• Ich bin mir nicht sicher, ob es zu [Zeichen 205] eine explizite Regelung gibt, dass [Zeichen 301] oder [Zeichen 306] an der Vorfahrtsstraße stehen muss, allerdings hat [Zeichen 325.2] ja auch die gleiche Bedeutung wie [Zeichen 205] , ohne dass die "Hauptstraße" gesondert gekennzeichnet werden muss. Erkennbar ist die Vorfahrt der Hauptstraße dann auch nur durch die bauliche Gestaltung der Ausfahrt. In Jena sind das z.B. selten abgesenkte Bordkanten, sondern häufig nur drei parallele Markierungen (https://www.mapillary.com/app/?lat=50.93…639&focus=photo); in einem Falle an der Hauptachse des Jenaer Radverkehrs nicht mal das: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.91…414&focus=photo

    Hier muss auch das hinter der Hecke erkennbare [Zeichen 325.1] ausreichen, um die Vorfahrt zu erkennen, die einem typischerweise dann direkt genommen wird.

    Im oben gezeigten Fall finde ich das noch recht eindeutig, da mit der unterbrochenen Breitstrichlinie, die typischerweise den Verlauf einer vorfahrtsberechtigten Straße markiert (https://www.rsa-online.com/16/Markierung/Geometrie.htm, unter "Blockmarkierung an Kreuzungen und Einmündungen") oder eine Radverkehrsfurt begrenzt, ja durchaus ein Hinweis auf die Vorfahrt gegeben ist.

    In Jena war es schon ein Gewinn, dass hier https://www.mapillary.com/app/?lat=50.89…965&focus=photo die zweite Ausfahrt wie die erste mit der Linie markiert wurde, weil davor an der zweiten Grundstücksausfahrt regelmäßig die Vorfahrt mit Verweis auf RvL erzwungen wurde.

  • Hat ein Radfahrer vor einer Kreuzung keine Beschilderung kann er davon ausgehen, dass er Vorfahrt hat.

    An einer rechts-vor-links Kreuzung ohne regelnde Verkehrszeichen können also alle davon ausgehen, dass sie Vorfahrt haben, genial! Der Verkehrssicherheit wäre es allerdings zuträglicher, wenn erst einmal alle davon ausgehen würden, keine Vorfahrt zu haben und sich dementsprechend umsichtig verhalten.

    Aber vermutlich glaubt deine Nobelpreis-verdächtige Verkehrsbehörde auch, dass Autofahrer grundsätzlich davon ausgehen können, gegenüber Radfahrern Vorfahrt zu haben.

    Solche Leute gehören in der Tat auf eine andere Stelle versetzt.

  • An der Amperbrücke müsste für Ortsunkundige wohl rechts vor links gelten. Schadet ja auch nicht, wenn die bissl langsamer werden.

    Wie Alf schon geschrieben hat, der Hauptweg ist [Zeichen 240], war aber früher eine Fahrbahn zu einem Wohngebiet und Schrebergärten, die nun anders erschlossen sind. Der Weg über die Brücke ist eben [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] .

    Eigentlich ist es aber eben nur ein Gehweg. Und das ein Gehweg irgendwo Vorfahrt haben soll, wäre neu. Dazu hat er eine Linie und ein [Zeichen 205]

    Als Oihoimischer weiß man natürlich, das die Leute vom Fußweg kommen und fährt zügig durch. Für die, die aus dem Gehweg in den [Zeichen 240] einbiegen ist es auf jeden Fall unmissverständlich, dass da kein RvL ist.

    Viel interessanter ist die alte Brücke vorher, die ist wegen zu eng [Zeichen 239] , was natürlich viele Radler nicht davon abhält, da trotzdem drüber zu fahren.

    Und da ist es zwar etwas übersichtlicher im Bereich des Aufeinandertreffens, es steht aber auch kein [Zeichen 205] rum, weil sinnlos. Wenn also dann die Radler vom Gehweg in den [Zeichen 240] reinfahren, dann ist die Situation rechtlich deutlich unklarer.

  • allerdings hat [Zeichen 325.2] ja auch die gleiche Bedeutung wie [Zeichen 205] , ohne dass die "Hauptstraße" gesondert gekennzeichnet werden muss. Erkennbar ist die Vorfahrt der Hauptstraße dann auch nur durch die bauliche Gestaltung der Ausfahrt.

    Nicht unbedingt ...

    An einer rechts-vor-links Kreuzung ohne regelnde Verkehrszeichen können also alle davon ausgehen, dass sie Vorfahrt haben, genial!

    Jeweils zu 50% richtig! ;)

    An der Amperbrücke müsste für Ortsunkundige wohl rechts vor links gelten.

    Ich hatte weiter oben nach Bordsteinen gefragt, ging aber wohl unter, die Frage oder für mich die Antwort? *grübel*

    Eigentlich ist es aber eben nur ein Gehweg. Und das ein Gehweg irgendwo Vorfahrt haben soll, wäre neu.

    Es ist ein eigenständiger Verkehrsweg, der ja auch hier für bestimmte Fahrzeuge freigegeben ist. Ich wüsste nicht, warum man da aus § 8 rauskommen können sollte ohne § 10, wo nur die Fuzo erwähnt ist, aber nicht der Gehweg ... Umschildern auf Fuzo (R frei) hülfe ...

    Dazu hat er eine Linie und ein [Zeichen 205]

    Die Linie reicht m.E. nicht für § 10 und somit als Anzeige der Vorfahrt für die 240-Nutzer ...

  • Die Straßenverkehrsbehörde hat nun auf Nachfrage nochmal folgende Stellungnahme abgegeben

    § 8 StVO ist hier nach unserer Rechtsauffassung nicht anwendbar, da es sich nicht um eine Kreuzung oder Einmündung von 2 Straßen handelt, sondern um einen gemeinsamen Geh- und Radweg (der optisch einer vorfahrtsberechtigten Straße gleicht) und einen Gehweg (der lediglich für Radfahrer freigegeben ist). Wir sehen hier § 10 StVO als anwendbar. Es ist richtig, dass es am Ende des für Radfahrer freigegebenen Gehweges keinen Bordstein gibt. Durch Einfassung der Grünflächen links und rechts und der aufgestellten Geländer ist optisch klar erkennbar, dass es sich hier um einen untergeordneten „anderen Straßenteil“ handelt, aus dem Fußgänger den gemeinsamen Geh- und Radweg betreten oder Radfahrer einfahren. Die Fahrbahnmarkierung unterstützt optisch die Abgrenzung. Nach § 10 Satz 3 StVO kann, dort wo eine Klarstellung notwendig ist Zeichen 205 StVO stehen.

  • § 10 "Wer ... von anderen Straßenteilen ... auf die Fahrbahn einfahren ... will"

    "anderer Straßenteil" und "Fahrbahn" müssen m.E. als "Straße" als Einheit zusammengehören, damit es ein "anderer Straßenteil" als die "Fahrbahn" dieser "Straße" sein kann. hier ist es aber eine "andere Straße" / ein anderer eigenständiger Verkehrsweg ...

  • Es mag schon sein, dass es den Verantwortlichen in der Stadt, deren Sportverein sich aus traurigem Anlass von Neckarsulmer Sport-Union in Sport-Union Neckarsulm umbenannte (und damit als Abkürzung jetzt SUN hat), um die Freigabe der Wege in der Grünanlage ging.

    Aber was die Bauabteilung sich denkt und wie es in der Realität wirkt, sind nun mal zwei Paar Stiefel: da fährt man also auf eine Querstraße zu und sieht einen Zebrastreifen, an dessen Ende ein Blauschild prangt. Welche 68-Jährige Pedelec-Fahrerin aus "The Länd" würde denn da absteigen?

  • Hier gibt es ein Bild in der selben Richtung: Mapillary

    Wenn man älter ist als das Kind auf dem Bild hat man auf dieser Fläche auf einem Fahrrad doch nichts zu suchen, oder? Dann ist auch an dem Zebrastreifen nichts auszusetzen. Auf der anderen Seite beginnt halt ein kombinierter Geh- und Radweg, der durch den Park verläuft.

    Ob es den Radlern aus der Gegenrichtung aber klar ist, dass sich dieser Weg nicht auf der anderen Seite fortsetzt? Mapillary

  • Wenn man älter ist als das Kind auf dem Bild hat man auf dieser Fläche auf einem Fahrrad doch nichts zu suchen, oder?

    Das wissen wir hier im Forum, aber das ist da eine typisch "Länd"-Bebauung, bei der man zwischen den in erster Reihe stehenden Häusern mit dem Auto durchfahren kann, um zu denen in zweiter Reihe zu gelangen, und wo auf den riesig breiten Flächen auch Kfz parken und herumkurven.

    Na ja, und dann radelt man da auch ...

  • naja wenn ich das richtig sehe ist das schon recht unmissverständlich dass Radfahrer hier auf der Fahrbahn fahren sollen.

    Ja, und mit Blick auf das Blauschild da hinten rechts radelt man womöglich 5 Meter in die rechte Straße und schwenkt dann links über den Zebra auf den mit dem Blauschild gekennzeichneten Weg ein. Und peng! hängt man auf den vier Ringen des von rechts kommenden Autos ...