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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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  • Malte
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    • 17. September 2017 um 20:29
    • #961

    Hasseldieksdammer Weg in Kiel.

    In der Mitte ein alter Radweg. Der Radweg in der Mitte wurde dann für die Gegenrichtung vorgesehen und ein neuer Radweg für die eigentliche Fahrtrichtung nebenan appliziert.

    Dann kam der Mobilitätswandel und ein Schutzstreifen wurde ergänzt.

    Nun weiß der Kraftverkehr leider überhaupt nicht mehr, welchen Radweg er zuparken soll — obwohl fünfzig Meter weiter noch eine Menge freier Parkplätze gewesen wären…

  • Verkehr(t)
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    • 18. September 2017 um 08:08
    • #962

    An der Kreuzung Friedrich-Ebert-Damm/Narzissenweg hat Hamburg Energie bereits vor einigen Wochen Teile des Hochbords aufgemacht, damit sie da ein paar lustige Schilder hinstellen können (gearbeitet wird da nicht, soll aber noch bis Oktober so bleiben):

    Bild 1: [Radfahrer absteigen]
    Radfahrer dürfen hier nur auf der Fahrbahn fahren, warum sollten die hier absteigen?
    Sind hier etwa die linksseitigen Geistergehwegradler gemeint? Immerhin steht das Schild auf der linken Seite.


    Bild 2: Baustellenbedingte Benutzungspflicht
    Im Friedrich-Ebert-Damm existiert an der Stelle eigentlich keine Benutzungspflicht mehr.
    Im Zuge der Baustelle wurde aber (von der Bauarbeitern?) eine temporäre Benutzungspflicht wieder eingeführt.
    Gut, dass man an der Stelle aber nicht auf den Bürgersteig auffahren kann, sonst müsste man sich auch als Fahrbahnradfahrer durch die enge Baustelle quetschen.

    Vor ein paar Wochen stand dann direkt an der Kreuzung (wenn man den F-E-D wie auf dem 2. Bild zu sehen befuhr) auch noch ein [Zeichen 250] , wieso (es da stand und auch schnell wieder weg war) weiß ich aber nicht.

  • Yeti
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    • 18. September 2017 um 09:44
    • #963

    Hier muss man gleichzeitig auf der linken UND auf der rechten Straßenseite auf benutzungspflichtigen Radwegen fahren. Leider erfüllen nicht mal beide Wege zusammen die Mindestanforderungen der StVO.

    Immerhin ehrlich: Zu einem beschissenen Radweg gehört ein beschissenes Schild :)

  • Alf
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    • 18. September 2017 um 14:43
    • #964

    Heute in München in der Lortzingstraße Richtung Norden:

    Müssen Fußgänger nun am rechten Fahrbahnrand gehen, wenn sie kein Auto mieten möchten?

  • timovic
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    • 18. September 2017 um 14:45
    • #965
    Zitat von Malte

    Hasseldieksdammer Weg in Kiel.

    In der Mitte ein alter Radweg. Der Radweg in der Mitte wurde dann für die Gegenrichtung vorgesehen und ein neuer Radweg für die eigentliche Fahrtrichtung nebenan appliziert.

    Dann kam der Mobilitätswandel und ein Schutzstreifen wurde ergänzt.

    Nun weiß der Kraftverkehr leider überhaupt nicht mehr, welchen Radweg er zuparken soll — obwohl fünfzig Meter weiter noch eine Menge freier Parkplätze gewesen wären…

    De facto existieren da weiterhin 3 unabhängige Radverkehrsanlagen, oder nicht?

  • Verkehr(t)
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    • 18. September 2017 um 16:01
    • #966

    Ich seh da nur einen baulich getrennten Radweg und einen Schutzstreifen

  • flinker
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    HH im Herzen
    • 18. September 2017 um 21:54
    • #967
    Zitat von KleverRadfahrer

    Muss ja ein tolles Ortungsgerät sein, wenn es per Schild gesucht werden muss.

    Vermutlich ist das Ende verloren gegangen das am Frauchen/Herrchen befestigt werden sollte, nicht jenes das am Hund sein soll.

  • KleverRadfahrer
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    • 19. September 2017 um 08:42
    • #968
    Zitat von flinker

    Vermutlich ist das Ende verloren gegangen das am Frauchen/Herrchen befestigt werden sollte, nicht jenes das am Hund sein soll.


    Auf dem Foto ist klar ein Gerät zu sehen, welches in ein stabiles Halsband integriert ist. Also das Herrchen oder Frauchen schon mal ein Halsband, wo man eine Leine dran festmachen kann, tragen mag ja sein, aber bestimmt nicht um einen entlaufenen Hund zu finden. :saint:

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Alf
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    • 22. September 2017 um 10:30
    • #969

    In München findet gerade das alljährliche Oktoberfest statt. Das wirkt sich auch auf so manche Beschilderung für den Radverkehr aus, wenn auch nur auf den ruhenden, wie hier am Münchener Hauptbahnhof:

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 22. September 2017 um 10:34
    • #970

    Interessiert aber keinen, dass sie ihre Rikschas auf der Fahrbahn abstellen dürften. Alle stehen schön brav auf dem Seitenstreifen, wo auch Parken nicht verboten ist. :whistling:

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • timovic
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    • 22. September 2017 um 14:19
    • #971

    Das ist übrigens der aus dem Verkehrstalk-Forum bekannte Parkstreifen auf Privatgrund der DB :evil:

  • Julius
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    • 25. September 2017 um 15:52
    • #972
    Zitat von Nuernberg-steigt-ab

    dass sie ihre Rikschas auf der Fahrbahn abstellen dürften.

    Sorry, aber der Ordnung halber:

    Zitat von Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) lfd. Nr. 70

    Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1).

    ;)

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 26. September 2017 um 09:37
    • #973

    Da hast Du wohl Recht.
    Dann sind die HV-Schilder doppelt überflüssig und rechtswidrig.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Alf
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    • 26. September 2017 um 18:41
    • #974

    ...und hier mal wieder ein Klassiker aus der Abteilung "Fahrradrouten-Beschilderung". Zu finden zwischen Eching und Stegen, beides am Ammersee in Oberbayern, parallel zur A 96. Zugegeben, der Architekt der Straßenbrücke hat sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als er den Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt hat.

    In Gegenrichtung gibt's noch mehr zu lachen:

    Die Route führt wohlgemerkt N I C H T die Treppe hinab, sondern links daran vorbei.

    Aus dieser Perspektive kann man als Radfahrer schon wirklich Angst bekommen...

    Müsste man dann nicht auch die Radwege in Hamburg, welche um Treppenabgänge zum U-Bahnhof knapp herumgeführt werden, neu bewerten?

  • Alf
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    • 26. September 2017 um 18:44
    • #975
    Zitat von Nuernberg-steigt-ab

    Interessiert aber keinen, dass sie ihre Rikschas auf der Fahrbahn abstellen dürften. Alle stehen schön brav auf dem Seitenstreifen, wo auch Parken nicht verboten ist. :whistling:

    Wie muss dann eine korrekte Beschilderung aussehen, welche sich ausschließlich auf die Parkbucht bezieht?

  • mkossmann
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    • 26. September 2017 um 20:21
    • #976

    Mit Zusatzschild 1052-37 "auch auf dem Seitenstreifen"

  • Alf
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    • 26. September 2017 um 20:38
    • #977
    Zitat von mkossmann

    Mit Zusatzschild 1052-37 "auch auf dem Seitenstreifen"

    Dann schließt es die Fahrbahn ja wieder mit ein, oder? Wenn von "auch" die Rede ist?

  • Julius
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    • 26. September 2017 um 21:05
    • #978

    Das Ende-Schild würde als mobiles VZ das von mir oben zitierte Halteverbot auf der Fahrbahn sogar aufheben.

    Ich würde 1052-39 "auf dem Seitenstreifen" nehmen.

  • Yeti
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    • 27. September 2017 um 09:06
    • #979

    Zum Thema Fahrradroutenbeschilderung und Treppen habe ich auch noch einen:

    Dieser Pfeil erweckt den Eindruck als solle man hinter der Laterne auf den roten Weg einbiegen

    Der endet jedoch 20m weiter vor dieser Treppe

    Immerhin ist das ein Teil des Elbe-Radweges und ich habe schon oft Radfahrer mit vollgepackten Tourenrädern gesehen, die ihr Fahrrad die Treppenstufen hochgeschleppt haben.

    Gemeint ist natürlich, dass man hinter der Hecke rechts auf den Radweg abbiegt, aber da stand gerade kein Pfosten, an den man den Pfeil hätte dranschrauben können.

  • Nbgradler
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    • 27. September 2017 um 09:45
    • #980

    *seufz*

    Sogar in der Forensoftware geht das...

    ->
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