Und was sagen die Regelwerke zu dieser Lösung? Mehr . . .
kurze Antwort: merde.
Und was sagen die Regelwerke zu dieser Lösung? Mehr . . .
kurze Antwort: merde.
Lange Antwort: Das könnte die französische Entsprechung zu sein, oder?
Das könnte die französische Entsprechung zu sein, oder?
Demnach dürften Fußgänger ja grundsätzlich immer auf französischen Radwegen mit rumturnen. Nur in dem gezeigten Beispiel wird zusätzlich um Rücksicht gebeten.
Hmmm, der Zusatz mit der priorité heißt "Fußgänger haben Vorrang". Also benutzungspflichtig, aber der Radler hat die A-karte.
Ich habe jetzt leider keine Zeit, französische Seiten zur dortigen Straßenverkehrsordnung zu suchen.
Wieso haben Fußgänger auf Radwegen Vorrang? Dürfen Fußgänger dann auch bei getrennten Geh- und Radwegen vorrangig auf der Radweghälfte rumeiern? Sind französische Radwege mit also immer auch gleichzeitig Fußwege?
Na, dann wollen wir doch mal schauen, was in dem kleinen, und wohlbehalten gallischen Land so alles abgeht:
une situation de confusion et d'anarchie
Das muss ich vermutlich nicht übersetzen.
Der Artikel sagt: 1998 hat sich in Frankreich ungefähr das abgespielt, was 1997 bei uns passiert ist: radikale Rechtsänderung beim Radweg. Aber man hat die runden Schilder oft nicht abgehängt, auch wenn die Wege zu schmal, die Bordsteinkanten zu hoch und die Fußgänger auf dem Trottoir zu viele waren.
Kommt einem das bekannt vor?
Vive la Trance.
Zum Weiterlesen:
Und da steht dann über das runde Schild etwas von »implizitem Fußgängerverbot«:
Il décrit en outre l’interdiction implicite pour les autres véhicules et les piétons d’utiliser cette voie.
Lesens- und anschauenswert auch dieses hier:
Ist zwar immer noch falsch, aber wenigstens dürfen jetzt Radfahrer in die Kieler Innenstadt fahren.
Naja. Über diese glitschige Brücke hätte ich auch nicht mit dem Rad fahren wollen. Dumm nur, dass das Dreieck nicht für Fußgänger gilt — und andere Verkehrsteilnehmer diese Brücke eigentlich nicht überschreiten dürfen…
Andererseits ist es eigentlich nicht sooooo überraschend, an dieser Stelle als Radling keine Vorfahrt zu haben.
Das ist vielleicht der rechtlichen Irrelevanz des Schildes "Radfahrer absteigen" geschuldet.
Für mich persönlich stehen da drei sinnlose, steuergeldfinanzierte Schilder in der Landschaft.
Unter dem fehlt einfach ein "Radfahrer (wieder) aufsteigen". Das Problem dürfte sein, dass es dafür ein Verkehrszeichen gibt.
Ich kaufe ein K.
Darum fragt ja ein bekannter Radwegepflichtkritiker auch, ob die Behörde meint, man solle angesichts eines solchen "Radfahrer absteigen" sofort und für immer das Radfahren aufgeben, da es das Gegenstück "Radfahrer wieder aufsteigen" ja nicht gäbe.
Ein weiteres Indiz dafür, dass das Schild nur nichtig sein kann.
Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn tagsüber parken.
Radfahrer dürfen auf dem sonstigen Radweg fahren
Radfahrer dürfen auf dem Fußweg fahren
Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn fahren
Ich weiß gar nicht, was du wieder hast. Radfahrer dürfen hier alles!
Kapiere ich nicht
Kann es sein, dass in Kiel die Radwege im Regelfall für beide Fahrtrichtungen freigegeben sind? Und dass den Radfahrern, welche die Aufleitung (unten im Bild) benutzen, verdeutlicht werden soll, dass dieser Radweg ausnahmsweise kein Zwei-Richtungsweg ist?
War das untere "Zusatzzeichen" eventuell mal ein "Mofa frei"? Das würde ja unabhängig von der sonstigen Irrelevanz der SchildA noch irgendeinen Sinn ergeben.
War das untere "Zusatzzeichen" eventuell mal ein "Mofa frei"? Das würde ja unabhängig von der sonstigen Irrelevanz der SchildA noch irgendeinen Sinn ergeben.
Oha, du hast Recht: Das war tatsächlich ein früheres „Mofa frei“, erkennbar am Schutzblech des Vorderrades und am geschwungenen Sattel
Die Verkehrsregeln, insbesondere § 9 Abs. 3 StVO müssen manchmal echt schwer zu begreifen sein.
Muss man eigentlich auch Fußgänger in der selben Richtung beachten? Und was ist mit Radfahrern?