Fundstücke der Woche

  • ... aber das in der Geraden, Du müsstest nur die Ansicht wie empfohlen nach links drehen ...:whistling:

    Also wenn ein Schild "Kfz-Straße Ende" direkt auf einem nach rechts zeigenden Ausfahrtschild platziert wird, bezieht sich das ja wohl auf das, was man vorfindet, wenn man der Ausfahrt folgt ...

    Für *eindeutig* geradeaus hätten die das an eine Schilderbrücke kleben oder links an die Leitplanke klemmen sollen.

  • Also wenn ein Schild "Kfz-Straße Ende" direkt auf einem nach rechts zeigenden Ausfahrtschild platziert wird, bezieht sich das ja wohl auf das, was man vorfindet, wenn man der Ausfahrt folgt ...

    Für *eindeutig* geradeaus hätten die das an eine Schilderbrücke kleben oder links an die Leitplanke klemmen sollen.

    Man könnte tatsächlich meinen, dieses Schild "Kraftfahrtstraße endet" bezieht sich nur auf die Ausfahrt, weil es direkt an dem Schild "Ausfahrt" befestigt ist:

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    Aber mal unabhängig davon:

    Wenn die Auffahrt zu einer Bundesstraße mit zwei Fahrbahnen mit jeweils mehreren Fahrspuren nicht mit einem Zeichen 254 Verbot für Radverkehr [Zeichen 254] und einem Zeichen 259 Verbot für Fußgänger [Zeichen 259] ausgeschildert ist, sondern stattdessen mit einem Zeichen 257-50
    Verbot für Mofas, ...

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    ... dann würde ich es nicht wagen, dort mit dem Fahrrad aufzufahren.

    Leider ist es so, dass in Deutschland und ich befürchte auch in vielen anderen Ländern Bundesstraßen, bzw. vergleichbare Straßen wie die Routes Nationales in Frankreich ähnlich wie Autobahnen ausgebaut sind. In Frankreich gilt dort allerdings Höchstgeschwindigkeit Tempo 90 auf einer autobahnähnlich ausgebauten Route Nationale, siehe Wikipedia-Foto:

    Gibt es eine Liste von Straßen mit Kilometerangaben, die keine Autobahnen sind, die aber autobahnähnlich ausgebaut sind und auf denen Fahrradverkehr komplett verboten ist, also auch kein Radverkehr auf einem Radweg? Ich vermute, dass da deutlich mehr Kilometer zusammenkommen als alle Autobahnkilometer zusammengenommen. Was für eine Ungerechtigkeit. Autobahnen und Kraftfahrtstraßen werden auch von meinen Steuergeldern mitfinanziert, die ich als Fahrradfahrer bezahle. Aber diese Straßen darf ich nicht benutzen.

  • Für *eindeutig* geradeaus hätten die das an eine Schilderbrücke kleben oder links an die Leitplanke klemmen sollen.

    Stimmt, das könnte eindeutiger sein. Ich würde auch sagen, dass es mindestens links an der Leitplanke wiederholt werden sollte, zumal sich baulich nichts ändert und die Straße weiterhin den Eindruck einer Kraftfahrstraße macht. Vermutlich hat man das aufgehoben, weil sich ab der Rheinbrücke dieser Radweg zur B10 gesellt:

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    Spätestens an der nächsten Ausfahrt ist klar, dass das keine Kraftfahrstraße mehr sein kann:

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  • Stimmt, das könnte eindeutiger sein.

    Für den dort auffahrenden Radler ist das eigentlich egal. Der hat kein Kraftfahrstraßenschild, an dem er vorbei kommt, sondern nur das Mofaverbot, was obsolet wäre, wäre es eine Kraftfahrstr.

    und die Straße weiterhin den Eindruck einer Kraftfahrstraße macht.

    Aber das Warnschild "Trecker" kommt ja auch noch dazu ...

    Vermutlich hat man das aufgehoben, weil sich ab der Rheinbrücke dieser Radweg zur B10 gesellt:

    Zuallererst hat man es wohl nur aufgehoben wegen Kfz, die keine 60 fahren können, die müssen ja irgendwie über den Rhein kommen ... An Radler hat sicher niemand gedacht, an andere langsame Fahrzeuge abseits Trecker erst recht nicht, das hat sich für mich im Zuge der Planfeststellung zur 2. Autobrücke gezeigt ...

  • Für den dort auffahrenden Radler ist das eigentlich egal.

    Ja, aber es wäre hilfreich, wenn deutlich würde, dass man ab dort mit langsameren Fahrzeugen rechnen muss. Wobei der zuständigen StVB vielleicht selbst nicht ganz klar ist, dass dort langsamere Fahrzeuge fahren dürfen (außer MoFa). Neben landwirtschaftlichen Fahrzeugen auch mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen.