Komplizierte Fahrrad-Ampeln

  • Das kann man auf zwei Arten lesen:
    - Abweichend von Satz 1 gelten auf sämtlichen Radverkehrsführungen ausschließlich die Lichtzeiten für den Radverkehr. Wenn diese fehlen, darf der Radfahrer unter Beachtung der Vorfahrtsregelung fahren.
    - Wenn ein Radfahrer auf einer Radverkehrsführung gibt fährt* und Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind, gelten diese, sonst die Fahrbahnampel.

    Für beide Auslegungen gibt Praxisbeispiele, in denen sie offensichtlich blödsinnig sind.

    *von mir des besseren Verständnisses wegen korrigiert

    Für Auslegung 1 habe ich sofort ein Praxisbeispiel parat, das zeigt, wie gefährlich bis tödlich sie wäre.

    Jetzt hätte ich gern ein vergleichbar gefährliches bis tödliches Praxisbeispiel für Auslegung 2.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Aber in der Nebenflächen-Ampel ist doch ein Rad-Symbol drin! Ist also kein Beispiel für 1.
    Ich bin mir aber sicher, dass man sowas irgendwo finden wird. Irgendwo ein Radfahrstreifen ohne eigene Radfahrerampel z. B.

    Letztlich bin ich auch der Meinung, dass eine Ampel nur dann Sinn macht, wenn dieselbe Verkehrsfläche zeitlich nacheinander an verschiedene (potentiell vorhandene) Verkehrsteilnehmern verteilt werden soll.
    Und jemand der "grün" hat, muss sich immer darauf verlassen können, dass er freie Bahn hat.
    Im Foto oben (Komplizierte Fahrrad-Ampeln) hat der querende Fußgänger zwischen Fahrbahn und Radweg so wenig Platz, dass ich Radfahrer hier für wartepflichtig halte. Besser wäre es, diese Verschwenkung ganz rauszunehmen, so dass der Radfahrer unmissverständlich an der Ampel warten muss.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Aber in der Nebenflächen-Ampel ist doch ein Rad-Symbol drin! Ist also kein Beispiel für 1.

    Stimmt, da habe ich die Kreuzung verwechselt, darum sei noch eines nachgereicht, damit bewiesen ist, daß es sich nicht um eine rein akademische Frage handelt.

    Edit: Noch eines, diesmal auch mit "Ampel links vom Radweg".

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Jetzt hätte ich gern ein vergleichbar gefährliches bis tödliches Praxisbeispiel für Auslegung 2.

    Das kann es bei einem zusätzlichen Halt per Definition praktisch nicht geben. Auf meinem Arbeitsweg gibt es reine Fußgängerampeln mit gut 2m Abstand zur Fahrbahn und einer angedeuteten Haltelinie für Fußgänger. Die Ampel teilweise durch die Bäume verdeckt. Das ist meiner Ansicht ein Beispiel, bei dem Radfahrer eben nicht anhalten müssen. Sehr ähnlich in die andere Richtung.
    Aber ich weiß ja, dass Du an diesen Stellen anhalten bzw. nur mit äußerster Vorsicht und schlechtem Gewissen fahren würdest. Vielleicht könnte das tödlich enden, wenn Du vom S-Pedelec (das dort eigentlich nichts verloren hat) hinter Dir überfahren wirst :)

  • Aber ich weiß ja, dass Du an diesen Stellen anhalten bzw. nur mit äußerster Vorsicht und schlechtem Gewissen fahren würdest.

    Bei aller (mir durchaus verständlicher) Ironie: Ich schleiche da wirklich betont langsam mit schlechtem Gewissen vorbei. Aber ja, fahrend, wenn alles frei ist und nix und niemand kommt.

    De jure finde ich es eindeutig. Ich habe die A-Karte, wenn dann trotzdem etwas passiert (äußerst schlanker Fußgänger macht plötzlich einen Zweimetersatz von hinter dem Baum auf den Radweg... 8) )

    Einer der zahlreichen Gründe, weshalb ich Fahrbahn bevorzuge, wenn es irgendwie geht (dort nicht, ich weiß).

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Stimmt, da habe ich die Kreuzung verwechselt, darum sei noch eines nachgereicht, damit bewiesen ist, daß es sich nicht um eine rein akademische Frage handelt.
    Edit: Noch eines, diesmal auch mit "Ampel links vom Radweg".

    Und kannst du mir gerade noch sagen, wie breit dieser Radweg ist? :)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hat nichts mit den Ampeln zu tun. Interessiert mich einfach. Ich dachte bisher immer, wir Hamburger wären so geizig mit der Radwegbreite, aber dein Radweg in Berlin sieht besonders schmal aus.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.


  • Interessant finde ich hier nur, dass es dort wohl eine indirekte Benutzungspflicht gibt. Es steht zwar kein Schild dort für eine Benutzungspflicht, aber man muss dort auffahren, da man sonst die durchgezogene Linie missachten würde.


    Benutzungspflicht ist vielleicht zu viel gesagt. Wie wäre es mit Auffahrpflicht? Man kann danach ja wieder auf die Fahrbahn oder man wechselt vorher schon nach links. Muss ja irgendwie gehen, denn sonst könnte man nicht links abbiegen. Es könnte auch eine Service-Lösung zur Umgehung der Ampel sein, wenn man nach der Kreuzung wieder auf die Fahrbahn geleitet werden würde...

  • Oder gilt die auch unter Polizisten verbreitete alte Mär: Ampel links vom Radweg?

    Ich habe heute morgen noch mal ein Foto geschossen, leider etwas schräg, weil man ansonsten wegen der tiefstehenden Sonne nicht viel gesehen hätte:

    Die Haltlinie befindet sich zwischen Fahrbahn und dem fahrbahnbegleitenden Radweg, der geschützte Bereich muss also zwischen Haltlinie und Fahrbahn beginnen, dementsprechend sind meines Erachtens die auf dem fahrbahnbegleitenden Radfahrer nicht vom Schutzbereich der Lichtzeichen betroffen.

    Dass die Haltlinie dort eine ähnliche Fehlplatzierung wie an der Hohelufthcaussee und am Schlump ist, klar, darüber brauchen wir nicht diskutieren.

    Trotzdem sieht man aber: Es ist jedes Mal ein Ratespiel, welche Ampel gilt.

  • Ich finde die Führung auf dem Bild von quaddy vom Prinzip her optimal. Fußgänger können von der Fahrbahn treten, ohne in den Radverkehr zu stolpern. Das wird erreicht, ohne Radfahrern unnötig eine Ampel vorzusetzen (wie das hier in Heidelberg gern gemacht wird). Bleibt die Frage, ob es rechtlich wirklich zulässig ist, dort bei Fahrbahnrot zu fahren. Mir erscheint die Vorschrift dort ebenfalls nicht eindeutig, so wie Epaminaidos schreibt.

  • Wie viele Radfahrer halten dort eigentlich in der Praxis bei der gezeigten Signalsituation auf der Mittelinsel an?

    Ich habe da noch nie jemanden anhalten sehen. Das liegt aber auch einerseits daran, dass nach meiner Kenntnis die hintere Fußgängerampel kurz nach der im Foto dargestellten Situation auf grünes Licht schaltet und anschließend länger grünes Licht zeigt als die Fahrradampel im Vordergrund.

    Andererseits fährt eigentlich nur ein Bruchteil der Radfahrer hier über die Fahrbahn, weil man im Sinne der Verkehrsregeln auf der anderen Straßenseite ohnehin nur nach links abbiegen kann. Dort geht’s zur Schanze und wenn man zur Schanze möchte, kann man auch eine Kreuzung weiter nördlich queren, da spart man sich dann das Gehampel auf die andere Straßenseite.

  • Andererseits fährt eigentlich nur ein Bruchteil der Radfahrer hier über die Fahrbahn, weil man im Sinne der Verkehrsregeln auf der anderen Straßenseite ohnehin nur nach links abbiegen kann. Dort geht’s zur Schanze und wenn man zur Schanze möchte, kann man auch eine Kreuzung weiter nördlich queren, da spart man sich dann das Gehampel auf die andere Straßenseite.

    Wenn man in die Schanzenstraße in Richtung S-Bahn will, macht's meiner Meinung nach schon Sinn.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Bleibt die Frage, ob es rechtlich wirklich zulässig ist, dort bei Fahrbahnrot zu fahren. Mir erscheint die Vorschrift dort ebenfalls nicht eindeutig, so wie Epaminaidos schreibt.

    Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

    Es ist zulässig, als Radfahrer dort bei Rot zu fahren. Dann dürften Sie das dort ebenfalls, was offensichtlich gefährlicher und selbstmörderischer Unsinn wäre.
    Oder Sie dürfen es nicht, dann bei der obigen Situation auch nicht.

    Nach Gutdünken die passende Auslegung jeweils auszuwählen, geht jedenfalls nicht.

    (Das bleibt den Schwarzkitteln vorbehalten, wird dann Rechtsbeugung genannt und ist in der Regel straffrei. Deshalb machen die das fast jeden Tag.)

    Edit: Daß Verwaltungen und Verkehrsbehörden irgendwelche Linien irgendwohin malen und dabei vermutlich genau solche Rotlichtfahrten der Radfahrer erwarten, ist keine Legitimation, dann tatsächlich auch ein Rotlichtfahrer zu werden. Hanebüchene Straßenpinseleien findet man als Radfahrer schließlich alle Nase lang.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Die Haltlinie befindet sich zwischen Fahrbahn und dem fahrbahnbegleitenden Radweg, der geschützte Bereich muss also zwischen Haltlinie und Fahrbahn beginnen, dementsprechend sind meines Erachtens die auf dem fahrbahnbegleitenden Radfahrer nicht vom Schutzbereich der Lichtzeichen betroffen.

    Du leitest aus einem vergilbten Strich auf einem schwer definierbaren Radwegrudiment ab, Fußgänger daran hindern zu dürfen, ungefährdet den geschützten und für sie vorgesehenen Fußweg zu erreichen, obwohl diese Grün haben/hatten?

    Interessant. Das würde ich niemals. Ich würde dann doch eher von ausgeprägter Regelunkenntnis und völligem Desinteresse bei Malermeister Klecks und StVB ausgehen. Und warten, zumindest dann, wenn ein Fußgänger auch nur entfernt den Anschein erweckt, da möglicherweise gleich entlanggehen zu wollen.

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    Peter Viehrig

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  • Ich dachte bisher immer, wir Hamburger wären so geizig mit der Radwegbreite, aber dein Radweg in Berlin sieht besonders schmal aus.

    Solche "Schmalspurbahnen" gibt es in Berlin fast genauso häufig wie in Hamburg. Der entscheidende Unterschied ist mittlerweile nur der, daß diese Straßendenkmäler in Berlin nur noch selten mit einer Benutzungspflicht einhergehen.

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    Peter Viehrig

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  • Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
    Es ist zulässig, als Radfahrer dort bei Rot zu fahren. Dann dürften Sie das dort ebenfalls, was offensichtlich gefährlicher und selbstmörderischer Unsinn wäre.
    Oder Sie dürfen es nicht, dann bei der obigen Situation auch nicht.


    Diese Situationen sind verschieden. Im einen Fall wird eine Querstraße gekreuzt in anderen nicht. Es ist sehr eindeutig, dass man dort in den "geschützten Bereich" ein fährt. Im Beispiel davor kann man davor ausgehen dies nicht zu tun.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)