Autofanatiker in der Politik (vielleicht nicht einmal so sehr in der Verwaltung) sich über die Interessen der Radfahrenden hinwegsetzen und im Zweifel pro Autoverkehr entscheiden.

    Hintergrund sind baustellenbedingte Straßensperrungen in Ricklingen für die Umleitungsstrecken für den Autoverkehr ausgewiesen sind.

    Diese Umleitungsstrecken sind jedoch nicht nach dem Geschmack mancher Autofahrer, für die Umleitung heißt, wenn die Hauptstrecke gesperrt ist, dann ist das ein Grund sich dafür Stark zu machen, den kürzesten Weg als Umleitungsstrecke auszuweisen. Auch dann, wenn dadurch Anwohner belästigt und gefährdet werden und ganz besonders dann, wenn man damit so "absurden Ideen wie Fahrradstraßen und Bevorrechtigung des Radverkehrs ad absurdum führen kann.

    Und im zuständigen Bezirksrat Ricklingen finden sich leider genug "Freie Fahrt für freie Autobürger"-Büttel, die den "Weg frei machen für ungehemmte Raserei durch eine Fahrradstraße.

    Wie an vielen anderen Stellen in Hannover zeigt sich, dass die heißen Schwüre pro Radverkehr die in den Sonntagsreden abgelegt werden, im Alltag über Bord geworfen werden. Besonders deutlich zeigt sich das dann, wenn mal wieder bei einer Baustelle der Radweg mit dem Fußweg vereint wird und Radfahrer und Fußgänger auf engstem Raum zusammengequetscht werden.

    Beispiel Zeppelinstraße:

    Oder hier in der Gustav-Bradtke-Allee:

    In beiden Fällen ist jetzt schon seit Monaten ein Zwangs-Kuscheln von Fußverkehr und Radverkehr angeordnet, dass unweigerlich zu Konflikten führt. Und leider auch an vielen anderen Stellen in Hannover.

    Wenn es Baustellen-bedingt zu Engstellen kommt, dann muss der Radverkehr weichen, bzw. sich mit dem Fußverkehr auf engstem Raum arrangieren. Und es wird oft keine Möglichkeit geschaffen, dass der Radverkehr legal auf der Fahrbahn stattfinden kann.

    Und jetzt halt die Fahrradstraße Am Grünen Hagen in Ricklingen.

    Dort wurden Beton-Barrieren aufgebaut, weil bei weiter zurückliegenden Umleitungs-Regelungen Autofahrer nicht der ausgewiesenen Umleitungsstrecke folgten, sondern durch die Fahrradstraße abkürzten.

    Aktuelle ist erneut wegen Bauarbeiten eine Umleitungsstrecke ausgewiesen, der viele Autofahrer jedoch nicht folgen wollen. Und deshalb haben sie Stimmung gemacht gegen die Fahrradstraße und gegen die Beton-Barrieren, die die Fahrradstraße davor bewahren soll, eine Durchgangsstraße für den Autoverkehr zu werden.

    Und dieser kurzsichtigen Autofahrer-Protestmasche ist eine Mehrheit der Bezirksratspolitiker aufgesessen. Was bleibt da noch zu sagen?

    "Eines Tages, wenn der letzte Trampelpfad zur Durchgangsstraße ausgebaut wurde, werdet ihr feststellen, dass man in so einer Stadt nicht leben kann."

    Wer mal per streetview (im Jahr 2008) durch die Straße fahren will. Hier ist der Start bei der Einmündung in die Göttinger Chaussee https://www.google.de/maps/@52.33549…12!8i6656?hl=de

    Aktueller ist diese Fahrt bei mapillary: https://www.mapillary.com/app/?lat=52.33…4BHvkAZICAKsqxQ Die mappillary Fahrt startet ebenfalls an der Göttinger Chaussee.

    Weitere Infos in der HAZ: https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…n-Hagen-stoppen

    und auf dem Blog von Dirk Hillbrecht: https://blog.hillbrecht.de/2019/11/04/am-…1/#comment-8877

  • Hat es eigentlich bei solchem gefährlichen Schwachsinn, wie in den Bildern dargestellt, es schon Jemand mal mit einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr ( § 315b) versucht ?

    Das nicht, aber ich hatte beide Fotos über das Beschwerde-Formular der hannover.de-Seite an die Stadt gesendet. Immerhin gab es in einem Fall Veränderungen:

    Vorher:

    Nachher:

    Das "sehr aufwändig";) temporär ungültig gemachte Verkehrszeichen 237, Radweg, [Zeichen 237], hier noch mal in Großaufnahme:

    Man hat den Eindruck, "die Guten" sitzen nicht in der Abteilung der Stadtverwaltung, die für die Anlage und Ausschilderung von Baustellen-Umleitungen für den Radverkehr zuständig sind.

    Unklar ist mir, warum über das Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, [Zeichen 240], das Schild angebracht wurde mit den Fußgängern, die sich nach rechts bewegen sollen. Soll das heißen, dass die im Grünstreifen laufen sollen?

    Der eigentliche Skandal ist: Es gibt dort drei Fahrspuren für den Autoverkehr. Von der könnte sehr gut eine umgewidmet werden für den Radverkehr, am besten über die Baustellenzeit hinaus, also dauerhaft.

  • Die Fahrradstraße ist tot - Es lebe die Fahrradstraße!

    So muss wohl die gerichtliche Auseinandersetzung um die Fahrradstraße Kleefelder Straße am Rande des Zoo-Viertels in Hannover betitelt werden.

    Hintergrund:

    Ein Anwohner klagte gegen die Verwaltung, die die Kleefelder Straße zur Fahrradstraße erklärt hatte.

    Aus Sicht des Klägers, sei die Verkehrssicherheit in der Fahrradstraße nicht gewährleistet, weil zu wenig Platz für Begenungsverkehr vorhanden sei.

    Verwaltungsgericht Hannover vom 17.7.2019 https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pres…ich-178893.html

    Das Verwaltungsgericht gab einerseits dem Kläger Recht, ermöglichte jedoch andererseits der Stadt Hannover bei der Fahrradstraße nachzubessern.

    Das ist inzwischen geschehen.

    Der selbe Anwohner hat jedoch - trotz der inzwischen verbesserten Rahmenbedingungen - erneut gegen die Anordnung der Fahrradstraße geklagt:

    "Stadt richtet Fahrradstraße im Zooviertel neu ein – Anwohner klagt wieder

    Der Streit um die Fahrradstraße in der Kleefelder Straße im Zooviertel geht weiter. Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Hannover hat die Stadt dort Einbahnstraßen und Parkverbote eingerichtet. Ein Anwohner will nun erneut klagen." Neue Presse vom 4.11.2019 https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine…-in-Hannover-um

    Diese erneute Klage ist jetzt vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden:

    "Kleefelder Straße darf Fahrradstraße bleiben. Das VG Hannover hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Hannover (LHH) die Kleefelder Straße grundsätzlich zur Fahrradstraße erklären darf." juris, Das Rechtsportal vom 8.11.2019 https://www.juris.de/jportal/portal…genachricht.jsp

    Zu den von der Verwaltung durchgeführten Verbesserungen gehört, dass in der Kleefelder Straße ein Parkverbot erlassen wurde, das das Parken nur noch in gekennzeichneten Flächen zulässt. Mein Eindruck ist: Es gibt mehrere Anwohner mit Parkplätzen auf dem eigenen Grundstück. Die waren oft zu bequem, ihr Fahrzeug auf ihr Grundstück zu fahren, sondern haben stattdessen mit ihrem Fahrzeug ihre eigene Grundstückszufahrt blockiert. Oder sie wollten so verhindern, dass andere PKW-Besitzer die Zufahrt zu dem Parkplatz oder der Garage auf ihrem eigenen Grundstück blockierten.

    Die jetzt angelegten Parkmarkierungen sind selbstverständlich nicht vor den Grundstückszufahrten angelegt worden. Es scheint jedoch Bewohner zu geben, die das als "Parkplatz-Verlust" empfinden.

    Ein aktuelles Foto aus der Kleefelder Straße vom 10.11.2019

    Vor der Grundstückszufahrt sind keine Parkplätze markiert. Die neuen Markierungen kann man rund um die schwarze Limousine erkennen, die am Fahrbahnrand steht. Der schwarze Kleinwagen parkt auf dem Grundstück. Möglicherweise parkte er früher einmal am Fahrbahnrand vor der Grundstückseinfahrt. Jetzt besteht natürlich die Gefahr, dass ein Falschparker ordnungswidrig die Grundstücksausfahrt blockiert und der Fahrer des schwarzen Kleinwagens nicht mehr wegkommt.

    Diese neue Beschilderung informiert über das Parkverbot. Parken ist nur noch in dafür markierten Flächen erlaubt:

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (11. November 2019 um 09:17) aus folgendem Grund: Probleme bei der Verlinkung, Verbesserung Zoo-Viertel als Ortsbeschreibung

  • Als ich vergangenen Sonntag (10.11.19) von der Platnerstraße in die Fahrradstraße hineinfuhr, war diese schon Einbahnstraße und zwar entgegengesetzt der Fahrtrichtung aus der das Foto gemacht wurde.

    Allerdings wunderte mich, dass dieses Schild nicht aufgestellt war: [Zeichen 267] (Zeichen 267, Einfahrt verboten).

    Hier die Ausschilderung vom anderen Ende her gesehen:

    Als ich dort heute nachmittag erneut von der Platnerstraße aus hineinfuhr, standen da diese Schilder: [Zeichen 260](Zeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge).

    Die Absicht ist klar: Immer wieder hatten KFZ die von der Platnerstraße in die Kleefelder Straße einbogen, diese Schilder ignoriert:

    Auch an der Fahrbahn der Gegenrichtung steht ein entsprechendes Schild, das die Einfahrt in die Kleefelder Straße für KFZ unterbinden soll.

    Hintergrund: Die Fahrradstraße Kleefelder Straße ist sehr schmal und wenn von beiden Seiten Autos reinfahren, dann haben die Radler nicht mehr genug Platz. (Siehe Beitrag weiter oben.) Deshalb wurde kürzlich die Einbahnstraße eingerichtet.

    Aber sind das die richtigen Schilder[Zeichen 260], die hierher gehören?

    Oder müsste da nicht vielmehr das Schild stehen [Zeichen 267] mit dem Zusatz[Zusatzzeichen 1022-10]?

  • Ist vermutlich Jacke wie Hose.

    Durch das VZ [Zeichen 244] ist dem KFZ-Verkehr die Einfahrt bereits verboten.

    Darum auch in die "Freigabe" der Fahrradstraße für KFZ-Verkehr in anderer Richtung durch Zusatzzeichen.

    Streng genommen dürften sowohl [Zeichen 267] als auch [Zeichen 260] eigentlich ein Verstoß gegen §45 (9) StvO sein. Fahrradstraße verbietet schon die Einfahrt - warum noch das Verbot durch andere Beschilderung anordnen?

    Achso, Überwachungsdefizit... ;)

  • Vielleicht wäre es auch zielführender anstatt weitere Schilder aufzustellen, besser eine deutliche Bodenmarkierung anzufertigen:

    Oder in Verbindung mit einer Änderung der Vorfahrtsregelung:

  • Hier steht ja auch unter [Zeichen 274.1] manchmal ein Zusatzzeichen "Rechts vor links". Offenbar ist man der Meinung, man müsse die Bedeutung bestimmter Verkehrszeichen immer noch einmal zusätzlich erklären. Dann wäre sicherlich auch ein Zusatzzeichen hilfreich, das einem erklärt, dass man da max. 30km/h schnell fahren darf und dass das solange gilt, bis die Zone durch ein [Zeichen 274.2] wieder aufgehoben wird.

    Alternativ könnte man natürlich auch verlangen, dass die Leute einen Führerschein machen, bevor sie sich ans Steuer eines Autos setzen. Oder man führt ein, dass bei allgemeinen Verkehrskontrollen 3 Fragen zu grundlegenden Verkehrsregeln gestellt werden und man dabei max. einen (OK, meinetwegen auch zwei) Fehler machen darf, sonst ist der Lappen weg. Damit könnte man die Notwendigkeit unterstreichen, sich über die geltenden Verkehrsregeln auf dem Laufenden zu halten, auch wenn man seinen Führerschein schon 1933 gemacht hat.

    Aber im Ernst: Ich habe mich auch schon gefragt, ob es funktionieren würde, bei einer Fahrradstraße, die von Anliegern mit Kfz nur in einer Richtung befahren werden soll, am einen Ende [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1020-30] (oder generell Kraftfahrzeuge frei) und am anderen Ende nur [Zeichen 244] aufzustellen. Der Fall, für den es mich interessiert, ist derzeit eine Einbahnstraße.

    Die Kombination aus [Zeichen 244][Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] sähe irgendwie komisch aus. Aber versteht der durchschnittliche deutsche Kraftfahrer, dass ein [Zeichen 244] ohne Zusatzzeichen für ihn quasi ein [Zeichen 267] beinhaltet?

    Und wie würde man verhindern, dass Autofahrer, die von der erlaubten Seite in die Fahrradstraße fahren, nicht mittendrin wenden und in Gegenrichtung wieder rausfahren? Insbesondere, wenn es an der Fahrradstraße Grundstücke gibt, aus denen man in beide Richtungen ausfahren darf. Solange am Anfang und an allen Kreuzungen kein [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] steht, wäre es ja nur eine unechte Einbahnstraße.

  • Es hat auch niemand bemerkt, dass "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links" auch für Radfahrer gilt. So dürfen Radfahrer zwar dort hinein fahren, aber nicht dort hinein abbiegen, was sicher so auch nicht gewollt ist.

    Wenn nun "normale" (gemeint sind die, die nicht erst ein Studium der STVO machen bevor sie los fahren) Radfahrer dieses Verkehrszeichen nicht beachten, weil es dort ja offenbar gewollt ist, dann beschwert man sich später wieder darüber, dass es auch woanders nicht gemacht wird.

    Wird denn das [Zeichen 260] überhaupt beachtet oder wird dieses Zeichen von Kfz Führern "übersehen"?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Nee Yeti, jetzt im Ernst!

    Ist es tatsächlich so, dass in diesem Falle (Foto 1) wenn das Radfahrer-frei-Schild unter dem Schild hängt, das das Abbiegen in eine bestimmte Richtung verbietet, dadurch ungültig wird, dass man es daneben statt darunter aufhängt? (Foto 2)

    Das würde heißen, hier hängt das Schild Radfahrer frei [Zusatzzeichen 1022-10] also richtig. Und die Radfahrer dürfen auch nach links abbiegen?

    Foto2:

    Und hier wird das Zusatzschild tatsächlich komplett dadurch entwertet, dass es rechts neben dem Schild hängt, das nur Geradeausfahrt und Linksabbiegen erlaubt? Ist das wirklich so Yeti?

    Und KleverRadfahrer, hast du das gemeint, was Yeti da schreibt, oder hast du an was anderes gedacht?

    Als ich das Foto aufnahm, waren diese Schilder [Zeichen 260] ganz neu aufgestellt gewesen. Ob sie beachtet werden, kann ich noch nicht sagen. Und leider habe ich nicht so oft Gelegenheit das zu beobachten.

    Aber eines ist ganz sicher, die Schilder wurden aufgestellt, weil viele Autofahrer das Schild Fahrradstraße ohne Zusatzschild "Autos frei" eher so interpretieren, dass man vergessen hat das "Autos frei" aufzuhängen.

    Ich befürchte wir leben noch zu sehr in der Phase, in der Autofahrer es für selbstverständlich halten, dass sie überall fahren (und parken) dürfen. Was man übrigens auch auf meinen Fotos beobachten kann (das mit dem Falschparken).

  • Ist es tatsächlich so, dass in diesem Falle (Foto 1) wenn das Radfahrer-frei-Schild unter dem Schild hängt, das das Abbiegen in eine bestimmte Richtung verbietet, dadurch ungültig wird, dass man es daneben statt darunter aufhängt?

    Zumindest entspricht es anders als darunter nicht der StVO:

    Zitat

    § 39 ... (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

    Die Abweichungen von der Regel "darunter" sind explizit in der StVO definiert:

    - Radfahrer oder Straßenbahnen kreuzen ÜBER 205 bzw. 206

    - Radfahrer frei alleinstehend für linke Radwege.

    Konsequenzen bei Abweichungen von der Regel:

    Bsp. 1: Bei einem Zz "nur Pkw" rechts NEBEN einem "P" wäre das Ticket fürs Falschparken angreifbar, wenn man dort mit einem Nicht-Pkw geparkt hat ... Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, müsste der Falschparker straffrei aus der Sache rauskommen, weil Verstoß gegen die StVO

    Bsp 2: Von oben nach unten: rot-weiße Einbahnstraßen-Spardose, Haltverbot, Zusatz "Radfahrer frei", sowas gibt's durchaus ...

    Radfahrer sind dort vom Haltverbot auf der Fahrbahn befreit. Der Radler, der so parkt, muss straffrei ausgehen.

    Jeder vernünftige Mensch weiß aber, dass es solche Haltverbote nicht geben wird und wird das "Radler frei" auf die Spardose beziehen und würde auch straffrei ausgehen ...

    Genauso hier: Radfahrer, die dort rechts abbiegen, wird man das nicht vorwerfen können, weil der gesunde Menschenverstand sagt, dass es nur so gemeint sein kann.

    Zweifel bei der Beschilderung sind im Zweifel der Behörde anzulasten, nicht dem Verkehrsteilnehmer, siehe bspw. OLG Jena

  • Zweifel bei der Beschilderung sind im Zweifel der Behörde anzulasten, nicht dem Verkehrsteilnehmer, siehe bspw. OLG Jena

    Die konkreten Ausführungen im weiteren Teil des Urteils finde ich hervorragend: wenn ihr gewollt hättet, dass die 200 m vor der Ortslage nach links »komplimentierten« Radfahrer nicht einfach links weiterfahren, dann hättet ihr dort Schilder aufstellen müssen. Und ein Radfahrer darf es für Unfug halten, innerhalb von 200 Metern zweimal die Seite wechseln zu sollen.

  • Die Abweichungen von der Regel "darunter" sind explizit in der StVO definiert:

    - Radfahrer oder Straßenbahnen kreuzen ÜBER 205 bzw. 206

    - Radfahrer frei alleinstehend für linke Radwege.

    Nein, in der Regel bedeutet in der Regel. Es gibt unregelmäßige Platzierungen.

    Die genannten Beispiele sind nicht einschlägig. Im ersten Fall hat der Zusatzzeichen nur einen informativen Charakter. Im zweiten ist es die einzige rechtliche Wirkung einen Zusatzzeichens ohne Zeichen; da macht regelmäßig unter dem Zeichen überhaupt keinen Sinn.

  • Genauso hier: Radfahrer, die dort rechts abbiegen, wird man das nicht vorwerfen können, weil der gesunde Menschenverstand sagt, dass es nur so gemeint sein kann.

    Zweifel bei der Beschilderung sind im Zweifel der Behörde anzulasten, nicht dem Verkehrsteilnehmer, siehe bspw. OLG Jena

    Im konkreten Fall in Hannover (rechts abbiegen von der Platnerstraße in die Kleefelderstraße) hängt ja auch das [Zusatzzeichen 1022-10]rechts neben dem Verkehrszeichen, das für den Autoverkehr vorschreibt, dass nur geradeausgefahren oder links abgebogen werden darf. (Verkehrszeichen 214-10, https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_2017.svg )

    Intuitiv erfassbar ist es dort besser, als wenn es darunter hängt.