Fundstücke der Woche

  • ... aber das in der Geraden, Du müsstest nur die Ansicht wie empfohlen nach links drehen ...:whistling:

    Also wenn ein Schild "Kfz-Straße Ende" direkt auf einem nach rechts zeigenden Ausfahrtschild platziert wird, bezieht sich das ja wohl auf das, was man vorfindet, wenn man der Ausfahrt folgt ...

    Für *eindeutig* geradeaus hätten die das an eine Schilderbrücke kleben oder links an die Leitplanke klemmen sollen.

  • Also wenn ein Schild "Kfz-Straße Ende" direkt auf einem nach rechts zeigenden Ausfahrtschild platziert wird, bezieht sich das ja wohl auf das, was man vorfindet, wenn man der Ausfahrt folgt ...

    Für *eindeutig* geradeaus hätten die das an eine Schilderbrücke kleben oder links an die Leitplanke klemmen sollen.

    Man könnte tatsächlich meinen, dieses Schild "Kraftfahrtstraße endet" bezieht sich nur auf die Ausfahrt, weil es direkt an dem Schild "Ausfahrt" befestigt ist:

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    Aber mal unabhängig davon:

    Wenn die Auffahrt zu einer Bundesstraße mit zwei Fahrbahnen mit jeweils mehreren Fahrspuren nicht mit einem Zeichen 254 Verbot für Radverkehr [Zeichen 254] und einem Zeichen 259 Verbot für Fußgänger [Zeichen 259] ausgeschildert ist, sondern stattdessen mit einem Zeichen 257-50
    Verbot für Mofas, ...

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    ... dann würde ich es nicht wagen, dort mit dem Fahrrad aufzufahren.

    Leider ist es so, dass in Deutschland und ich befürchte auch in vielen anderen Ländern Bundesstraßen, bzw. vergleichbare Straßen wie die Routes Nationales in Frankreich ähnlich wie Autobahnen ausgebaut sind. In Frankreich gilt dort allerdings Höchstgeschwindigkeit Tempo 90 auf einer autobahnähnlich ausgebauten Route Nationale, siehe Wikipedia-Foto:

    Gibt es eine Liste von Straßen mit Kilometerangaben, die keine Autobahnen sind, die aber autobahnähnlich ausgebaut sind und auf denen Fahrradverkehr komplett verboten ist, also auch kein Radverkehr auf einem Radweg? Ich vermute, dass da deutlich mehr Kilometer zusammenkommen als alle Autobahnkilometer zusammengenommen. Was für eine Ungerechtigkeit. Autobahnen und Kraftfahrtstraßen werden auch von meinen Steuergeldern mitfinanziert, die ich als Fahrradfahrer bezahle. Aber diese Straßen darf ich nicht benutzen.

  • Für *eindeutig* geradeaus hätten die das an eine Schilderbrücke kleben oder links an die Leitplanke klemmen sollen.

    Stimmt, das könnte eindeutiger sein. Ich würde auch sagen, dass es mindestens links an der Leitplanke wiederholt werden sollte, zumal sich baulich nichts ändert und die Straße weiterhin den Eindruck einer Kraftfahrstraße macht. Vermutlich hat man das aufgehoben, weil sich ab der Rheinbrücke dieser Radweg zur B10 gesellt:

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    Spätestens an der nächsten Ausfahrt ist klar, dass das keine Kraftfahrstraße mehr sein kann:

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  • Stimmt, das könnte eindeutiger sein.

    Für den dort auffahrenden Radler ist das eigentlich egal. Der hat kein Kraftfahrstraßenschild, an dem er vorbei kommt, sondern nur das Mofaverbot, was obsolet wäre, wäre es eine Kraftfahrstr.

    und die Straße weiterhin den Eindruck einer Kraftfahrstraße macht.

    Aber das Warnschild "Trecker" kommt ja auch noch dazu ...

    Vermutlich hat man das aufgehoben, weil sich ab der Rheinbrücke dieser Radweg zur B10 gesellt:

    Zuallererst hat man es wohl nur aufgehoben wegen Kfz, die keine 60 fahren können, die müssen ja irgendwie über den Rhein kommen ... An Radler hat sicher niemand gedacht, an andere langsame Fahrzeuge abseits Trecker erst recht nicht, das hat sich für mich im Zuge der Planfeststellung zur 2. Autobrücke gezeigt ...

  • Für den dort auffahrenden Radler ist das eigentlich egal.

    Ja, aber es wäre hilfreich, wenn deutlich würde, dass man ab dort mit langsameren Fahrzeugen rechnen muss. Wobei der zuständigen StVB vielleicht selbst nicht ganz klar ist, dass dort langsamere Fahrzeuge fahren dürfen (außer MoFa). Neben landwirtschaftlichen Fahrzeugen auch mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen.

  • Zuallererst hat man es wohl nur aufgehoben wegen Kfz, die keine 60 fahren können, die müssen ja irgendwie über den Rhein kommen ... An Radler hat sicher niemand gedacht, an andere langsame Fahrzeuge abseits Trecker erst recht nicht, das hat sich für mich im Zuge der Planfeststellung zur 2. Autobrücke gezeigt ...

    Wer erzählt es der Polizei Karlsruhe? Das ist doch die Brücke im Bild, oder?

    Ja, wir wissen: Radfahren ist gesund. Und... - Polizei Karlsruhe | Facebook

  • Drunter kommentieren, dass im eigenen Beitrag wohl etwas falsch ist, aber ihn nicht korrigieren. Öffentlichkeitsarbeit ist halt nicht das Kerngeschäft der Polizei.


    Edit: Während ich das schrieb, haben sie dann doch Bundesstraße in Kraftfahrstraße geändert.

  • Das ist doch die Brücke im Bild, oder?

    Der Verdacht läge nahe, aber irgendwie passt die nicht zu den realen Bildern unserer Brücke ... Die Abtrennung in der Mitte sieht m.E. anders aus und das Geländer des Geh- und Radwegs sieht zu nahe an der Fahrbahn aus, wenn da überhaupt noch Platz dafür ist auf dem Bild ...

    Vmtl. Symbolbild, weil unsere Rheinbrücke leer anzutreffen ist unwahrscheinlich ...

    Vorhin (8:46) haben sie angefangen zurückzurudern:

    Zitat

    Danke für eure Hinweise – ihr habt recht, da haben wir uns in der Caption nicht ganz klar ausgedrückt.

    Zur Klarstellung: Auf Bundesstraßen darf grundsätzlich auch mit dem Fahrrad gefahren werden. Nur wenn sie als Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) ausgewiesen sind, darf dort nur mit Kraftfahrzeugen (deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt) und damit nicht mit Fahrrädern gefahren werden. Unser Post sollte genau darauf aufmerksam machen – weil es dort richtig gefährlich werden kann.

    Sicherheit geht vor – deshalb bleibt bitte auf den Wegen, die für euch gedacht sind. Das gilt übrigens für alle Verkehrsteilnehmer: egal ob im Auto, auf dem Fahrrad oder als Fußgänger.

    Reicht der Community aber zu Recht nicht aus ... Danke den radelnden Kommentatoren!