Für den Bus selbst ist die Schrittgeschwindigkeit 20 km/h; für Radfahrer 3-4 km/h… Zumindest, wenn es nach gewissen Lobbyverbänden geht </zyn>
"km/h" mit "§" verwechselt?
Für den Bus selbst ist die Schrittgeschwindigkeit 20 km/h; für Radfahrer 3-4 km/h… Zumindest, wenn es nach gewissen Lobbyverbänden geht </zyn>
"km/h" mit "§" verwechselt?
Gerade aufgrund der Gehweg-Freigabe ist es ja überhaupt erst zu diesem Konflikt gekommen!
Der „Konflikt“ ist jedenfalls immer der gleiche, auch wenn es um dezidierte Radwege und deren Benutzungspflicht geht.
Muskelantrieb gerät erst dadurch zur Ursache für Fehlverhalten, indem man kommuniziert, dass es so etwas wie regelkonforme Radfahrergefährdungen gäbe.
Wo ein Stopp-Schild ist, da darf die Haltlinie (Stopp-Schild-Linie) aber nicht fehlen, ich sehe da keine Haltlinie. Demnach ist das Stopp-Schild bedeutungslos. Korrektur: (Stimmt nicht, vielen Dank für den Korrektur-Hinweis von Silence) weil in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, laufende Nummer 3, Satz 3 festgelegt ist: "Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist."
Sollte sich jedoch mal jemand sich die Mühe machen hier eine Haltlinie anzulegen, dann soll er doch bitte auch das Stoppschild versetzen und die Haltlinie so anlegen, dass eine der beiden Fahrbahnen zum Radfahrstreifen wird. Schließlich gibt es an der Stelle zwei Fahrbahnen für Autos in dieselbe Fahrtrichtung. Davon ist mindestens eine Autofahrspur entbehrlich.
Ich war so frei und habe dein Einverständnis vorausgesetzt und dein Foto mit ein paar einfachen Paint-Funktionen verändert, diesmal mit Haltlinie.
Von so was: (Kind in Elektro-Spielzeugauto in Fußgängerzone)
Kommt dann so was:
Seit September gehört eine frühere Einbahnstraße am Weißekreuzplatz zur Fußgängerzone der Lister Meile in Hannover. Doch einige Autofahrerinnen und Autofahrer ignorierten das Durchfahrtverbot. Das verhindern nun vier Poller.
Gerade aufgrund der Gehweg-Freigabe ist es ja überhaupt erst zu diesem Konflikt gekommen!
Nein. So pauschal lässt sich das nicht beurteilen. Es macht an vielen Stellen Sinn, den Gehweg für den Fahrradverkehr freizugeben. Wenn die dafür geltenden Vorgaben eingehalten werden und die Fahrradfahrer*innen mit der angeordneten und gebotenen Vorsicht den Gehweg benutzen, ist das kein Problem. Weder für den Fußverkehr noch für den Fahrradverkehr. Wenn ausschließlich um den Busverkehr zu beschleunigen ein Fußweg für den Fahrradverkehr freigegeben wird und dort eine erhöhte Gefährdung erzeugt wird, weil zum Beispiel der Fußweg sehr eng ist, dann ist das nicht in Ordnung.
Dass es Omnibusfahrer*innen gibt, die sich leicht aus der Ruhe bringen lassen und meinen, mit Drohgebärden Luft ablassen zu müssen, ist ein anderes Problem und hat nichts damit zu tun, dass gelegentlich Fußwege für den Fahrradverkehr freigegeben werden.
Wo ein Stopp-Schild ist, da darf die Stopp-Schild-Linie aber nicht fehlen, ich sehe da keine Stopp-Schild-Linie. Demnach ist das Stopp-Schild bedeutungslos.
War vielleicht als Scherz gemeint, ist so aber eine Fehlinformation.
Eine Haltlinie ist nicht erforderlich.
Das verhindern nun vier Poller.
Nur wie lange noch?
Im VP wurde die Tage ein ein Urteil des VG Berlin verlinkt, das ich bisher aber nur äußerst diagonal gelesen habe, was mich dort nicht an einer ersten starken Meinung hinderte:
-----
ZitatWarum?
Angesichts der aktuellen Mehrheiten im Land Berlin und insbes. im Verkehrsreferat würde ich eher vermuten, dass hier derzeit der Antrieb fehlt, gegen solche Widersprüche vehement genug vorzugehen bzw. ggfs. ein rechtlich sicheres Fundament für solche Anordnungen zu schaffen. Das VG schreibt doch höchstselbst:
ZitatNach derzeitiger Rechtslage berechtige die Straßenverkehrsordnung weiterhin nur zu Verkehrseinschränkungen und -verboten aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs
...und genau dieser Ordnung würde ein Modalfilter doch dienen!
Außerdem könnte man vor der straßenverkehrsechtlichen Anordnung seitens des politischen Gremiums, so es denn wollen würden täte, die straßenrechtliche Teilentwidmung für den motorisierten Verkehr o.ä. setzen, daran wäre eine SVB gebunden und auch ein VG, sofern eine Klage gegen die Teileinziehung verpennt wird oder nicht erfolgreich ist ...
So hinterlässt die neue Politik ein faules Ei im Nest aller anderen Kommunen, die es bei ihrem VG daheim erst mal aus dem Weg räumen müssten, weil jetzt sicher bundesweit von der lokalen Autofahrerschaft dagegen geklagt wird ...
----
Ob das Urteil schon dazu führte, das die Phase 2 vom Verkehrsversuch Sophienstr. abgesagt wurde, weiß ich noch nicht ... Da das schon, wohl nichtöffentlich, schon im letzten Planungsausschuss angekündigt wurde, aber wohl eher nicht ...
Gerade zu faul, den richtigen Thread zu suchen.
Malte du warst mal über Straßenbahnschienen gestolpert; ich heute auch:
gestolpert
gestolpert oder "gestolpert"?
Monorail
Ich meine, ein Brückengeländer zu sehen .. Also eher:
Nur wie lange noch?
Im VP wurde die Tage ein ein Urteil des VG Berlin verlinkt, das ich bisher aber nur äußerst diagonal gelesen habe, was mich dort nicht an einer ersten starken Meinung hinderte:
-----
Angesichts der aktuellen Mehrheiten im Land Berlin und insbes. im Verkehrsreferat würde ich eher vermuten, dass hier derzeit der Antrieb fehlt, gegen solche Widersprüche vehement genug vorzugehen bzw. ggfs. ein rechtlich sicheres Fundament für solche Anordnungen zu schaffen. Das VG schreibt doch höchstselbst:
...und genau dieser Ordnung würde ein Modalfilter doch dienen!
Ist auch meine Ansicht: Man hat sich vonseiten der Verwaltung gar nicht die Mühe gemacht, das Verwaltungsgerichtsverfahren für sich zu entscheiden, vielleicht sogar mit Durchgriff „von oben“. Erfahrungsgemäß sind ja verkehrsrechtliche Anordnungen eher mal schwach oder gar nicht begründet, wie sich fast regelmäßig bei Klagen gegen Benutzungspflichten oder Radfahrverboten herausstellt.
War vielleicht als Scherz gemeint, ist so aber eine Fehlinformation.
Eine Haltlinie ist nicht erforderlich.
Vielen Dank für den Hinweis, habe das korrigiert. Tatsächlich hatte ich in meiner Erinnerung das Stoppschild nur gemeinsam mit der Haltlinie im Hinterkopf.
Dein Foto zeigt eine echt ungünstig für den Radverkehr angelegte Stelle. Zumal direkt, nachdem der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn gelenkt wird, Querparken angeordnet ist, sodass ausparkende Fahrzeuge mit ihrem Heck den Fahrradverkehr gefährden.
Hier eine Stelle aus Hannover, die meines Erachtens besser gelöst ist:
Aber nur wenige Meter weiter, hinter der Kreuzung endet dann der Radfahrstreifen, damit Platz ist für die halbseitig auf dem Gehweg parkenden Autos:
Leider gibt es gerade auch in Hannover viel zu viele Benachteiligungen für den Fahrradverkehr ggü. dem MIV.
Wow, keine einzige Bake steht richtig herum!
Wow, keine einzige Bake steht richtig herum!
Die Fahrbahn ist doch von den Bauarbeiten nicht betroffen und daher weisen die Baken den Fußgängern (und abgestiegenen Radfahrern) den Weg rechts daran vorbei auf der Gehweg-Restfläche. -> alles richtig gemacht
In Stade hätte man in Gegenrichtung auf den Weg die Kombination aufgestellt. Sobald nämlich Gehwege oder "Radwege" aufgerissen werden, entsteht dadurch nach Auffassung der Beteiligten unmittelbar ein Fahrbahnverbot in der Gegenrichtung. Besonders skurril ist das, wenn es in Gegenrichtung auf der dann in Fahrtrichtung rechts gelegenen Straßenseite einen benutzungspflichtigen "Radweg" gibt, der dann verlassen werden muss, um auf der Gegenseite verkehrt herum zu fahren (oder nach Auffassung der am Schilderaufstellen Beteiligten) das Fahrrad zu schieben.
Hier müsstest du wahrscheinlich nach dem Absteigen eh auf der Fahrbahn schieben (§ 25 Abs. 2 StVO).
Da fällt mir doch gleich die "bike-in Apotheke" in der Hildesheimer Straße zu ein:
Hier ein Bericht auf Apotheke-adhoc.de
"Dass man im Pkw sitzend bei Drive-in-Apotheken Arzneimittel holen kann, ist nicht mehr ganz so ungewöhnlich – mit dem Fahrrad ist das aber noch eine besondere Sache: In Hannover führt Apotheker Bernd Gerstl die vermutlich einzige Bike-in-Apotheke Deutschlands."
Hier der streetview-Link:
Hier dürfte ein "Radfahrer absteigen" für Ortsfremde tatsächlich mal Wirkung entfalten. Aufgrund der Platzverhältnisse würde ich allerdings eher auf der Fahrbahn schieben... Wobei, dann kann ich auch auf der Fahrbahn fahren. Nur der Übergang von Radweg auf die Fahrbahn ist nicht so flüssig.