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Dieses Thema
  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 3. Oktober 2014 um 14:11
    • #221

    Hi
    eben. Wer bei markierten Parkflächen nicht innerhalb der Markierungen parkt- es zählen auch die Überhänge, nicht nur die Räder- der parkt falsch. Ob man jetzt nicht innerhalb der Markierungen parkt, weil man z.B. schief steht, oder ob man schlicht nicht reinpasst, ist egal, in beiden Fällen darf man so nicht stehen. Sollte man sich vorher überlegen, bevor man ein Schlachtschiff im Innenstadtbereich bewegen und parken will.

    bye
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  • Fahrbahnradler
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    • 3. Oktober 2014 um 18:13
    • #222
    Zitat von Forumteilnehmer


    Eher nicht. Ich gehe davon aus, dass damals das Gehwegparken noch nicht verbreitet war, und dies erst später mit dem allseits bekannten "Parkdruck" angeordnet wurde.

    Der Radweg ist zum Glück ein anderer Radweg, ich fahre da eh immer auf der Fahrbahn. Sonst hätte ich schon mal probiert, die Dinger gegen die halbseitige Variante auswechseln zu lassen.

  • RainerH
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    • 3. Oktober 2014 um 19:59
    • #223

    Die Theorie: "Frankfurt wurde jahrelang nur für den Autoverkehr geplant. Fußgängerinnen und Fußgänger wurden kaum beachtet, Radfahrerinnen und Radfahrer gab's nicht. Damit alle Verkehrsteilnehmer auf der Straße sicher unterwegs sein können, dafür stehe ich als Verkehrsdezernent, müssen wir die Verhältnisse neu ausbalancieren und der Autoverkehr muss ein Stück abgeben." (Stefan Majer, Frankfurter Verkehrsdezernent, in diesem Interview)

    Die Praxis: Ich fahre die Hunsrückstraße im Stadtteil Höchst und wundere mich über den Stau auf der Fahrbahn an einem Feiertag. Kein Problem, es gibt dort ja einen Radstreifen, auf dem man bequem rechts am Stau vorbeikommt. Doch der ist Stoßstange an Stoßstange mit Kfz beparkt. Kampfparkerinvasion? Mitnichten. Ich entdecke dieses Schild rechts vom Radstreifen:
    legal_radwegparken.jpg

    hunsrueckstrasse.jpg

    Tja, wenn der Radstreifen sowieso als Parkstreifen zweckentfremdet wird, dann gibt man ihn bei Großveranstaltungen in der Ballsporthalle Höchst eben offiziell als Parkplatz frei! Die Radlinge -von denen an Feiertag bei schönem Wetter nicht wenige unterwegs waren- dürfen sich währenddessen durch den sich stauenden Parkplatzsuchverkehr auf der Fahrbahn quälen.

    Wer muß hier gleich noch mal ein Stück Platz abgeben, Herr Majer?

  • Frankfurterin
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    • 3. Oktober 2014 um 20:09
    • #224
    Zitat von RainerH

    [...] Die Radlinge -von denen an Feiertag bei schönem Wetter nicht wenige unterwegs waren- dürfen sich währenddessen durch den sich stauenden Parkplatzsuchverkehr auf der Fahrbahn quälen.[...]

    Nicht nur das: Aufgrund des Staus reagierten manche Autler derart konfus und desorientiert, dass zusätzlich auch noch gefährliche Situationen für die Radlinge provoziert wurden.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • RainerH
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    • 3. Oktober 2014 um 20:15
    • #225
    Zitat von Frankfurterin

    Nicht nur das: Aufgrund des Staus reagierten manche Autler derart konfus und desorientiert, dass zusätzlich auch noch gefährliche Situationen für die Radlinge provoziert wurden.


    Wenn sie auf der Fahrbahn blieben. Die meisten beobachteten Radfahrer hatten sich nämlich auf den nur einseitig vorhandenen, engen Gehweg geflüchtet wo sie wiederum den reichlich vorhandenen Fußgängern in die Quere kamen X(

  • rantanplan
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    • 3. Oktober 2014 um 20:15
    • #226

    Hat der Radstreifen ein Zeichen 237?

  • RainerH
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    • 3. Oktober 2014 um 20:33
    • #227
    Zitat von rantanplan

    Hat der Radstreifen ein Zeichen 237?


    Wenn man Google Maps glauben darf, ja. Allerdings in einer offenbar klappbaren Version.

  • Kampfradler
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    • 4. Oktober 2014 um 09:21
    • #228

    Wenn heute er 1. April wäre, würde ich sagen: Gute Photoshop-Arbeit! Ich würde nicht glauben, dass es eine solche Anordnung wirklich gibt. Der (Grüne!) Verkehrsdezernent sollte seinen Hut nehmen! :cursing:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • rantanplan
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    • 4. Oktober 2014 um 09:42
    • #229

    Ich find dieses klappbare Schild ja sehr interessant. Würde mich mal interessieren, wie sich das mit der Begründung für die Benutzungspflicht vereinbaren lässt. Sobald da ne Veranstaltung stattfindet lässt die ansonsten vorhandene Gefahr urplötzlich stark nach?

  • Forumteilnehmer
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    • 4. Oktober 2014 um 10:01
    • #230

    Zu Großveranstaltungen ist es in Hamburg aber auch nicht anders. Die Radwege in St. Petersburger Straße und Retzelstraße (VZ237) sind zu Messezeiten meist auch immer zugeparkt. Auch am Tschaikowskyplatz, dort ist der Taxenstand dann auf dem Radweg oder dem Gehweg und Fußgänger auf dem Radweg. Das ist polizeibekannt seit Jahrzehnten. Die Polizei sagt dann immer es sei gerade kein Personal da um abzuschleppen. Der Unterschied: Es gibt kein solch interessantes Schild.

  • RainerH
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    • 4. Oktober 2014 um 11:02
    • #231
    Zitat von rantanplan

    Würde mich mal interessieren, wie sich das mit der Begründung für die Benutzungspflicht vereinbaren lässt. Sobald da ne Veranstaltung stattfindet lässt die ansonsten vorhandene Gefahr urplötzlich stark nach?


    WIMRE ordnet Z.237 beim Radstreifen keine Benutzungspflicht an, sondern weist auf die ausschließliche Benutzung dieses Fahrbahnteils durch den Radverkehr hin. Und wenn es weggeklappt/überhängt wird, ist die ausschließliche Benutzung hinfällig, denn die verbleibenden Fahrradsymbole auf dem Asphalt haben keine anordnende Wirkung.

  • Kampfradler
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    • 4. Oktober 2014 um 11:37
    • #232

    Piktogramme, die VZ 237 zeigen, dienen nur zur Verdeutlichung, Eine Benutzungspflicht wird ausschließlich durch VZ 237 (das Schild) angeordnet.

    Natürlich kann es keine "temporäre" Benutzungspflicht geben, außer wenn die Behörde nachweist, dass exakt vom Aufklappen bis zum Zuklappen des VZ 237 eine deutlich erhöhte Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse vorliegt. Das halte ich für unwahrscheinlich. Die temporäre Anordnung der Benutzungspflicht dürfte demnach rechtswidrig sein.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Panke
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    • 4. Oktober 2014 um 17:19
    • #233
    Zitat

    WIMRE ordnet Z.237 beim Radstreifen keine Benutzungspflicht an, sondern weist auf die ausschließliche Benutzung dieses Fahrbahnteils durch den Radverkehr hin. Und wenn es weggeklappt/überhängt wird, ist die ausschließliche Benutzung hinfällig, denn die verbleibenden Fahrradsymbole auf dem Asphalt haben keine anordnende Wirkung.

    Was führt dich zu dieser Schlußfolgerung? Ich dachte Radstreifen (mit Z.237) wären gerade nicht Teil der Fahrbahn, diese zu benutzen wird durch Z.237 aber verboten. Was auch ein Problem ist: Entweder die Dinger müssen benutzt werden oder sind Seitenstreifen (= Parken erlaubt).

  • timovic
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    • 5. Oktober 2014 um 20:32
    • #234

    Radverkehrsförderung im Landkreis FFB:


    Oben sieht man die Zufahrt zu einer Kraftfahrstraße. Um den Kfz-Lenker nicht allzusehr in seinem Vorwärtsdrang aufzuhalten, muss man auch hier artig und devot den einbiegenden Fahrzeugen den Vorrang lassen. 50m weiter gibts das ganze dann auch an einer ganz normalen T-Kreuzung. Und 25m weiter ist der mit beschilderte Weg dann eh ganz zuende.
    Unten ist mitnichten eine querende "Straße" zusehen (auch wenn es einen Namen trägt), sondern die Zufahrt zu einem Schulgelände. Das Gelände hat mehrere Zufahrten und an jeder muss man "Vorfahrt gewähren". Bestimmt steht da zu Schukzeiten ein Schülerlotse :thumbup: .


    2014-10-05%2017.25.59.jpg
    2014-10-05%2017.30.25.jpg

    In der Landeshauptstadt hat man da fast schon mit Luxusproblemen zu tun.
    2014-10-05%2014.33.20.jpg
    2014-10-05%2018.31.15.jpg
    Graue Absperrpfosten und schlechten "Auffahrten", siehe unten.
    2014-10-05%2018.19.05.jpg

    Die Dichte an uralten Blauschildern (die mit den alten Piktogrammen) im Landkreis ist auch interessant und bezeichnend für das dortige Verkehrsverständnis...

  • Michael
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    • 6. Oktober 2014 um 09:22
    • #235

    Nicht alles, was man in den 80ern und 90ern unter Radverkehrsförderung gemeint hatte, wars halt auch. Trotzdem kann man im LKR FFB super fahren, oder? Ich war nur bis 1994 da, also schon was länger her, aber bin mit meinen Eltern damals immer von FFB zum Wörthsee gefahren, das ging immer gut.

  • Frankfurterin
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    • 8. Oktober 2014 um 15:57
    • #236

    Noch ein Beschilderungsbeispiel, welches den tatsächlichen Stellenwert des Radverkehrs in Frankfurt widerspiegelt:

    Der Opernplatz wird während der Sommermonate gern als Ort für diverse Veranstaltungen genutzt und mit Buden, Zelten o. ä. vollgestellt. Für Radfahrer ist dann kein Platz mehr und sie werden kurzerhand ausgesperrt. Nun haben wir mittlerweile Herbst und es ziemlich unwahrscheinlich, dass in den nächsten Wochen noch Veranstaltungen auf dem Opernplatz stattfinden. Die Radfahrer bleiben aber "draußen":
    IMAG0461b.jpg

    In diesem Zusammenhang sollte man wissen, dass die Querung des Opernplatzes für die Nutzung der offiziellen Radroute F4 Richtung Innenstadt bzw. Bockenheim vorgesehen ist. Trotzdem werden die Radfahrer einfach so ausgesperrt und ihnen wird noch nicht einmal eine Umleitung angeboten. Man wird wohl kaum jemals erleben, dass Autlern einfach so die Durchfahrt einer Straße verwehrt wird, ohne ihnen eine Umleitung anzubieten. Aber mit Radfahrern kann man es ja machen.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

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    • 8. Oktober 2014 um 15:59
    • #237
    Zitat von Frankfurterin

    Beschilderungsbeispiel

    Welches Schild?

  • Frankfurterin
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    • 8. Oktober 2014 um 16:01
    • #238
    Zitat von Forumteilnehmer


    Welches Schild?

    Sollte jetzt zu sehen sein.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • Forumteilnehmer
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    • 8. Oktober 2014 um 16:05
    • #239
    Zitat von Frankfurterin

    offiziellen Radroute F4

    Ich dachte Frankfurt hat einen sog. Fahrradbeauftragten oder ein Fahrradbüro oder sowas ähnliches.

  • Forumteilnehmer
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    • 8. Oktober 2014 um 16:06
    • #240
    Zitat von Frankfurterin

    Sollte jetzt zu sehen sein.


    Jetzt :)

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