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Fahrradstraßen

  • timovic
  • 27. Mai 2017 um 18:09
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  • Malte
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    • 30. Juli 2018 um 09:07
    • #21
    Zitat von Julius

    Oder in Kiel.

    "Meine" Fahrradstraße hatte Vorfahrt ([Zeichen 301]), als sie noch eine 30er-Zone war. :rolleyes:

    Welche ist denn „deine“ Fahrradstraße? Die da oben am Stadion? :/

  • Julius
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    • 30. Juli 2018 um 15:29
    • #22

    Ja. Der südliche Abschnitt der Projensdorfer Straße.

  • simon
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    • 30. Juli 2018 um 19:30
    • #23

    Hier in München wurde mal mein Vorschlag, die Fahrradstraße an der Friedenspromenade mit Vorfahrt auszustatten (und aus der 30er-Zone rauszunehmen, weil dort auch sonst Tempo 30 ist) mit der Begründung abgelehnt, dass sonst die Autos dort schneller fahren würden. m(

  • Ullie
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    • 30. Juli 2018 um 23:53
    • #24
    Zitat von simon

    Hier in München wurde mal mein Vorschlag, die Fahrradstraße an der Friedenspromenade mit Vorfahrt auszustatten (und aus der 30er-Zone rauszunehmen, weil dort auch sonst Tempo 30 ist) mit der Begründung abgelehnt, dass sonst die Autos dort schneller fahren würden. m(

    Wie genau sah denn dein Vorschlag aus? Denn die Begründung mit der dein Vorschlag abgelehnt wurde, die kann ich nur allzu gut nachvollziehen. Fahrradstraßen, die für den Autoverkehr freigegeben sind und bei denen der Verkehr auf der Fahrradstraße Vorfahrt hat, laden leider zur Autoraserei ein. Vermutlich müsste dann durch bauliche Maßnahmen in der Fahrradstraße die Autoraserei wieder eingedämmt werden. Das ist sicherlich machbar, aber selbst ein paar einfache Blumenkübel kosten ja schon einiges.

  • simon
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    • 31. Juli 2018 um 11:15
    • #25

    Mein Vorschlag war, diesen Teil der Friedenspromenade bis zur Kreuzung Markgrafenstraße aus der T30-Zone zu entfernen und ihm Vorfahrt einzuräumen. Daneben läuft nämlich noch einmal parallel mit vielleicht 20m Abstand eine zweispurige Straße, die v.a. vom Autoverkehr benutzt (und mir – ich gurke doch nicht an diesen unübersichtlichen rechts-vor-links-Kreuzungen rum). Schau dir mal den Teil auf Streetview an: Immer geradeaus, bis zu dem Acker auf dem jetzt das Gymnasium steht.

    Die Parallelstraße ist so lange ich denken kann Vorfahrtstraße, die Fahrradstraße selbst bindet u.a. ein recht großes Gymnasium an. Wegen des Kfz-Gegenverkehrs kann man dort aber nicht nebeneinander fahren – auf der Parallelstraße, die inzwischen T30 verordnet bekommen ist, wäre das sehr wohl möglich, wenn man den anderen Verkehr nicht behindert, also ca. 30 km/h fährt. Jedenfalls greift das Argument "Die anderen Leute müssen hier mit dem Auto durch, damit sie nach X kommen" in diesem Fall wirklich nicht.

  • Ullie
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    • 13. August 2018 um 18:53
    • #26

    Die HAZ-Glosse vom 11.8.18 spöttelt über Fahrradstraßen:

    "http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…Fahrradstrassen"

    Sein Hauptkritikpunkt: Fahrradstraßen seien nur Placebos. Das sehe ich anders. Fahrradstraßen sind eine Möglichkeit, das Verkehrsmittel Fahrrad stärker ins Bewusstsein zu rücken. So weit ich das in Erinnerung habe, ist die Regelung, dass Fahrradfahrer grundsätzlich nebeneinander fahren dürfen, am damaligen SPD-Autokanzler Schröder gescheitert. Das Kompromissergebnis war das Nebeneinanderfahren in Fahrradstraßen - immerhin!

    Das ist ein älteres Fahrradstraßenpiktogramm aus Hannover (Robert-Koch-Platz

  • KAcyc
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    • 9. November 2018 um 08:26
    • #27

    Karlsruhe hat eine zweite reine Fahrradstraße! (In Blickrichtung ganz hinten). Leider ist sie eigentlich nicht benutzbar, denn: Von Norden her darf man dank VZ 209-30 nicht rechts abbiegen, und ein paralleler Radweg als Zubringer ist wegen der Baustelle auch gerade nicht vorhanden. Von Osten darf man nur links oder rechts abbiegen. Man hätte statt [Zeichen 244] also einfach [Zeichen 250] aufhängen können.

    Ich habe das gute Stück heute morgen aber trotzdem mal ausprobiert, um zu sehen, ob es sich dort jetzt entspannter fahren lässt als früher, wo einem ständig ein Pkw am Heck hing, weil Tempo 30 ja unzumutbar ist.

    Natürlich hatte ich dann sofort einen Pkw am Heck, weil Verkehrszeichen bekanntlich nur bei Tageslicht gelten...

  • Ullie
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    • 20. Juli 2019 um 00:46
    • #28

    Habe gerade noch mal alle Beiträge im Thread Fahrradstraße gelesen, aber keinen Hinweis zur Breite einer Fahrradstraße gefunden. Nachdem in Hannover laut einem Gerichtsurteil eine Fahrradstraßen-Ausschilderung zurückgenommen werden muss, wird das Thema heiß diskutiert.

    Gibt es eine einheitlich festgelegte Mindestbreite?

    Der Straßenquerschnitt in der Kleefelderstraße sieht so aus: Schmaler Durchgang zwischen Grundstückseinfassungen und parkenden Autos, parkende Autos, Fahrbahn, Kantsteine wie eine Bordsteinkante, Grünstreifen mit Allee-Bäumen, breiter Fußweg, Stützmauer für Bahmdammböschung.

  • Ullie
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    • 20. Juli 2019 um 01:13
    • #29

    https://rsw.beck.de/aktuell/meldun…-fahrradstrasse

    Das ist der Link zu einer Darstellung des Urteils zur Fahrradstraße Kleefelder Straße in Hannover.

  • Fahrbahnradler
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    • 20. Juli 2019 um 02:16
    • #30

    Ah ja. Man hätte natürlich auch die Beschilderung "Kraftfahrzeugverkehr frei" verbieten können ...

  • Ullie
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    • 20. Juli 2019 um 06:01
    • #31

    Mein Eindruck ist, das Gerichtsurteil zur Fahrradstraße in der Kleefelder Straße wird derzeit in zwei Richtungen interpretiert:

    Die einen ("Autofahrersichtweise") sehen sich darin bestätigt, dass Fahrradstraßen eine unzumutbare Gängelung für den Autoverkehr bedeuten.

    Die anderen ("Radfahrersichtweise") sehen in dem Urteil eine Bestätigung dafür, dass eine Kommune Parkflächen aufheben darf, um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern.

    Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der Kommune.

    Und im Herbst sind in Hannover Oberbürgermeisterwahlen. Jeder erwartet jetzt angespannt, auf wessen Seite sich die Kandidaten schlagen werden!

    Und die Diskussion wird noch zusätzlich verschärft, weil ein lange schon geplanter Radschnellweg durch diese Straße geführt werden soll.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (19. Februar 2022 um 16:49) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrektur

  • Ullie
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    • 20. Juli 2019 um 06:09
    • #32
    Zitat von Fahrbahnradler

    Ah ja. Man hätte natürlich auch die Beschilderung "Kraftfahrzeugverkehr frei" verbieten können ...

    Besser wäre es, lediglich die Einfahrt in die Grundstücken frei zu geben. Ob damit bereits die Zufahrtsmöglichkeit für Müllfahrzeuge gegeben ist, weiß ich nicht. Das muss natürlich auch geregelt sein.

  • Dubdidudidui
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    • 20. Juli 2019 um 09:35
    • #33

    Müllfahrzeuge haben Sonderrechte nach §35.6 StVO, die ihnen praktisch überall das Hinfahren erlauben.

  • Ullie
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    • 20. Juli 2019 um 23:33
    • #34

    Um mal ein paar Schlaglichter auf die Diskussion des Urteils zu setzen:

    https://m.neuepresse.de/Hannover/Meine…rt-Konsequenzen

    Die Neue Presse berichtet, die SPD fordere Einschränkungen für den Autoverkehr und die Grünen noch viel mehr.

    Die CDU dagegen fordert das Vorhaben, einen Radschnellweg nach Lehrte zu bauen, aufzugeben. (Dieser Radschnellweg soll unter anderem durch die Kleefelder Straße führen.)

  • Ullie
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    • 22. Juli 2019 um 09:32
    • #35
    Zitat von Fahrbahnradler

    Ah ja. Man hätte natürlich auch die Beschilderung "Kraftfahrzeugverkehr frei" verbieten können ...

    Vermutlich hätte das kein mögliches Gerichtsurteil sein können. Denn der Kläger foderte ja etwas anderes. Die Ausweisung als Fahrradstraße sollte zurückgenommen werden, weil nach Auffassung des Klägers die Kleefelder Straße zu schmal sei, um sie als Fahrradstraße auszuweisen.

    Wenn man bedenkt, dass immer wieder Gehwege an vielen Stellen viel zu schmal sind, dann müssten zuhauf Gehwege geschlossen werden.

  • simon
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    • 22. Juli 2019 um 12:38
    • #36

    Naja, du kannst die Beschilderung nur anfechten, dann ist sie bei erfolgreicher Klage "weg" oder eben nicht. Die "Besonderheit" an der Straße war, dass sie in beiden Richtungen befahrbar ist, in einer T30-Zone liegt und für alle Arten des Kraftverkehrs freigegeben ist. Damit bleibt von dem ursprünglichen Inhalt des VZ 244 nur noch das Nebeneinanderfahren übrig, das halt nun mal nicht zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beiträgt.

    Je nachdem wie die Begründung ausfällt, würde es schon genügen, die T30-Zone auf der Kleefelder Straße aufzuheben, weil dann die Beschilderung ihre Geschwindigkeitsbegrenzung "entfalten" kann.

  • Alf
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    • 22. Juli 2019 um 16:32
    • #37

    Das Gericht sah dieses Erfordernis ... als nicht gegeben an, weil die Kleefelder Straße für einen Begegnungsverkehr zwischen dort durch Zusatzzeichen erlaubt fahrenden Kraftfahrzeugen und entgegenkommenden nebeneinander fahrenden Radfahrern viel zu eng sei.

    Na, dann lade ich einmal herzlich zu einem Ortstermin nach München in die Marschnerstraße ein. Diese 1,1 km lange Fahrradstraße ist beidseitig mit Kraftfahrzeugen beparkt. An einem völlig normalen Montag-Vormittag habe ich dort einmal insgesamt 139 abstellte Fahrzeuge auf der Fahrbahn gezählt. Und das allerbeste ist, dass der verbleibende Platz einen Begegnungsverkehr zwischen PKW und Fahrrädern streckenweise unmöglich macht. Von LKW wie z. B. die erwähnten Müllwagen will ich hierbei einmal gar nicht reden. Da zieht der ahnungslose Radfahrer oftmals freiwillig den kürzeren und verdrückt sich zwischen die parkenden Fahrzeuge oder weicht auf den Gehweg aus. Tut er es nicht, bekommt er es mit dem renitenten Unverständnis der mehrspurigen Kraftfahrzeuge bzw. deren Führer zu tun. Auf sowas kann man als Radfahrer gerne verzichten. Daher meide ich inzwischen diese Fahrradstraße und fahre auf der parallel verlaufenden Alten Alle. Wesentlich bequemer!

  • Ullie
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    Hannover
    • 23. Juli 2019 um 07:22
    • #38

    Wenn das Gericht befindet, die Kleefelder Straße sei zu eng für den Begegnungsverkehr von Fahrrädern und Autos, dann ist die Straße doch bei weitem zu eng für den Begegnungsverkehr von Autos.

    Wenn nun im Falle einer Rücknahme der Fahrradstraßenregelung ein anderer Anwohner dagegen klagt, dass in der Straße Zweirichtungsverkehr zugelassen ist, muss sie dann Einbahnstraße werden?

    Und würde in diesem Fall die herbeigeklagte Einbahnstraße für Radler in die Gegenrichtung frei gegeben werden können? Vermutlich nicht, denn für den Begegnungsverkehr ist sie ja zu eng.

    Wenn man das dann noch auf andere Straßen übertragen würde, dann hätten wir bald nur noch Einbahnstraßen ohne Freigabe für den Radverkehr in die Gegenrichtung.

    Oder es müsste in den Straßen überall das Parken verboten werden!

  • simon
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    • 23. Juli 2019 um 11:46
    • #39
    Zitat von Ullie

    Wenn nun im Falle einer Rücknahme der Fahrradstraßenregelung ein anderer Anwohner dagegen klagt, dass in der Straße Zweirichtungsverkehr zugelassen ist, muss sie dann Einbahnstraße werden?

    Nein, denn die Behörde hat auch bei vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage ein Ermessen zum Einschreiten. Wenn es "nur" um die Ordnung des Verkehrs geht, wird es wohl recht lange dauern, bis dieses auf Null reduziert ist und daher ein Anspruch auf Errichtung einer Einbahnstraße gegeben ist. Denkbar sind außerdem andere Maßnahmen, wie Park- und Halteverbote, so dass ein Anspruch auf eine konkrete Maßnahme hier definitiv ausscheiden dürfte.

  • Mueck
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    • 23. Juli 2019 um 12:33
    • #40
    Zitat von Ullie

    Wenn das Gericht befindet, die Kleefelder Straße sei zu eng für den Begegnungsverkehr von Fahrrädern und Autos,

    Nein, es befand genauer gesagt, sie sei zu eng für ZWEI dort LEGAL nebeneinander Radelnde, denen man dieses explizit STETS eingeräumte Recht dort (aus Blickwinkel der Autler leider) auch nicht bei Begegnungsverkehr wegdiskutieren darf, und Autos im Begegnungsverkehr.

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