Hamburg soll Informationsschilder bekommen, wenn RWBP aufgehoben wird!

  • Das im Link angesprochene Problem "Wie markiere ich das Ende der Benutzungspflicht" heißt ja: Was kommt danach? Ein nicht benutzungspflichtiger Radweg? Oder ist danach überhaupt kein Radfahren mehr zugelassen? Sprich: Was gilt hinter

    Sollte die B-Pflicht enden, wäre [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] passend. Sollte der Radweg enden hilft VZ600 mit entsprechender Umleitung / Wegweisung / Aufleitung / Überleitung.
    Wie es sich in Frankreich verhält mit Kampffahrern bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen, ist mir nicht bekannt. Dort gibt es Verkehrszeichen für nicht benutzungspflichtige Radwege. Die Verkehrsverhältnisse in Paris sind aber bei weitem anders als hier. Dort gibt es z.B. nicht benutzungspflichtige Radwege bei rechts liegender Busspur, auf der das Radeln verboten ist, was nach deutscher StVO verboten ist. In Paris müsste dann auf der Fahrspur links von der durch eine Bordkante abgetennten Busspur geradelt werden, auf dem Boulevard Magenta die einzige normale Fahrspur. Das macht in der HVZ keinen Sinn, ansonten keinen Spaß.

  • Konsequent wäre es, auf Benutzungspflichten ganz zu verzichten. Man hätte alle blauen Schilder hängen lassen können und wer Lust hat, auf der Fahrbahn zu fahren (z.B. weil er ein sehr zügiger Radfahrer ist) soll einfach die Fahrbahn nehmen. Fertig.
    Was man jetzt aktuell hat ist typisch deutscher Ordnungswahn, wo man die Regel vor lauter Ausnahmen nicht mehr erkennen kann.

  • Manchmal sogar, wenn nicht einmal Spuren von Radwegen vorhanden sind . . .

    Alle drei Unfälle, die ich auf der Fahrbahn hatte, wurden von einem Kraftfahrer vorsätzlich herbeigeführt mit der Begründung, dass ich nicht auf dem Radweg gefahren wäre. In allen drei Fällen war überhaupt gar kein Radweg vorhanden, zwei davon spielten sich sogar in einer Tempo-30-Zone ab.

  • Alle drei Unfälle, die ich auf der Fahrbahn hatte, wurden von einem Kraftfahrer vorsätzlich herbeigeführt mit der Begründung, dass ich nicht auf dem Radweg gefahren wäre. In allen drei Fällen war überhaupt gar kein Radweg vorhanden, zwei davon spielten sich sogar in einer Tempo-30-Zone ab.

    Ob das ein "gefällt mir" wert ist :huh:

  • Grundsätzlich würde ich auch einfach die B-Pflicht aus der StVO streichen. Wäre natürlich Schade um die ganzen gewonnenen Klagen gegen solche. An besonders bösen Stellen könnte man immer noch ein [Zeichen 254] aufstellen.

    Für die aktuelle Beschilderungslogik hätte ich hier noch ein paar Fantasieschilder (Ja ich weiß, es lichtet nicht den Schilderwald).

    Das erste soll [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] ersetzen. Mit den Pfeilschildern könnte man b-pflichte Radanlagen ziemlich genau beschildern. Keiner müsste mehr bei fehlendem Schild 200 Meter in die falsche richtung Fahren, um zu sehen ob ein Radweg b-pflichtig ist. Die Rechtsgelehrten müssten sich nicht mehr darüber streiten, ob [Zeichen 237] -Schilder an jeder Einmündung wiederholt werden müssen oder allein weiße striche auf dem Boden, welche zwei Radwegenden über eine Einmündung miteinander verbinden, den Radweg kontinuerlich und damit auch angeblich die B-pflicht fortsetzen.
    Gab da ja schon recht unterschiedliche Aussagen. Während die einen nur den Schilderwald lichten wollten und sich MSDWGI dachten, erklärten andere das Fehlen des [Zeichen 237] automatisch zum Default-Modus §2 (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen ...

    Was wären nur die Halteverbotschilder ohne Pfeile, niemand wüsste mehr wo er Parken und Nichtparken dürfte.

  • hier noch ein paar Fantasieschilder (Ja ich weiß, es lichtet nicht den Schilderwald).

    Das soll [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] ersetzen.

    Das vorgeschlagene Zeichen bezieht sich ja offenbar auf eine Analogie zu den Vz 282 (Ende aller Streckenverbote) bzw. Vz 280/281 (Ende des Überholverbots) oder Vz 278 (Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung).
    Konsequenterweise muss man dabei berücksichtigen, dass diese das Gegenstück zu den Verbotszeichen Vz 274 (zHg [Zeichen 274-56] ) bzw. Vz 276/277 (Überholverbot) darstellen und das hier vorgeschlagene Zeichen nur das logische Gegenstück zum Radfahrverbot (Vz 254 [Zeichen 254] ) sein kann, nicht zu dem Gebotszeichen Vz 237 [Zeichen 237] .

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Folgerichtig wäre die Aufhebung eines Gebotes. Das gibt es ja bereits, bisher allerdings nur für Geschwindigkeiten, VZ 279:

    Ich bin mir aber sicher, 90% der Verkehrsteilnehmer würden ein entsprechendes VZ als Ende eines Radweges und nicht als Ende der Benutzungspflicht deuten.
    Man müßte also zunächst ein VZ einführen, daß einen sonstigen (nicht benutzungspflichtigen) Radweg kennzeichnen kann.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Man müßte also zunächst ein VZ einführen, daß einen sonstigen (nicht benutzungspflichtigen) Radweg kennzeichnen kann.

    Dafür würde ich die jetzigen Zeichen 237,240,241 vorschlagen. Dann kann man in vielen Orten die Demontage sparen. Für eine Benutzungspflicht sollte dann ein neues Zeichen oder Zusatzzeichen eingeführt werden.

    Da es ja eh nur die Ausnahme sein soll müsste es ja auch kaum irgendwo angebracht werden. :P Die Probleme mit "Benutzungspflicht bleibt durch nichts tut sich" wären damit gelöst. Genauso die Probleme mit Benutzungspflichten die als "Kollateralschaden" gekommen sind, weil ein Weg für andere Verkehrsarten gesperrt oder definiert werden soll.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Man müßte also zunächst ein VZ einführen, daß einen sonstigen (nicht benutzungspflichtigen) Radweg kennzeichnen kann.

    Das wird ja ein Schilderwald sondergleichen — es blickt ja jetzt schon niemand durch, ob man auf einem bestimmten Straßenteil mit dem Rad fahren darf oder nicht, weil niemand den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichten Radwegen, benutzungspflichtigen Fuß- und Radwegen und reinen Gehwegen und Radfahrstreifen, Schutzstreifen und der Fahrbahn kapiert.

    Man stelle sich mal das Chaos auf den Straßen vor, müssten sich Kraftfahrer mit ähnlich komplexen Fragestellungen herumärgern.

  • Lappenbergsallee Richtung Süden:

    Gegenrichtung:

    Bundesstraße Richtung Nordwesten:

    Das Schild für die Gegenrichtung habe ich nicht gefunden.

    Barnerstraße:

    Kleines Detail am Rande: Während die obigen beiden Schilder beinahe aus den Latschen kippen, wurde das untere sogar fest montiert. Lesen kann es dank der Größe und der Aufkleber sowieso niemand, aber das Radfahren auf dem Gehweg ist dort eigentlich schon seit längerer Zeit untersagt. Eigentlich müsste es wie am Nedderfeld „Radfahren auf der Fahrbahn vorgeschrieben“ statt „… erlaubt“ heißen. Sonst kommt gleich wieder ein kluger Verkehrsteilnehmer her und schlussfolgert, man dürfe ja auch weiterhin auf dem „Radweg“ fahren.

    Ach, das ist doch eigentlich eh alles egal, das kapiert ja schließlich kein Mensch.

  • alles egal, das kapiert ja schließlich kein Mensch

    So ist es. Das einzig Wahre wäre es, die Radwegbenutzungspflicht per StVO-Änderung insgesamt abzuschaffen und es den Radfahrern freizustellen, ob sie die Fahrbahn oder einen eventuell vorhandenen Radweg nutzen möchten. Das wäre ein wirklicher Anreiz für die Kommunen zum Bau von attraktiver Radinfrastruktur.

  • Die RWBP ist bereits seit 1997 abgeschafft. Und für die paar wenigen Ausnahmen, wo das Radfahren auf der Fahrbahn tatsächlich zu gefährlich wäre, darf sie ausnahmsweise angeordnet wäre. Ich sehe nicht, warum man dieses Mittel abschaffen sollte. Es wird bloß viel zu häufig missbraucht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die RWBP ist bereits seit 1997 abgeschafft. Und für die paar wenigen Ausnahmen, wo das Radfahren auf der Fahrbahn tatsächlich zu gefährlich wäre, darf sie ausnahmsweise angeordnet wäre. Ich sehe nicht, warum man dieses Mittel abschaffen sollte. Es wird bloß viel zu häufig missbraucht.

    Wenn 90% der Anwendungsfälle Missbrauch sind, gehört dieses Mittel abgeschafft. Und, wo das Fahren auf der Fahrbahn wirklich gefährlich ist, wird auch im alternative Möglichkeiten geben, die Gefahr zu senken.

  • ich hatte gestern mal wieder ein Telefonat mit einer verantwortlichen Person eines Polizeikommissariates in Hamburgs "mittleren Ostens".
    Ging um eine Anfrage von mir zu einem Abschnitt mit einem "sonstigen Radweg", der lustigerweise im Rahmen einer Leitungslegung komplett aufgerissen und dann am Ende mit grauen Pflastersteinen belegt wurde.

    Sprich: rechtlich gesehen ist das ein Gehweg. Bauliche Trennung mehr als fraglich. Fahrbahnzwang für Radfahrer.
    Da hatte ich vorgeschlagen, dass - bis es eine beschilderte und korrekte Lösung für den Abschnitt gibt - man doch hier die "Radfahrern auf der Fahrbahn erlaubt"-Schilder aufstellen könnte. Weil es eben eine 2-spurige Ausfallstraße mit durchaus nicht sooooooo wenig KFZ-Verkehr sei.

    Antwort: "[Ich] halte nichts von diesen Schildern." Die Haltung wurde begründet. Im wesentlichen mit "Schilderwald" bzw. "noch mehr Schilder". Kann ich nicht in Abrede stellen...

    Also Fazit: in diesem Bereich Hamburgs wird's solche Schilder wohl nicht geben... Bleibt dann also auf den Westen beschränkt :P