• Das heißt: Lastenfahrräder dürfen auch von 10 bis 20 Uhr dort fahren?

    Aber nur, wenn ein Gaul vorgespannt wurde.

    1. Lieferverkehr frei.

    2. Lieferverkehr auf Fahrrädern aber nur von 20 bis 10 Uhr.

    3. Lieferverkehr auf Fahrrädern mit einem Pferd vorweg darf wiederum ganztägig rein.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Nach meiner Beobachtung sind die Pferdegespanne an meinem Urlaubsort voll beladen mit Touristen, die vom Inselbahnhof abgeholt werden, also mehr so eine Art Omnibus. Und für ÖPNV dürfen Fußgängerzonen geöffnet werden.

    Und der Lieferverkehr ist hier wird zum Teil mit LKW-Anhängern an kleinen Elektro-Zugfahrzeugen abgewickelt. Es gilt innerorts max. Tempo 10 km/h.

    Ob auch Lieferverkehr erlaubt ist oder nicht, der nur durch die Fußgängerzone durchfahren will? Ich denke nicht, da könnte ja jeder kommen.

  • Ich denke, das geht prinzipiell. Der dahinterstehende Gedanke ist, daß Lieferverkehr nur eine begrenzte Zahl an Fahrzeugen ist. Und beim Fahrradverkehr befürchtet man Heerscharen.

    Es wären wohl tatsächlich "Heerscharen". In den Wintermonaten dürfen auch tagsüber Radfahrer in die Fußgängerzone.

    Am linken Schilderturm fehlt das Schild "Fahrräder von 20:00 bis 10:00 frei". Vielleicht hatte die Kommune nicht ausreichend Schilder bereit?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (20. Juli 2019 um 14:07) aus folgendem Grund: Bild ergänzt

  • https://twitter.com/Radpolitik/sta…ordpress.com%2F

    Dieses Bild (siehe Link) habe ich gefunden auf der Critical mass Seite Hannover.

    Es zeigt einen gemeinsamen Fuß- und Radweg im ländlichen Bereich [Zeichen 240] mit den Zusatzschildern "Radwegschäden" und [Zusatzzeichen 1012-32]:(

    Hier der Link zur Crititical mass Seite: https://criticalmasshannover.wordpress.com/

    In Hannover immer Um 18.30 Uhr am letzten Freitag jedes Monats, Treffpunkt Klagesmarkt

    Siehe Karte:


  • Ein Stück südlich von Koblenz sah ich gerade aus dem Zug an einer Kleingartenanlage [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1060-11]. Ob das wohl hilft, wenn ohnehin kaum jemand die eigentliche Bedeutung von Zeichen 250 kennt?

    Kurz darauf merkte ich, dass es sich wohl um einen Radwanderweg entlang des Rheins handelte — und wohl eher so etwas wie [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] beabsichtigt gewesen sein dürfte.

    Aber so ist das halt: Sobald man auf dem Rad sitzt, darf man sich die Bedeutung der Verkehrszeichen quasi ausdenken.

  • Hannovers Fahrradstraßen:

    Ein Gerichtsurteil beklagte die Enge in einer von der Stadtverwaltung ausgewiesenen Fahrradstraße (Kleefelder Straße). Ob die Stadtverwaltung das so auf sich sitzen lässt, ist noch nicht geklärt.

    In diesem Fall betreff der Fahrradstraße Adolfstraße jedoch sehe ich schnellen Handlungsbedarf. Diese Fahrradstraße leidet niicht darunter, dass sie zu schmal wäre. Aber hier wurde ein kurzer Abschnitt der Fahrradstraße mit einem temporären Tempo 30 ausgeschildert. Richtig wäre wohl an der Einfahrt von der Humboldtstraße aus ein Tempo-30-Zone-Schild. Die anderen möglichen Einfahrten in die Adolfstraße erfolgen innerhalb der umgebenden Tempo-30-Zone.

    googlestreetview zu Foto 1: https://www.google.de/maps/@52.36855…6thumbfov%3D100

    Damals gab es noch keine Fahrradstraße Adolfstraße sondern nur ein kleines Stück Radweg.

    Das Tempo-30-Schild auf dem zweiten Foto kann also entfallen.

    googlestreetview zu Bild 2: https://www.google.de/maps/@52.36846…!7i13312!8i6656

  • In einer Fahrradstraße ist doch eh Tempo 30...

    Verrückt - du hast Recht, das ist mir vermutlich noch nicht aufgefallen, weil in Hannover bei vielen Fahrradstraßen (allen?) immer auch ein Tempo-30-Schild oder ein Tempo-30-Zone-Schild hängt. Oder ist das gar nicht so? Da muss ich die nächsten Tage mal drauf achten.

    Tatsächlich hatte ein Autofahrer einmal dagegen geklagt, dass er ein Ordnungsgeld zahlen musste, weil er mit Tempo 43 km/h in der Fahrradstraße unterwegs war: "Das Baden-Württemberger Oberlandesgericht Karlsruhe stellte nun in seiner Grundsatzentscheidung fest, dass auf den mit einem Fahrrad in einem blauen Kreis gekennzeichneten Fahrradstraßen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Solche Straßen dürfen nur von Fahrradfahrern und von langsam fahrenden Anliegern befahren werden. Dem Charakter der Fahrradstraße werde „als Sonderweg nur eine allgemein gültige und von der konkreten Verkehrssituation unabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung“ gerecht, hieß es in der Begründung aus Karlsruhe. Die Vorinstanz hatte dagegen argumentiert, dass angesichts der „konkreten örtlichen Verhältnisse“ auch eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h erlaubt gewesen wären. Dem widersprachen die Richter entschieden." https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/…fahrradstrassen

    Ob das Grundsatzurteil auch für andere Bundesländer maßgebend ist, kann ich leider nicht beurteilen.

    In der Anlage 2 zur StVO steht unter der laufenden Nummer 23 das Verkehrsschild für die Fahrradstraße und zur Erläuterung, was es damit auf sich hat steht da außerdem: "2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. (...)" https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

    Wie ist das denn bei dir in der Gegend KSM oder bei anderen, die hier mitlesen? Hängt dort an Fahrradstraßen nur das Schild Fahrradstraße und alle wissen Bescheid, ab hier gilt nur noch maximal Tempo 30? Oder wird zusätzlich zu den Fahrradstraßen-Schildern [Zeichen 244] ein Schild max. Tempo 30 aufgestellt oder ein Schild Tempo-30-Zone [Zeichen 274.1]?

    Jedenfalls sind die von mir fotografierten Schilder dann noch mal ganz besonders "doppelt gemoppelt": In einer Straße, die als Fahrradstraße gekennzeichnet ist, werden Schilder aufgestellt, die für einen kurzen Abschnitt der Fahrradstraße festlegen, dass von 6-22 Uhr nicht schneller als 30 km/h gefahren werden darf. Dazu kommt, dass dieser Abschnitt so kurz ist (ca. 80 m), dass kaum Platz ist, um darin auf 50 km/h zu beschleunigen.

    Vielleicht hat sich die Verkehrsbehörde gedacht, es könne ja nichts schaden, da noch mal extra drauf hinzuweisen, dass da ein Kindergarten ist, an dem nur mit max. 30 km/h vorbeigefahren werden darf. Ärgerlich ist allerdings, dass die ganz besonders autovernarrten Parteien in der Stadt der Verkehrsbehörde an anderer Stelle zum Vorwurf gemacht hatten, sie "missbrauchten" die Möglichkeiten ein sogenanntes "Strecken-30" jeweils vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen zu verhängen, um damit durch die Hintertür ein flächendeckendes Tempo 30 in der ganzen Stadt einzuführen.

    Und was muss ich da jetzt feststellen? Hannovers Verkehrsbehörde erlässt ein sogenanntes "Strecken-30" für einen Abschnitt der Adolfstraße, auf dem ohnehin schon Tempo 30 gilt.:rolleyes: