• Wobei ich auch die erste Variante schwierig finde; suggeriert sie doch, das Benutzen der Fahrbahn durch Radfahrende sei etwas Besonderes.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Wir befinden uns an der linken unteren Bildecke, dort wo der Straßenname »Badener Straße« eingeblendet ist, etwas links davon, wo der Baum Schatten auf den Asphalt wirft. Blickrichtung ist Ostnordost.

    https://www.google.de/maps/place/Bad…018!4d9.2476748

    Was will uns das Blauschild jetzt sagen?

    a) Dieser Weg ist nur für Radfahrer und Fußgänger.

    b) Gemäß § 2 Abs. 4 StVO müssen Radfahrer an dieser Gabelung links ab, rechts ab ist verboten.

    Leider kollidiert b) mit dem Umstand, dass der Weg nach links ganz woanders hinführt ...

    Es wäre so einfach, wenn diese dämliche Radwegebenutzungspflicht abgeschafft würde ...

  • Das Problem hier ist ja eher, dass "unsere" Blauschilder" kontextabhängig eine andere Bedeutung haben. Steht ein Lollie an einem unabhängigen Weg, so zeigt er an, dass dort nur Radverkehr bzw. Geh- und Radverkehr zulässig ist. Steht er jedoch an einem straßenbegleitenden Weg drückt er eine Benutzungspflicht für einen Sonderweg aus.

  • Gefällt mir besser als die Variante in Berlin:

    Meine erste Assoziation beim Vorbeifahren mit dem Auto: Radfahren hier verboten. Das durchgestrichene Fahrrad ist einfach zu auffällig.

    Ich habe mehrere Vorbeifahrten mit dem Auto benötigt, um den Sinn komplett zu verstehen.

    In Hannover sehen die so aus:

    Ein Witzbold kratzte mal zwei Buchstaben ab:

    Das Konzept der Verwaltung sieht vor, die Schilder am jeweiligen Ort ca 1- 2 Jahre ihre Wirkung entfalten zu lassen und sie dann umzusetzen. Das halte ich für richtig. Zwar sagt das Schild nichts anderes aus als das, was ohnehin gilt. Aber solche Schilder dienen der Verkehrsteilnehmer-Fortbildung! Auch viele Radfahrer wissen ja gar nicht, dass ein Radweg nur dann benutzungspflichgtig ist, wenn er entsprechend gekennzeichnet ist. Da hat ein solches Schild schon Erkenntniswert!

  • So wie das Stopp-Schild für Radfahrer "Fuß auf den Boden" und für Autofahrer "etwas langsamer werden, vor dem Vollgas" bedeutet.

    Nein, es ist so wie timovic geschrieben hat. Die Verkehrszeichen [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] sind Kontextabhängig. Je nachdem wo sie angebracht sind bedeuten sie nur das Verbot für andere Verkehrsarten oder zusätzlich noch eine Benutzungspflicht.

    Ein [Zeichen 206] bedeutet für alle das Gleiche, das manche Leute es missachten ändert da nichts dran. Der Vergleich passt also nicht.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Aber solche Schilder dienen der Verkehrsteilnehmer-Fortbildung!

    Ich finde sie aus dem allseits erwähnten Grund auch eher problematisch: Es fehlt die Angabe, dass sie nur beschreiben, was ohnehin gilt.

    An immer mehr Straßen gibt es doch inzwischen Info-Tafeln, die auf die aktuelle Verkehrslage hinweisen. In Berlin werden die für genau diese Verkehrsteilnehmer-Fortbildung genutzt, wenn es gerade sonst nicht zu vermelden gibt. Dann sind da ganz schön oft Meldungen zum Thema Radfahren. Die 1,5m Abstand und kurze Erklärungen der B-Pflicht habe ich schon mehrfach gesehen.

    Erscheint mir sinnvoller als missverständliche Verkehrsschilder.

  • Ich hatte diese Schilder schon mal beim Baustellen-Thema vorgestellt. Aber hier passen sie auch hin:

    Welche rechtliche Verbindlichkeit haben die Schilder und wann macht es Sinn sie aufzuhängen?

    Das interpretiere ich so: Für Radler ist hier Schluss. (Der Radweg im Bild ist ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg.)

    Radler müssen absteigen und schieben.

    Kurios ist, dass nur ca. 100 m weiter dieses Schild aufgehängt wurde an den Bauzaun, der die Baustelle umgibt:

    Und das interpretiere ich jetzt so: Radler dürfen hier vorsichtig weiter radeln und müssen dabei besonders auf Fußgänger achten.

    Man soll ja nichts Böses unterstellen, deshalb gehe ich jetzt mal davon aus, dass die Verkehrsbehörde das so haben will, damit möglichst viel Straßenraum für die Baustelle zur Verfügung steht, so dass die Bauarbeiten möglichst schnell abgeschlossen werden können. Immerhin wurde auch der Autoverkehr im Baustellenbereich um die Hälfte reduziert, indem der Verkehr in die eine Richtung weiträumig umgeleitet wird und nur noch eine Einbahnstraße für die andere Richtung da ist.

    Aber ist das tatsächlich die erstrebenswerte Baustellenlösung? Oder wäre die Lösung mit dem gemeinsam benutzten Geh- und Radweg besser? [Zeichen 240]

    Vielleicht hat die Beschilderung im zweiten Foto den Vorteil (oder Nachteil?), dass es dafür keine Mindestbreiten geben muss. Für wenige Wochen so eine Baustelle auf enem so ausgeschilderten Weg (wie im zweiten Foto) zu umfahren, das mag ja noch hinnehmbar sein. Und wenn für die Aufstellung dieses Schildes [Zeichen 240] höhere Mindestbreiten gelten, dann werden die zumindest nicht entwertet.

    Richtig Mist wäre jedoch ein Unfallereignis, dass einem Radler angelastet werden würde, der wegen des Schildes auf dem zweiten Foto nicht abgestiegen ist. Der Richter hält ein solches Schild vielleicht für nichtig. Und ein möglicherweise unfallbeteiligter Fußgänger hat es vielleicht gar nicht zu Kenntnis genommen.

    Auf jeden Fall kann ich mich nicht erinnern, dass die Schilder auf den beiden Fotos mal irgendwo detailliert vorgestellt worden wären. Und den "Siebten Sinn" gibt's ja leider nicht mehr im Fernsehen. Dabei könnte eine solche Sendung mit den heutigen Verbreitungs-Möglichkeiten echt der Renner sein.

  • Ich glaube ja, dass die Pfalz wohl die deutsche Region mit den im Schnitt ältesten Verkehrszeichen sein könnte. Da man wohl Angst hatte, dass hier der Denkmalschutz einschlägig sein könnte oder das Z 250 und das Zz schlagartig zu Staub zerfallen könnten, wenn man das [Zusatzzeichen 1022-10] drunterschraubt, hat man es wohl sicherheitshalber am Pfosten daneben befestigt:

    EOS_19-0099.jpg

    Der Weg ist übrigens wirklich fantastisch - über 15 % Gefälle. Mit einer fiesen, scharfen Linkskurve kurz hinter einer der steilsten Stellen...

    Auch schön ist das hier:

    EOS_19-0100.jpg

    Nur ein Mal mit Profis arbeiten... :rolleyes:

  • Da man wohl Angst hatte, dass hier der Denkmalschutz einschlägig sein könnte oder das Z 250 und das Zz schlagartig zu Staub zerfallen könnten, wenn man das [Zusatzzeichen 1022-10] drunterschraubt, hat man es wohl sicherheitshalber am Pfosten daneben befestigt:

    EOS_19-0099.jpg

    Nein, nein. Das Schild ist korrekt angebracht. Radfahrer sind vom „extremen Gefälle“ befreit.=O<X

    Gruß

    Christoph

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Nein, nein. Das Schild ist korrekt angebracht. Radfahrer sind vom „extremen Gefälle“ befreit.=O<X

    Gruß

    Christoph

    Radfahrer fühlen sich dann so:


    With lifted feet, hands still,

    I am poised, and down the hill

    Dart, with heedful mind;
    The air goes by in a wind.

    Swifter and yet more swift,
    Till the heart with a mighty lift
    Makes the lungs laugh, the throat cry:—
    ‘O bird, see; see, bird, I fly.

    ‘Is this, is this your joy?
    O bird, then I, though a boy
    For a golden moment share
    Your feathery life in air!’

    Say, heart, is there aught like this
    In a world that is full of bliss?
    ’Tis more than skating, bound
    Steel-shod to the level ground.

    Speed slackens now, I float
    Awhile in my airy boat;
    Till, when the wheels scarce crawl,
    My feet to the treadles fall.

    Alas, that the longest hill
    Must end in a vale; but still,
    Who climbs with toil, wheresoe’er,
    Shall find wings waiting there.

  • Dass ein Weg, der als Fußweg ausgeschildert ist, das Zusatzschild Radfahrer absteigen verpasst bekommt, ist irgendwie doppelt gemoppelt. Aber leider wird es die Autofahrer dazu veranlassen, Radfahrer anzupöpeln und anzuhupen, die die Fahrbahn benutzen, von denen viele Autofahrer glauben, die sei nur für den MIV reserviert.

  • Die VB wollte mit der doppelten Beschilderung zum Ausdruck bringen, dass dort zwar einerseits die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind, dass man aber trotzdem nicht möchte, dass sie auf der Fahrbahn fahren. Sie sollen sich daher bitte in Fußgänger transformieren und ihr Fahrrad auf dem Gehweg schieben. Beim nächsten Mal bitte das Rad gleich zuhause lassen und zu Fuß gehen (für wichtige Wegstrecken: Auto benutzen).