Der Halter eines Autos ist verpflichtet, den Fahrer benennen zu können.
Das ist er zum Glück nicht immer. Schon alleine in allen Fällen, in denen ein Familienmitglied belastet werden würde gilt - zumindest in D - das keine Aussage nötig ist.
Der Halter eines Autos ist verpflichtet, den Fahrer benennen zu können.
Das ist er zum Glück nicht immer. Schon alleine in allen Fällen, in denen ein Familienmitglied belastet werden würde gilt - zumindest in D - das keine Aussage nötig ist.
Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht dem Einzelfall geopfert werden, die Unschuldsvermutung schon gar nicht.
Ich kann nicht für England sprechen, in D ist die Fahrerlaubnis aber ja nicht an bestimmte Delikte, sondern an die "nötige geistige und sittliche Reife" gekoppelt. Und nachdem die beiden ja keinesfalls geschwiegen haben (->Unschuldsvermutung) sondern sich aktiv selbst beschuldigten sollte es möglich sein die Fahrerlaubnis zu widerrufen, unabhängig davon ob sie jetzt einen Radfahrer wirklich vorsätzlich umgefahren haben oder durch ihre Lüge nur die Bestrafung des Schuldingen verhinderten.
Dem kann ich zustimmen.
Nur wird der Gesetzgeber das nicht vorgesehen haben.
Das Fahrzeug sollte man als Tatwaffe auch Beschlagnahmen können.
Und kein Wort zum Kampfparker...
Die Verwaltungsvorschriften sind ja offenbar schwer zu verstehen in Münster.
Ein Artikel mit lustigen Aussagen.
Seit 1971 wohnt er an der Wienburgstraße und hat aus eigener Anschauung erlebt, dass sich der früher mit einer weißen Markierungslinie vom Bürgersteig abgetrennte Radweg bestens bewährt hatte.
Es ist bestimmt NIE zu Übertritte von Fußgängern gekommen bzw. parkenden Autos oder Radfahrer haben bestimmt NIE die weiße Markierungslinie überquert. Außerdem wurden bestimmt NIE Radfahrer von Rechtsabbiegern über sehen. Ist ähnlich zu den Klosterstern Anwohnern, die auch keine Unfälle/gefährliche Situationen gesehen haben. Also alles bestens...
Meine persönliche Lieblingsstelle ist aber:
Die Situation an der Wienburgstraße sei wegen der maximal erlaubten Tempo 30 vollkommen unproblematisch, heißt es dort. Schließlich habe jeder Autofahrer einen Führerschein und kenne die Verkehrsregeln, sagt der beflissene Mitarbeiter im Amt.
Das hat mir sooooo den Tag versüßt.
Auch gut ist die Stelle an der die Anwohner meinen, dass die Polizei die Radfahrer zur Kasse bittet.
Kassel: Mercedes fährt in CM und verletzt einen Teilnehmer
Ich glaube, der war hier schon irgendwo verlinkt, aber die Nötigungsanzeige gegen den Radfahrer finde ich interessant.
Ich glaube, der war hier schon irgendwo verlinkt, aber die Nötigungsanzeige gegen den Radfahrer finde ich interessant.
Bei allem Misstrauen gegen die Ordnungsmacht und den schlechten Erfahrungen, die ich schon sammeln durfte: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft länger als fünf Minuten mit dieser Anzeige befasst.
Ist das nicht der b-pflichtige "Radweg" in der Langenhorner Chaussee?
Und kein Wort zum Kampfparker...
Vermutlich darf der da parken. Vormals sind Radler dort in der Dooringzone geradelt auf dem Hochbord, die Stehzeuge - vermutlich legal - rechts vom "sicheren Radweg". Wie z.B. auch im Harvestehuder Weg.
Bei allem Misstrauen gegen die Ordnungsmacht und den schlechten Erfahrungen, die ich schon sammeln durfte: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft länger als fünf Minuten mit dieser Anzeige befasst.
An Deinem Mißtrauen Deiner realistischeren Einschätzung deutscher Juristen müssen wir noch arbeiten. Ich gebe mal eine Gegenwette: Entweder wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflage/Strafbefehl (nicht etwa wegen erwiesenen Unsinns des Vorwurfs oder so) eingestellt, oder die gelernten Berufsjuristen schauen in der Berufungsinstanz erstmals in die einschlägigen Vorschriften.
An Deinem Mißtrauen Deiner realistischeren Einschätzung deutscher Juristen müssen wir noch arbeiten.
Es werden schon ziemlich häufig Strafverfahren nach 170 StPO (also nicht wegen mangelndem Interesse, sondern wegen nicht hinreichenden Tatverdachts) eingestellt. Sagte mir ein Briefkasten...
Ist das nicht der b-pflichtige "Radweg" in der Langenhorner Chaussee?
Wow, der Wendehammer ist ja voll von illegalen Parkplätze. Die werden doch mit den Umbaumaßnahmen vernichtet. Ein Wunder, dass im gesamten Beitrag nicht einmal das P-Wort vorkommt, obwohl Anwohner zu Wort kommen
Ist das nicht der b-pflichtige "Radweg" in der Langenhorner Chaussee?
Ja, das ist er.
Ich hoffe, man sieht die gepunktete Linie. Links, bei "Käkenkamp 3", war der kleine Supermarkt, bei dem man von der Langenhorner Chaussee westlich in die 30-er Zone Kükenflur bis zu dem Symbol "Kükenhof Apotheke" gefahren und dann in den Hof eingebogen ist. Der Wendehammer mit den vielen Quartierbelangen ist zwischen "cult" und "Dokument Aktiengesellschaft". Das Problem für die Verkehrsplanung dürfte sein, dass diejenigen, die auf dem Heimweg einkaufen wollen, links einbiegen müssen und nicht einfach rechts auf den Hof fahren können.
Die Verwaltungsvorschriften sind ja offenbar schwer zu verstehen in Münster.
Dazu passt, dass die einzige Asphaltblase (heute waren viele Minis, Aygos, C1 usw. unterwegs), die mit aufheulendem Motor an mir vorbeiheizte, ein Kennzeichen aus MS trug.
Kampfparken als "gewachsene Parkkultur"
Kampfparken als "gewachsene Parkkultur"
Jawoll, ins Gesicht!
Für die Müllabfuhr parken sie immer extra anders. Für die Feuerwehr dann auch?!?