Nächstes Mal Edding mitnehmen für "Rad\Geh/wegschäden"
Nein, ein Zusatzschild zu einem Warnschild macht noch keinen Frühli... äh... Radweg, es bleibt ein Rad weg vom Gehweg ...
Nächstes Mal Edding mitnehmen für "Rad\Geh/wegschäden"
Nein, ein Zusatzschild zu einem Warnschild macht noch keinen Frühli... äh... Radweg, es bleibt ein Rad weg vom Gehweg ...
Auf den ersten Blick dachte ich an Weihnachtsdeko ... sollte doch mal das Thema neue Brille ernsthaft angehen
Warum nicht.. eine große Lichterkette drum und man hat eine originelle Weihnachtsdeko.
Leider ebenfalls eigentlich gar nicht lustig, aber erhellend bezüglich der Prioritäten von denen viele Verkehrsplaner ganz selbstverständlich ausgehen:
Die Bilder zeigen einen Abschnitt des Nahetal-Radweges, der unter anderem durch das Städtchen Bad Münster am Stein führt:
Das schwächere Verkehrsteilnehmer (hier Kinder) durch eine Beschilderung vor stärkeren Verkehrsteilnehmern (hier Radfahrer) auf einem Fahrradweg geschützt werden ist selbstverständlich. Zumal rechts des Radweges hinter dem bunten Zaun sich ein Spielplatz befindet. Interessant ist jedoch das Schild, das sich im Hintergrund abzeichnet. An dieser Stelle führt der Nahetal-Radweg durch Bad Münster am Stein Richtung Nahe-aufwärts.
Hier das Schild im Hintergrund aus der Nähe betrachtet.
Vermutlich sollen Radfahrer davor gewarnt werden, dass hier PKW's, aus ihren Stellplätzen rollen.
Doch damit nicht genug, nur wenige Meter weiter erneut das gleiche Schild.
Das zweite "Pkw beachten" ist an den selben Pfahl angebracht worden wie das Verkehrszeichen "verkehrsberuhigte Zone" , durch die der Radweg jetzt weiter geführt wird.
Im Winter ist der Radweg vermutlich nicht so stark frequentiert wie im Sommer, aber wie dieser Radfahrer zeigt, ist auch im Winter hier Fahrradbetrieb.
Neugierig (und vorsichtig) hab' ich mal um die Ecke geschaut, ob vielleicht aus der Richtung, aus der der Autoverkehr droht, Hinweise existieren, ob dort vor Radfahrern gewarnt wird. Hier ein Bild nach rechts die Straße hoch fotografiert, die auf der oben fotografierter Stelle des Radweges mündet:
Wie es bereits zu befürchten war: Keine Warnungen vor Radverkehr. Allerdings hängt am oberen Ende der fotografierten Straße .
Fazit: Radfahrer werden durch die Beschilderung aufgefordert auf Kinder Rücksicht zu nehmen! Okay!
Radfahrer werden aber auch aufgefordert, auf den PKW-Verkehr Rücksicht zu nehmen.
Autofahrern wiederum traut man zu, das Schild Verkehrsberuhigte Zone richtig zu lesen. Aber warum wird dann der Radverkehr vor dem PKW-Verkehr mit einem Extra-Zusatzschild gewarnt? Schließlich gilt: "... im verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit(!) das höchste erlaubte Tempo."
https://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln…ter-bereich.php
Zum Nachfahren hier der Link zu Mappillary: https://www.mapillary.com/app/?lat=49.81…AwQ&focus=photo
Beim ersten "auf Pkw achten" haben selbigeals Grundstücksausfahrer keinen Vorrang, da ist es eine Frechheit, ja.
Beim zweiten ist es quasi eine Rechts-vor-links-Situation, der von oben hat bei der vorgeschriebenen Schrittgeschw. auf die für ihn von rechts kommenden eine bessere Sicht als der Radler an der gehweglosen (Abstand also NULL) Hausecke, von daher ist die unsymmetrische Warnbeschilderung dort eigentlich nicht zu kritisieren ...
Die roten Dreiecke mit der Spitze nach oben warnen doch nur vor Gefahren und haben keine Auswirkung auf Vorrang bzw. Vorfahrt.
Besonders schön hier.
Und gibt es nunmal nicht mit einem Autosymbol. Daher das Zusatzzeichen darunter.
Finde ich jetzt nicht verwerflich.
Da gehört ja auch in Fahrtrichtung der Kfz hin.
Beim ersten "auf Pkw achten" haben selbigeals Grundstücksausfahrer keinen Vorrang, da ist es eine Frechheit, ja.
Beim zweiten ist es quasi eine Rechts-vor-links-Situation, der von oben hat bei der vorgeschriebenen Schrittgeschw. auf die für ihn von rechts kommenden eine bessere Sicht als der Radler an der gehweglosen (Abstand also NULL) Hausecke, von daher ist die unsymmetrische Warnbeschilderung dort eigentlich nicht zu kritisieren ...
Auch ein Radfahrer, der wie ein Autofahrer von rechts kommend sich der Kreuzung nähert, auf der der Radler vor PKW gewarnt wird, hätte an der Stelle Vorfahrt. Vor Radlern aber wird nicht gewarnt. Warum?
Mueck ich fürchte, wir dürfen uns da nichts vormachen. Die "unsymmetrische Warnbeschilderung" wie du sie nennst, hat keine Berechtigung.
Sie hätte sie auch dann nicht, wenn dort ein Achtung Schild mit dem Zusatz "PKW und Radfahrer beachten" stünde. Und da fällt mir auf, dass LKW gar nicht erwähnt sind. Zumindest die Müllabfuhr muss doch auch da durch fahren.
Außerdem ist doch auf dem Schild "verkehrsberuhigte Zone" bereits ein Auto abgebildet, das deutlich macht, dass ab hier mit KFZ zu rechnen ist.
Man müsste die Verantwortlichen dazu zwingen, dort täglich ihre Kinder und ihre Oma entlanglaufen zu lassen (jedenfalls, wenn die Oma keine Umweltsau ist und selbst Mofa fährt). Ob sie das dann immer noch so anordnen würden?
Jedenfalls weiß ich jetzt, dass ich da auch die Fahrbahn benutzen darf, der Weg war zuvor mit beschildert. Die Fahrbahn scheint mir auch sicherer, nachdem vor ein paar Jahren an dieser Stelle mal ein Auto über die Stadtbahngleise und besagten Radweg geflogen kam. Der Fahrer hatte es immerhin geschafft, einem Igel, den Oberleitungsmasten, meiner Wenigkeit und nicht zuletzt einigen Bäumen auszuweichen und blieb unverletzt. Leider entfernte sich der Igel blitzartig von Unfallort und konnte nicht befragt werden...
der Weg war zuvor mit beschildert
Büchig - Blankenloch? Das wäre dann schon Landkreis, nicht mehr Stadtkreis ...
Was ist "zuvor"?
Weil ich kenne ihn viele Jahre lang mit dieser Beschilderung, 240 muss schon ewig her sein, jedenfalls dessen erste Inkarnation, weil ichmich gerade wunder, warum der Weg in OSM vom korrekten Gehweg zum Radweg umgetaggt wurde im August '18, das könnte für eine 2. Inkarnation des 240 sprechen, die nun schon wieder rum ist?
Erstaunlich, dass mir das erst gestern aufgefallen ist. Durch die bauliche Trennung muss man schon sehr früh entscheiden, ob man den Weg denn nutzen will. Man wird aber durch die Wegweisung (Radnetz, touristische Radroute) direkt auf einen Weg geführt, der sich dann nur als freigegebener Gehweg herausstellt. Die Schilder-Kombi basiert entweder auf Unentschlossenheit, oder dem klassischen 'historisch gewachsen'.
Der wikipedia Verkehrszeichen-Bildtafel zu Folge ist das folgende Schild in der Zeit von 1971 bis 1992 in Gebrauch gewesen:
Demnach hängt es bereits seit mindestens 28 Jahren an dieser Stelle in einer Kleigartenkolonie im Stadtgebiet von Hannover.
Hier der Link zu wikipedia mit dem Bild von Verkehrszeichen 244, Gemeinsamer Rad- und Fußweg:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg
So wass gibt es heute nicht mehr. Es gibt nur noch Gemeinsamer Fuß- und Radweg. Den gab es allerdings in der Zeit von 1971 bis 1992 auch schon:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg
Gewissermaßen wurden die Radler also ausgebremst zu Gunsten des Fußgängerverkehrs. Und wann werden endlich die Autos ausgebremst zu Gunsten des Radverkehrs?
Was ich mich auch frage: Was gilt denn nun auf einem Weg mit so einem alten Schild, dass es eigentlich gar nicht mehr gibt? Die Frage könnte ja von Bedeutung sein bei einem möglichen Unfall mit Fußgänger- und Radfahrerbeteiligung. Der beteiligte Radfahrer könnte dem Fußgänger möglicherweise rechtswirksam vorwerfen, nicht genügend auf den Radverkehr geachtet zuhaben. Was galt eigentlich zu der Zeit als dieses Schild möglicherweise sehr verbreitet und gültig war?
In einer Kleingartenkolonie ? Ist das Schild möglicherweise auf Privatgrund und nicht von der STVB sondern vom Kleingartenverein aufgestellt worden ?
Und vielleicht auch günstig gebraucht gekauft worden ?
Das ist nicht auszuschließen, dass es sich dort um "Privatgrund" handelt. Wobei die Kleingärten in der Regel ja nur gepachtet sind von der Stadt. Was für die Haupt- und Nebenwege gilt, weiß ich auch nicht. Selbst bei städtischen Stellen ist das scheinbar ein bisschen unklar, wie ich feststellen musste, als ich wild abgelagerten Müll in der Nähe des Schildes gemeldet hatte.
Als erstes kam die Frage der Zuständigkeit. Darauf meine Gegenfrage, ob es denn nun meine Sache sei herauszufinden, wem der öffentlich zugängliche und auch durchaus häufiger benutzte Weg gehöre. Daraufhin Infos zu den Geodaten meinerseits und das Versprechen der Behörde, der Sache mit dem Müll nachzugehen.
Hier ein Foto mit dem Schild ganz weit hinten im Bildhintergrund (siehe Pfeil!):
Hier noch ein weiteres Bild von dem Schild.
Das darunter hängende entspricht wohl dem hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg
Zeichen 260
Verbot für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor;
neues Zeichen
Kann man an dieses Schild überhaupt erreichen ohne zuvor weitere verkehrsbeschränkende Schilder/Einrichtungen passiert zu haben, die nahezu gleiche Regelungen treffen. Wie z.B. im vorletzten Bild Z.250 (?) + Radfahrer frei + Poller und Absperrbake. Wenn nein, ist das Schild m.E. Überflüssig und somit abzubauen. Und es gelten die vorigen Regelungen.