Wobei diese Ausflugsstrecken am Wochenende wirklich die reine Hölle sind. Ich als Radlrambo Schnellfahrer meide solche Strecken dann allerdings.
Andererseits scheinen insb. Fußgänger ein seltsames Empfinden über die angemessene Geschwindigkeit von Radfahrern zu haben. Heute früh auf dem Altstadtring in München, Höhe Maximiliansplatz. Ich auf dem dort knapp 2m breiten Hochbord, wenige bis keine Fußgänger unterwegs, vor mir auch keine Radfahrer. 30m vor mir steht eine ältere Dame am Parkscheinautomat (auf dem Gehweg) und fuchtelt mit den Händen in der Luft rum. In meine Richtung. Als ich sie passiere ruft sie mir zu:"Ihr seids doch koane Rennfahrer!" Während neben mir auf 3 Spuren die Kfz mit 50km/h rasen gemütlich entlanggleiten.
Woche 15 - 11. - 17. April
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Ramboradler in Leverkusen auf Radwegen abseits der Straßen unterwegs. Hat es schon Tote oder Verletzte gegeben? Herrscht auf Leverkusens Straßen abgesehen vom Radverkehr ansonsten keine einzige Gesetzlosigkeit, sondern die reine Regeltreue?
Nunja, bei allem Respekt - nur, weil es in Bereich A größere Probleme gibt, sollte man selbstverständlich auch Probleme im Bereich B ansprechen dürfen.
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Immer wenn ich denke, dass Radfahren in Köln furchtbar ist, fahre ich nach Leverkusen. Da kannst du die Polizei beim Zeichen 254 (Radfahrer gesperrt) fragen, wie man weiter der Bundesstraße folgt. Mehr als Achselzucken kommt da nicht.
Die Breite der Radwege, deren Zustand, die Wegbeschreibungen (vorallem rund um die Bahnstrecke), die Baustellen, alles eine reine Katastrophe. Ich musste regelmässig dort langfahren und bin relativ schnell dauerhaft auf der Bundesstraße gefahren, trotz Zeichen 254. Es geht dort nicht anders, wenn man einigermassen vernünftig vorankommen will, ohne andere massiv zu gefährden.So, und in dem Artikel werden jetzt die angesprochen, die hochboard fahren. Natürlich muss man dort einerseits für die Einhaltung der Regeln sorgen, andererseits könnte man durch eine attraktive Alternative viele Probleme lösen.
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Aus dem Artikel (Hervorhebung von mir):
ZitatWenn es euch zu langsam geht, setzt ihr gnadenlos die Klingel ein, ohne auch nur eine Sekunde das Tempo zu verringern. Drängeln und das Schneiden von anderen Fahrradfahren gehört offenbar zum Tagesprogramm. Ohne Risiko kein Spaß oder? Autofahrer würden für solches Verhalten Punkte in Flensburg kassieren und mit mehrwöchigem Fahrverbot belegt.
In welchem Paralleluniversum ist das?
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Wobei diese Ausflugsstrecken am Wochenende wirklich die reine Hölle sind.
Es kommt immer darauf an, was jeder persönlich daraus macht. Ob ich nun am Samstag mittags unbedingt auf der Schanzenstraße den westlichen Radweg benutze oder besser die Fahrbahn, ob ich Samstag mittags mich auf dem Schulterblatt auf dem östlichen Gehweg im Stop-and-Go innerhalb von Menschenmassen umschlossen bewege oder dort lieber früher oder an einem anderen Tag vorbeischaue - vor allem aber, wie arrangiere ich mich mit der Situation.
Wenn ich beispielsweise die Nordbahntrasse in Wuppertal abradeln will, muss dies unbedingt zum Trassenfest stattfinden? Gleiches gilt für die erwähnte Balkantrasse. Oder die Radwege rund um die Außenalster am Wochenende bei schönem Wetter und ggf. noch zusätzlichen Veranstaltungen.
Wenn sich zwei unterschiedliche Verkehrsteilnehmergruppen mit unterschedlichen Ansprüchen gleiche Verkehrsräume teilen sollen, gibt es bei größerem Andrang immer Konflikte. Dies hängt mit den Erfahrenswerten der jeweiligen Verkehrsteilnehmer zusammen, wie auch mit der vorherrschenden Verkehrsmittelwahl. Deutsche Touristen, die kaum einen Bezug zum Radverkehr haben, sind in Kopenhagen nach Verlassen des Hauptbahnhofs ggf. vollkommen verloren, wenn sie dort "unwissentlich" auf Radwegen rumtapsen und angeklingelt werden. Kopenhagener werden dies nicht tun, denn die wissen auch, dass Radfahrer in Kopenhagen schnell fahren. Für den "ahnungslosen" Deutschen werden die Radfahrer womöglich als rücksichtslose "Raser" abgestempelt.
Eine Frage der Wahrnehmung: In Utrecht ist es akzeptiert, dass entlang der Oudegracht auf engen Straßen und Gassen Radfahrer und Fußgänger sich den Straßenraum gemeinsam teilen. In Deutschland würde diese Situation ggf. Unbehagen oder gar Angstzustände auslösen. Da in den meisten Städten Deutschlands der Radverkehrsanteil wesentlich geringer ist als in Utrecht, wird in aller Regel der Radverkehr in Fußgängerzonen verboten. Die wenigen Radfahrer fallen sofort auf und werden als störend empfunden - und dazu brauchen sie nicht einmal schnell sein.
Sicherlich spielt es in Deutschland auch noch eine Rolle, ob Radfahrer lediglich auf Radfahrreservate verwiesen werden, wie in Regionen mit der Balkantrasse, oder ob die Regionen ähnlich gut mit Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut sind wie in den Niederlanden, wo Radverkehr nahezu überall selbstverständlich ist. Umso größer wird der Zulauf auf diese Reservate sein.
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Nun sind schon Zeugen befähigt festzustellen, dass sich Radfahrer im toten Winkel befinden.
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Na wenigstens blieb der LKW beim Überrollen des Fahrrades unbeschädigt!!!
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Zum tödlichen Unfall in Köln ist das letzte Worte noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision:
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Nun sind schon Zeugen befähigt festzustellen, dass sich Radfahrer im toten Winkel befinden.
Guten Tag,
ich habe Ihre obige Pressemitteilung zur Kenntnis genommen und habe sechs Fragen dazu:
1. Welche Zeugen wollten von welchem Standort aus beurteilen können, ob sich der Radfahrer im »toten Winkel« befand - sprich: dass der LKW-Fahrer den Radfahrer im Moment des Abbiegens nicht sehen konnte?
2. Wie kann der LKW-Fahrer den Radfahrer »übersehen« haben, wenn sich dieser gemäß Zeugenangaben im »toten Winkel« befand? »Übersehen« und »nicht sehen können« schließen sich semantisch aus. Wenn der LKW trotz aller Spiegel einen toten Winkel hat, dann war der Fahrer beim Abbiegen unachtsam und hätte nicht abbiegen dürfen bzw. hätte sich einweisen lassen müssen.
3. Haben die Zeugen nicht versucht, den LKW-Fahrer und/oder den Radfahrer zu warnen?
4. Haben die Zeugen gesehen, ob der LKW-Fahrer rechts geblinkt hat?
5. Haben diese Zeugen nicht gesehen, wie der Radfahrer in den von ihnen vermuteten »toten Winkel« geraten ist? Hat der Radfahrer versucht, einen links von ihm langsamer fahrenden oder gar stehenden LKW rechts zu überholen - oder hat der LKW den langsameren Radfahrer überholt?
6. Hätte sich der LKW überhaupt links vom Radfahrer befinden dürfen? Das auf Google Maps enthaltene Luftbild lässt vermuten, dass der LKW zum legalen Überholen die durchgezogene weiße Linie bzw. die Sperrfläche hätte überfahren müssen.
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Sehr geehrter Herr ...,
die Fertigung unserer Pressemitteilung erfolgte auf Grundlage der Anzeige der unfallaufnehmenden Polizeibeamten vor Ort. Diese beinhaltet sowohl objektive als auch subjektive Merkmale (u.a. diverse Zeugenaussagen). Da wir uns hier in einem laufenden Verfahren befinden, ist uns eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen - auch aus rechtlichen Gründen - nicht möglich. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
...
PressesprecherinDer Landrat Mettmann
als Kreispolizeibehörde
- Polizeipressestelle - -
Da finde ich es interessant, was es überhaupt in diese PM geschafft hat. Der »tote Winkel« zum Beispiel. Und dass in anderen PMs durchaus erwähnt wird, ob ein Überholen stattgefunden hat und ob der Radfahrer auf dem Radweg oder der Fahrbahn unterwegs war.
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Da finde ich es interessant, was es überhaupt in diese PM geschafft hat. Der »tote Winkel« zum Beispiel. Und dass in anderen PMs durchaus erwähnt wird, ob ein Überholen stattgefunden hat und ob der Radfahrer auf dem Radweg oder der Fahrbahn unterwegs war.
ja weisste doch - laufendes Verfahren. Da kann man keine Aussagen treffen! Also.. außer in der Pressemitteilung...
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Genau. Das fällt in dieselbe Kategorie wie »tiefstehende Sonne«, »übersehen« und neuerdings der »Hustenanfall«. Und dass der nicht vernehmungsfähige Radfahrer »mit hoher Geschwindigkeit« ankam und »sich verletzt« hat.
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Na das ist doch übelste Abzocke. Da stellen die einfach einen Blitzer am Beginn einer auf. Anstatt vor der Schule, deretwegen die Zone eingerichtet wurde. Dann auch noch an einem Schulfreien Tag. Da ist es doch nur natürlich, dass man gerichtlich dagegen vorgeht."Ironie aus" Üble Abzocke
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Das habe ich auch gelesen. Der Blitzer wird nur am Anfang aufgestellt, weil "am Beginn der Straße mehr Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs seien".
"Dabei wär der Blitzer weiter hinten sinnvoll, da ist die Schule und schnelle Autos"Hoffentlich argumentiert er vor Gericht genauso dämlich. Ich hätte ja den idealen Kompromiss:
In Zukunft wird vorne und hinten geblitzt! -
Bettelt da jemand um eine MPU?
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Psst ... Dem Herren muss mal der Zahlentrick verraten werden.
Zitat
Seine zahlenbasierte Methode soll für jeden Autofahrer innerhalb von Minuten erlernbar sein. -
Nicht direkt Radverkehr, aber wir atmen das Zeug ja bevorzugt ein:
Das KBA hat wohl festgestellt, dass fast jeder der getesteten Diesel die Abgasreinigung unterhalb einer bestimmten Temperatur praktisch abschaltet, "um den Motor zu schützen". Weit verbreitet sind wohl 10°C, Opel sticht mit 17°C hervor. -
Ich fahre da öfters lang und habe gestern mal ein paar Bilder davon gemacht.Ich denke, mit einfachem "Übersehen" kann man der Sache dort nicht gerecht werden. Das wäre höchsten in einer Situation wie auf dem Bild gegangen, wenn nämlich der Bus in der Haltebucht steht. Dann aber einfach rechts abzubiegen ist nicht "Übersehen" sondern grob fahrlässig.
Die sonstige Situation dort ist auch nicht so, als ob man dort leicht einen Radfahrer übersehen könnte:
Ach ja, das ist ein kombinierter Rad/Gehweg mit Benutzungspflicht. Und 100m vor der Ampel ist eine Grundschule.
6. Hätte sich der LKW überhaupt links vom Radfahrer befinden dürfen? Das auf Google Maps enthaltene Luftbild lässt vermuten, dass der LKW zum legalen Überholen die durchgezogene weiße Linie bzw. die Sperrfläche hätte überfahren müssen.
ja weisste doch - laufendes Verfahren. Da kann man keine Aussagen treffen! Also.. außer in der Pressemitteilung...
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Unfall auf der Uhlenhorst Mercedes rammt Radlerin
In Uhlenhorst ist es am Montagnachmittag zu einem Unfall gekommen. Dabei ist eine Radfahrerin von einem Mercedes erfasst und verletzt worden.
Nach ersten Erkenntnissen war der Mercedes-Fahrer im Hofweg unterwegs und wollte die Radfahrerin überholen. Als auf den Fahrer allerdings plötzlich Gegenverkehr zu kam,versuchte er, wieder einzuscheren. Dabei kam es offenbar zum Zusammenstoß mit der Radfahrerin -