Woche 11 vom 14. bis 20. März 2016

  • Streithähne unter sich. Hoffentlich verlieren alle den Führerschein

    Also wer nicht in der Lage ist, einen ungebetenen Mitfahrer von der Motorhaube zu werfen, der hat wirklich keinen Führerschein verdient :)
    Ich möchte den Menschen sehen, der sich bei einer Vollbremsung oberhalb von 30km/h auf der Motorhaube halten kann.

  • Das ist eine Vorgehensweise, die z.B. im Sprengstoffrecht schon lange ähnlich gehanhabt wird.

    "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen...."

    Auf der Suche nach diesen Tatsachen wird von der zuständigen Behörde unter anderem auch das Verkehrszentralregister abgefragt. Mehrfache Verstöße gegen die StVO können durchaus zum Entzug von Waffenbesitzkarte oder Sprengbefähigungsschein führen oder verhindern, dass man überhaupt zu einem Lehrgang zugelassen wird.

    Es ist der Gesetzgebung also nicht fremd, fachfremde Verstöße als Indiz dafür zu nehmen, dass jemand auch in einem anderen Fachbereich nicht als zuverlässig anzusehen ist.

    Die Tatsache hat der Schütze selbst geschaffen, die Annahme, er könne auch anderswo gegen geltendes Recht verstoßen, ist somit gerechtfertigt, der Freibrief aka FE, mit tonnenschwerem Gerät in der Öffentlichkeit unterwegs sein zu dürfen, ist zu entziehen.
    Wer weiß, auf was der Depp vorher schon alles geschossen hat, bevor es ihm zu langweilig wurde und er auf Menschen zu schießen begann.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • "The bike wars are over, and the bikes won." Langer Artikel zum Kampf um New Yorks neue Radinfrastruktur, mit tiefen Einblicken in die Psyche der Gegner. Fazit: Man muss einfach durchhalten, die schweigende Mehrheit will Radinfrastruktur. Zumindest in New York. (Englischer Text. Enthält Pathos.)

    (Aus Martin Randelhoffs wöchentlicher Rundschau, diesmal sehr schmal, was Radverkehr angeht.)

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • "Die Straße querende Fußgänger muss ein Radfahrer also auch in einer Fahrradstraße achten und Rücksicht nehmen."

    Hm, bislang dachte ich ja, dass die Fahrbahn querende Fußgänger den fließenden Verkehr beachten müssen. Auch wenn ich weiß, dass mit vielen Fußgängern belebte Fahrradstraßen gerne wie Fußgängerzonen genutzt werden.

  • Fahrradstraßen sind in den meisten Fällen eh nur Straßen mit einem Schild davor, wo genauso gut auch nur [Zeichen 274.1] stehen könnte. Zumindest hier sind alle [Zeichen 244] immer mit einem "Kraftverkehr frei" zusammen aufgestellt. Die Vorfahrtsegeln bleiben ja bestehen. Außer dem nebeneinander fahren dürfen, wo bleibt da etwas vom Vorrang über?

    In der Praxis sind es Straßen die primär als Parkfläche dienen. Das bedeutet all die Nach teile des parkenden PKW Verkehrs treffen dort auf Radfahrer. Es fängt mit der Dooring Gefahr an, geht über Stop+Go (nicht genug Platz neben geparkten PKW für Fahren trotz Gegenverkehr), Gefahren durch Parkplatz Suchverkehr.

    Wenn man es mit Fahrradstraßen wirklich ernst meinen würde, dann müsste [Zeichen 244] grundsätzlich auch ein Parkverbot beinhalten. Und Ausnahmen davon nur durch markierte Parkflächen, die nur so angelegt sein dürfen, das problemlos zwei PKW noch daran vorbei passen. Sonst gibt es Stop+Go und da drin hängen auch Radfahrer fest. Zumal leider viele PKW Fahrer so blöde sind kurz vor so einer Situation noch zu überholen und einem als Radfahrer dann im Weg zu stehen (man selber hätte noch gut durch gepasst).

    Dazu kommt noch, dass dort immer Rechts vor Links gilt. Das ist ja bei Tempo 30 okay, aber für eine Strecke wo man als Radfahrer schnell voran kommen soll ungeeignet. Wenn dann noch geparkte PKW erlaubt sind und nah an den Kreuzungen stehen muss man ständig auf Schritttempo runter bremsen. Wenn es wirklich eine Strecke zum zügigen Fahren für Radfahrer sein sollte, könnte ja auch [Zeichen 301] und für die Kreuzenden Strecken entsprechend [Zeichen 205] aufgestellt werden. Habe ich aber noch nie irgendwo gesehen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ja, das fand ich auch gut. De facto ist die Ausnahme ja eher die reine Fahrradstraße. Wobei hier in München gerade eine Fahrradstraße eingerichtet wurde, die auch mit [Zeichen 301] ausgestattet ist. Vorher war dort [Zeichen 274.1] und RvL. Aber natürlich trotzdem Kfz frei. Wo käme man sonst auch hin.

  • auf dem Obotritenring (2 Fahrspuren pro Richtung) sollen Schutztreifen aufgemalt werden.


    Zitat von SVZ

    Die neue Markierung der Fahrbahnen soll so aussehen, dass auf der 3,75 Meter breiten jeweiligen rechten Spur ein Fahrradweg von 1,50 Meter Breite eingezeichnet wird. Es verbleiben 2,25 Meter für die Autos. Benutzen Radfahrer ihren Schutzstreifen, müssen Laster und Busse hinter ihnen bleiben. „Diese Schutzstreifen sind ein zusätzliches Angebot für Radfahrer. Sie können wählen, ob sie es nutzen oder weiterhin auf dem Gehweg fahren wollen“, erläutert Smerdka.

    Das geht nach hinten los...
    Aufm Obo kann man gegenwärtig gut Spurmitte fahren. Ist so ein wenig wie Luruper Chaussee oder Hammer Landstraße oder Borgfelder Straße.
    Wenn da ein Schutzstreifen hinkommt, wird das grauenvoll werden. Weil - bis auf LKW und Busse - darf man ja an Radfahrern vorbeifahren, wenns irgendwie passt. Die haben doch ihren Streifen da... ||

  • Kann man sicher so machen :D . Im konkreten Fall wird das aber nicht der Grund gewesen sein, da man zusätzlich auch Stellplätze entfernt hat. Es geht um die Umfahrung des gesperrten Marienplatzes ;) .

  • In der Praxis sind es Straßen die primär als Parkfläche dienen. Das bedeutet all die Nach teile des parkenden PKW Verkehrs treffen dort auf Radfahrer. Es fängt mit der Dooring Gefahr an, geht über Stop+Go (nicht genug Platz neben geparkten PKW für Fahren trotz Gegenverkehr), Gefahren durch Parkplatz Suchverkehr.


    Wenn man es mit Fahrradstraßen wirklich ernst meinen würde, dann müsste [Zeichen 244] grundsätzlich auch ein Parkverbot beinhalten. Und Ausnahmen davon nur durch markierte Parkflächen, die nur so angelegt sein dürfen, das problemlos zwei PKW noch daran vorbei passen. Sonst gibt es Stop+Go und da drin hängen auch Radfahrer fest. Zumal leider viele PKW Fahrer so blöde sind kurz vor so einer Situation noch zu überholen und einem als Radfahrer dann im Weg zu stehen (man selber hätte noch gut durch gepasst).

    Dazu kommt noch, dass dort immer Rechts vor Links gilt. Das ist ja bei Tempo 30 okay, aber für eine Strecke wo man als Radfahrer schnell voran kommen soll ungeeignet. Wenn dann noch geparkte PKW erlaubt sind und nah an den Kreuzungen stehen muss man ständig auf Schritttempo runter bremsen. Wenn es wirklich eine Strecke zum zügigen Fahren für Radfahrer sein sollte, könnte ja auch [Zeichen 301] und für die Kreuzenden Strecken entsprechend [Zeichen 205] aufgestellt werden. Habe ich aber noch nie irgendwo gesehen.


    Ehrlich gesagt, habe ich noch vor wenigen Monaten fest daran geglaubt, dass die Parkregelung in Fahrradstraßen analog [Zeichen 325.1] geregelt wäre. Totaler Irrglaube, ja. So wie es ist und wie Du es ja treffend beschreibst, ist es eine absolute Nullnummer, sobald auch nur "Anlieger frei" gilt.

    Dazu kommt hier in Berlin die Praxis, die Fahrradstraße sowieso vor jeder einzelnen Kreuzung enden und nach der Kreuzung neu beginnen zu lassen. Ändert zwar nix an der Vorfahrtsregelung, erweckt aber bei unbedarften Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass die "Sonderrechte" an dieser Stelle enden. Im schlimmsten Fall wird dann Rechts-vor-Links missachtet.

    Da auch für Radfahrer ein Tempolimit von 30 km/h gilt, sind die Vorteile gegenüber einer 30er Zone m.E. gleich null. Nebeneinander fahren kann man schließlich überall, wo es die Verkehrslage erlaubt.