110 bei zugeparkten Radwegen

  • Interessant: @PolizeiHamburg legitimiert auf twitter die 110 als Gesprächspartner bei zugeparkten Radwegen:

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    Hat das schon mal jemand in Hamburg probiert? Also tatsächlich mal jemanden abschleppen? Ich habe echt keine Lust, mir dann nur wieder irgendwas von „irgendwo muss der doch parken“ und „da passt man doch noch durch“ anzuhören.

    Womit wir wieder beim Thema wären: Am Sonntag habe ich mich dann gleich wieder ärgern dürfen:

    Nun liegt es mir ja fern, das Parkverhalten von Einsatzfahrzeugen zu kritisieren, die eigentlich zu einem Notfall unterwegs waren. Allerdings gibt es an der Kieler Straße zwei überbreite Fahrstreifen, die Fahrbahn fasst also problemlos vier Kraftfahrzeuge nebeneinander, doch geparkt wird immer genau auf Fuß- und Radweg — schließlich will man ja nicht den Verkehr behindern und so, nä?

    Die Polizei möchte offenbar auch nicht den Verkehr behindern. Man hatte es offenbar eilig, nehme ich mal an, aber es war genügend Zeit, die beiden Funkstreifenwagen mehr oder weniger passgenau auf dem Fuß- und Radweg einzuparken und beinahe komplett dichtzumachen. Man hätte sich ja auch dafür entscheiden können, einfach am rechten Fahrbahnrand zu parken, dann wäre problemlos Platz für Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger. Oder man hätte dort „aufgeschultertes Parken“ halb auf dem Radweg praktizieren können. Aber ein Radfahrer mit Kinderanhänger, von denen mir kurz vor dem Foto auch zwei auf der Fahrbahn entgegenkamen, passen dort eben nicht mehr lang. Für jemanden mit Rollstuhl und Rollator wird es sicher auch etwas enger.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich bei der Hamburger Polizei unter der 110 eine vernünftige Antwort bekommen werde, wenn jemand auf dem Radweg parkt. Man wird es diesbezüglich wie bei der Einrichtung von Arbeitsstellen halten: Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen.

  • Ich weiß nicht, ob ich diese Anleitung hier schonmal verlinkt habe:

    Hilft natürlich nicht immer, kann den Polizisten aber zu einer richtigen Entscheidung bringen.

    Traut sich jemand zu, das für Hamburg zu übersetzen?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Traut sich jemand zu, das für Hamburg zu übersetzen?

    ich spiele schon seit ein paar Tagen mit dem Gedanken, das in der Hammer Straße durchzuziehen. Dort hat die Polizei sich ja gegen Abpollern des B-Pflichtigen Radweges ausgesprochen und meint, dass das Falschparken nur sporadisch vorkäme, ganz selten quasi.
    Also.. selten mal ein Auto und das auch nur kurz.

    Blöd ist nur, dass ich da in der Rushhour langkomme. Die Rushhour ist aber auch bei der Polizei Rushhour.
    Ich würde das am liebsten mal so gegen 20:00 durchziehen. Aber da ist auf der Straße dann auch wieder so wenig los...
    hmpf...

    Im wesentlichen gibts da auch nichts zu übersetzen. Das Ordnungsamt als solches haben wir nicht.
    Wir haben LBV, die im bewirtschafteten Parkraum tätig sind.
    Wir haben Angestellte im Polizeidienst, die in den normalen Arbeitszeiten tätig sind, aber auch nicht auf Abruf irgendwo rumsitzen
    Wir haben hier nur die Polizei, die in Hamburg nicht aufs Ordnungsamt verweisen wird, sondern sich mit "keine Zeit" herausreden wird.

    hmmmm

  • 110 ist nicht das Problem. Die nehmen das üblicherweise entgegen, sagen vermutlich, das sei nur eine Behinderung (einfach andauernd wiederholen, dass es eine Gefahrenstelle sei und der Mensch am Telefon das sicher nicht beurteilen könne), und leiten es auch an die PKs weiter. Dann wird's interessant.
    Einmal hab ich nach ner 3/4 Stunde nochmal angerufen und die Leute bei der 110 waren erstaunt, weil nämlich angeblich ein Wagen dagewesen sei (vom PK33...). Tatsächlich kam im zweiten Anlauf dann tatsächlich ein Wagen und der Fahrer hat genuschelt, dass sie wohl die falsche Adresse im ersten Durchgang hatten... Irgendwann hatte es sich soweit eingespielt, dass die Wagen tatsächlich zuverlässig kamen. Allerdings sich dann gern nicht gekümmert oder rausgewunden haben. Bisher hab ich jedes Mal erfolgreich ein Knöllchen erreichen können.

    Allerdings habe ich nie eine Umsetzung durchdrücken können (es aber auch nicht versucht). So wie ich's verstehe, ist die Anweisung, dass Umsetzung der Regelfall ist eine Landesregelung. Du kannst also die Beamten vor Ort nicht auf eine existierende Dienstanweisung (in Berlin) hinweisen. Das müsste vllt. mal die Radverkehrskoordinatorin oder die Politik in Angriff nehmen.

  • Das hier ist eben auch etwas, worüber ich mich wundere. Ich habe keine Ahnung, ob die zu einem Notfall oder „nur“ einem Krankentransport hier sind — aber auch dieses Fahrzeug wurde ja nicht hollywoodmäßig krachend auf dem Hochbord eingeparkt, sondern man fuhr meines Erachtens einigermaßen sorgfältig die Grundstücksauffahrt hoch und parkte anschließend rückwärts hier auf dem Radweg ein.

    Es will mir nur einfach nicht in den Kopf, warum man nicht am rechten Fahrbahnrand stehenbleibt, auf den drei Richtungsfahrstreifen der Kieler Straße ist ja nichts los, was den Begriff „Verkehrsaufkommen“ in irgendeiner Weise gerecht würde. Ich dachte vielleicht erst, man habe es womöglich nicht so gerne an den Heckklappen zu arbeiten, während nebenan der Kraftverkehr vorbeirauscht, aber diese Problematik hat man jetzt ja nur drei Meter zur Seite verschoben.

    Wie auch immer: Sollen sie halt da parken. Ich find’s ja witzig, dass an dieser Stelle andauernd jemand steht, entweder irgendwelche Fahrzeuge von Monteuren oder der Pizzadienst oder eben jetzt ein Krankentransport. Vielleicht könnte PK 27 ja einfach mal [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1012-32] dort montieren lassen.

  • Hier standen noch ein paar Argumente (oder eher so eine Art FAQ mit einem Feuerwehrsprecher) in der Papierzeitung.

    Daraus entnahm ich: rammen mit dem Feuerwehrauto wünscht sich auch manch einer, geht aber nicht, weil das Risiko eines Schadens am Fahrzeug zu groß ist. Wenn es dann nicht mehr löschen könnte, wäre ja auch keinem geholfen (finde ich gut.. besonnene Menschen, diese Feuerwehrler).

    Und: Die Polizei kann oder vielleicht auch darf ohne Behinderung gar nicht so ohne weiteres Abschleppen, sondern könnte nur einen Strafzettel hinpappen. Und die Behinderung tritt ja erst ein, wenn die Feuerwehr da ist, und dann ist es schon zu spät.

    In wie weit diese Aussage rechtlich so stimmt kann ich natürlich nicht einschätzen. Spannend ists allemal.. und würde dazu führen, dass der "110 bei Falschparkern" Faden viel bedeutsamer wird. Weil dann der behinderte Fußgänger, Radler, etc. einen Anlass zum Abschleppen gäbe...

  • Feuerwehr kommt wegen Falschparkern später an? Die Schadenshöhe steigt? Dann sollten die Verursacher der Schadensdifferenz in Regress genommen werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Feuerwehr kommt wegen Falschparkern später an? Die Schadenshöhe steigt? Dann sollten die Verursacher der Schadensdifferenz in Regress genommen werden.


    Schön wäre es ja, denkt man zunächst. Aber wie soll das funktionieren? Daß die Haftpflichtversicherung des KFZ-Halters der Haftpflichtversicherung des fahrlässigen Brandstifters oder der Gebäudeversicherung des Eigentümers den Schaden ersetzt? Ringtausch?
    Denn die Haftpflichtversicherung des KFZ-Halters aus der Leistungspflicht zu bekommen, das dürfte schwierig werden. Die vor allem sozialen Konsequenzen (für die Geschädigten einerseits sowie die Angehörigen des Falschparkers andererseits), wenn das einer Versicherung mal gelänge, mag ich mir gar nicht erst ausmalen.

    Die Lösung ist und bleibt: Abschleppen, abschleppen, abschleppen zuzüglich drastischer Bußgelder. Und zwar generell prophylaktisch im vorhinein. Wieso das nicht gehen soll, ist mir ein Rätsel.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Und: Die Polizei kann oder vielleicht auch darf ohne Behinderung gar nicht so ohne weiteres Abschleppen, sondern könnte nur einen Strafzettel hinpappen. Und die Behinderung tritt ja erst ein, wenn die Feuerwehr da ist, und dann ist es schon zu spät.

    Woher stammt diese Aussage?
    Wäre ja schon doof, wenn man einen Rettungsweg erst freischleppen darf, wenn die Feuerwehr oder der Rettungswagen an der blockierten Stelle stehen...

  • In dem Kontext ist es allerdings ziemlich widersinnig, dem Falschparken erst dann die Behinderung zu attestieren, wenn die Feuerwehr schon festhängt. Auf Radwegen wird das aber regelmäßig so gehandhabt, dass die Anzeige des Parkens mit Behinderung auch erfordert, dass konkret jemand behindert wurde. :S

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Woher stammt diese Aussage?Wäre ja schon doof, wenn man einen Rettungsweg erst freischleppen darf, wenn die Feuerwehr oder der Rettungswagen an der blockierten Stelle stehen...

    Ich stimme zu. Das wäre nicht nur doof, das wäre gefährlich. Und wie ich oben schon schrub entnahm ich das der Aussage des Interviewten in meiner papierernen Tageszeitung. Der hat vielleicht nicht Recht. Der wurde vielleicht falsch zitiert. Das ist vielleicht gar nicht Anrodnung, sondern nur Vorschlag zur Güte beim Parken in der Innenstadt. Stand da alles nicht. Nur: Es wird hier nicht abgeschleppt, solange keine Behinderung vorliegt.

    So verkürzt halte ich das durchaus für sinnvoll. Es ergibt keinerlei Sinn alle diejenigen abzuschleppen, die an der Parkuhr überzogen haben. Was mir fehlt ist der Schluss von "Feuerwehrzufahr blockiert ist immer Behinderung".

  • Wird aber viel konsequenter verfolgt als etwa das Parken bei Vz 283 + Zz "Feuerwehranfahrtzone" oder das Parken auf benutzungspflichtigen Radwegen.

    Behindert wird der nächste KFZ-Fahrer, der dort parken möchte. ;)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ich werfe hier noch mal das Foto der Tageszeitung in den Faden. Im Original sollte es sich eigentlich lesen lassen. Befragt wurden offenbar Feuerwehr und Polizei (so lese ich das) - ob das Ergebnis Gesetzeskonform ist oder nicht kann ich immer noch nicht entscheiden.