Haben wir wirklich noch keine Woche 40? Dann fange ich mal an:
So (!) wird das was mit der Verkehrswende. Mutig. Ich bin beeindruckt und ein wenig neidisch.
Woche 40 vom 26. September bis 02. Oktober 2016
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Den Rückbau von zwei Richtungsfahrspuren auf eine auf großen Boulevards, verbunden mit der Einrichtung von Radspuren (von den Autofahrbahnen durch kleine "Stolperkanten" getrennt, manchmal auch durch eine Spur geparkte Autos) und der Verschönerung der Trottoirs, hat man in Paris "la civilisation des rues" getauft - die Zivilisierung der Straßen.
Und was ist passiert? Die Staus wurden weniger! Die Autofahrer fuhren nämlich disziplinierter und blockierten nicht mehr wie blöd die Kreuzungen.Da mag man Frankreich.
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Seoul hat es vorgemacht:
Seoul riss nach der Jahrtausendwende eine ganze Stadtautobahn ab. Die Stadt bekam so nicht nur einen Fluss zurück und eine neue Parkanlage, sondern der (auch motorisierte) Verkehr floss nachher sogar besser. Wie das sein kann, erklärt das Braess-Paradoxon.
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von den Autofahrbahnen durch kleine "Stolperkanten" getrennt,
Wird heute "protected bike lines" genannt, seitdem das auch in US in Mode gekommen ist . . .
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Mal ein durchaus guter Artikel:
Auch wenn beim zweiten positiven Beispiel etwas wichtiges übersehen wurde: Der dort so tolle weg sieht nicht so aus, als wenn sich dort zwei Radfahrer überholen könnten. Für viel Radverkehr also ungeeignet. Radfahrer sind keine homogene Masse mit einheitlichem Tempo. Sicheres und legales gegenseitiges überholen ist da wichtig, wenn es viele werden sollen.
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Wir sind übrigens jetzt und noch in KW39
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Das ist schon letzte Woche passiert.
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Wenn Leute ohne die geringste Ahnung von Reglungen darüber schimpfen, dass andere diese nicht einhalten würden:
Wo soll man da mit der Unkenntnis anfangen?
beziehen sich nur auf den Vorrang von Fußgängern und regeln sonst gar nichts. Es ändert nichts an der Vorfahrt von Fahrzeugen untereinander es gibt auch keinen Zwang zum absteigen für Radfahrer.
ist ein Zusatzzeichen und alleine stehend Unsinn, es entsteht kein Gebot für Radfahrer ab zu steigen.
+ bedeutet alles was dahinter an Fahrzeugen kreuzt hat Vorfahrt. Genau diese Kombi steht (auf dem Foto gut zu erkennen) VOR dem Kreisverkehr und VOR dem "Zebrastreifen". Also haben auch fahrende Radfahrer in diesem Bereich Vorfahrt. Vor den Leuten die heraus fahren ebenfalls, diese biegen ab und haben daher Radfahrer dort durch zu lassen.
Die Krönung in dem Text ist aber, das vorsätzliche Nötigung ein Experiment ist und man als Autofahrer auch noch erzürnt sein kann, wenn man ganze 25 Euro Strafe dafür kassiert. Erzürnt sein müsste in diesem Falle der Radfahrer, dass der so extrem billig damit weg gekommen ist.
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Hätte sich auch nur einer der Beteiligten mal über die Rechtslage informiert, wäre der Kreisel erstens nicht so gebaut worden, zweitens die unsägliche (unzulässige und die Rechtslage verdrehende) Beschilderung nicht vorgenommen worden und drittens die ganze Aufregung nicht entstanden. Radfahrer, die dem Kreisverkehr folgen, haben Vorfahrt, wie durch die entsprechenden Verkehrszeichen "Vorfahrt achten" auch jedem klar sein müsste. Dass da weiße Streifen auf der Fahrbahn sind, nimmt dem Radfahrer nicht die Vorfahrt. Aber die Straßenverkehrsordnung ist ja offensichtlich nicht nur bei Rentnerhaushalten und in Zeitungsredaktionen, sondern auch im Ortsausschuss weithin unbekannt.
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Malte: Schiet, kannst Du das bitte in "Was ist euch heute komisches auf dem Fahrrad passiert" verschieben? Danke.
Sind heute besonders viele Chemtrails gelegt worden? Von geschätzt 5 schlecht einsehbaren Rechtskurven1 auf dem Nachhauseweg sind mir bei dreien Radfahrer entgegengekommen.
1) auf unseren Hochsicherheits-Radweg!en bzw. Nebenststräßchen/Sackgassen. Auf der Fahrbahn bringen das aus irgendwelchen Gründen nur wenige...
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Juristisches Nachspiel für rüdes Manöver
Etwas irritiert bin ich ja über "Der 33-jährige Polizist am Steuer schnitt den Radler in steilem Winkel, sein Kollege riss noch im Fahren die Beifahrertür auf." und "Er habe fahrlässig gehandelt, weil er nach Ansicht der Ermittler hätte wissen müssen, dass sein Manöver zum Sturz des Radlers hätte führen können."
Vorsätzlich wäre es also erst gewesen, wenn er den Radfahrer direkt umgefahren hätte?
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Vorsätzlich wäre es also erst gewesen, wenn er den Radfahrer direkt umgefahren hätte?
Vorsätzlich wäre es gewesen, wenn das Ziel der Handlungen der Sturz des Radfahrers gewesen wäre.
Ich finde dieses Urteil schon wieder komisch. Die spannende Frage ist, ob der Polizist den Radfahrer vorher zum Anhalten aufgefordert hat.
Wenn nicht, dann geht das Urteil natürlich in Ordnung.
Nach allgemeiner Lebenserfahrung gab es aber vor so einem Manöver eine sehr deutliche Aufforderung zum Anhalten. Wenn der dem nicht nachkommt, wird er halt anders gestoppt. Und wenn er dabei versehentlich (!) eine blutige Nase bekommt, hat er halt Pech gehabt. -
Mir ist unklar, welche Strafe der Beifahrer - dieser riss die Tür auf, nicht der Fahrer - akzeptiert hat.
Aber ein "sorry" und 900 Euro können ja der bayerischen Justiz als Maßstab dienen, wenn bei einer Demo mal ein linker Demonstrant einen Polizisten zu Boden haut.
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Ich glaube hier passt es am Besten. Ich habe eben die Auswertung einer Umfrage was die Flächennutzung (Schutzstreifen, Radweg, Gehweg Frei, etc.) in gewissen Situationen (Viel Fußvolk, viele Autos, verschmutzte Wege, ..) angeht erhalten. Irgendwie auch nichts Neues bei rum gekommen. Männlich, mittleres Alter fährt lieber Fahrbahn, weiblich, jung oder alt lieber nicht...
Zitat von Gregor Gaffga** zusammenfassende Stichworte **
-> nicht repräsentative, aber sehr große Stichprobe
-> Allen Befragten ist es (sehr) wichtig, sicher unterwegs zu sein.
-> Hinsichtlich des Separation vom oder Mischung mit dem Kfz-Verkehr gehen die Meinungen am weitesten auseinander.
-> Bei den Motiven der Flächenwahl gibt es kaum Unterschiede nach Geschlecht, Alter und Häufigkeit der Fahrradnutzung.
-> Schutzstreifen und Radfahrstreifen werden von fast Allen genutzt.
-> 88 % fahren auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen, der Rest auf der Fahrbahn.
-> Ist ein Gehweg für Radfahrende freigegeben, wird er von einem Drittel der Befragten genutzt. Ist er nicht freigegeben, nutzen ihn noch 10 %.
-> Es gibt bei der Flächennutzung große Unterschiede nach Geschlecht, Alter und Häufigkeit der Fahrradnutzung der Befragten.
-> Insbesondere die Berechtigung zur Fahrbahnnutzung bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen und bei für Radfahrende freigegebenen Gehwegen ist unbekannt.
-> Die Flächenwahl ändert sich am stärksten bei schlechtem Belag bzw. Verschmutzung, einem Kfz-Stau auf der Fahrbahn, parkenden Autos auf dem Weg, einer Fahrt im Dunkeln ohne Fahrradbeleuchtung, vielen zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg.PS: Ich habe keine Infos dazu ob die PDF verbreitet werden darf, einen expliziten Copyright Hinweis gibt es nicht, daher war ich mal so dreist..
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Bwahahahahaha
Abendblatt - Eine Woche in Hamburgs Stau - das Tagebuch
Der Herr wohnt 4,2km vom S- und Fernbahnhof Hamburg-Harburg entfernt.
Und er versucht es mit Auto, Bus, Auto, Bus, Busist jedes Mal zu spät, steckt im Stau, braucht lange.
Und am 6. Tag fährt er mit dem Fahrrad und kommt super durch
Am 7. Tag fährt er mit dem Fahrrad gleich noch eine Station weiter, nämlich bis Wilhelmsburg auf dem Super-Cycle-Highway, der Harburg mit dem nördlichen Hamburg verbindet
Am 8. Tag nimmt er die gesamte Strecke von 20km in Angriff, um festzustellen, dass ein Pedelec total super ist. Das hat er sich nämlich testweise geliehen. Und eine Woche später gekauft.
Tja, Tage 6-8 könnten so in einer Welt ablaufen, in der Menschen mit Logik und nicht Emotionen und Gewohnheitsbequemlichkeit an Entscheidungen herangehen. In einer Welt, in der zwischen Idee und Realisation einer Infrastruktur nicht Jahrzehnte, sondern bestenfalls 2 Jahre liegen. -
»Wir wohnen in Hamburgs Süden, in Marmstorf, dort, wo die Großstadt ins Land übergeht. Schöne Gegend, aber strategisch irgendwie ungünstig.«
Ja. Verkehr provozieren, sich in die Pampa setzen und dann schimpfen.
Ich hätte ja noch eine Vision: separate Busspur, auf der man am Stau vorbeirauscht. Wie hat sich denn das Abendblatt bisher zum Thema "Busbeschleunigung" positioniert?
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»Spiegel online« bringt alle Artikel, die sich mit Mobilität befassen, in der Rubrik »Auto« unter. Hier ein Artikel vom Pariser Autosalon mit einem Detail, das auch für Radfahrer interessant sein dürfte:
»Citroën rühmt sich im C3 der ersten werkseitig montierten Dashcam, mit der unter anderem Unfälle dokumentiert werden können.«
Also wenn die Kiste eine deutsche Typzulassung bekommt, dann ist ja nichts mehr gegen mitlaufende Kameras am Helm, am Lenker und sonstwo einzuwenden ...
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Also wenn die Kiste eine deutsche Typzulassung bekommt, dann ist ja nichts mehr gegen mitlaufende Kameras am Helm, am Lenker und sonstwo einzuwenden ...
Das war es bisher auch nicht. Und solange die Kamera nicht automatisch mitläuft, sobald das Auto anspringt, ist eine Typzulassung kein Problem. Unabhängig davon, wie ich das finde: In Deutschland ist eine Permanentüberwachung öffentlichen Raumes ohne Zustimmung derjenigen, die überwacht werden, nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Information der Betroffenen zulässig.
Davon unabhängig steht eine Beweisverwertung der rechtmäßig oder eventuell auch unrechtmäßig entstandenen Aufnahmen.Paradox, ich weiß.
Ein echtes Beweisverwertungsverbot "der Früchte des verbotenen Baumes" gibt es meines Wissens nach nur in den USA. Und dort weicht das zusehends auf.
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»Citroën rühmt sich im C3 der ersten werkseitig montierten Dashcam, mit der unter anderem Unfälle dokumentiert werden können.«
Sieht das Auto hässlich aus. Das ist ja nichts mehr dran, was frühere Autos dieser Marke ausgemacht hatte . . .
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Unabhängig davon, wie ich das finde: In Deutschland ist eine Permanentüberwachung öffentlichen Raumes ohne Zustimmung derjenigen, die überwacht werden, nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Information der Betroffenen zulässig.Davon unabhängig steht eine Beweisverwertung der rechtmäßig oder eventuell auch unrechtmäßig entstandenen Aufnahmen.
Das ist sogar teils noch ein wenig komplizierter. Überwachungskameras für Hauseingänge, die öffentlich erreichbar sind (und das müssen sie eigentlich sein) sind grundsätzlich nicht zuässig. Sagt zumindest die Hausverwaltung, die es wegen mehrerer Einbrüche mit erheblichem Ergeiz versucht hat eine Überwachung zu installieren. Geht nicht. Gibts nicht. Legal ist eine Kameraattrappe.
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