Woche 23 - 06.06. bis 12.06.2016

  • Zu schnell fahren (83 (vor Abzug der Toleranz) statt erlaubten 50) wird a) selten geahndet, b) kostet nur 100€ und c) gibt nichtmal ein Fahrverbot.
    Das ist damit ein Kavaliersdelikt, sonst würde es ja häufiger und härter bestraft werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Also wenn ich die aktuelle Strafrechtstheorie richtig verstanden habe, ist die Strafe an der individuellen Schuld zu bemessen.

    Das ist ja auch im Grundsatz nicht falsch. Genau deshalb gibt es ja Strafrahmen in den Paragraphen des StGB. Und die sind in aller Regel sehr großzügig bemessen. Da können sich die Juristen nach Herzenslust interpretatorisch austoben.

    Höchst allergisch reagiere ich allerdings dann, wenn sie Sachverhalte wahrheitswidrig umdeuten, weil ihnen dieser Strafrahmen nicht paßt und deshalb ein anderer Paragraph herhalten soll. Denn genau das, die Unter- oder Überschreitung des Strafrahmens, steht ihnen nicht zu. Etwaige Änderungen daran sind die originäre und alleinige Aufgabe des Gesetzgebers.

    Da kann der Zopfs fabulieren, wie er will, bedingter Vorsatz ist nunmal keine Fahrlässigkeit.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Zu schnell fahren (83 (vor Abzug der Toleranz) statt erlaubten 50) wird a) selten geahndet, b) kostet nur 100€ und c) gibt nichtmal ein Fahrverbot.
    Das ist damit ein Kavaliersdelikt, sonst würde es ja häufiger und härter bestraft werden.

    Dazu kommt noch, dass man laut Tacho noch schneller fährt, weil dieser meistens "übertreibt". 83 dürfte auf dem Tach knapp unter 90 sein.
    Wer so schnell fährt, wo 50 erlaubt sind, wäre bei mir für ein Jahr den Führerschein los - beim ersten Mal. Im Wiederholungsfall gäbe es dann eine richtige Strafe...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Ich kenne die Örtlichkeit aus dem Fall nicht, aber knappe "Tacho-90" fährt man in einem 50er Bereich nicht "aus Versehen", sondern ganz bewusst. Weil man nicht akzeptieren will, warum man jetzt schleichen soll, weil es einem auch scheißegal ist.

    /Meine Güte, dieser Artikel bzw. das Urteil macht mich gerade mett. Wäre der Typ ohne Fahrerflucht überhaupt verurteilt worden?

  • Kann ich mit dem Abendblatt nicht umgehen? Geisterradeln finde ich auch mehr als bedenklich, aber wo sind die anderen acht Sünden? Gibt es eine "weiter" Taste die mir entgeht?

    Dasselbe Problem habe ich auch. Vielleicht hatte der Autor Feierabend.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Aggressionsdelikt auf Rügen

    Bitte das Geschriebene kurz anreißen. Ich schalte für Blöd.de meinen Adblocker nicht ab.
    Danke.

    zu dem Artikel im Abendblatt habe ich folgenden Leserbrief verfasst:
    Hi
    Zum Artikel
    Die neun gefährlichsten Sünden der Radfahrer

    Von Arne Kolarczyk

    Schön, dass Sie die Fehler der Radfahrer so gut erkennen.
    Nur warum passieren diese so oft und ohne jegliches Unrechtsbewußtsein?
    Das liegt an den zahlreichen Fehlern, die die zuständigen Behörden immer wieder begehen.
    Gehwegradeln wird als normal empfunden, da es mit Z240 oder 239, Zz "Radfahrer frei", oft behördlicherseits angeordnet oder erlaubt wird. Dabei ist es für den Radfahrer nicht zu erkennen, warum Gehwegradeln in der einen Situation erlaubt oder sogar geboten ist, in der anderen aber strikt verboten, gefährlich und als Owi strafbedroht. Wer Gehwegradeln vorschreibt, erntet Gehwegradler überall.

    Gleiches gilt leider auch für die Geisterfahrer. Es gibt Gemeinden, in denen ist fast jeder einseitige Radweg auch in Gegenrichtung zur Benutzung vorgeschrieben oder wenigstens freigegeben.
    Da sich hier sehr oft nicht an die Vorgaben der ERA gehalten wird, was die Mindest- und Regelbreiten angeht, ist auch hier die Unterscheidung zwischen geboten, erlaubt und verboten für den Radfahrer nicht nachzuvollziehen.

    In beiden Fällen geht der Radfahrer davon aus, dass, was in vielen Fällen vorgeschrieben oder erlaubt ist, in den übrigen Fällen nicht so schlimm sein kann.

    Bevor man also großflächig die Radfahrer sanktioniert, sollten die zuständigen Behörden endlich ihre Hausaufgaben machen, die seit 1997 vorgeschriebenen zweijährigen Verkehrsschauen durchführen und konsequent jede Art der Radverkehrsführung daraufhin überprüfen, ob sie tatsächlich eine örtlich stark erhöhte Gefährdung für den Radverkehr auf der Fahrbahn wirksam vermeiden hilft oder nur dazu da ist, den Kraftverkehr auf der Fahrbahn dadurch zu beschleunigen, dass man die Radfahrer von der Fahrbahn fernhält. Letzteres ist nach StVO ausdrücklich mißbräuchlich und verboten. Genauso wie linksseitige Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht anzuordnen sind. Und Gehwegfreigaben nur dort, wo für den Fußverkehr ausreichende Flächen vorhanden sind. Etc. pp.

    Fazit: sicher machen Radfahrer fehler. Einige davon sind aber durch die Behörden provoziert, die unter autogerechter Stadt ganz einfach Fahrbahnen verstehen, von denen die Radfahrer weitgehend verbannt sind. Ob die Radwege was taugen oder nicht.

    bye
    Josef Erbs

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Ich habe da auch nix gefunden. Selbst wenn ich jedes Bildchen als weitere Sünde zähle, komme ich nicht auf neun.

    Guten Tag,

    hier mein Beitrag zu Ihrem Artikel


    Im Artikel unter der Überschrift »Die neun gefährlichsten Sünden der Radfahrer« ist von genau einer »Sünde« die Rede - aber wo sind die anderen acht? Im Artikel geht es nur um das Fahren auf der »falschen« Fahrbahnseite. Leider erwähnen Sie nicht, dass genau dieses Linksfahren oft von Behörden angeordnet wird, das nennt sich dann benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg. Wenn also die Polizei in Gestalt von Herr Hesse gegen linksseitige Radler wettert, dann möge sie bitte schnellstens dafür sorgen, dass im Kreis Pinneberg alle linksseitigen Verkehrszeichen 237, 240 und 241 abgebaut und alle Zusatzschilder »Radfahrer frei« links abgebaut werden.
    ADFC-Vertreter Cordes gibt die Realität korrekt wieder, wenn er sagt, dass aus Grundstückseinfahrten kommende Autofahrer einfach nicht damit rechnen, dass ein Radfahrer von rechts kommt. Das genau ist der Grund, warum Zweirichtungsradwege in geschlossenen Ortschaften tabu sein sollten. Allerdings erwarte ich auch hier den Hinweis, dass Autofahrer gerade nicht aus ihrem Grundstück bis zur Fahrbahn vorfahren und sich darauf verlassen dürfen, dass von rechts niemand kommt: Sie können nicht wissen, ob linksseitiges Radfahren angeordnet ist - und sie müssen immer damit rechnen, dass ein Kind vor seinem 12. [ich korrigiere: 10.] Geburtstag legal auf dem Gehweg radelt, auch linksrum.

    Übrigens: Fahrräder sind Fahrzeuge. Und die gehören auf die Fahrbahn. So steht es in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 2 Absatz 1. Radwege sind eine Ausnahme, auf die nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen verwiesen werden darf. Leider verstoßen Verkehrsplaner, Behörden und Baufirmen fast überall gegen diese Regel und die einschlägige Rechtsprechung - und das sind »Sünden«, gegen die die Polizei fast nie vorgeht.


    Mit freundlichen Grüßen

  • @Explosiv
    Die PM der Polizei zum "Aggressionsdelikt" war im Beitrag davor schon verlinkt. Generell sehe ich’s allerdings ebenso wie du: Links auf Texte hinter paywalls o. ä. sollte man wenigstens um einen Anriss ergänzen.
    Zu deinem Leserbrief: "Den Radfahrer" gibt es nicht. => "In beiden Fällen gehen [viele/die meisten/Otto Normal] Radfahrer davon aus, ..."

    [...] dass ein Kind vor seinem 12. Geburtstag legal auf dem Gehweg radelt [...]

    10.

  • Wenn das 10. Lebensjahr vorbei ist, wird man 11.

    Das 1. Lebensjahr erstreckt sich auf den Zeitraum von der Geburt bis zur 1. Feier des Geburtstag 365 (366) Tage später (vulgo "1. Geburtstag"). Dementsprechend ist das 10. LJ mit dem 10. Geburtstag beendet. Ein Kind, das "10 Jahre alt" ist, darf also nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr auf dem Gehweg fahren.

    [Informatiker mögen mir widersprechen ;) ]

  • Ich hatte es geahnt ;) Das unterscheidet halt Informatiker von Wirtschaftsinformatikern: Letztere sind dafür ausgebildet, auch Nicht-Informatiker zu verstehen ;):P
    Wenn du also gerne beim 0. LJ anfangen magst, mach das. Die Allgemeinheit addiert halt 1 und spricht hinsichtlich der ersten 12 Lebensmonate vom "1. LJ". Ich gehe davon aus, dass Gerichte das ebenso sehen (bin aber zu bequem, jetzt nachzuschlagen).

  • "Ob er den Fahrradfahrer wirklich nicht gesehen hat, muss noch ermittelt werden, ist jedoch auf Grund der starken Sonneneinstrahlung wahrscheinlich"
    Na dann... :cursing:

    tagsüber sieht man Radfahrer nicht, wegen der Sonneneinstrahlung; Nachts nicht, weil es dunkel ist und die scheiß Radfahrer kein Licht dran haben und auch noch in schwarzen Klamotten fahren.
    Radfahren verbieten. Wäre ehrlich.

  • Ob er den Fahrradfahrer wirklich nicht gesehen hat, muss noch ermittelt werden,

    Und wenn er den Fahrradfahrer gesehen hat? Wird dann das "fahrlässig" vor der Körperverletzung beim Strafverfahren gestrichen? ?(

    "Haben Sie den Radfahrer denn nicht gesehen?"
    "Doch doch, habe ich, aber ich dachte mir: Fahr den mal um!" :huh:

  • Das ist aber leider auch ein Unfall der Sorte unnötig von Seiten des Radlers. An wartenden LKW fährt man nicht einfach vorbei. Das geht oft gut, aber wenn es schiefgeht, macht es massiv aua oder das Licht ganz aus.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif