Das brauchst Du dir nicht wünschen, es ist Dein Recht.
Du musst als Kunde in den ersten 6 Monaten keine Reparatur hinnehmen sondern kannst auf direkten Austausch bestehen.
Ja, schon. Aber erklär den Leuten mal was von „Nacherfüllung“ und „BGB“, wenn sie nicht mal „Garantie“ und „Gewährleistung“ unterscheiden können. Im Endeffekt war ich schon froh, dass ich den Scheinwerfer nicht wieder zur Filiale nach Kiel fahren musste, sondern sich das alles auch hier in Hamburg abwickeln ließ.