Und warum ist das so? Es ist ein gültiges Ticket, es wurde dafür bezahlt.
Die Gültigkeit des Tickets ergibt sich aber erst mit der Identifikation des Reisenden. In den Beförderungsbedingungen steht dazu unter Punkt 6.3 „Nutzung des Online-Tickets“:
Zitat6.3 Nutzung des Online-Tickets
6.3.1 Das Online-Ticket ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einer ID-Karte nach Nr. 6.1.1. Bei Alleinreisen müssen Reisender und ID- Karten-Inhaber identisch sein. Bei Mehrpersonen-Fahrkarten muss bei der Buchung angegeben werden, welche Person ID-Karten-Inhaber ist. Die Person muss an der Reise teilnehmen. Kann bei der Fahrkartenprüfung kein auf den Namen des Reisenden lautendes Online-Ticket und/oder keine auf den Namen des Reisenden lautende ID-Karte vorgelegt werden, liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. Für Hunde können keine Online-Tickets erworben werden.
6.3.2 Bei der Buchung ist die Angabe des auf der ID-Karte eingetragenen Vor- und Nachnamen des Reisenden für die Identifizierung im Zug erforderlich. Das Online-Ticket kann auf weißem Papier im DIN A 4-Format ausgedruckt werden. Alternativ ist die Anzeige des Online-Tickets im PDF-Format auf einem mobilen Endgerät möglich. Auf dem Online- Ticket sind die Fahrkarte, ggf. zusammen mit der Sitzplatzreservierung, und die ausgewählte Verbindung sowie Zahlungsinformationen dargestellt. Es ist auch möglich, eine als Online- Ticket gebuchte Fahrkarte in ein Handy-Ticket gemäß Nr. 7 umzuwandeln und dieses in die Buchungs-App zu laden.