Woche 52 vom 21. bis zum 27. Dezember 2015
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Sauber! Ganz die alte Schule.
Ich sehe vor meinem inneren Auge ganz klar, wie die Speichenreflektoren den Rollerfahrer vom "Kurvenschnibbeln" abgehalten hätten. -
Wo ist eigentlich das Problem der Leute? Die fahren doch freiwillig mit dem KFZ zur Arbeit. Wenn das Viele zur selben Zeit tun, ist nun mal irgendwann die Kapazität der Fahrbahnen erschöpft.
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Sauber! Ganz die alte Schule.
Ich sehe vor meinem inneren Auge ganz klar, wie die Speichenreflektoren den Rollerfahrer vom "Kurvenschnibbeln" abgehalten hätten.Und helle Kleidung erst ...
Wieso sind in Deutschland schwarze oder dunkelfarbige Autos zu gelassen?
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Weil es nur wichtig ist, dass Fußgänger und Radfahrer hell gekleidet und möglichst mit zehn Reflektoren ausgestattet sind, damit sie von Autofahrern nicht "übersehen" werden.
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Zeit Online zum Klostersternumbau: Kampf der Großspurigkeit.
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Würde ich das ganze Jahr mit den ÖPNV fahren, würde ich auch auf ca. 50 Std. kommen und das ist nur der Arbeitsweg.
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Würde ich das ganze Jahr mit den ÖPNV fahren, würde ich auch auf ca. 50 Std. kommen und das ist nur der Arbeitsweg.
Jein. Die haben dort schon die Mehrzeit gegenüber der Fahrzeit nachts zwischen 2 und 5 vergleichen. Eine vergleichbare Rechnung mit dem ÖPVN würde in Nürnberg eher kürzere Reisezeiten im Berufsverkehr bringen, weil ich dann nicht 3 Stunden auf die nächste U-Bahn warte, die nicht fährt...
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Täuscht mich da nur mein MIßtrauen oder wird in dem Text schon weiter fleißig an dem nächsten großen Ding gebastelt: Das Rad alleine reicht nicht, der/die RadfahrerIn muß leuchten wie ein Christbaum!
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Jo mei, vor allem sagt der Artikel nichts zur Anlage der Einmündung:
Da kommt also aus dem Friedhofsbereich eine Art Feldweg, hat vorne ein Drängelgitter - aber von dort sieht man keine Ampel! Saublöde Lösung.
Knapp rechts davon ist eine Ampel - aber darf man da radfahrenderweise drüber?(Und was steht da eigentlich für ein komisches Zeichen? )
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Das "komische Zeichen" ist die Münchner "Servicelösung gegen Geisterradler". Hängen meist dort, wo Abschnitte mit Zweirichtungs-Benutzungspflicht aufhören, ohne dass sich baulich etwas am Radweg verändert...
Hier z.B.
Und auch hier
So auch hier
Und hier
Dort auch
Ebenfalls...Damit könnte ich jetzt noch lange weitermachen
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Das "komische Zeichen" ist die Münchner "Servicelösung gegen Geisterradler". Hängen meist dort, wo Abschnitte mit Zweirichtungs-Benutzungspflicht aufhören, ohne dass sich baulich etwas am Radweg verändert...
Aha. Und ich dachte immer, VZ 254 signalisiere, dass ein bestimmtes Gebilde (Straße in vollem Querschnitt z. B.) nicht mit Fahrrädern befahren werden dürfe.
Aber nehmen wir mal an, in den abgebildeten Fällen habe VZ 254 nur für diesen etwas andersartigen Teil des Hochbords zu gelten: Gilt das VZ 254 nur in einer Richtung? Oder signalisiert es nicht vielmehr, dass die betreffende »Piste« überhaupt nicht mit Fahrrädern befahren werden darf.Mal zum Vergleich: Wenn ich mich als Fußgänger auf einem Feldweg oder Waldweg einem VZ 250 nähere - darf ich dann dann davon ausgehen, dass auch aus der Gegenrichtung VZ 250 hängt, ich also nicht mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen muss? Wenn ja: Warum sollte dann VZ 254 nur in eine Richtung gelten?
Zusatzfrage: Gilt VZ 254 für Pedelecs?
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Und ich dachte immer, VZ 254 signalisiere, dass ein bestimmtes Gebilde (Straße in vollem Querschnitt z. B.) nicht mit Fahrrädern befahren werden dürfe.
Richtig, Zeichen 250-260 gelten für die ganze Straße. Somit stellt sich die Frage: Handelt es sich um einen straßenbegleitenden Weg?- Wenn ja, dann wäre Fahrrad fahren dort tatsächlich überall verboten. Der Weg an sich ist als getrennter Gehweg+Radweg erkennbar. Der Gehweg darf also nur von Fußgängern benutzt werden, der Radweg von niemandem, denn Fahrräder sind ja in der gesamten Straße verboten.
- Wenn nein (d.h. der Weg bildet eine eigene Straße), dann dürften Fahrräder den Weg nicht befahren, dafür aber alle anderen Fahrzeuge, also z.B. auch Autos. Radfahrer dürfen aber die danebenliegende Straße benutzen, die nur aus einer Fahrbahn besteht.Ich wüsste auch gern, was sich die Planer dabei denken. Um den Gegenverkehr abzusperren, gibt es sowie die Abbiegeverbotszeichen. Beide gelten nur für Fahrzeuge, d.h. Fußgänger würde man damit ebenfalls nicht beeinflussen.
Was wohl passieren würde, wenn man dagegen klagt? Sind ja auch ungerechtfertigte Verbote des fließenden Verkehrs…
Zusatzfrage: Gilt VZ 254 für Pedelecs?
Ja, weil Pedelecs den Fahrrädern vollständig gleichgestellt sind. Anders sieht's bei S-Pedelecs und anderen Kraftfahrzeugen aus. -
Ich wüsste auch gern, was sich die Planer dabei denken. Um den Gegenverkehr abzusperren, gibt es
Die Spardose gilt allerdings nur für die Fahrbahn.
[stvo]Verbot der Einfahrt: Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. [/stvo][stvo]Erläuterung: Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
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- Senator für Stadtentwicklung kritisiert Volksbegehren zum Fahrradfahren
- Falsche Anzeige gegen zwei 18 Jahre alte Zweiradfahrer
Die Spardose gilt allerdings nur für die Fahrbahn.
Wobei man bedenken muss, dass die Definition sich im Laufe der Zeit geändert hat. Früher einmal galt das Zeichen für die gesamte Straße.
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Also der erste Artikel zeigt mal wieder ein typisches Symbolbild: "Foto: Simulation: CDU" Eine durchgezogene Linie und so wenig Platz, dass sich zwei Radfahrer auf einem Radschnellweg nicht überholen können. Dann noch diese Aussage hier: „Ich glaube aber, wenn die Forderungen nach 200 neuen Fahrradstraßen, zwei Meter breiten Radspuren auf allen Hauptverkehrsstraßen oder Radaufstellzonen an 200 Kreuzungen verwirklicht würden, käme der Verkehr in Berlin zum Erliegen". Mit anderen Worten Radverkehr (der so viel besser laufen würde) ist kein Verkehr.Der Artikel mit den Zweiradfahrern zeigt, dass es wohl gar nicht so unklug ist mit einer Kamera herum zu fahren.
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Bin im Heise Forum gerade auf folgende Sendung hin gewiesen worden. Hat zwar nichts mit Radverkehr zu tun, aber zeigt recht eindrucksvoll wieso manche Dinge so laufen wie sie laufen. Es passiert genau was die Industrie möchte, zahlen dafür darf dann der Bürger:
Wenn selbst der Umstieg von Dinoschleim-Antrieb zu E-Antrieb bei PKW derartig (über die Infrastruktur und Gesetze) blockiert wird, obwohl ja eigentlich genau das Gegenteil behauptet wird, dann sollte wohl klar sein, warum man es als Radfahrer schwer hat.
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Malte
8. Januar 2019 um 18:50 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2015 verschoben.