• Um Eisenbahnschwellen, die quer in den abschüssigen Waldweg eingearbeitet wurden, damit der Weg nicht abrutscht, aber das Wasser abfließen kann.
    Es handelt sich um den Abstieg von der Moräne Höhbeck in die Elbauen bei Gorleben/Gartow.
    Ich vermute, dass viele Mountainbiker dachten, sie könnten im Biosphärenreservat einfach so durchrauschen, und dann die Federwege ihres Rades überfordert haben ...

    Der rot-weiße Gittermast in der rechten Bildhälfte ist übrigens das fünfthöchste Bauwerk Deutschlands. 344 Meter hoch.

  • "Schwellen" - um was gehts da genau?

    Vielleicht schwellen da beim Radfahrer (heißt es inzwischen nicht "beim Rad fahrenden"?) ja irgendwelche Dinge an, wenn er nicht absteigt. ;op

    Btw: Ist natürlich gut, dass dieses Schild auch für Radtouristen auf den ersten Blick völlig einleuchtend und genauso verständlich ist wie für Rad fahrende Noch-nicht-Schul-Kinder. Aber gut. Mit der durchgängigen und intuitiv schnell verständlichen Beschilderung für den Radverkehr ist es ja Deutschland generell nicht so weit her... ;)

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Ganz einfach: das große Dreieck sagt dem Autofahrer: bei der nächsten Gelegenheit hast Du keine Vorfahrt. Das kleine Dreieck sagt dem linksseitig heranrauschenden Radfahrer: Wenn Du hier die Fahrbahn queren willst, dann lass gefälligst den Autofahrer durch, denn der muss erst HINTER seinem Schild die Vorfahrt gewähren.

    (Nicht dass ich das gutheißen würde - ich spekuliere nur mal, was sich ein überforderter Behördenfuzzi »gedacht« haben mag.)

  • Ich finde es ja immer wieder interessant, wenn ein Bus eine Panne hat und sich dann gerade noch so in die nächste Bushaltestelle retten kann. Dort steht er dann mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage und wartet auf seinen Werkstattwagen.

    Und was sagt die Straßenverkehrs-Ordnung dazu? In § 20 Abs. 4 StVO steht:

    [stvo]An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.[/stvo]

    Das macht natürlich niemand — und vermutlich kennt auch kaum jemand diese Regelung. Schon die Sache mit dem Schulbus und der Warnblinklichtanlage geht ja meistens schief — vermutlich auch deshalb, weil in ungefähr 90 Prozent der Fälle das Warnblinklicht eine Panne ankündigt und gar nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung beabsichtigt ist.

    Total gut haben das diese beiden Busse während der Radreisemesse in Hamburg gelöst:

    Und dann steht dahinter noch ein Bus, bei dem man nicht erkennen kann, ob er nun auch die Warnblinklichtanlage eingeschaltet hat oder ob er jetzt gleich aus der Haltestelle losfahren will. Da gab’s dann bei jedem zweiten Kraftfahrzeug eine plötzliche Vollbremsung:

  • weil in ungefähr 90 Prozent der Fälle das Warnblinklicht eine Panne ankündigt

    ?(
    Und ich dachte immer das sei das Zeichen für "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf!"

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das lässt sich noch steigern.
    Ob ein Bus an einer Haltestelle mit Warnblinker hält oder ohne, hat der Fahrer mitnichten selbst zu entscheiden. Das ist von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen.

    Zitat


    StVO § 16 Warnzeichen
    (2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat.


    Und mit welchem Kennzeichen wird diese Anordnung an der Haltestelle kenntlich gemacht?
    Sagt's mir, denn ich habe es nicht herausfinden können.
    ?(

    Als wieder einmal so ein Bus eher willkürlich mit Warnblinker an einer Haltestelle zu stehen schien, rollte ich mal mit dem Fahrrad ganz langsam von hinten an das Fahrerfenster heran und fragte, ob das denn wirklich nötig sei, in der offensichtlichen Abwesenheit irgendeines Fahrgastes den Verkehr auf der Fahrbahn zum Erliegen zu bringen.
    Die Antwort kam von dem Mann, der rechts neben dem Fahrer stand: "Na klar, an jeder Haltestelle Warnblinker."
    ;(
    Es stellte sich heraus, dass dieser Dritte der Fahrlehrer war und ich Zeuge einer Busfahrstunde geworden war.
    :whistling:

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Und was sagt die Straßenverkehrs-Ordnung dazu? In § 20 Abs. 4 StVO steht:

    An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    Nach 3 Minuten parkt er ja. Gibt also kein Knöllchen, wenn man zu schnell vorbei fährt. Erkennen kann man das aus dem Auto heraus natürlich nicht :)