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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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  • Fahrbahnradler
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    • 29. Oktober 2015 um 19:00
    • #621
    Zitat von Forumteilnehmer

    Und was sagen die Regelwerke zu dieser Lösung? Mehr . . .

    kurze Antwort: merde.

  • Fahrbahnradler
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    • 29. Oktober 2015 um 19:08
    • #622

    Lange Antwort: Das könnte die französische Entsprechung zu [Zeichen 240] sein, oder?

  • Forumteilnehmer
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    • 29. Oktober 2015 um 19:20
    • #623
    Zitat von Fahrbahnradler

    Das könnte die französische Entsprechung zu sein, oder?

    Demnach dürften Fußgänger ja grundsätzlich immer auf französischen Radwegen mit [Zeichen 237] rumturnen. Nur in dem gezeigten Beispiel wird zusätzlich um Rücksicht gebeten.

  • Fahrbahnradler
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    • 29. Oktober 2015 um 19:48
    • #624

    Hmmm, der Zusatz mit der priorité heißt "Fußgänger haben Vorrang". Also benutzungspflichtig, aber der Radler hat die A-karte.

    Ich habe jetzt leider keine Zeit, französische Seiten zur dortigen Straßenverkehrsordnung zu suchen.

  • Forumteilnehmer
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    • 29. Oktober 2015 um 21:21
    • #625

    Wieso haben Fußgänger auf Radwegen Vorrang? Dürfen Fußgänger dann auch bei getrennten Geh- und Radwegen vorrangig auf der Radweghälfte rumeiern? Sind französische Radwege mit [Zeichen 237] also immer auch gleichzeitig Fußwege?

  • Fahrbahnradler
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    • 29. Oktober 2015 um 22:49
    • #626

    Na, dann wollen wir doch mal schauen, was in dem kleinen, und wohlbehalten gallischen Land so alles abgeht:


    une situation de confusion et d'anarchie

    Das muss ich vermutlich nicht übersetzen. ;)

    Der Artikel sagt: 1998 hat sich in Frankreich ungefähr das abgespielt, was 1997 bei uns passiert ist: radikale Rechtsänderung beim Radweg. Aber man hat die runden Schilder oft nicht abgehängt, auch wenn die Wege zu schmal, die Bordsteinkanten zu hoch und die Fußgänger auf dem Trottoir zu viele waren.
    Kommt einem das bekannt vor?

    Vive la Trance.


    Zum Weiterlesen:

    Und da steht dann über das runde Schild etwas von »implizitem Fußgängerverbot«:
    Il décrit en outre l’interdiction implicite pour les autres véhicules et les piétons d’utiliser cette voie.


    Lesens- und anschauenswert auch dieses hier:

  • Malte
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    • 9. November 2015 um 22:02
    • #627

    Brandenburger Tor in Potsdam. Kein Vergleich zu dem Fake-Radweg am Jungfernstieg:

  • Malte
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    • 11. November 2015 um 14:13
    • #628
    Zitat von Malte

    Warum denn nicht gleich so?

  • Julius
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    • 11. November 2015 um 16:07
    • #629

    Ist zwar immer noch falsch, aber wenigstens dürfen jetzt Radfahrer in die Kieler Innenstadt fahren.

  • Malte
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    • 12. November 2015 um 00:15
    • #630

    Naja. Über diese glitschige Brücke hätte ich auch nicht mit dem Rad fahren wollen. Dumm nur, dass das Dreieck nicht für Fußgänger gilt — und andere Verkehrsteilnehmer diese Brücke eigentlich nicht überschreiten dürfen…

    Andererseits ist es eigentlich nicht sooooo überraschend, an dieser Stelle als Radling keine Vorfahrt zu haben.

  • MartinTriker
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    • 12. November 2015 um 07:00
    • #631

    Das ist vielleicht der rechtlichen Irrelevanz des Schildes "Radfahrer absteigen" geschuldet.

  • timovic
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    • 12. November 2015 um 09:43
    • #632

    Für mich persönlich stehen da drei sinnlose, steuergeldfinanzierte Schilder in der Landschaft.

  • KleverRadfahrer
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    • 12. November 2015 um 10:02
    • #633

    Unter dem [Zeichen 205] fehlt einfach ein "Radfahrer (wieder) aufsteigen". Das Problem dürfte sein, dass es dafür ein Verkehrszeichen gibt.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Explosiv
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    • 12. November 2015 um 10:06
    • #634

    Ich kaufe ein K.

    Darum fragt ja ein bekannter Radwegepflichtkritiker auch, ob die Behörde meint, man solle angesichts eines solchen "Radfahrer absteigen" sofort und für immer das Radfahren aufgeben, da es das Gegenstück "Radfahrer wieder aufsteigen" ja nicht gäbe.
    Ein weiteres Indiz dafür, dass das Schild nur nichtig sein kann.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Malte
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    • 18. November 2015 um 23:29
    • #635

    Gesehen in Kiel:

    Kapiere ich nicht:

  • DMHH
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    • 19. November 2015 um 08:00
    • #636

    Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn tagsüber parken.
    Radfahrer dürfen auf dem sonstigen Radweg fahren
    Radfahrer dürfen auf dem Fußweg fahren
    Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn fahren

    Ich weiß gar nicht, was du wieder hast. Radfahrer dürfen hier alles! 8)

  • Fredmann
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    • 19. November 2015 um 11:48
    • #637
    Zitat von Malte

    Kapiere ich nicht

    Kann es sein, dass in Kiel die Radwege im Regelfall für beide Fahrtrichtungen freigegeben sind? Und dass den Radfahrern, welche die Aufleitung (unten im Bild) benutzen, verdeutlicht werden soll, dass dieser Radweg ausnahmsweise kein Zwei-Richtungsweg ist? ?(

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 19. November 2015 um 14:19
    • #638

    War das untere "Zusatzzeichen" eventuell mal ein "Mofa frei"? Das würde ja unabhängig von der sonstigen Irrelevanz der SchildA noch irgendeinen Sinn ergeben.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Malte
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    • 19. November 2015 um 17:15
    • #639
    Zitat von Spkr

    War das untere "Zusatzzeichen" eventuell mal ein "Mofa frei"? Das würde ja unabhängig von der sonstigen Irrelevanz der SchildA noch irgendeinen Sinn ergeben.

    Oha, du hast Recht: Das war tatsächlich ein früheres „Mofa frei“, erkennbar am Schutzblech des Vorderrades und am geschwungenen Sattel :thumbup:

  • Malte
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    • 24. November 2015 um 01:38
    • #640

    Die Verkehrsregeln, insbesondere § 9 Abs. 3 StVO müssen manchmal echt schwer zu begreifen sein.

    Muss man eigentlich auch Fußgänger in der selben Richtung beachten? Und was ist mit Radfahrern?

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