• Deinem letzten Post kann ich durchaus zustimmen. Auch ich bin nicht der Meinung, dass in einem Fall wie der Limmerstraße die Radverkehrsfreigabe für wahnsinnig viele Konflikte sorgt. Ärgerlich ist allerdings schon, dass es keine Möglichkeit gibt so einen "Shared Space" offiziell so auszuweisen, dass man einerseits deutlich macht, dass es primär eine Fußgängerzone ist (mit der entsprechend erwarteten besonderen Rücksicht anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber Fußgängern), ohne andererseits den Radfahrern permanent Schrittgeschwindigkeit aufzudrücken. Dadurch entstehen dann wieder so Grauzonen (Schrittgeschwindigkeit, aber wir drücken beide Augen zu, wenn kein Fußgänger in der Nähe ist).

  • Beitrag von krapotke (4. September 2020 um 15:00)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:33).
  • Aus meiner Sicht ist die Limmerstaße eher eine Straße mit sehr breiten Gehwegen. In etwa vergleichbar mit der Hamburger Mönckebergstraße.

    Von daher hat die Limmerstraße doch eher Straßencharakter, da alleine die Stadtbahnschienen deutlich machen, dass man hier doch mal nach links und rechts schauen sollte, sobald man diese Schienen und damit die Haupt"fahrbahn" überquert. In einer "richtigen" Fußgängerzone wie z.B. in der Hamburger Spitalerstraße oder der Hannoverschen Georgstraße ist das ja nicht so. Soll in einer Fußgängerzone viel Rad(durchgangs)verkehr zugelassen werden, so ist es aus meiner Sicht schon besser wenn es eine eindeutige Fahrbahn gibt und auch nur dort geradelt werden darf.

  • Verkehrsberuhigter Bereich und Fußgängerzone mit diversen Freigaben ist aber nicht das gleiche.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Verkehrsberuhigter Bereich und Fußgängerzone mit diversen Freigaben ist aber nicht das gleiche.


    Nein. Ich kann mir lediglich nicht vorstellen, dass das wirklich von der großen Mehrheit der Radfahrer so eingehalten wird.

    Nein, ist es nicht. Habe ich das denn irgendwo behauptet? Wer redet denn von Fußgängerzone? Ich habe mich lediglich ironisch auf das abgebildete VZ zum VBB bezogen.

    Hast du mich mit Ullie verwechselt?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Es ist eigentlich kein Schild und wäre normalerweise auch nicht lustig, aber ... kann jemand mal der Hamburger Verwaltung und Politik von einer spektakulären Entdeckung berichten? Eine bahnbrechende Erfindung, die das Leben der Radfahrer in der Hansestadt dramatisch erleichtern würde?

    (Allerdings würde diese Erfindung ein paar schöne Schlagzeilen über Rotlichtradler ausfallen lassen.)

    Es gibt doch tatsächlich Ampeln für Radfahrer, die eine Gelbphase haben! Und dafür muss man nicht nach Kopenhagen, Amsterdam oder Bogotá, sondern nur ins Nachbardorf ...

    Für die Detailbewussten: Norderstedt, knapp südlich von Obi. Ich war mit dem Rad im Baumarkt - die haben sogar relativ frisch angebrachte Bügel ...

  • Solche Higlights gibt es hier einige wenige - wärst du aber weiter Richtung Friedrichsgabe gerade aus gefahren statt zum Baumarkt, hättest du dich über den handtuchbreiten Radweg freuen dürfen - benutzungspflichtig in beide Richtungen - wie so oft in der "Fahrradstadt" Norderstedt.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Schrödingers "Radwege"

    Dieser hier ist so mies, dass selbst die Verkehrsbehörde erkannt hat, dass man darauf besser nicht fahren sollte. Anstatt das VZ240 abzuschrauben, stellt man aber lieber noch weitere Verkehrszeichen auf, die vor abgestiegenen Radfahrern warnen.

    Hier sehen wir den Beginn eines gemeinsamen Geh- und Radweges mit Benutzungspflicht. Die Benutzungspflicht beginnt an dieser Stelle 10m vor einem Baum, an dem man wohl besser absteigen soll, nachdem man vorher 7km völlig problemlos auf der Fahrbahn gefahren ist, weil es dort gar keinen "Radweg" gab, den irgendeine Verkehrsbehörde hätte benutzungspflichtig machen können, Der erste Gedanke mag bei vielen Radfahrern sein: "warum hier und nicht 20m weiter hinten", während ich mir eher die Frage gestellt habe "warum überhaupt?" und einfach auf der Fahrbahn weitergefahren bin. Es hat auch niemanden gestört, weil ich da völlig alleine unterwegs war. So viel zum Thema "außergewöhnliche Gefahrenlage".

    Mindestens eines der Verkehrszeichen widerspricht hier den oder dem Anderen.

  • Na, man wird doch wohl die fünf Meter quer zu dem breiten Asphaltband laufen können, wo man ja beste Möglichkeiten zum Laufen und Radeln hat. Okay, eine Giro-Etappe mit 51,5 km/h wird man dort nicht fahren dürfen, aber sonst ...

  • Na, man wird doch wohl die fünf Meter quer zu dem breiten Asphaltband laufen können, wo man ja beste Möglichkeiten zum Laufen und Radeln hat. Okay, eine Giro-Etappe mit 51,5 km/h wird man dort nicht fahren dürfen, aber sonst ...

    Woran erkennt man denn, dass sich die Schilder nur auf den Asphalt beziehen und nicht auch auf die Schlammbahn daneben? Hinter dem Baum könnte ein Polizist hervorspringen und dein Handy wegen Insubordination beschlagnahmen? Meine Mutter würde vermutlich umkehren...

  • beste Möglichkeiten zum Laufen und Radeln

    Nun ja... Ich bin dort auf die Fahrbahn gefahren, durfte mich auf dem weiteren Weg aber mehrfach auf den bestens ausgebauten Radweg hinweisen lassen. Der Radweg war in der Tat nagelneu, breit und glatt asphaltiert, aber offenbar nach Abschluss der Bauarbeiten noch nicht freigegeben. Tempo 50 wurde auch wenig später aufgehoben und auf der Straße war durchaus mehr los als das Bild vermuten lässt. Alles in allem kann ich jeden verstehen, der dort nicht gerne am Fahrbahnrand zu Fuß geht oder auf der Fahrbahn Fahrrad fährt.

    Das ändert alles aber auch nichts an der Tatsache, dass man das [Zeichen 240] hätte abdecken müssen.

  • Parkplatz für alte und für junge Wanderer. Bei der alten Version trägt der Herr noch den obligatorischen Hut und Wanderstock, während die Dame im leichten Kleidchen und mit wehenden Haaren folgt. Dafür fuhr man immerhin mit einem lächelnden Auto in den Wald. Die neue Darstellung ist zwar für das Auge leichter zu erfassen und räumt mit den traditionellen Geschlechterrollen auf, ist aber halt auch ein bisschen steril.