Mehr als lebensgefährlich: § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO ab 1. Januar

  • Und noch was lustiges habe ich entdeckt: Eine "Babyampel" (die für Radfahrer), aber OHNE jegliche Fahrradsymbolik. Für wen gilt die jetzt? Daneben hängt auch eine große Ampel.

    Nun, es gilt das naheliegende. "Babyampeln" sind welche, die sich an den Radverkehr wenden. (Wofür sollten die auch sonst sein?) Und die sind zu beachten, sobald ein Radler Radverkehrsanlagen nutzt, welcher Art die auch immer sein mögen, beispielsweise gelten sie (sofern vorhanden) auch in diesen Schutzstreifenstummeln, wie man sie gerne wenige Meter vor einer Kreuzung beginnen läßt . Auf der ("unbefleckten") Fahrbahn hingegen gilt die Ampel für den Fahrverkehr ("Autoampel").

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ja, aber die StVO bemerkt, dass Ampeln, die für Radfahrer gelten sollen, ein Fahrradsysmbol enhalten müssen.
    "Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. "

    Diese Ampel ist aber einfach nur eine verkleinerte normale Ampel. Kein einziges Symbol für "Radverkehr". Miniaturvollscheiben quasi. Im konkreten Fall ist das natürlich eine belanglose Spitzfindigkeit, weil beide Ampeln parallel schalten, aber wer weiß, wo man noch auf sowas trifft.

  • Im konkreten Fall ist das natürlich eine belanglose Spitzfindigkeit, weil beide Ampeln parallel schalten, aber wer weiß, wo man noch auf sowas trifft.

    Alle Nase lang in Berlin beispielsweise (oft pappt da aber noch ein verblichenes, ehedem blauweißes Radverkehrssymbol). Und klar, das ist eine Spitzfindigkeit, die einem von jedem Amtsrichter um die Ohren gehauen würde. Es sei denn natürlich, der ist selber "Radverkehrsaktivist", der das ebenso alles beknackt findet. Aber dann ist er wahrscheinlich auch ehrlich und gibt das Verfahren wegen vermuteter eigener Befangenheit (die ja trotzdem nicht gegeben sein muß, autofahrende Richter urteilen ja auch über Autofahrer) an einen Kollegen weiter. Insofern tippe ich mal: Als überpedantischer Radfahrer verlöre man in allen Instanzen bis einschließlich OLG.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Miniaturvollscheiben quasi. Im konkreten Fall ist das natürlich eine belanglose Spitzfindigkeit, weil beide Ampeln parallel schalten,

    Dann ist es einfach nur ein Wiederholer-Lichtzeichen, das vom wartenden Kraftfahrzeugführer in erster Reihe besser gesehen werden kann. Solche Dinge gibt es in anderen Ländern zuhauf, möglich und erlaubt sind sie auch in Deutschland. Solange da kein Fahrradsymbol weit und breit ist, ist das auch keine Fahrradampel.
    Ich hätte da weniger Bedenken, was ein Gericht angeht. Außerhalb von Berlin wohlgemerkt.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Dann ist es einfach nur ein Wiederholer-Lichtzeichen, das vom wartenden Kraftfahrzeugführer in erster Reihe besser gesehen werden kann.

    Stimmt. Das wäre allerdings auch möglich. Ich würde mich jetzt nur noch nach einem Photo von der Ampel festlegen.

    Edit: Wobei es in einem solchen Fall ja keine Rolle spielt, welche der "Autoampeln" man beachtet.

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    Peter Viehrig

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  • Heute morgen wollte ich dann noch mal diese Stelle fotografieren, die mir schon seit längerer Zeit aufgefallen war, ich aber noch nicht die Zeit für Fotos gefunden hatte:

    Interessanterweise hat die Polizei Hamburg dann doch mal gemerkt, dass meine Ansichten bezüglich § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO nicht so ganz esoterisch waren wie zunächst gedacht und die Streuscheiben heute morgen ausgewechselt.

    Gestern:

    Heute:

    Hier steht der Typ sogar noch rum und arbeitet an einem anderen Signalgeber. Parkt natürlich auf dem Radweg, aber… naja:

    Nun ist noch die Problematik, dass es diese tolle Haltlinie gibt, die aber zur Fahrbahnampel besser als zur Kombi-Ampel passt. Mal sehen, was wir damit anfangen:

  • Sei doch bitte froh, dass die Haltelinie dort hingemalt ist, wo sie auf deinem Bild zu sehen ist. In Nürnberg wird gerne mal so was kreiert:

    Da ist die Haltelinie so (schlecht zu sehen, weil hinter Ampelmast), dass der typische Radfahrer genau den Querverkehr blockiert. An der schlechtest möglichen Stelle. "Derzeit keine Änderungen vorgesehen" ist die Reaktion im Moment. Mir geht es nicht genug auf die Nerven, dass ich da mehr hinter her sein müsste. Ich überquere normalerweise in der schlecht designten Richtung und halte halt weiter hinten...

  • Och, das kann Hamburg auch. Wenn ich mich recht entsinne, musste diese Haltelinie von einem Forumsmitglied weggeklagt werden. Nur deshalb existiert sie nicht mehr.

    Diese eine (und ein paar andere) gibt’s tatsächlich nicht mehr, leider sind aber an Dutzenden weiterer Stellen die Haltlinien genau so positioniert.

    Man sollte ja meinen, dass die Behörde nach einer solchen Klage etwas sensibilisiert wäre, aber das ist wohl reines Wunschdenken: Gerade bei neu sanierten Kreuzungen baut man sich wieder so einen Kram zurecht.

  • Interessanterweise hat die Polizei Hamburg dann doch mal gemerkt, dass meine Ansichten bezüglich § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO nicht so ganz esoterisch waren wie zunächst gedacht und die Streuscheiben heute morgen ausgewechselt.


    Genau das ist eigentlich Unsinn. Es sollte ein zusätzlicher Signalgeber für Radfahrer installiert werden. Der Sinn dieser Regeländerung war es nicht Streuscheiben zu erneuern, sondern Radfahrern nicht mehr unnötig früh Rot geben zu müssen, da lange Räumzeiten für Fußgänger beachtet werden müssen.

    Nur eine neue Streuscheibe rein, weil am billigsten bringt gar nichts, es kostet unnötig Geld ohne dass sich etwas verbessert.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Was mir ja mittlerweile an allen Ecken Hamburgs ganz gewaltig stinkt sind diese neumodischen Aufstellflächen zum indirekten Linksabbiegen. Die sind alle in den letzten Jahren entstanden, aber ob man sich als Radfahrer dort regelgerecht verhalten kann ist Glückssache.

    Im Prinzip gibt es die folgenden Möglichkeiten:

    • Es gibt einen separaten Signalgeber für indirekt linksabbiegende Radfahrer.
    • Es gibt keinen separaten Signalgeber für indirekt linksabbiegende Radfahrer, aber in Richtung der künftigen Fahrtrichtung einen kombinierten Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger.
    • Es gibt keinen separaten Signalgeber für indirekt linksabbiegende Radfahrer, in Richtung der künftigen Fahrtrichtung ist lediglich ein seit 1. Januar definitiv nicht mehr gültiger Signalgeber für Fußgänger zu sehen.
    • Es sind in der Aufstellfläche wartend keine Signalgeber zu sehen.

    Variante 3 überwiegt nach meiner Beobachtung wenigstens im westlichen Hamburg. Da hat man dann aber wenigstens ein Licht, an dem man sich orientieren kann, obgleich man ja jedes mal einen saftigen Rotlichtverstoß begeht, weil die Fußgängerampel in der Regel einen Moment früher grünes Licht zeigt als die eigentlich gültige Fahrradampel. Klar, das wird die Polizei nicht sanktionieren, aber… blöd ist’s trotzdem.

    Dann taucht nach Sanierungen von Kreuzungen aber immer öfter Variante 4 auf, bei der ich mich jedes Mal frage, ob die Planer eigentlich schon mal auf dem Rad gesessen haben. Das ist manchmal so bescheuert geplant, dass man nicht mal den Signalgeber auf der linken Straßenseite erkennen könnte. Dann fragt man bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach und hört sich so goldige Tipps an wie: Man solle einfach so lange warten, bis die Autofahrer hinter einem losfahren wollen. Klar, das wird bestimmt richtig gut funktionieren.

    Klar, natürlich kann man als einigermaßen geübter Radfahrer auch direktes Linksabbiegen praktizieren. Das ist aber auch mir dann zu blöd, wenn auf dem Fahrstreifen zum Linksabbiegen wieder eine ganze Menge Kraftfahrzeuge warten und man eh nicht in einem Schwung über die Kreuzung kommt.

    Mal sehen, wie sich das jetzt weiter entwickelt.

  • Klar, natürlich kann man als einigermaßen geübter Radfahrer auch direktes Linksabbiegen praktizieren. Das ist aber auch mir dann zu blöd, wenn auf dem Fahrstreifen zum Linksabbiegen wieder eine ganze Menge Kraftfahrzeuge warten und man eh nicht in einem Schwung über die Kreuzung kommt.

    Wenn man seine Lieblingskreuzung und die LSA-Schaltung genau kennt, kann man Manöver 109106 (…7/…8) fahren.

    Ich hab das Problem regelmäßig am Siemersplatz Richtung Kollaustraße. Indirektes Linksabbiegen ist dort vollkommen bekloppt. Und je nach Tageszeit ist die Phase für's direkte Abbiegen ziemlich kurz.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich habe heute noch etwas Neues gesehen, und zwar an der mit Velostreifen ausgestatteten umgebauten Kreuzung Saseler Chaussee / Saseler Damm-Stadtbahnstraße.
    1. Fahrbahnampel
    2. Auf der Mittelinsel eine Full-Size-Ampel für Fahrräder (3 Streuscheiben)
    3. Auf der Mittelinsel eine Fußgängerampel

    Als erstes werden 2 und 3 gleichzeitig grün. So etwa 1-2 Sekunden später wird 1 grün. Wiederum 2-3 Sekunden später erlischt das grüne Licht von 2 - die Ampel ist jetzt dunkel und nicht als Fahrradampel erkennbar. Da ich mit dem Auto unterwegs war, kann ich nicht sagen, wie das Umschalten auf Rot erfolgte, aber eine Fahrradampel, die ausgeht, finde ich ziemlich spektakulär.


  • 2. Auf der Mittelinsel eine Full-Size-Ampel für Fahrräder (3 Streuscheiben)

    Das gibt’s auch unten am gerade umgebauten westlichen Ende der Reeperbahn:

    Ich bin mir unschlüssig, was ich davon halten soll. Der Signalgeber für den linksabbiegenden Radverkehr erlischt, sobald er meint, dass nun keine linksabbiegenden Radfahrer mehr kommen können, denn die müssen ja irgendwann alle losgefahren sein. Danach gibt’s dann keine Irritationen mehr für abbiegende Kraftfahrer oder geradeausfahrende Radfahrer, welcher der Signalgeber denn nun gültig ist. Und weil der Radverkehr hier links vom Abbiegeverkehr geführt wird, gibt’s auch gar kein Rätselraten, ob man bei roter Fußgängerampel noch Radfahrer durchlassen muss.

    Eigentlich gar nicht mal so blöd.

  • Im Prinzip gibt es die folgenden Möglichkeiten:

    1. Es gibt einen separaten Signalgeber für indirekt linksabbiegende Radfahrer.

    2. Es gibt keinen separaten Signalgeber für indirekt linksabbiegende Radfahrer, aber in Richtung der künftigen Fahrtrichtung einen kombinierten Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger.

    3. Es gibt keinen separaten Signalgeber für indirekt linksabbiegende Radfahrer, in Richtung der künftigen Fahrtrichtung ist lediglich ein seit 1. Januar definitiv nicht mehr gültiger Signalgeber für Fußgänger zu sehen.

    4. Es sind in der Aufstellfläche wartend keine Signalgeber zu sehen.

    Bei 3 und 4 darf man doch schon immer ohne Beachtung einer Ampel abbiegen. Das hat nichts mit dem 1.1.17 zu tun. Denn beim indirekten Abbiegen muss man nur auf den Querverkehr achten. Nicht mehr auf die Ampeln in der neuen Fahrtrichtung.

    Bei Nummer 2 bin ich mir nicht so sicher. Ich tendiere dazu, dass man auch sofort abbiegen darf. Denn die Kombiampel schützt den Bereich von der Haltelinie für Radfahrer (normalerweise rechts von der Aufstellfläche hinter der Fußgängerfurt) bis zum Ende der Kreuzung. Der abbiegende Radfahrer befindet sich aber schon in dem geschützten Bereich. Er muss den geschützten Bereich also nur noch räumen.

  • Bei 3 und 4 darf man doch schon immer ohne Beachtung einer Ampel abbiegen. Das hat nichts mit dem 1.1.17 zu tun. Denn beim indirekten Abbiegen muss man nur auf den Querverkehr achten. Nicht mehr auf die Ampeln in der neuen Fahrtrichtung.

    Vollkommen richtig, ja, wobei es diesbezüglich auch unterschiedliche Interpretationen des Verordnungstextes gibt. Insofern bin ich mir auch gar nicht sicher, ob man denn bei 1 und 2 nicht auch einfach links abbiegen dürfte — sicher bin ich mir nur, dass die Polizei aus ihrem Streifenwagen dort einen glasklaren Rotlichtverstoß erkennen wird. Außer uns und den Leuten drüben im Verkehrsportal dürfte das ja wieder niemand verstehen.

  • Dem schließe ich mich vollumfänglich an. Beim indirekten Abbiegen (was ich so gut wie niemalsnicht praktiziere) ist nur der Verkehr in der anderen (neuen) Fahrtrichtung zu beachten, nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht aber etwaige weitere Signalgeber.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das gibt’s auch unten am gerade umgebauten westlichen Ende der Reeperbahn:

    Ich bin mir unschlüssig, was ich davon halten soll. Der Signalgeber für den linksabbiegenden Radverkehr erlischt, sobald er meint, dass nun keine linksabbiegenden Radfahrer mehr kommen können, denn die müssen ja irgendwann alle losgefahren sein. Danach gibt’s dann keine Irritationen mehr für abbiegende Kraftfahrer oder geradeausfahrende Radfahrer, welcher der Signalgeber denn nun gültig ist. Und weil der Radverkehr hier links vom Abbiegeverkehr geführt wird, gibt’s auch gar kein Rätselraten, ob man bei roter Fußgängerampel noch Radfahrer durchlassen muss.

    Eigentlich gar nicht mal so blöd.

    Linksabbiegender Radverkehr? Woran erkenne ich aus größerer Entfernung, dass das Miniding auf der Insel nur für Abbieger sein soll? Und warum ist da eine Aufstellfläche fürs indirekte Abbiegen? Sorry, ich raffe das da gerade nicht.