PK16 gefragt.
Es ist rund um die Uhr ein Parkplatz. Aber von 8-16 Uhr ist dieser nur für Behinderte,
Das ist das, was die Behörde wollte. Aber nicht zwingend, was dort tatsächlich beschildert wurde.
PK16 gefragt.
Es ist rund um die Uhr ein Parkplatz. Aber von 8-16 Uhr ist dieser nur für Behinderte,
Das ist das, was die Behörde wollte. Aber nicht zwingend, was dort tatsächlich beschildert wurde.
Ich hätte jetzt auch eher verstanden, dass es explizit ein Behindertenparkplatz ist, der aber nur in den angegebenen Stunden für 30 Minuten benutzt werden darf. Zum Glück muss ich selten mit dem Auto irgendwo parken...
Tut es leider nicht.
in der Tat: §39 Absatz 2 Satz 1: "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen."
und Satz 3: "Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."
Also ist da ein Parkplatz und nur Mo-Fr ist da ein Behindertenparkplatz mit eingeschränkter Parkdauer.
Da habe Spkr und das PK einfach recht.
Irgendwie scheint das gerade in Mode zu kommen...
Gehört das Zusatzzeichen nicht ans andere Ende der Einbahnstraße? So habe ich das noch nie gesehen, nur mit Zeichen 1022-10 ( ).
In der Praxis dürfte die Idee aber genauso gut funktionieren...
Gehört das Zusatzzeichen nicht ans andere Ende der Einbahnstraße?
Richtig.
In der Praxis dürfte die Idee aber genauso gut funktionieren...
Das ist aber wieder ein ganz anderes Thema.
In der Praxis funktioniert das Fahren entgegen der Einbahnstraße ohne Freigabe ebenjener durch Zusatzzeichen ganz gut. In der Praxis funktioniert auch das Überfahren roter Ampeln etc. pp.
Ich würde in eine unkorrekt beschilderte Einbahnstraße vermutlich lieber nicht einfahren. Wer weiß, ob am anderen Ende überhaupt ein Zusatzschild vorhanden ist. Ich denke nur, dass der Mehrheit der Fehler gar nicht auffallen würde. Da war doch was mit der beiläufigen Erkennbarkeit von Verkehrszeichen...
Hmm. Das ist ein notwendiges Zeichen. So wird klar, dass hier zwar nicht hinein gefahren werden darf, aber von dort ein Radler kommen kann, der dann in der Rechts-vor-Links Regelung Vorfahrt hat. In der Südstadt hier werden dann gerne noch mal Achtung - Rechts vor Links und Vorsicht Radfahrer Schilder dazu gestellt.
gehört unter
unter
Richtig, timovic!
Und nun schau Dir mal an, was die AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen) Bayern in ihrem "Leitfaden Baustellen" vorsieht (Seite 7).
Absteigen und schieben! Exakt so steht das an den Schranken einer großen Münchner Klinik - durch deren Straßen sehr beliebte Radrouten führen. Komischerweise aber erst, seitdem die WVV(?) dort die Parkplätze in privater Hand vermarktet.
Zusatzfrage: man sieht ein mit Fahrtrichtung nach links und . Warum kommt da ein blauer PKW von links?
Sicher ein scheiß Radfahrer!
Absteigen und schieben!
Ääääh..., hast Du etwa das übersehen? Schiebende Radfahrer sind offiziell Fußgänger!
Zusatzfrage: man sieht ein mit Fahrtrichtung nach links und . Warum kommt da ein blauer PKW von links?
Vielleicht ein Velomobil?