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Medienhinweise

  • Panke
  • 20. Januar 2014 um 09:12
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    • 28. April 2015 um 13:22
    • #1.501
    Zitat von Forumteilnehmer


    Im ungünstigsten Fall, wenn der Radler die Kontrolle verliert, wird er von anderen Verkehrsteilnehmern überrollt.

    Im noch ungünstigeren Fall muss z.B. ein Tanklaster ausweichen, verliert die Kontrolle...

  • Online
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    • 28. April 2015 um 15:48
    • #1.502

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • APF
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    • 28. April 2015 um 16:23
    • #1.503

    Hmm, 59 Tote? Das sind so umera 15 - 20%. Wenn ich jetzt mal ganz doof annehme das Pedelecs eher von Leuten gekauft werden die dann damit fahren anstelle sie als Kellerdeko zu nutzen, also eher mehr als der Durchschnitt fahren dann sehe ich in der Zahl jetzt noch nix Besonderes. Gerade wenn sich durch Pedelecs zum Einen die Geschwindigkeit erhöht und sie zum Anderen eher von älteren Personen gekauft werden ist zusätzlich noch mit einem - gemessen an den gefahrenen km - überproportional großen Anteil an Schwerverletzten und Toten zu rechnen.

    Summa summarum: Wenn Leute mit "Pedelecs" anstelle "Fahrrädern" fahren dann gibt es Unfälle mit "Pedelecs" anstelle mit "Fahrrädern".

  • timovic
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    • 28. April 2015 um 19:22
    • #1.504

    Dieser Artikel macht betroffen. Es werden wie so üblich ganz stumpf "Fachleute" zitiert, irgendwelche Zahlen in den Raum geworfen, Begrifflichkeiten lustig vermischt usw.

    Ich denke, die größte Gefahr geht davon aus, dass mit einem Pedelec Personen in Geschwindigkeitsbereiche vorstoßen, die sie nicht gewöhnt sind. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein routinierter Alltagsradler oder gar Radsportler auf einem Pedelec ein höheres Unfallrisiko hat als auf einem Fahrrad.

  • mkossmann
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    • 28. April 2015 um 20:26
    • #1.505

    Ein weiterer Grund könnte sein, das Pedelecfahrer möglicherweise "sichere Radwege" bevorzugen . Da sind aber die 25 km/h des Pedelecs normalerweise schon zu schnell, da Radwege auf max. 15 km/h ausgelegt sind.

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    • 28. April 2015 um 20:26
    • #1.506
    Zitat von timovic

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein routinierter Alltagsradler oder gar Radsportler auf einem Pedelec ein höheres Unfallrisiko hat als auf einem Fahrrad

    Eventuell schon. Wenn ich müde bin, bringe ich weder körperliche noch kognitive Leistungen, fahre also automatisch langsam. Mit Pedelec würde ich vielleicht doch schnell unterwegs sein und mich dabei nicht konzentrieren können.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Explosiv
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    • 29. April 2015 um 06:19
    • #1.507

    Hi
    ein Pedelec wird aber eher müde als ein routinierter Alltagsfahrer oder gar ein Radsportler. Und letzterer fährt normal eher oberhalb von 35 und müde immer noch locker 25.

    bye
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  • Kampfradler
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    • 29. April 2015 um 09:22
    • #1.508
    Zitat von Forumteilnehmer

    Warum dürfte er wegen Gesundheitsproblemen dennoch Autofahren?


    Weil in Deutschland so gut wie jeder Vollpfosten einen Führerschein bekommt (und trotz schwerer Vergehen behalten darf!), was man täglich auf den Straßen erfahren muss. Menschen mit gesundheitlichen Problemen keine Fahrerlaubnis zu erteilen, wäre folglich diskriminierend.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Forumteilnehmer
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    • 29. April 2015 um 14:32
    • #1.509

    eine muntere Diskussion um Hamburgs jüngste Radverkehrspolitik gibt es in den Kommentaren zu einem Artikel der ZEIT

  • APF
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    • 29. April 2015 um 18:39
    • #1.510

    Oja. Und da finden sich sogar alte Bekannte. Die Argumentation von "kleinelch" z.B. scheint mir doch sehr geläufig, der muss wohl aus einer Vorstadt kommen...

  • Fahrbahnradler
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    • 29. April 2015 um 19:42
    • #1.511

    Erschreckendes Ergebnis: Polizisten haben am Dienstag stadtweit Verkehrskontrollen gegen Rotlicht-Sünder gemacht. Mehr als die Hälfte der festgestellten Verstöße der Autofahrer hatten damit zu tun.

    216 Beamte stoppten von 6 bis 22 Uhr insgesamt 619 Fahrzeuge, überprüften 673 Verkehrsteilnehmer. 386 Autofahrer fuhren über Rot - mehr als die Hälfte der auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer.

    ... Auch 38 Radfahrer erwischten die Beamten, wie sie über Rot radelten.

    Doch das waren längst nicht alle Verstöße: Drei Fahrer besaßen keinen Führerschein, an 48 Autos gab es Defekte (etwa kaputte Scheinwerfer) oder der Fahrzeugschein fehlte. 58 Lenker und Insassen waren nicht angeschnallt. 136 benutzten ihr Handy während der Fahrt.


    ... und das alles trotz Nummernschild und Führerschein (na ja, jedenfalls meistens) ...

  • rantanplan
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    • 29. April 2015 um 22:38
    • #1.512

    Die Meldung schwirrt ja schon den ganzen Tag durch die Radfahrerkanäle. Insgesamt zeigt es natürlich schon, dass dieses "Die Radfahrer halten sich ja nie an die Verkehrsregeln" vollkommener Unsinn ist und sicherlich gibt es rein von der Gefährdung sowieso einen bedeutenden Unterschied zwischen Auto- und Radfahrern beim Thema Rotlichverstöße. Gleichzeitig wird aber schon gerne unterschlagen, dass von den 386 Autofahrern lediglich 2 nach mehr als einer Sekunde über Rot gefahren sind. Ich möchte doch wetten, dass die Quote bei den Radfahrern deutlich höher lag.

  • Fahrbahnradler
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    • 29. April 2015 um 22:45
    • #1.513
    Zitat von rantanplan

    Gleichzeitig wird aber schon gerne unterschlagen, dass von den 386 Autofahrern lediglich 2 nach mehr als einer Sekunde über Rot gefahren sind. Ich möchte doch wetten, dass die Quote bei den Radfahrern deutlich höher lag.

    Na ja, jetzt wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Rotsünder bei den Radlern an Ampeln erwischt wurden, die ebenso eindeutig als für die Radfahrer geltend erkannt werden können wie die Fahrbahnampeln.
    Vielleicht sind manche bei Fahrbahn-Grün und Fußgänger-Rot »geblitzt« worden.

    Und natürlich heißt »nach mehr als einer Sekunde über Rot« bei Autofahrern: »nach mehr als vier/fünf Sekunden nach dem Umschalten von grün auf gelb« - wir wollen nicht vergessen, dass den Fahrrad- und den Fußgängerampeln die Gelbphase fehlt.

  • Malte
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    • 30. April 2015 um 00:15
    • #1.514

    Manchmal fragt man sich ja wirklich, warum Leute so ein Video machen und was sie eigentlich damit aussagen wollen :S

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    • 30. April 2015 um 00:38
    • #1.515

    Malte, das kleine [Zeichen 205] auf dem Radweg hast du gesehen?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • APF
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    • 30. April 2015 um 06:02
    • #1.516

    Könnte glatt hier bei uns sein: angeblich straßenbegleitender Radweg der dann plötzlich der abbiegend Nebenstraße gegenüber untergeordnet ist. Sprich: die Nebenstraße hat Z.205 zur Vorfahrtstraße hin, der Radweg Z205 zur Nebenstraße. "Selbstverständlich" ist das benutzungspflichtig, und "selbstverständlich" dient Z.205 "zur Sicherheit" der Radfahrer, keinesfalls um damit klarzustellen wer im Un-falle dann Schuld zu haben hat.

  • Explosiv
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    • 30. April 2015 um 07:30
    • #1.517

    Hi
    klargestellt wird damit gar nix. Auch wenn das kleine Z205 [Zeichen 205] am Radweg steht, entfaltet es seine Wirkung auch auf die Reststraße, also auch die Fahrbahn.
    Somit hat man eine negative Vorfahrt [Zeichen 205] auf der Hauptstraße und eine negative Vorfahrt [Zeichen 205] auf der einmündenden Straße. Super Sache. :thumbup:

    Es wird gerne übersehen, dass einige Verkehrszeichen per Definition für die gesamte Straße gelten und nicht nur für einzelne Straßenteile anordenbar sind.

    bye
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  • Panke
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    • 30. April 2015 um 08:07
    • #1.518

    Regelt Vorfahrt nicht eh nur die Beziehungen zwischen unterschiedlichen Straßen. Der Abbiegende hat also immer noch Vorrang zu gewähren?

  • Explosiv
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    • 30. April 2015 um 08:12
    • #1.519

    Hi
    das kommt für den Abbieger natürlich noch dazu.
    Ich wollte auf die Wirkung für die Geradeausfahrer auf der Hauptstraße hinweisen. Die würden Bauklötze staunen, wenn sie erführen, dass das kleine Z205 auch ihnen die Vorfahrt nimmt.
    Und die StVB sieht das natürlich auch ganz anders. Im VP heißt diese behördeninterne Regelung MSDWGI= man sieht doch was gemeint ist. Wird sogar von manchen Gerichten anerkannt "neun von zehn VT verstehen..."
    Die restlichen 8 Millionen Germanen und Zugewanderte fallen also hinten runter, scheinbar kein großer Verlust.

    bye
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  • Morchel
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    • 1. Mai 2015 um 09:32
    • #1.520
    Zitat von APF

    Oja. Und da finden sich sogar alte Bekannte. Die Argumentation von "kleinelch" z.B. scheint mir doch sehr geläufig, der muss wohl aus einer Vorstadt kommen...

    Er hatte auch schon ganze Beiträge sowohl hier als auch bei Zeit Online 1:1 gepostet.

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