• E-Auto-Parkplatz? Oder Scherz mit einem Aufkleber? Tippe auf das Zweite, konnte jedenfalls nirgends in der Nähe eine E-Ladesäule sehen. Und das Schild stand ohnehin an einem Fußweg, der vielleicht mal ganz viel früher eine Zufahrt gewesen sein könnte.

    Das ist der googlestreetview-Link.

    Auf dem streetview-Bild aus Hattersheim-Okriftel ist das Schild leider nur von hinten zu sehen.

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  • Und nochmal Okriftel:

    [Zusatzzeichen 1022-10]+[Zusatzzeichen 1000-33]Doppelt gemoppelt?

    Hier die Gesamtsicht:

    Und erst jetzt fällt mir im Nachgang ein, dass da am Ende des Fußweges mit Radverkehrsfreigabe das "beliebte" Schild steht: [Zusatzzeichen 1012-32]

    Nur wozu? Der Fußweg ist doch dort ohnehin zu Ende.

    Auf streetview sieht's noch doller aus, weil da an dem ewig hohen Mast im September 22 noch mehr Schilder hingen:

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    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (13. Januar 2024 um 23:19)

  • Ich frage mich eh, ob die zuständige StVB die Schildergalerie am Ende angebracht hat, weil sie selbst keine Ahnung hat oder bewusst mit Blick auf die allgemeine Verständigkeit der Nutzer solcher Radverkehrsanlagen.

    Einfach [Zeichen 239] hätte es ja auch getan. Dahinter ist halt nix mehr mit Radfahren auf dem Gehweg und fertig.

  • Ich frage mich eh, ob die zuständige StVB die Schildergalerie am Ende angebracht hat, weil sie selbst keine Ahnung hat oder bewusst mit Blick auf die allgemeine Verständigkeit der Nutzer solcher Radverkehrsanlagen.

    Einfach [Zeichen 239] hätte es ja auch getan. Dahinter ist halt nix mehr mit Radfahren auf dem Gehweg und fertig.

    Es ist noch schlimmer:
    Wie diese streetview-Aufnahme zeigt ist hinter dem Schild "Radfahrer absteigen" erst mal noch eine Fahrradfurt auf dem Boden markiert, in deren Mitte ganz deutlich ein Fahrrad zu sehen ist.

    Dann kommt ein Grundstück, auf dem auf einem kleinen Vorplatz ein Auto mit Anhänger steht. Ob dort wo das Auto steht noch ein Gehweg ist, ist unklar, vielleicht ist es eine Abstellfläche, die zum Grundstück gehört. Jedenfalls reduziert sich auf demselben Grundstück die unklare Fläche vor dem Haus auf einen Bordstein und ein Gemüsebeet, das auf dem Gehweg angelegt wäre, wenn es denn hier noch ein Gehweg ist. Dann kommt ein Zaun, der direkt an die Fahrbahn grenzt.

    Da ist also gar kein Gehweg mehr.

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  • Die StVB in Hamburg ist sehr nett und will Radfahrer, welche der angeordneten linksseitigen Radwegbenutzung nachkommen, darauf hinweisen, dass nach 400 Metern linksseitig nicht weitergefahren werden darf. Aber wie soll man eine solche Info am Verkehrszeichenmast denn in der Praxis umsetzen?

    Äääähhhh, okaaaayyyyyy..........

  • wozu ist die Info, dass man in 400m linksseitig nicht mehr weiterkommt, wenn denn wichtig? :/

    in 400m müsste auf mich ja dann eine sichere Querungsmöglichkeit warten, oder? :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (22. Januar 2024 um 11:22) aus folgendem Grund: typo

  • Der rechte Radweg ist auf gesamter Strecke unerreichbar, da es sich um eine innerörtliche vierspurige Bundesstraße mit komplett doppelt durchgezogene Linie handelt und rechts am Ende der Linksanordnung auch nirgends der Bordstein für eine Überleitung abgesenkt wäre. Auf der rechten Straßenseite gilt gleichzeitig natürlich auch [Zeichen 241-30] bzw. [Zeichen 240].

    Am Ende der Linksanordnung begrüßt einem dann:


    Dieses Zusatzzeichen ist wohl eine Eigenkreation, umfasst es doch 1000-31 und 1012-31 auf ein und dem selben Blech.

    Die Weiterfahrt ist dann nur durch Linksabbiegen in eine Seitenstraße erlaubt.

  • Die StVB in Hamburg ist sehr nett und will Radfahrer, welche der angeordneten linksseitigen Radwegbenutzung nachkommen, darauf hinweisen, dass nach 400 Metern linksseitig nicht weitergefahren werden darf. Aber wie soll man eine solche Info am Verkehrszeichenmast denn in der Praxis umsetzen?

    Äääähhhh, okaaaayyyyyy..........

    So was Ähnliches gibt es in Hannover am Bünteweg:

    Wenn man von der Bemeroder Straße in den Bünteweg hineinfährt, dann sieht man diesen Hinweis:

    400 m weiter (ausgerechnet 400 m wie in Hamburg bei deinem Beispiel) kommt dann diese Fahrradwegsperre:

    Das Ganze nochmal auf streetview:

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    Oh, ich sehe gerade auf googlestreetview von 2022, an der Stelle auf meinem Foto wurde eine Renaturierungsmaßnahme durchgeführt (und der Jägerzaun rechts im Bild wurde durch einen Drahtzaun ersetzt):

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  • Definitiv verständlicher beschildert – allerdings sollte in einer 30-Zone der Radweg gänzlich verschwinden.

    Eine Benutzungspflicht in der 30-Zone ist rechtlich nicht mit §45 (1c) StVO vereinbar :

    Zitat

    Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

  • Frage: Wo ist dort ein Radweg, der 400m weiter gesperrt werden könnte? Ich sehe nur einen Gehweg in einer T30 Zone.

    In der Tat ist der Radweg zunächst nicht erkennbar bis nicht vorhanden.

    Das ist die Stelle in Höhe des Schildes aufgenommen. (Wenn man mal davon absieht, dass das Schild auf einen Radweg hinweist:)

    Ob da, wo das "400-m-Schild" steht, mal ein Radweg gepflastert oder markiert war, als das Schild dort hingestellt wurde, kann ich nicht sagen. Auf der Aufnahme deutet keine Restmarkierungen oder Ähnliches auf einen Radweg hin. Allerdings ist nur wenige Meter nach der Stelle mit dem "400-m-Schild" sehr deutlich ein Fahrradweg erkennbar. Es ist also gut möglich, dass dort wo heute das 400-m-Schild steht, früher mal eine weiße Linie den Radweg markiert hat, oder an der Stelle ein unterschiedlicher Belag war, der erst später entfernt wurde.

    Fährt man mit dem Rad zunächst auf der Bemeroder Straße, bevor man mit dem Rad in den Bünteweg hineinfährt, ist es tatsächlich zunächst nur das Schild, das auf einen Radweg hinweist:

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    Allerdings ist nur ca. 25 m nach der Einmündung deutlich ein Radweg erkennbar:

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    Interessant ist es auch, mal auf die andere Straßenseite zu schauen. Dort ist kein Hochbord-Fahrradweg erkennbar. Der Hochbord-Fahrradweg endet sehr augenscheinlich an dieser Stelle:

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    Das ist weit vor der Einmündung in die Bemeroder Straße.

    Solche Ungereimtheiten sind ungünstig für den Fahrradverkehr. Der Bünteweg ist zwar Teil einer Tempo-30-Zone, aber es gibt zu wenig Tempokontrollen, die sicherstellen, dass nicht schneller gefahren wird. Und die lange gerade übersichtliche Gestaltung der Straße ermuntert Autofahrer dazu, hier schneller zu fahren als erlaubt, was viele Fahrradfahrer*innen verunsichert, wenn dann plötzlich ihr Fahrradweg aufhört. Ungünstig ist auch, wenn auf der einen Seite ein Fahrradweg ist, aber auf der anderen Seite nicht.

  • Ich auch. Da ist doch ein Radweg.

    Hier noch mal das Bild, das ich etwa in der Höhe aufgenommen habe, an der das 400-m-Schild steht:

    In der Tat sieht es ein bisschen so aus, als sei die linke Hälfte des Weges etwas dunkler gepflastert als die rechte Hälfte des Weges. Aber je öfter ich hinschaue, um so mehr habe ich den Eindruck wie Yeti, dass dort keine unterschiedliche Pflasterung ist.

    Eindeutig ist jedoch, dass ab der Bushaltestelle ein Radweg deutlich erkennbar ist.

    Unabhängig davon:

    Was soll der Hinweis, "in 400 m endet der Radweg"? Wenn ich den Angebotsradweg nutze, dann kann ich doch immer noch auf die Fahrbahn wechseln, wenn der Angebotsradweg endet, da muss ich doch nicht 400 m vorher darauf hingewiesen werden. Es gibt ja auch keine brauchbare Umfahrungsmöglichkeit, die ich benutzen könnte, wenn es mich stört, dass in 400 m der Fahrradweg endet. Oder soll das andeuten, dass ich ab hier besser mit dem Bus weiterfahre? :/ Und warum gerade 400 m, genau wie bei einem ähnlichen Beispiel in Hamburg, auf das Alf hingewiesen hat:

    Die StVB in Hamburg ist sehr nett und will Radfahrer, welche der angeordneten linksseitigen Radwegbenutzung nachkommen, darauf hinweisen, dass nach 400 Metern linksseitig nicht weitergefahren werden darf. Aber wie soll man eine solche Info am Verkehrszeichenmast denn in der Praxis umsetzen?

    Äääähhhh, okaaaayyyyyy..........

  • Was ich im Bünteweg in Hannover so lustig finde, ist zudem die Tatsache, dass es nach 400 Metern überhaupt gar keine Sperre des Angebotsradwegs gibt, sondern erst nach 920 Metern!

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    Die Radwegfurt konnte oder wollte man nicht weiterbauen, weil dort ein Baum in direkter Nähe steht. Dafür hat man lieber Absperrbaken fest montiert, allerdings nicht rechtszeitig vor der letzten legalen Überfahrt auf die Fahrbahn, sondern direkt vor dem Baum. Soll das dazu animieren, illegal den Gehweg zu befahren? Oder handelt es sich hier für drei Meter um einen gemeinsamen Geh- und Angebogsradweg ohne Beschilderung? Und warum gibt es diese Baken auch in Gegenrichtung, wenn von dort doch gar kein Radverkehr stattfinden darf?

    Haaa! Jetzt sehe ich, das Ullie das ja schon dargelegt hat. "Renaturierungsmaßnahme" ist wirklich treffend beschrieben. Aber dennoch stimmt das mit den 400 Metern auf dem Schild nicht.


    In Hamburg ist sowas übrigens ein völlig normaler Zustand im Bereich von Straßenbäumen. Da wird das "zurück zur Natur" ganz groß geschrieben. Nur verzichtet man da auf Absperrungen. Schließlich soll sich ja die Anschaffung von Mountainbikes für ihre Besitzer rentieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf (24. Januar 2024 um 21:19) aus folgendem Grund: Designproblem behoben