Woche 39 vom 19. bis zum 25. September 2016

  • Illegale-autorennen-sollen-straftat-werden.

    Ja verflucht nochmal und warum muss es ein "illegales Autorennen" sein? Warum reicht nicht "einfach so" 40, 60, 80 zu schnell? Weil das zu leicht nachweisbar wäre? Weil das auch den guten deutschen Autofahrer treffen würde? Wo ist denn bitte der Unterschied zwischen "bei einem Autorennen umgenietet worden" und "der Wagen war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs als es zu dem tödlichen Unfall kam"? Das der gute doitsche Autofahrer ja "nur" zu schnell unterwegs ist aber keinesfalls "ein Rennen" fährt?

    Jaja, ich weiß schon: das Wählerklientel.

  • Das war ja fast klar:

    Da rast jemand mit einem Auto in eine Gruppe Radfahrer hinein und was ist eine wichtige Frage? Natürlich ob die hätten auf dem Radweg fahren müssen. In eine Gruppe von 16 Leuten wäre der also nicht ein gefahren? Oder ein eine Gruppe aus 6 Mofa Fahrern?

    Natürlich noch der Nachtrag das es "Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, weil Radfahrer auf der Straße statt auf dem Radweg fahren." Mal davon abgesehen das der Autor nicht in der Lage ist Fahrbahn und Straße auseinander zu halten, wie bitte ist es möglich das Radfahrer die auf der Fahrbahn unterwegs sind eine Gefahr dar stellen? Offenbar ist das Verstoßen gegen das Sichtfahrgebot schon derartig normal für viele, dass man gar nicht erkennt wer hier die Gefahr verursacht.

    Wenn ich dann noch lese was Malte hier passiert ist, dass sogar die Polizei sich lieber daran fest beißt ob er hätte auf der Fahrbahn fahren dürfen oder nicht und gleichzeitig ein (vorsätzliches? zumindest aber grob fahrlässiges) Anfahren ignoriert (was per Video beweisbar war), da wird mir übel.
    <X

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich habe heute eine Runde durchs Dachauer Land gedreht und konnte den derzeitigen Zustand der außerörtlichen "Infrastruktur" begutachten. 20% der Wege sind i.O., 20% wären vom Belag i.O., wenn sie nicht an jeder Kreuzung nachrangig beschildert wären (das ist überhaupt der Witz schlechthin), 50% der Wege sind aktuell komplett durch landwirtschaftliches Treiben verdreckt, so dass man manchmal nicht mehr weiß, ob man sich noch auf einem geteerten Weg befindet, 10% sind entweder zu schmal oder sind mit einem unterirdischen Belag ausgestattet - trifft auch oft beides zusammen zu. Da ist es nicht verwunderlich, dass man gerade in der Gruppe die Fahrbahn wählt, die Gefahr dass sich dort jemand wegen des Zustands des Weges hinpackt ist einfach viel geringer.

  • Das war ja fast klar:
    http://innsalzach24.de/innsalzach/reg…snahme-regel-6760980.html

    Da rast jemand mit einem Auto in eine Gruppe Radfahrer hinein und was ist eine wichtige Frage? Natürlich ob die hätten auf dem Radweg fahren müssen.

    Auf dem "Foto 11" das in der Bildstrecke am Artikel dranhängt sieht man: Der Radweg hat zwar einen guten Belag. Aber er ist übersät von Dreck, Steinen und Pflanzenteilen. Das rechtfertigt m.M. nach, die Fahrbahn zu benützen. Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Straßen, die nicht explizit für Radverkehr gesperrt sind, mit Radfahrern rechnen, und mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein.

  • 20% wären vom Belag i.O., wenn sie nicht an jeder Kreuzung nachrangig beschildert wären (das ist überhaupt der Witz schlechthin),

    Das ist das Bergkirchner Modell: einen "benutzungspflichtigen" Radweg zwischen zwei nachrangigen Straßen zu bauen. Hat m.E. den Vorteil das jeder Dosentreiber "weiß" das dort ein Radweg! ist, sich die Gemeinde im Falle einer Klage aber immer daraus 'rausreden kann das das ja nur ein Angebotsweg eben zwischen den beiden Nebenstraßen sei, mithin eine Klage gegen eine Benutzungspflicht also gegenstandslos sei. Das Beste aus allen Welten eben.

  • Auf dem "Foto 11" das in der Bildstrecke am Artikel dranhängt sieht man: Der Radweg hat zwar einen guten Belag. Aber er ist übersät von Dreck, Steinen und Pflanzenteilen. Das rechtfertigt m.M. nach, die Fahrbahn zu benützen. Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Straßen, die nicht explizit für Radverkehr gesperrt sind, mit Radfahrern rechnen, und mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein.

    Auf diesem Foto sieht man auch, dass unter dem Schild für den gemeinsamen Geh- und Radweg (tolles Gelände für Rennsportler) kein [Zusatzzeichen 1000-31] hängt. Wer ihn linksseitig benutzt, bekommt also signalisiert, dass kein Gegenverkehr kommt. Ergo: Die Piste ist nicht zur rechtsseitigen Benutzung freigegeben. Da scheint es also an der Logik (oder der Beschilderung) zu hapern. Nächste Frage: wie hätten die Rennradler da hinkommen sollen? Beim ersten Anblick eines solchen Verkehrsschildes womöglich auf der Fahrbahn anhalten, um durch den Gegenverkehr nach links zu wechseln? Mit Autos im Nacken, die womöglich mit 100 km/h angedonnert kommen?


  • Auf diesem Foto sieht man auch, dass unter dem Schild für den gemeinsamen Geh- und Radweg (tolles Gelände für Rennsportler) kein [Zusatzzeichen 1000-31] hängt. Wer ihn linksseitig benutzt, bekommt also signalisiert, dass kein Gegenverkehr kommt. Ergo: Die Piste ist nicht zur rechtsseitigen Benutzung freigegeben. Da scheint es also an der Logik (oder der Beschilderung) zu hapern.

    Zusatzzeichen 1000-31 ist weder üblich noch vorgeschrieben. Autofahrern signalisiert man ja auch nicht das Gegenverkehr auf *ihrer* Fahrbahn stattfindet. Und auf Radwegen muss man sowieso immer mit allem rechnen. Nicht zuletzt auch mit Geisterfahrern. Deswegen kommt man darauf ja nicht voran.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • In Hamburg ist es im allgemeinen Standard Gegenverkehr mit [Zusatzzeichen 1000-31][Zusatzzeichen 1000-30][Zusatzzeichen 1000-33] angezeigt zu bekommen.


    ...zumindest in München und Umgebung steht das Schild so oft an linksseitigen Radwegen, dass ich bislang der Meinung war es sei Vorschrift...


    Hmm, also ich kann mich nicht entsinnen, sowas hierzugegend schon mal gesehen zu haben. Schon gar nicht außerorts. Aber so ganz unüblich scheint es demnach doch nicht zu sein. :/

    Zitat

    ...das stimmt allerdings, nach §2 Abs. 4 StVO. Wieder was gelernt.


    Auch in der VwV-StVO taucht dieses Zusatzzeichen nicht auf. Kein einziges Mal.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Woher weiß ich denn, wenn ich auf einem rechtsseitigen benutzungspflichtigen Radweg fahre, dass der mir auf diesem Weg entgegenkommende Radler kein Geisterradler ist, sondern legal da fährt? Doch wohl nur, indem mir angezeigt wird, dass der Weg ein beidseitiger ist!
    Wenn ich "mit allem rechnen" muss, brauche ich auch kein [Zeichen 237] , denn dann wäre alles [Zeichen 240] oder so.

  • Es gibt neben der StVO und der VwV-StVO auch noch einen Schilderkatalog. Und da ist das Zeichen drin, sonst hätte es auch keine Nummer.

    In der Tat scheint es nicht zwingend vorgeschrieben zu sein. Ich habe bis jetzt aber nur selten erlebt, dass es bei Zweirichtungsradweg nicht angebracht war. Ist wohl lokal unterschiedlich, die einen Behörden denken mit, den anderen ist es egal.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Aus Hamburg bin ich es gewohnt, die Zusatzzeichen anzutreffen. Aber schon gleich hinter der Landesgrenze machen sich die Zusatzzeichen rar. Auch in NRW werden die Zusatzzeichen nur spärlich verwendet. Ärgerlich ist es in der Tat, wie @Fahrbahnradler erwähnt, wenn eine Gemeinde einen handtuchschmalen Streifen zum "Radweg" deklariert, und vom anderen Ende aus auch ein VZ237 oder ähnliches angebracht ist, aber auf die Zusatzzeichen verzichtet wird. Das führt ggf. zu erheblichem Ärger beim Begegnungsfall.

    In Wentorf hatte ich mal das unangenehme Erlebnis, dass eine ältere Frau, für die ich auf dem 1,4 Meter breiten für mich nicht als Zweirichtungsradwege erkennbaren Weg nicht auf den Gehweg ausweichen wollte. Die wäre auf der Hamburger Landstraße in Wentorf fast auf die Fahrbahn gestürzt, weil es damals in Wentorf keinen Sicherheitsstreifen zwischen Radweg und Kante gab.

    Zu NRW Bsp. Hagen [Bild 1, Bild 2, Bild 3, Bild 4]. Andere Straßen haben dort tatsächlich gästehandtuchschmale Zweirichtungsradwege ohne Zusatzzeichen, aber im Verlauf des "Premium"-NRW-Radroutennetzes.

  • Woher weiß ich denn, wenn ich auf einem rechtsseitigen benutzungspflichtigen Radweg fahre, dass der mir auf diesem Weg entgegenkommende Radler kein Geisterradler ist, sondern legal da fährt?

    Wozu musst du das denn zwingend wissen? Ober er nun legal oder illegal entgegen kommt ist doch völlig unerheblich.
    Entscheidend ist, dass er entgegenkommt. Damit muss man anscheinend immer und überall rechnen.

  • Ober er nun legal oder illegal entgegen kommt ist doch völlig unerheblich.

    In unübersichtlichen Kurven macht es schon einen Unterschied, ob man mit Radfahrern in Gegenrichtung rechnen muss oder nicht.
    Außerdem ist es auch juristisch von Belang. Denn auf Strecken ohne Gegenverkehr muss man nur innerhalb des überschaubaren Bereiches anhalten können. Auf Strecken mit Gegenverkehr auf der eigenen Fahrlinie schon auf der Hälfte des überschaubaren Bereichs.

    Und abgesehen von all dem:
    Ein Geisterradler bekommt von mir im Vorbeifahren einen Spruch, wenn er mich behindert. Und dafür ist es schon wichtig zu wissen, ob es ein Zwei-Richtungs-Radweg ist oder eben nicht.