Und noch was lustiges habe ich entdeckt: Eine "Babyampel" (die für Radfahrer), aber OHNE jegliche Fahrradsymbolik. Für wen gilt die jetzt? Daneben hängt auch eine große Ampel.
Nun, es gilt das naheliegende. "Babyampeln" sind welche, die sich an den Radverkehr wenden. (Wofür sollten die auch sonst sein?) Und die sind zu beachten, sobald ein Radler Radverkehrsanlagen nutzt, welcher Art die auch immer sein mögen, beispielsweise gelten sie (sofern vorhanden) auch in diesen Schutzstreifenstummeln, wie man sie gerne wenige Meter vor einer Kreuzung beginnen läßt . Auf der ("unbefleckten") Fahrbahn hingegen gilt die Ampel für den Fahrverkehr ("Autoampel").