Woche 26 vom 22. bis 28. Juni 2026

  • Zitat

    Wer auf einem Radweg unterwegs war und auf einen Radweg oder -streifen abbog, ignorierte gar in 97 Prozent der Fälle das rote Licht. Offensichtlich fürchteten die Radler in einer derartigen Situation keinen Crash mit einem Auto.

    Wenn man von einem Radweg nach rechts auf einen anderen Radweg abbiegt, ist auch kein Crash mit einem Auto zu befürchten, sondern mit querenden Radfahrern und Fußgängern.

    Ich behaupte, dass den allermeisten nicht klar ist, dass sie da anhalten müssen. Ich schaue jedenfalls immer in völlig verdutzte Gesichter, wenn ich erzähle, dass eine rote Ampel auch auf dem "Radweg" rechts daneben gilt, wenn es dort keine Fahrradampel oder Kombiampel Fuß/Rad gibt.

    Hier zum Beispiel:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl

    Für das Rechtsabbiegen gäbe es genau für diese Situation den grünen Pfeil für den Radverkehr. Noch besser in Dänemark, wo die Ampel mit Zusatzzeichen auch in anderen Richtungen für den Radverkehr ausgenommen (undtaget) sein kann.

  • Lässt sich aus meiner Sicht recht einfach zusammenfassen:

    1. Viele Verkehrsteilnehmer begehen zumindest gelegentlich vorsätzlich Verkehrsverstöße
    2. Diese Verkehrsverstöße stellen aus der jeweiligen Sicht ein kontrolliertes Risiko dar
    3. Wann ein Risiko als kontrollierbar eingestuft wird, hängt maßgeblich vom Verkehrsmittel ab
    4. Was für Nutzer*innen des einen Verkehrsmittels als kontrollierbar gilt, ruft bei anderen Empörung hervor


    Der Rotlichtmissachtende Radfahrer ist ebenso wenig ein Fehler im System, wie der zu schnelle Kraftfahrer. Es sind zwei Seiten der selben Medaille.

    Krapotke läuft zu Fuß regelmäßig über rote Ampeln, biegt auf Radwegen bei rot rechts ab und fährt mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen. Mit dem Auto ist er zu unsicher, um sich Regelverstöße zuzutrauen.

  • Zum ersten Bild: da wird wohl kein Radfahrer anhalten, wenn das Ampellicht rot ist. Vorsichtig ranfahren, Vorfahrt gewähren und weiterfahren, zumal ja an solchen Stellen ja üblicherweise sich sehr oft eine Lücke ergibt bzw. eher wenig bis kein querender Verkehr während der Ampelrotphase herrscht.

    Eine weiße Haltelinie würde da schon eine klare Ansage sein.

  • Ich behaupte, dass den allermeisten nicht klar ist, dass sie da anhalten müssen.

    Ich behaupte, die Rechtslage ist ihnen einfach bloß gleichgültig. Die Möglichkeit, ungeahndet an roten Ampeln durchzurollen ist wie viele andere radlerische Regelverstöße (kein Licht, Rechtsüberholen auf Sonderwegen, Geisterradeln auf Sonderwegen, Wildparken auf Sonderwegen) eine der Belohnungen für die Benutzung der separierten Extrawurst. Und weil dem so ist, hat René dafür Verständnis[TM] (außer, es ist gerade Fahrrad-Kontrollwoche, und man will zu PR-Zwecken möglichst viele Strafzettel zusammenkriegen).

  • Belohnungen für die Benutzung der separierten Extrawurst

    Bedenke, das 90% der Belohnungen ohne Auto keine Belohnungen wären. Fast alle Ampeln: Für und Wegen Auto. Haltegebote: Ebenso. Fußgängerzonen: Jedenfalls zum erheblichem Teil. Innerorts Licht: Fürs Auto. Und so weiter. Die ganzen Malereien, Verbote… Vielleicht spürt das der nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer.

    Die Zeit der Unschuldsvermutung ist vorüber.

  • Lustigerweise hatte ich am Freitag genau so ein Erlebnis, Frau mittleren Alters steht an einer Kreuzung, mit leuchtendorangem Fahrradhelm. Sie fuhr zur Kreuzung auf dem Geh/Radweg Ordnungsgemäß, allerdings gibt dann gar keine Radlampel, die Fahrbahnampel hängt hängt 3m hinter einem, denn man steht auf einer Verkehrsinsel rum. Sie entschied sich dann die Kreuzung so zu passieren. Fuhr weiter und bei der nächsten Ampel geradeaus auch gleich bei Rot drüber. Beides mit eher so semi-ordentlicher Verkehrsbeobachtung.

    Deswegen trägt sie, aus gutem Grund. sicher so einen gut sichtbaren Helm.

    Andererseits kennt auch unsere StVB die aktuelle Gesetzeslage nicht wirklich und deswegen kann man als Radfahrer eben nicht an jeder Kreuzung Risiko- oder Fehlerfrei passieren, wenn man sich an die StVO halten würde.

    Und, auch wenn ich in der Regel halte, wenn ich rechts abbiege auf eine Radverkehrsanlage, finde ich es unnötig und es sollte in die VwV, dass an solchen Kreuzungen immer Radl- [Zeichen 720] hängen sollten.