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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 2. Juni 2017 um 10:06
    • #861

    Hamburg, westlicher Anfang der Straßburger Straße.
    Die Straße wurde gerade komplett umgebaut, siehe http://hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/radfahrstreifen-und-schutzstreifen/radfahrstreifen-in-der-strassburger-strasse/:

    Vor der im Bild sichtbaren Ampel befindet sich eine kleine T-Kreuzung (Probsteier Straße), davor eine Bushaltestelle und dann eine große Kreuzung (Krausestraße). Der "Radweg" ist dort wegen den Kreuzungen und der Bushaltestelle im gestrichelten Breitstrich ausgeführt, da wir in Hamburg sind natürlich ohne [Zeichen 237] . Wie das aussieht sieht man entweder auf der obigen Seite des ADFC (Bei den Bildern "nach dem Umbau" das rechte Bild der 5. Zeile) oder hier auf einer alten Google-Maps Aufnahme

    Ich bin nun der Meinung dass ein VZ 222-10 ("Vorgeschriebene Fahrtrichtung links vorbei") auch für Radfahrer gilt (das Verkehrszeichen ist ja auch etwas kleiner geraten, was bei Ampeln und Vorfahrtszeichen meist "richtet sich an Radfahrer" symbolisieren soll).

    Wie seht ihr das: müssen Radfahrer da links vorbei oder rechts vorbei oder ist die Beschilderung widersprüchlich (und alles ist richtig)?

    Edit: Link zum ADFC repariert

  • Malte
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    • 2. Juni 2017 um 10:13
    • #862
    Zitat von Verkehr(t)


    Wie seht ihr das: müssen Radfahrer da links vorbei oder rechts vorbei oder ist die Beschilderung widersprüchlich (und alles ist richtig)?

    Radfahrer müssen links vorbei, ganz klare Sache. Aber wie in Hamburg gilt eben so oft: Man sieht doch, was gemeint ist.

  • Fredmann
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    • 2. Juni 2017 um 10:20
    • #863

    Link zum ADFC ist fehlerhaft... nimm das!

    Würde sagen, das Schild gilt nicht für Radfahrer, die sich auf einem durch Breitstrich von der Fahrbahn abgetrennten Bereich der Straße befinden...

  • Malte
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    • 2. Juni 2017 um 10:21
    • #864
    Zitat von Fredmann

    Würde sagen, das Schild gilt nicht für Radfahrer, die sich auf einem durch Breitstrich von der Fahrbahn abgetrennten Bereich der Straße befinden...

    Dann muss man eben einen Meter vorher zu Beginn dieses Streifens auf die richtige Seite fahren ;)

  • Julius
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    • 2. Juni 2017 um 13:13
    • #865

    Da ist dann immerhin auch glatter Asphalt statt roter Buckelsteine.

  • Forumteilnehmer
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    • 2. Juni 2017 um 13:54
    • #866
    Zitat von Malte

    Dann muss man eben einen Meter vorher zu Beginn dieses Streifens auf die richtige Seite fahren

    Anschließend darf der Breitstrich nicht überfahren werden :rolleyes:

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 6. Juni 2017 um 13:41
    • #867

    Mir gefällt ja besonders der Mini-Zebrastreifen. Oder was soll das da sein?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • hugo790
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    • 6. Juni 2017 um 17:33
    • #868

    Eine Falle für Radfahrer, die nicht weit genug rechts fahren. (Wer zwischen den Strichen ist, ist gefangen. Für immer.)

  • Online
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    • 15. Juni 2017 um 13:23
    • #869

    Mag mir bitte jemand diese Schilder-Kombi erklären?
    Wann darf hier wer wie lange parken?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • UliB
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    • 15. Juni 2017 um 13:32
    • #870

    Ich würde es ja so interpretieren, dass Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr Behinderte (mit Ausweis) für maximal 30 Minuten dort parken dürfen.
    Außerhalb der Zeiten darf niemand dort stehen.

  • Julius
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    • 15. Juni 2017 um 13:36
    • #871
    Zitat von UliB

    Außerhalb der Zeiten darf niemand dort stehen.

    Nur, wenn dann etwas anderes das Parken dort verbieten würde.

  • Online
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    • 15. Juni 2017 um 13:46
    • #872

    Nach meinen Verständnis ist das rund um die Uhr ein Geh-Behinderten-Parkplatz, Gehbehinderte dürfen aber Mo-Fr 8-16h nur 30min parken.
    Natürlich war nach 18h trotzdem alles von Geh-Faulen Menschen zugeparkt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Epaminaidos
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    • 15. Juni 2017 um 14:02
    • #873

    Ich habe ein ähnliches Beispiel:

    Das habe ich interpretiert als:
    - Rund um die Uhr ist das ein Parkplatz
    - In der beschriebenen Zeit braucht man einen entsprechenden Parkausweis

    Der Zusatz zur Höchstparkdauer macht die Sache nochmal komplizierter...

  • Julius
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    • 15. Juni 2017 um 14:14
    • #874

    Ich lese das so:

    Dort ist ein Seitenstreifen. Gemäß allgemeiner Regeln der StVO darf darauf (auch) geparkt werden. Das [Zeichen 314] ist die speziellere Vorschrift, die durch die Markierung am Boden örtlich und durch das untere Zusatzzeichen zeitlich begrenzt wird. Sie geht der allgemeinen Regelung vor. Zusätzlich wird der Personenkreis der spezielleren Parkerlaubnis durch ein Zusatzzeichen begrenzt. Außerhalb der Zeiten existiert die speziellere Parkerlaubnis quasi nicht, somit gelten die allgemeinen Regeln der StVO.

    Im Bildbeispiel von @Gerhart gilt die Höchsparkdauer deshalb auch nur, solange das Hauptzeichen gültig ist, also innerhalb der Zeiten. Bloß eine Parkscheibe muss man wohl nicht auslegen.

  • Peter Viehrig
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    • 16. Juni 2017 um 02:34
    • #875

    Ich interpretiere das umgekehrt kaskadierend, das ergibt also: Parkplatz, aber nur für Behinderte mit entsprechendem Ausweis, dies auch nur zu den angegebenen Zeiten, die wiederum mit einer Höchstparkdauer einhergehen. Für die übrige Zeit sowie Personen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften der StVO. Im Grunde sehe ich es also wie @Julius.

    Aber: Auch die Auslegung von @Gerhart erscheint mir in sich schlüssig und widerspruchsfrei, obwohl ich sie nicht teile.

    Wirklich interessant.

    Die unterschiedliche Auslegung ergibt sich aus dem untersten Zusatzschild: Wird lediglich die Höchstparkdauer in der Zeit von 8 bis 16 Uhr auf 30 Minuten begrenzt, es bleibt aber auch in den übrigen Zeiträumen ein Behindertenparkplatz? Oder handelt es sich nur zu den genannten Zeiten überhaupt um einen Behindertenparklplatz?

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Schoenwetterradling
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    • 16. Juni 2017 um 11:55
    • #876

    Es ist ein Behindertenparkplatz. Montag bis Freitag von 8-16 Uhr darf hingegen jeder dort für eine halbe Stunde stehen. ;)

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    • 16. Juni 2017 um 12:55
    • #877

    PK16 gefragt.

    Es ist rund um die Uhr ein Parkplatz. Aber von 8-16 Uhr ist dieser nur für Behinderte, und diese dürfen dort in diesem Zeitraum nur 30 Minuten parken.

    Hintergrund ist (Das Schild steht Flora-Neumann-Straße 1, hatte ich oben vergessen), dass dort eine Kita für behinderte Kinder ist. Der Parkplatz ist für das Elterntaxi.
    Mit der Höchstparkdauer soll erreicht werden, dass behinderte Messebesucher hier tagsüber nicht dauerparken.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Fahrbahnradler
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    • 16. Juni 2017 um 13:20
    • #878

    Und warum basteln die dann unter das [Zeichen 314] kein Schild "Mo-Fr 8-16 h nur »Rollstuhlsymbol« Höchstparkdauer 30 Min."?
    Dann wäre es eindeutig.
    Ich hätte nämlich gemäß der Prinzips, dass ein Zusatzschild das direkt darüber hängende Schild spezifiziert, auch gesagt »das ist rund um die Uhr ein Behindertenparkplatz, aber Mo-Fr 8-16 dürfen sie nur 30 Minuten lang parken«

  • flinker
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    • 16. Juni 2017 um 21:17
    • #879
    Zitat von Fahrbahnradler

    Prinzips, dass ein Zusatzschild das direkt darüber hängende Schild spezifiziert

    Zusatzschilder können nur Verkehrszeichen, keine Zusatzschilder modifizieren. Steht jedenfalls irgendwo in der VwV.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 16. Juni 2017 um 22:35
    • #880

    Tut es leider nicht. ;)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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