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  1. Radverkehrsforum
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  4. Fahrradmitnahme in Bus, Bahn, Fähre und Flugzeug

Velo und Bahn ...

  • munchengladbach
  • 17. Juni 2015 um 20:05
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  • Malte
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    • 13. Juni 2018 um 11:06
    • #281
    Zitat von Gerhart

    Und warum ist das so? Es ist ein gültiges Ticket, es wurde dafür bezahlt.

    Die Gültigkeit des Tickets ergibt sich aber erst mit der Identifikation des Reisenden. In den Beförderungsbedingungen steht dazu unter Punkt 6.3 „Nutzung des Online-Tickets“:

    Zitat

    6.3 Nutzung des Online-Tickets

    6.3.1 Das Online-Ticket ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einer ID-Karte nach Nr. 6.1.1. Bei Alleinreisen müssen Reisender und ID- Karten-Inhaber identisch sein. Bei Mehrpersonen-Fahrkarten muss bei der Buchung angegeben werden, welche Person ID-Karten-Inhaber ist. Die Person muss an der Reise teilnehmen. Kann bei der Fahrkartenprüfung kein auf den Namen des Reisenden lautendes Online-Ticket und/oder keine auf den Namen des Reisenden lautende ID-Karte vorgelegt werden, liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. Für Hunde können keine Online-Tickets erworben werden.

    6.3.2 Bei der Buchung ist die Angabe des auf der ID-Karte eingetragenen Vor- und Nachnamen des Reisenden für die Identifizierung im Zug erforderlich. Das Online-Ticket kann auf weißem Papier im DIN A 4-Format ausgedruckt werden. Alternativ ist die Anzeige des Online-Tickets im PDF-Format auf einem mobilen Endgerät möglich. Auf dem Online- Ticket sind die Fahrkarte, ggf. zusammen mit der Sitzplatzreservierung, und die ausgewählte Verbindung sowie Zahlungsinformationen dargestellt. Es ist auch möglich, eine als Online- Ticket gebuchte Fahrkarte in ein Handy-Ticket gemäß Nr. 7 umzuwandeln und dieses in die Buchungs-App zu laden.

  • Gerhart
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    • 13. Juni 2018 um 13:37
    • #282

    Ich frage mich, ob dagegen schonmal jemand rechtlich vorgegangen ist. Mir erschließt sich der Grund nicht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • bOamiii
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    • 13. Juni 2018 um 14:19
    • #283

    Hier ist auch eine Aussage der Bahn dazu: https://community.bahn.de/questions/1503…e-person-fahren

    Vermutlich soll damit Tickethandel (oder der (Weiterver-)Kauf von Tickets mit gestohlenen Kreditkarten/Daten) unterbunden werden.

    Das ist wohl tatsächlich ne dicke Lücke die die Bahn da schließen muss. Ich wüsste aber auch ad hoc nicht wie, ohne dass mit den Tickets wieder Schindluder getrieben werden kann.

    Ach, das Ganze Ding gehört mal reformiert. Fahrradbuchungen die Tage vorher erledigt werden müssen, Check-Ins die nur möglich sind, wenn man Ticket und Sitzplatzreservierung zeitgleich kauft und höchstens ne Stunde vorher in die App lädt, keine Überschreibung der Tickets an andere Reisende, altertümliche Technik hinter den Reservierungen im Zug. Da gibts so viel zu tun.. (Und ich mag die Bahn, wirklich!)

  • Explosiv
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    • 13. Juni 2018 um 14:40
    • #284

    Rechtlich vorgehen wird man gegen die Personalisierung nicht können, da beim Kauf eindeutig darauf hingewiesen wird- zumindest hier beim VRS- und es in den Beförderungsbedingungen, denen man ja zustimmt, genau so drin steht. Wer das nicht möchte, kann nicht kaufen. So einfach ist das.

    Kundenfreundlich ist anders, aber juristisch wasserdicht dürfte es sein.

    bye
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  • Malte
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    • 13. Juni 2018 um 15:03
    • #285
    Zitat von bOamiii

    Das ist wohl tatsächlich ne dicke Lücke die die Bahn da schließen muss. Ich wüsste aber auch ad hoc nicht wie, ohne dass mit den Tickets wieder Schindluder getrieben werden kann.

    Ma könnte jedenfalls einen kulanteren Umgang einführen mit Kunden, die im Reisezentrum triftige Gründe angeben, warum eine Namensänderung notwendig ist.

  • Explosiv
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    • 13. Juni 2018 um 15:15
    • #286

    Ebent. Ginge ganz einfach, wenn man denn wollte. Ist halt ein ehemaliger Monopolbetrieb. Wobei, als Bundesbahn war manches besser.

    bye
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  • Chrik
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    • 13. Juni 2018 um 17:00
    • #287
    Zitat von Malte

    Ma könnte jedenfalls einen kulanteren Umgang einführen mit Kunden, die im Reisezentrum triftige Gründe angeben, warum eine Namensänderung notwendig ist.

    Und dann hast du die ganzen Leute, die einfach aus Prinzip betrügen. Ich habe mal zweit Leute erlebt, die sich darüber unterhalten haben, wie sie nach jeder ihrer häufigen Fahrten, bei denen ihre Fahrkarte nicht entwertet wurde, diese Fahrkarte storniert haben, um Geld zu sparen. Ich kann verstehen, dass die Bahn dieses Fass nicht aufmachen möchte.

    Ich sehe mehrere Auswege

    1. Fahrkartenversand per Post (ist angeblich möglich, habe ich nie versucht bzw. drauf geachtet), die ist dann auch nicht personalisiert. Das geht dann natürlich nicht für Spontanfahrten.
    2. Kauf und Personalisierung werden entkoppelt. Man muss sich erst bei Ausdruck entscheiden, wer drauf stehen soll (ist auch mit 3. kombinierbar). Wenn jemand quasi auf dem zum Bahnhof ausfällt, hilft das natürlich nicht.
    3. Fahrkarte kann für alle Mitfahrenden personalisiert werden und eine der Personen muss sich nur ausweisen. Würde natürlich andere Reisekonstellationen erlauben als das aktuelle Modell. Bei einer Gruppenkarte im SH-Tarif gibt's das jetzt schon, dass alle Personen ihre Namen auf der Karte eintragen müssen.
    4. Tickets auf einer App anbieten und damit kontrollieren, dass man sich ein Ticket nur auf ein Handy ziehen darf. Wenn das Handy dann nicht mehr dabei ist, hat man dann natürlich auch keine Fahrkarte.
  • DMHH
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    • 13. Juni 2018 um 17:01
    • #288

    Aber wird der QR-Code nicht gelesen und abgeglichen?

    "oh, schon zum 2. Mal gescannt heute - Fehler!"

  • Chrik
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    • 13. Juni 2018 um 17:08
    • #289
    Zitat von DMHH

    Aber wird der QR-Code nicht gelesen und abgeglichen?

    "oh, schon zum 2. Mal gescannt heute - Fehler!"

    Keine Ahnung, was in den QR-Codes codiert ist. Selbst wenn es eindeutig für diese Fahrkarte ist:

    1. nicht jeder hat einen solchen Scanner, insbesondere Busse (oder haben alle das, also auch die Minibusse von Autokraft, und haben nur keine Lust das zu benuzten?)
    2. Dazu braucht man Infrastruktur zum ständigen Informationsabgleich. Keine Ahnung, ob das mittlerweile mit der bestehenden Flotte möglich wäre.
  • Gerhart
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    • 13. Juni 2018 um 17:11
    • #290
    Zitat von Explosiv

    Rechtlich vorgehen wird man gegen die Personalisierung nicht können, da beim Kauf eindeutig darauf hingewiesen wird- zumindest hier beim VRS- und es in den Beförderungsbedingungen, denen man ja zustimmt, genau so drin steht. Wer das nicht möchte, kann nicht kaufen. So einfach ist das.


    Kundenfreundlich ist anders, aber juristisch wasserdicht dürfte es sein.

    Gesetze können durchaus Vorrang vor Verträgen haben, einzelne Vertragsklauseln können für ungültig erklärt werden. Das dürfte insbesondere bei Monopolisten wie der Bahn zutreffen.

    Zitat von bOamiii

    Vermutlich soll damit Tickethandel (oder der (Weiterver-)Kauf von Tickets mit gestohlenen Kreditkarten/Daten) unterbunden werden.

    Dann muss man das eigentliche Problem lösen: Wenn ich etwas verkaufe und mir die Bank des (mutmaßlichen) Käufers das Geld zusichert, dann ist die Ware gekauft, Bank bzw. Kontoinhaber müssen dafür geradestehen. Wenn der Bank später ein Betrug auffällt, kann sie mir Bescheid geben und ich versuche die Transaktion rückgängig zu machen. Wenn die Zugfahrt beendet, hat die Bank Pech gehabt. Wenn der Zug noch rollt, kontrolliert nicht der Schaffner die Fahrkarte sondern die Bundespolizei. Kann doch nicht so schwierig umzusetzen sein?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • DMHH
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    • 13. Juni 2018 um 17:17
    • #291

    selbst in der letzten Bimmelbahn in Hinterzuffenhausen hat das Zugbegleitpersonal so einen QR-Code-Scanner.

    Selbst der Fahrer im Flixbus hat so ein Teil.

    Und wenn der QR-Code von meinem Handy-Display gescannt wird, weiß der Kartenleser:

    a) von wo nach wo ich gebucht habe (vulgo: sitze ich im richtigen zug?)

    b) ob Einfache Fahrt oder Hin+Rück

    c) ob ich eine Bahncard angegeben habe

    d) per Zufallsmodus, ob ich meine BC vorzeigen muss, um zu checken, ob ich nicht ein 5EUR-Exemplar aus Thailand besitze

    klar, wenn mehrere Zugbegleiter rumgehen, wird einer vervielfältigung einer Fahrkarte das doppelt-Scannen nur bei live-Kommunikation auffallen.

    aber sonst?

    Ich kann mich nicht erinnern, seit der letzten Umstellung der Beförderungsbestimmungen etwas anderes als die BC vorgezeigt zu haben.

    "Damals" musste man das Onlineticket noch mit einem Identifikationsnachweis buchen. Kreditkarte, BC, Ausweis etc und das verpflichtend vorzeigen.

    Diese Frechheit wurde ... 2014? abgeschafft, so dass zwar jetzt der Name aufm Ticket steht - das aber niemanden mehr interessiert.

  • Fahrbahnradler
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    • 13. Juni 2018 um 18:47
    • #292

    Lange Zeit waren die »Mobilen Terminals« (MTs) der DB nicht online. Da hätten in der Tat mehrere Leute mit demselben Ticket fahren können. Das ist jetzt anders.

    Ja, die DB hat mitbekommen, dass sie etwas gegen »Graufahrer« unternehmen muss (grau = man hat ein gültiges Ticket und hofft, dass es nicht entwertet wird, um es hinterher zu stornieren).

    Ja, man sollte das Kleingedruckte lesen. Bei Buchungen für andere Personen hat die DB nachgebessert (früher war es ein Drama, wenn Firma X in Deutschland für einen ausländischen Geschäftspartner ein Onlineticket buchen wollte, mit dem er ab Frankfurt Flughafen den ICE nehmen konnte), allerdings gibt es noch die Stolperfalle, dass auf bahn.de über der Zeile mit dem Kästchen für »Ticket für eine andere Person« blöderweise der Satz »Sie selbst reisen nicht mit?« steht. Es ist schon vorgekommen, dass Person A, die zusammen mit Person B fahren wollte, aber aus irgendwelchen Gründen das nicht auf einem Ticket buchen wollte/durfte, die Frage innerlich mit »Doch!« beantwortet hat und ein zweites Ticket auf den eigenen Namen gebucht hat - das gab dann Weh und Ach an Bord.

    https://www.zugreiseblog.de/deutsche-bahn-…-online-ticket/

  • DMHH
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    • 13. Juni 2018 um 18:53
    • #293

    im Übrigen sind die Spartickets mittlerweile nur noch bis einen Tag VOR dem 1. Geltungstag umtauschbar / rückerstattungsfähig (gegen Gebühr).

    Wer nicht kontrolliert wird, kann selbst 2min nach Einfahrt des Zuges am Zielbahnhof nichts mehr stornieren.

  • Fahrbahnradler
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    • 13. Juni 2018 um 19:35
    • #294

    a) das sehe ich bei knapp 23 Euro für Hamburg-München oder 35 Euro für Hamburg-Wien relativ gelassen

    b) es gibt auch Vollpreis-Tickets online ;)

  • Chrik
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    • 13. Juni 2018 um 21:06
    • #295

    Ich bin mit den DB-Onlinetickets mit Bussen gefahren und da hat niemand den QR-Code gescannt. Meine Frage von oben bleibt also bestehen. Ich formuliere sie nochmal genauer: Können die Codes überall gescannt werden, wo die Fahrkarte gültig ist? Edit: Und sind alle Geräte "online"?

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    • 13. Juni 2018 um 21:11
    • #296

    Ich war im letzten Jahr mit einem IC-Linienbus von Berlin nach Hamburg gefahren. Da wurde weder eingelesen, noch abgestempelt.

  • Explosiv
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    • 14. Juni 2018 um 06:10
    • #297

    Es wäre einfach, wenn die Bahn die Möglichkeit vorsehen würde, mehr als eine berechtigte Person anzugeben. Wenigstens eine Ersatzperson wäre schon hilfreich.

    bye
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  • Malte
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    • 14. Juni 2018 um 09:19
    • #298

    Rückblickend hätte es mir eigentlich gereicht, wenn ich für 19 Euro den Namen beim Sparpreis-Ticket hätte ändern können.

    Gerade bei Reisen mit dem Fahrrad bucht man mitunter auch mal mehrere Monate im Voraus, in der Zeit kann viel passieren, von Krankheiten über umdisponierten Urlaubstagen bis hin zu Scheidungen. Die Tickets dann für 19 Euro zu stornieren, neue kaufen zu müssen und dann unter Umständen einen halben Tag vor der Online-Reiseauskunft zuzubringen, ob die Fahrradstellplätze wieder frei sind, ist eine Zumutung, auch wenn es im Einklang mit den Geschäftsbedingungen sein mag. Und am Ende fällt dann eine komplette Gruppenreise flach, weil der Teilnehmer mit dem Namen auf dem Ticket erkrankt ist. Das ist indiskutabel.

    Eine Alternative zum Ändern des Namens auf dem Ticket wäre ja immerhin noch eine Art Warenkorbfunktion auf der Buchungsseite. Dort kaufe ich dann einfach mehrere Einzeltickets mit dem jeweiligen Namen in einem Rutsch.

    Ich kann zwar bislang auch einfach mehrere Einzeltickets nacheinander kaufen, aber gerade hinsichtlich der Fahrradmitnahme weiß man ja gar nicht, wie groß das Kontingent an Stellplätzen überhaupt ist, beziehungsweise ob am Ende des viertelstündigen Prozesses nicht jemand anderes den letzten Stellplatz weggeschnappt hat.

  • timovic
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    • 14. Juni 2018 um 09:51
    • #299

    Man müsste doch nur das Prinzip eines Flugtickets übernehmen. Sprich: Jeder hat ein persönliches Ticket. Bei Gruppenreisen steht dann eben zusätzlich zum Namen des jeweiligen Reisenden der Hinweis auf die Gruppenreise und die Gruppe hat ein übergeordnetes Gruppenticket ohne Namen.

  • Chrik
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    • 14. Juni 2018 um 10:26
    • #300
    Zitat von timovic

    Man müsste doch nur das Prinzip eines Flugtickets übernehmen. Sprich: Jeder hat ein persönliches Ticket. Bei Gruppenreisen steht dann eben zusätzlich zum Namen des jeweiligen Reisenden der Hinweis auf die Gruppenreise und die Gruppe hat ein übergeordnetes Gruppenticket ohne Namen.

    Das entspräche dem von mir oben genannten Punkt 3. Das Problem bei sowas ist, dass - sofern nicht zuggebunden - es auch erlaubt wäre, dass die Gruppe sich aufteilt.

    Edit: Bei den aktuell verfügbaren Möglichkeiten würde ich mir bei einer gewissen Ausfallwahrscheinlichket ein Papierticket holen. Wenn ich das Ticket Zuhause kaufen möchte, müsste ich dann den Aufpreis für den Versand zahlen.

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