Woche 49 vom 01. bis 07. Dezember 2025

  • hm. Ja, den Ansatz kann ich nachvollziehen. Aber ich bin mir nicht sicher, was die Konsequenz sein sollte, wenn(!) es eine Ermessensausübung gab. Wenn also in der Akte zur VAO eine ganze Seite Abwägung verschiedener Führungsformen zu finden ist. Ergebnis der Abwägung war: RWBP in beide Richtungen ist sicherer als Führung auf Fahrbahn, weil nur ganz wenige Einmündungen, die mit wenig Verkehr, Vorfahrt achten steht dran, Furtmarkierung in rot...

    Erfahrung aus meinen Gerichtsverfahren:
    Am Anfang hat der Verwaltungsrichter schlampig begründet meine Klage abgelehnt. Es gab eine Revision, das Urteil wurde gekippt. Die erwartete Konsequenz war, dass ich meine nächste Klage gewinne. Dem war aber nicht so. Er (bzw. dann seine Vorgesetzte) hat sehr ordentlich und lang begründet meine Klage abgelehnt. Eine Revision wurde dann gar nicht zugelassen.
    Obwohl beide Verfahren sehr ähnlich waren.

    Davon unabhängig gibt es für einiges meines Erachtens keine Ermessensentscheidung. Wie das Zusatzzeichen, das auf Radfahrer von rechts hinweist, über dem Vorfahrt achten. Niemand kann da vernünftig begründen, warum man das weglässt.

  • Davon unabhängig gibt es für einiges meines Erachtens keine Ermessensentscheidung. Wie das Zusatzzeichen, das auf Radfahrer von rechts hinweist, über dem Vorfahrt achten. Niemand kann da vernünftig begründen, warum man das weglässt.

    Oder Radwegfurten an "Radverkehrsführungen" entlang von Vorfahrtstraßen.

    Oder auch, dass es solche Furten an Kreuzungen mit rechts-vor-links nicht geben darf.

    Es kann sicherlich auch niemand vernünftig begründen, warum an solchen Gehwegruinen an einer kaum befahrenen Nebenstraße linksseitig ein [Zeichen 240] stehen muss.

    Es ist hier aber nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall, dass sich die Behörden über geltendes Recht hinwegsetzen.

  • Wenn man beim Betrachten der Abbildung unten noch berücksichtigt, dass die Radfahrleistung sich im gezeigten Zeitraum etwa verdoppelt hat...

    Kannst du für die Verdoppelung der Radfahrleistung eine Quelle angeben? Ich versuche hier auch immer wieder, den Leuten zu erklären, dass Radfahren nicht immer gefährlicher wird und würde mich gerne darauf berufen.

  • Kannst du für die Verdoppelung der Radfahrleistung eine Quelle angeben? Ich versuche hier auch immer wieder, den Leuten zu erklären, dass Radfahren nicht immer gefährlicher wird und würde mich gerne darauf berufen.

    Die Radfahrleistung wird in Deutschland durch mehrere unabhängige Instanzen erhoben:

    1) Mobilität in Deutschland (MiD, früher KONTIV, erstmals 1976, ausgeführt durch INFAS, Mobilitäts-Tagebuch einer größeren repräsentativ ausgewählten Stichprobe für je einen Tag im Jahr, etwa alle 5 Jahre wiederholt). Die frühen Erhebungsergebnisse flossen in den 1. Fahrradbericht der Bundesregierung ein.

    2) Mobilitätspanel der Bundesregierung (MP, kontinuierliche Erhebung, Mobilitäts-Tagebuch einer kleineren repräsentativ ausgewählten Stichprobe während einer Woche im Herbst, Teilnehmer insgesamt 3x dabei, je Erhebung 1/3 neue Teilnehmer, 2022 letztmalig erschienen)

    3) Verkehr in Zahlen (ViZ, publiziert durch DIW, Erhebung durch INFAS, baut auf den Resultaten von MiD auf und extrapoliert das (eher pessimistisch) in den Zwischenjahren nach nicht näher beschriebenen Algorithmen)

    4) Mobilität in Städten/System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV, erstmals 1972 in der DDR, ausgeführt durch TU Dresden, separate Erhebungen in konkreten Städten und Gemeinden).

    MiD gibt als Ergebnis "akkumulierte Fahrleistung aller Bürger pro Tag" an, MP km pro Person am Tag, ViZ akkumulierte km der Gesamteinwohner in Jahr, SrV vermarktet die Resultate durch Verkauf der Ergebnisse an einzelne Städte, so dass es weder von Stadt zu Stadt noch von Erhebung zu Erhebung einheitlich verfolgbare Parameter gibt; oft wird bei SrV öffentlich nur der Wege-Modalsplit präsentiert.

    Warum erzähle ich das? Weil man dadurch erkennt, dass man Aussagen zur Fahrleistung je nach Quelle erstens immer selbständig in untereinander vergleichbare Werte umrechnen muss, und dass zweitens aufgrund der Abweichungen der Methodik und der langen Zeiträume zwischen den Wiederholungen der Erhebungen immer alles mit einem Körnchen Salz zu nehmen ist. Wenn man nicht allzu genau auf die Nachkommastellen schielt, kommt dennoch eine überraschend stetige Kurve heraus:

    Die zum Vergleich angezeigten Fahrleistungen aus NL und DK erscheinen jährlich und werden durch die nationalen Statistikbehörden erhoben. Infolgedessen gibt es da keine konkurrierenden Werte, wenngleich z.B. die Niederlande ihr Verfahren seit der Übernahme des Designs der deutschen KONTIV-Methode in den 70er Jahren bereits 2x verändert haben. Zuletzt gab es hier 2018 eine größere Anpassung, in deren Zuge die Erhebung von Papier-Tagebüchern auf Online-Formulare umgestellt wurde. Dies führte zu einer schlagartigen Ausweitung aller Fahrleistungen (also auch und gerade im ÖPV und MIV). Bei DK muss man berücksichtigen, dass die veröffentlichte Fahrleistung auch Mofas und Mopeds bis 30km/h umfasst, was so ca. 5% Anteil ausmachen soll. Die Werte der unten gezeigten Kurven muss man noch mit der Einwohnerzahl im betreffenden Jahr multiplizieren, wenn man "Unfälle/Tote je Mrd km" berechnet.

    Alle genannten Erhebungen messen nur die Einwohnermobilität insgesamt. Die Differenzierung in inner- und außerorts ist so unmöglich. Die längste und beste Zeitreihe für den innerörtlichen Radverkehr liegt mir für Berlin vor (obwohl auch das von mir und anderen aus mehreren Quellen und gemischten Methoden extrapoliert ist und einige Lücken hat):