Das im Link angesprochene Problem "Wie markiere ich das Ende der Benutzungspflicht" heißt ja: Was kommt danach? Ein nicht benutzungspflichtiger Radweg? Oder ist danach überhaupt kein Radfahren mehr zugelassen? Sprich: Was gilt hinter
Sollte die B-Pflicht enden, wäre passend. Sollte der Radweg enden hilft VZ600 mit entsprechender Umleitung / Wegweisung / Aufleitung / Überleitung.
Wie es sich in Frankreich verhält mit Kampffahrern bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen, ist mir nicht bekannt. Dort gibt es Verkehrszeichen für nicht benutzungspflichtige Radwege. Die Verkehrsverhältnisse in Paris sind aber bei weitem anders als hier. Dort gibt es z.B. nicht benutzungspflichtige Radwege bei rechts liegender Busspur, auf der das Radeln verboten ist, was nach deutscher StVO verboten ist. In Paris müsste dann auf der Fahrspur links von der durch eine Bordkante abgetennten Busspur geradelt werden, auf dem Boulevard Magenta die einzige normale Fahrspur. Das macht in der HVZ keinen Sinn, ansonten keinen Spaß.