Hi
eben. Wer bei markierten Parkflächen nicht innerhalb der Markierungen parkt- es zählen auch die Überhänge, nicht nur die Räder- der parkt falsch. Ob man jetzt nicht innerhalb der Markierungen parkt, weil man z.B. schief steht, oder ob man schlicht nicht reinpasst, ist egal, in beiden Fällen darf man so nicht stehen. Sollte man sich vorher überlegen, bevor man ein Schlachtschiff im Innenstadtbereich bewegen und parken will.
Lustige Schilder
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Eher nicht. Ich gehe davon aus, dass damals das Gehwegparken noch nicht verbreitet war, und dies erst später mit dem allseits bekannten "Parkdruck" angeordnet wurde.Der Radweg ist zum Glück ein anderer Radweg, ich fahre da eh immer auf der Fahrbahn. Sonst hätte ich schon mal probiert, die Dinger gegen die halbseitige Variante auswechseln zu lassen.
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Die Theorie: "Frankfurt wurde jahrelang nur für den Autoverkehr geplant. Fußgängerinnen und Fußgänger wurden kaum beachtet, Radfahrerinnen und Radfahrer gab's nicht. Damit alle Verkehrsteilnehmer auf der Straße sicher unterwegs sein können, dafür stehe ich als Verkehrsdezernent, müssen wir die Verhältnisse neu ausbalancieren und der Autoverkehr muss ein Stück abgeben." (Stefan Majer, Frankfurter Verkehrsdezernent, in diesem Interview)
Die Praxis: Ich fahre die Hunsrückstraße im Stadtteil Höchst und wundere mich über den Stau auf der Fahrbahn an einem Feiertag. Kein Problem, es gibt dort ja einen Radstreifen, auf dem man bequem rechts am Stau vorbeikommt. Doch der ist Stoßstange an Stoßstange mit Kfz beparkt. Kampfparkerinvasion? Mitnichten. Ich entdecke dieses Schild rechts vom Radstreifen:
Tja, wenn der Radstreifen sowieso als Parkstreifen zweckentfremdet wird, dann gibt man ihn bei Großveranstaltungen in der Ballsporthalle Höchst eben offiziell als Parkplatz frei! Die Radlinge -von denen an Feiertag bei schönem Wetter nicht wenige unterwegs waren- dürfen sich währenddessen durch den sich stauenden Parkplatzsuchverkehr auf der Fahrbahn quälen.
Wer muß hier gleich noch mal ein Stück Platz abgeben, Herr Majer?
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[...] Die Radlinge -von denen an Feiertag bei schönem Wetter nicht wenige unterwegs waren- dürfen sich währenddessen durch den sich stauenden Parkplatzsuchverkehr auf der Fahrbahn quälen.[...]
Nicht nur das: Aufgrund des Staus reagierten manche Autler derart konfus und desorientiert, dass zusätzlich auch noch gefährliche Situationen für die Radlinge provoziert wurden.
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Nicht nur das: Aufgrund des Staus reagierten manche Autler derart konfus und desorientiert, dass zusätzlich auch noch gefährliche Situationen für die Radlinge provoziert wurden.
Wenn sie auf der Fahrbahn blieben. Die meisten beobachteten Radfahrer hatten sich nämlich auf den nur einseitig vorhandenen, engen Gehweg geflüchtet wo sie wiederum den reichlich vorhandenen Fußgängern in die Quere kamen -
Hat der Radstreifen ein Zeichen 237?
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Hat der Radstreifen ein Zeichen 237?
Wenn man Google Maps glauben darf, ja. Allerdings in einer offenbar klappbaren Version. -
Wenn heute er 1. April wäre, würde ich sagen: Gute Photoshop-Arbeit! Ich würde nicht glauben, dass es eine solche Anordnung wirklich gibt. Der (Grüne!) Verkehrsdezernent sollte seinen Hut nehmen!
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Ich find dieses klappbare Schild ja sehr interessant. Würde mich mal interessieren, wie sich das mit der Begründung für die Benutzungspflicht vereinbaren lässt. Sobald da ne Veranstaltung stattfindet lässt die ansonsten vorhandene Gefahr urplötzlich stark nach?
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Zu Großveranstaltungen ist es in Hamburg aber auch nicht anders. Die Radwege in St. Petersburger Straße und Retzelstraße (VZ237) sind zu Messezeiten meist auch immer zugeparkt. Auch am Tschaikowskyplatz, dort ist der Taxenstand dann auf dem Radweg oder dem Gehweg und Fußgänger auf dem Radweg. Das ist polizeibekannt seit Jahrzehnten. Die Polizei sagt dann immer es sei gerade kein Personal da um abzuschleppen. Der Unterschied: Es gibt kein solch interessantes Schild.
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Würde mich mal interessieren, wie sich das mit der Begründung für die Benutzungspflicht vereinbaren lässt. Sobald da ne Veranstaltung stattfindet lässt die ansonsten vorhandene Gefahr urplötzlich stark nach?
WIMRE ordnet Z.237 beim Radstreifen keine Benutzungspflicht an, sondern weist auf die ausschließliche Benutzung dieses Fahrbahnteils durch den Radverkehr hin. Und wenn es weggeklappt/überhängt wird, ist die ausschließliche Benutzung hinfällig, denn die verbleibenden Fahrradsymbole auf dem Asphalt haben keine anordnende Wirkung. -
Piktogramme, die VZ 237 zeigen, dienen nur zur Verdeutlichung, Eine Benutzungspflicht wird ausschließlich durch VZ 237 (das Schild) angeordnet.
Natürlich kann es keine "temporäre" Benutzungspflicht geben, außer wenn die Behörde nachweist, dass exakt vom Aufklappen bis zum Zuklappen des VZ 237 eine deutlich erhöhte Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse vorliegt. Das halte ich für unwahrscheinlich. Die temporäre Anordnung der Benutzungspflicht dürfte demnach rechtswidrig sein.
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Zitat
WIMRE ordnet Z.237 beim Radstreifen keine Benutzungspflicht an, sondern weist auf die ausschließliche Benutzung dieses Fahrbahnteils durch den Radverkehr hin. Und wenn es weggeklappt/überhängt wird, ist die ausschließliche Benutzung hinfällig, denn die verbleibenden Fahrradsymbole auf dem Asphalt haben keine anordnende Wirkung.
Was führt dich zu dieser Schlußfolgerung? Ich dachte Radstreifen (mit Z.237) wären gerade nicht Teil der Fahrbahn, diese zu benutzen wird durch Z.237 aber verboten. Was auch ein Problem ist: Entweder die Dinger müssen benutzt werden oder sind Seitenstreifen (= Parken erlaubt).
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Radverkehrsförderung im Landkreis FFB:
Oben sieht man die Zufahrt zu einer Kraftfahrstraße. Um den Kfz-Lenker nicht allzusehr in seinem Vorwärtsdrang aufzuhalten, muss man auch hier artig und devot den einbiegenden Fahrzeugen den Vorrang lassen. 50m weiter gibts das ganze dann auch an einer ganz normalen T-Kreuzung. Und 25m weiter ist der mit beschilderte Weg dann eh ganz zuende.
Unten ist mitnichten eine querende "Straße" zusehen (auch wenn es einen Namen trägt), sondern die Zufahrt zu einem Schulgelände. Das Gelände hat mehrere Zufahrten und an jeder muss man "Vorfahrt gewähren". Bestimmt steht da zu Schukzeiten ein Schülerlotse .In der Landeshauptstadt hat man da fast schon mit Luxusproblemen zu tun.
Graue Absperrpfosten und schlechten "Auffahrten", siehe unten.Die Dichte an uralten Blauschildern (die mit den alten Piktogrammen) im Landkreis ist auch interessant und bezeichnend für das dortige Verkehrsverständnis...
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Nicht alles, was man in den 80ern und 90ern unter Radverkehrsförderung gemeint hatte, wars halt auch. Trotzdem kann man im LKR FFB super fahren, oder? Ich war nur bis 1994 da, also schon was länger her, aber bin mit meinen Eltern damals immer von FFB zum Wörthsee gefahren, das ging immer gut.
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Noch ein Beschilderungsbeispiel, welches den tatsächlichen Stellenwert des Radverkehrs in Frankfurt widerspiegelt:
Der Opernplatz wird während der Sommermonate gern als Ort für diverse Veranstaltungen genutzt und mit Buden, Zelten o. ä. vollgestellt. Für Radfahrer ist dann kein Platz mehr und sie werden kurzerhand ausgesperrt. Nun haben wir mittlerweile Herbst und es ziemlich unwahrscheinlich, dass in den nächsten Wochen noch Veranstaltungen auf dem Opernplatz stattfinden. Die Radfahrer bleiben aber "draußen":
In diesem Zusammenhang sollte man wissen, dass die Querung des Opernplatzes für die Nutzung der offiziellen Radroute F4 Richtung Innenstadt bzw. Bockenheim vorgesehen ist. Trotzdem werden die Radfahrer einfach so ausgesperrt und ihnen wird noch nicht einmal eine Umleitung angeboten. Man wird wohl kaum jemals erleben, dass Autlern einfach so die Durchfahrt einer Straße verwehrt wird, ohne ihnen eine Umleitung anzubieten. Aber mit Radfahrern kann man es ja machen.
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Beschilderungsbeispiel
Welches Schild?
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Welches Schild?Sollte jetzt zu sehen sein.
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offiziellen Radroute F4
Ich dachte Frankfurt hat einen sog. Fahrradbeauftragten oder ein Fahrradbüro oder sowas ähnliches.
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Sollte jetzt zu sehen sein.
Jetzt -