Woche 24 - 13.06. bis 19.06.2016

  • Bis zu dem zitierten Kommentar hab ich es leider nicht ausgehalten. Ich bleib jetzt mal bei meinem diplomatischen Standpunkt: In Film und Fernsehen kommt unsere Polizei nicht gut weg. Nie. Dabei unterscheide ich auch nicht mehr zwischen den nachgespielten Frühabend-Reportagen und den etwas später ausgestrahlten "mitgefilmten" Reportagen. Noch nie habe ich nach solch einer Reportage das Bedürfnis gehabt zu sagen: Mensch, unserer Polizei wünschte ich echt mehr Erfolge - die arbeiten hart daran das Leben für alle sicherer und besser zu machen.

  • Ich hab da nochmal auf ca. 2/3 geclickt. Und sah da das Verhalten bei einem Auto mit angerissener Stoßstange. Ich bleibe bei meiner vorherigen Meinung - ich kenn das so nicht. Bisher konnte man mit allen Polizisten reden. Das da sah immer noch aus wie ein "ich will Aggression auf die Polizei erzeugen"-Werbefilm.

  • Euch möchte ich mal sehen, wenn ihr jeden Tag mit 40 Geister- und Rotlichfahrern diskutieren müsstet, die dogmatisch von der absoluten Ungefährlichkeit ihrer Fahrweise überzeugt sind, weil sie dermassen merkbrfreit sind, dass sie ihre Behinderungen und Gefährdungen anderer garnicht mehr mitbekommen.

  • warum müsste ich mit denen diskutieren?
    Verwarngeldangebot
    Nicht angenommen? Personalien, Bußgeldbescheid kommt dann.
    fertig.

    Als ob Diskussionen mit Beamten fruchten würden. Bei irgendwem. :huh:

  • Als ob Diskussionen mit Beamten fruchten würden.

    Das war wirklich ein Lichtblick: Die haben sich auf keine Diskussionen eingelassen.
    Entweder gibt es einen Verstoß oder nicht. Entsprechend gibt es dann entweder ein Ordnungsgeld oder nicht.

    Die Strafen sind ohnehin so niedrig, da muss man es nicht auch noch bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

  • Das kann Dir Hamburg sagen:


    Zwei Mal wurde Radfahrer Wouassin A. am frühen Morgen des 26. September 2015 am Sievekingplatz von einem VW-Bus überrollt,

    In dem Moment soll Thomas B. den Rückwärtsgang eingelegt und Vollgas gegeben haben. Mit „quietschenden Reifen“ sei er auf den Radfahrer zugefahren, „um ihn zu töten“.

  • gefährliche Schutzstreifen in Schwerin

    ein Einwohner Schwerins äußert sich:

    Zitat

    Vor allem wenn Autos rechts abbiegen, zum Beispiel in die Lessingstraße, habe ich hier schon manch brenzlige Situation erlebt. Die Autofahrer sehen die Radler neben sich einfach nicht.

    achja, das ist die Begründung der Ansicht "Schutzstreifen sind doof". Weil man die Radfahrer beim Rechtsabbiegen einfach nicht sieht. ||

    Der Schutzstreifen ist übrigens üppige 150cm breit. Davon kann sich Hamburg mal eine Scheibe abschneiden.

  • Heute ist mein Leserbrief-Tag. Da könnte man glatt einen Vollzeitjob draus machen. Bei dieser Gelegenheit: Was machen denn die Pressesprecher des ADFC so den ganzen Tag?

    Es ist haarsträubend, welche Falschinformationen Marko Nenno als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier in Ihrer Verkehrsserie von sich gibt. Die Bestimmung "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht" ist seit 1997 aufgehoben! Selbst wenn eine Behörde ein Schild aufstellt, um einen benutzungspflichtigen Radweg von einem nicht benutzungspflichtigen zu unterscheiden, dann darf sie das erstens nur bei außergewöhnlich hoher Gefahrenlage auf der Fahrbahn und zweitens, wenn dieser Radweg benutzbar und zumutbar ist. Blaue Schilder an zu schmalen, regelmäßig zugeparkten oder nicht fahrbahnbegleitenden Radwegen werden daher ebenso regelmäßig von Gerichten untersagt wie Schilder, die nur aufgestellt wurden, damit die Autofahrer auf der Fahrbahn nicht von Fahrrädern gestört werden. Zweitens ist die Altersgrenze fürs Radeln auf dem Fußweg der zehnte ("bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr") und nicht der dreizehnte ("älter als zwölf Jahre") Geburtstag. Hier wäre der Zusatz wichtig gewesen, dass an Einmündungen abgestiegen werden muss. Drittens dürfen Radfahrer sehr wohl über Zebrastreifen fahren. Die Antwort hätte nicht "Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten dürfen, sondern hätte "Ja. Allerdings haben sie radelnd keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten müssen. Ferner suggeriert die Formulierung "Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten", dass Radler an Kreuzungen, an denen es neben der Fahrbahnampel eine Fußgängerampel gibt, absteigen müssten. Das ist Quatsch. Fahrräder sind Fahrzeuge, sie haben vorrangig die Fahrbahn zu benutzen, und für sie gilt vorrangig die Fahrbahnampel. Wenn die Behörde etwas anderes will, dann muss sie es unmissverständlich anzeigen.

  • Vorsicht!!!

    der Satz "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht – egal welches der Schilder da steht“ sagt eben nicht aus, dass jeder Radweg zu nutzen ist!

    auch wird weiter hinten NICHT klar, dass der Herr Nenno die Aussagen getätigt hat. Die stehen jeweils nicht als wörtliche Rede in Anführungszeichen.
    Ich hatte auch schon eine eMail an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Trier sowie die Verkehrserziehung angefangen.

    Habs aber gelassen, weil die Schuld nicht eindeutig zuzuordnen ist und es am Ende nur auf "ja dann verlangen Sie eben, Artikel vor Veröffentlichung redigieren zu dürfen!" hinausliefe.
    So wird sich die Polizei rausreden mit "falsch zitiert". Gegenteil kann nicht bewiesen werden, Richtigstellung in Presse wird's nicht geben. kann man sich die Arbeit auch sparen :D