Da könnte man ja drunterhängen, antworte ich dann manchmal frech, aber vielleicht ist es sinnlos, mit Straßenverkehrsbehörden über Verkehrsregeln zu diskutieren.
Also "meine" Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck würde mir antworten: "Doppelbeschilderung ist lt. StVO verboten! Das von Ihnen geforderte Schild hängt dort bereits quasi unsichtbar und darf deshalb in sichtbarer Variante nicht nochmals angebracht werden."