Woche 37 vom 08. bis 14. September 2025

  • Der Nimbus ist ein Heiligenschein und wird dann als ironischer Begriff benutzt, wenn ein Vorzeigeprojekt einmal nicht ganz so vorzeigbar daherkommt.

    Ja, und so war das angesichts der vielen Enten und Stille-Post-Fehler zu dem Thema auch gemeint. Selber mal kritisch Recherchieren ist in den Redaktionsstuben offenbar völlig aus der Mode gekommen. Stattdessen bedient man lieber unreflektiert die gängigen Klischees und paraphrasiert die Verlautbarungen der Verkehrswende-Agitation.

    Zu den Unfallverhütungs-Maßnahmen in Helsinki, die zahlreichen Fahrradfahrern das Überleben sicherten und sichern (im Vergleichszeitraum starben in Berlin 55 ( https://www.sueddeutsche.de/projekte/artik…3/?reduced=true ) , zu den Maßnahmen in Helsinki gehört etwa Tempo 30 als generelle Höchstgeschwindigkeit innerorts. ( https://www.tagesschau.de/ausland/europa…stoten-100.html )

    Der Anteil an Tempo-30-Straßen im Straßennetz Helsinkis beträgt Anno 2025 entsprechend der Aussage des zuständigen Verkehrsplaners erst 50%. In Straßen mit Schulen gäbe es angeblich Pläne (!) demnächst (!) dort T30 einzuführen. Der Anteil der T30-Straßen im Berliner Netz beträgt schon seit 3 Jahrzehnten 60%, Schulen ohne T30 gibt es dort auch schon lange gar nicht mehr. Wenn Korrelation wie nahegelegt Kausalität wäre, müsste man schlussfolgern, dass T30 die Getötetenzahlen erhöht und nicht senkt.

    Abgesehen davon starben natürlich in B in 2024 auch nicht 55 Radfahrer, sondern 55 Verkehrsteilnehmer. Radfahrer starben 12, davon wiederum nur 7 bei Unfällen mit KFZ. In den 2 Jahren davor wurden in der Gesamtbilanz jeweils neue Allzeit-Bestwerte aufgestellt (34 und 33 Tote), und auch in diesem Jahr wird die Bilanz entsprechend des aktuellen Trends voraussichtlich wieder unter 40 landen. Ekliges Cherrypicking, halt.

    Im vorliegenden Fall passierte der tödliche Unfall auf einer Sandpiste in einem Wald:

    Ja und? Genau der selbe Unfall (=tödliche Frontalkollision zweier Radfahrer in Grünanlage abseits asphaltierter Straßen) wird ja auch ohne Umschweife von der Berliner Verkehrswende-Agitation als Beleg für die enorme Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch KFZ-Verkehr verwendet. Die organisieren dafür sogar extra eine tränenreiche Mahnwache im Park. Sieben Tote aller Verkehrsarten (4x Fuß, 2x Rad, 1x E-Scooter) gab es zudem in B mit den heiligen öffentlichen Verkehrsmitteln (4x Tram, 3x Bus). Elf der Opfer starben bei Alleinunfällen (2x Radfahrer, 5x Motorrad, 4x PKW).

    Selbstverständlich kann es auch bei einer hervorragenden Radfahrinfrastruktur zu tödlich verunglückten Fahrradfahrer*innen kommen, aber im Vergleich kommt das halt deutlich seltener vor als bei einer weniger guten Fahrradinfrastruktur. (Es sei denn, die Fahrradinfrastruktur ist so grottenschlecht, dass ohnehin niemand das Fahrrad benutzt.)

    Der Radverkehrsanteil in Helsinki ist weniger als halb so groß wie der von Berlin, und Helsinki hat nur 1/5 der Einwohner Berlins. Schon das allein bewirkt, dass bei nominell gleichem Risiko die Fahrrad-Opferzahl in Helsinki nur 1/10 der Berliner Zahl sein wird. In diesem Jahr sind Stand heute gleichwohl erst zwei Radfahrer in B ums Leben gekommen. Wenn Korrelation Kausalität wäre, hätte Berlin also ganz vorzügliche Radwege. q.e.d.

  • Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt. Es scheint wohl überhaupt niemand auf dem Schirm zu haben, dass die Gesamtsituation dort, wie sie sich jetzt dort bietet, einfach nur illegal ist. Auch hätte wohl gar kein Radschutzstreifen angeordnet werden dürfen, weil auf der verbleibenden Restbreite der Fahrbahn sich zwei PKW nun nicht mehr gefahrlos begegnen können, ohne den Radschutzstreifen zu befahren. Und bei der vorherrschenden Verkehrsdichte wird der Schutzstreifen nun wohl IMMER befahren werden, wahrscheinlich auch OHNE Gegenverkehr. Das kenne ich auch nur zu gut von woanders her, z. B. Bahnhofstraße Grafrath.

    Mit dem Landratsamt, welches für diese Straße wohl zuständig ist, werde ich jedenfalls nicht in den Dialog treten. Die dort zu erwartenden Antworten ertrage ich einfach nicht mehr. Das kenne ich schon. Völlig sinnlos, dort zu diskutieren. Letztlich hilft dann wohl nur noch der Klageweg als betroffener Kraftfahrer, da dieser durch der Radschutzstreifen in seinen Rechten beschränkt wird. Als Radfahrer hat man da keine Chance, da diese durch den Streifen rechtlich nicht eingeschränkt werden. Die Tatsache, dass nebenan ein 240er herumsteht, ist bei der ganzen Sache noch gar nicht berücksichtigt. Vielleicht werden die 240er ja auch noch abmontiert und es ist bislang noch niemand dazu gekommen. Ich weiß es nicht. Und wenn diese abmontiert werden sollten, dann bin ich gespannt, ob dann auch für die Gegenrichtung.

    Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.

    Heute morgen habe ich mir die Situation vor Ort nochmal angeschaut. Der Radschutzstreifen ist zwischen Bordstein und Linie 135 cm breit. Die daneben verlaufende Fahrspur in Richtung Osten ist nicht viel breiter. Wären dort Richtung Osten nur einspurige Kraftfahrzeuge zugelassen, wäre es perfekt. Aber so wie es sich nun gestaltet, ist der Rest der Fahrbahn einfach zu schmal.


    Natürlich wird der neue Radschutzstreifen fleißig und grundlos befahren, obwohl es überhaupt gar keinen Gegenverkehr gibt, dem man ausweichen müsste.


    Hier den Bereich der Fußgängerampel und dem 240er nochmal im Detail:


    Autogenix Der aktuelle Zwischenstand würde auch mich brennend interessieren...

  • Heute morgen habe ich mir die Situation vor Ort nochmal angeschaut. Der Radschutzstreifen ist zwischen Bordstein und Linie 135 cm breit. Die daneben verlaufende Fahrspur in Richtung Osten ist nicht viel breiter. Wären dort Richtung Osten nur einspurige Kraftfahrzeuge zugelassen, wäre es perfekt. Aber so wie es sich nun gestaltet, ist der Rest der Fahrbahn einfach zu schmal.


    Müsste jetzt nachschauen, aber ist nicht bei unter 5,00 m Restfahrbahnbreite die Mittelmarkierung zu entfernen. So ist das doch wieder Käse 🙄

  • Natürlich wird der neue Radschutzstreifen fleißig und grundlos befahren, obwohl es überhaupt gar keinen Gegenverkehr gibt, dem man ausweichen müsste.

    Sorry, aber sehe ich anders:
    Nur bei Bedarf und nicht dauerhaft im Gegenverkehr zu hängen, ist Bedarf.

    Abgesehen davon, das Bild ist ein Bild des Grauens. Die Autofahrer zur Rechenschaft ziehen ist imho der falsche Weg: Die Anordnung ist Murks³.

  • Müsste jetzt nachschauen, aber ist nicht bei unter 5,00 m Restfahrbahnbreite die Mittelmarkierung zu entfernen. So ist das doch wieder Käse 🙄

    Auf dem Foto sieht es danach aus, als sei die Mittellinie sogar gerade erst neu aufgepinselt worden.

    Zitat von VwV-StVO zu VZ 340

    Auf die Markierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten, wenn abzüglich Schutzstreifen der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50 m breit ist.

  • Dort wurde der Fahrbahnbelag gerade frisch erneuert, die Straße war letzten Sommer komplett und diesen Sommer bis Montag gesperrt.

    Letztes Jahr waren hauptsächlich Gewerke Gas und Abwasser am werkeln, diese Jahr auch & Strom.

    Die Markierungen dürften erst letzte Woche drauf gekommen sein, im Juni wurden 5000€ extra für den Schmutzstreifen vom Landkreistag beantragt und beschlossen.

    Es wäre wohl bissl viel verlangt, wenn der Landkreis alles richtig machen würde bei Markierungen. Eigentlich sollte der Streifen nur 1,25 m Minimalmaß werden.

    Stand VwG ist, das ich dem Angebot mit Beibehaltung einseitiger RwP und Schmutzstreifen schon letztes Jahr widersprochen habe, dass aber offensichtlich nicht angekommen oder registriert wurde. Nun hjabe ich das noch mal gemacht, aber immerhin scheint bei Gericht wieder Bewegung zu sein. Jetzt spricht ja auch nix mehr gegen einen Ortstermin.

  • Abgesehen davon starben natürlich in B in 2024 auch nicht 55 Radfahrer, sondern 55 Verkehrsteilnehmer. Radfahrer starben 12, davon wiederum nur 7 bei Unfällen mit KFZ. In den 2 Jahren davor wurden in der Gesamtbilanz jeweils neue Allzeit-Bestwerte aufgestellt (34 und 33 Tote), und auch in diesem Jahr wird die Bilanz entsprechend des aktuellen Trends voraussichtlich wieder unter 40 landen. Ekliges Cherrypicking, halt.

    Den Hinweis habe ich als Verbesserung eingebaut. Trotzdem ist Helsinki kein unfaires "Cherrypicking". Und deine Ergänzungen können mich auch nicht überzeugen, zumal der Hinweis auf den einen Verkehrstoten auf der Sandpiste von dir selbst ja mit einem Unfall in Berlin verglichen wird, bei dem es gar nicht um die Problematik geht, wie Verkehrsinfrastruktur in Straßen mit Autoverkehr dazu beitragen kann, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern.

    Und was die Tempo-30-Straßen angeht:

    Der Anteil an Tempo-30-Straßen im Straßennetz Helsinkis beträgt Anno 2025 entsprechend der Aussage des zuständigen Verkehrsplaners erst 50%. In Straßen mit Schulen gäbe es angeblich Pläne (!) demnächst (!) dort T30 einzuführen. Der Anteil der T30-Straßen im Berliner Netz beträgt schon seit 3 Jahrzehnten 60%, Schulen ohne T30 gibt es dort auch schon lange gar nicht mehr. Wenn Korrelation wie nahegelegt Kausalität wäre, müsste man schlussfolgern, dass T30 die Getötetenzahlen erhöht und nicht senkt.

    Das Einhalten von Tempolimits muss an dieser Stelle mit berücksichtigt werden. Und Tempoüberschreitungen werden in Finnland resoluter geahndet als in Berlin.

  • Der Anteil an Tempo-30-Straßen im Straßennetz Helsinkis beträgt Anno 2025 entsprechend der Aussage des zuständigen Verkehrsplaners erst 50%. In Straßen mit Schulen gäbe es angeblich Pläne (!) demnächst (!) dort T30 einzuführen. Der Anteil der T30-Straßen im Berliner Netz beträgt schon seit 3 Jahrzehnten 60%, Schulen ohne T30 gibt es dort auch schon lange gar nicht mehr. Wenn Korrelation wie nahegelegt Kausalität wäre, müsste man schlussfolgern, dass T30 die Getötetenzahlen erhöht und nicht senkt.

    Tempo 30, das hatte ich schon oben geschrieben, wird in Helsinki strenger überwacht als in Berlin.

    Aber noch was anderes Interessantes ist mir aufgefallen:

    Street View-Ansicht von „Helsinki“ · Google Maps
    Helsinki, Finnland
    www.google.com

    Diese Aufnahme der Tempo 30 Straße in Helsinki ist von 2024.

    Nur wenige Schritte weiter ist das Foto von der selben Straße mit dem selben Schildermast, aber mit einem Tempo 40 Schild statt einem Tempo 30 Schild. Und diese Aufnahme ist von 2017. Das heißt: Es muss genauer geschaut werden, wie die Entwicklung in der Vergangenheit war. Möglicherweise wurde in Helsinki über einen langen Zeitraum konsequent daran gearbeitet, das tatsächlich gefahrene Tempo zu reduzieren. Und in Berlin wurde nur daran gearbeitet, Tempo 30 Schilder aufzuhängen.

    Street View-Ansicht von „Helsinki“ · Google Maps
    Helsinki, Finnland
    www.google.com

    Aber mal ganz unabhängig von den Details. Worauf willst du eigentlich hinaus, mit deiner Kritik an dem SZ-Artikel über Helsinkis Erfolge bei der Verkehrssicherheit?

    Meinst du allen Ernstes es sei egal, ob in einer Stadt Tempo 30 gefahren wird oder Tempo 50, auf die Unfallgefahr habe das Tempo, mit dem die Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, keinen Einfluss? Und deshalb mache es auch gar keinen Sinn, ein niedrigeres Tempolimit anzustreben, als das jetzt geltende Tempo 50 innerorts? Tut mir leid, da kann ich nicht mitgehen. Aber vielleicht willst du uns auch was anderes sagen. Bloß was?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (10. September 2025 um 23:36)

  • Ja, und so war das angesichts der vielen Enten und Stille-Post-Fehler zu dem Thema auch gemeint. Selber mal kritisch Recherchieren ist in den Redaktionsstuben offenbar völlig aus der Mode gekommen. Stattdessen bedient man lieber unreflektiert die gängigen Klischees und paraphrasiert die Verlautbarungen der Verkehrswende-Agitation.

    Ich bezweifle, dass du selbst all zu kritisch recherchiert hast. Ich will von mir gar nicht sagen, dass ich der Experte wäre. Das sagen einzelne andere im Forum allerdings gerne über sich.

    Als "Semi-Experte" habe ich einen weiteren google-maps Ausflug nach Helsinki unternommen. Und dabei bin ich auf diese Tempo 40 Straße gestoßen:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Wieviele Tempo-40-Straßen gibt es eigentlich noch in Helsinki? Und im Vergleich dazu in Berlin? In Stuttgart gibt es ja ein beinahe flächendeckendes Tempo 40 in der Stadt (Umweltschutzauflagen).

    Aber wird in Stuttgart sonderlich intensiv kontrolliert, ob sich auch alle an Tempo 40 halten? Ich hatte nicht den Eindruck. Und wieviel Tempo 40 Straßen gibt es in Berlin?

    Ist das denn nun Faulheit beim Artikelschreiber, oder hat er es vielleicht recherchiert, aber nicht für hinreichend wichtig erachtet, um darüber zu schreiben? Und hast du bei deiner Darstellung diesen Hintergrund mit bedacht. Schließlich sieht es so aus, dass es in Helsinki mehr Tempo 30 und Tempo 40 zusammengenommen gibt, als in Berlin, wo Tempo 40 anders als in Stuttgart kaum vorkommt.

  • Auf dem Foto sieht es danach aus, als sei die Mittellinie sogar gerade erst neu aufgepinselt worden.


    Für den FFB17-Abschnitt kann ich Entwarnung geben, Markierungen gibt es nur in den Ampel / Kreuzungsbereichen, der Rest ist Mittellinien frei. Fährt sich schön auf so einer neuen Asphaltdecke, kein Vergleich zu dem Rumpelgehweg daneben. Wobei selbst da die nördliche Hälfte einen neuen Belag bekommen hat, aber das war schon immer der bessere Teil gewesen.

  • Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt.

    ...

    Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.

    Bei mir hat sich nun gestern Vormittag die Redaktionsleiterin des Fürstenfeldbrucker Tagblatts gemeldet. Sie teilt mir mit, dass das 240 schon ausgetauscht worden wäre. Das ist komisch, denn gestern in der Früh waren alle 240er noch da. Sogar den Vorwegweiser für den Radverkehr, der Radfahrer auf die linke Seite überleitet, stand da noch.

    Dann musste ich am Abend natürlich nochmal dort vorbeischauen. Und:


    Ich denke, sie hat lediglich das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] am Anfang der Emmeringer Straße entdeckt, was jedoch nur bis zum nächsten [Zeichen 240] gilt, also ca. 150 Meter.


    Ich habe ihr nun mitgeteilt, dass Sie sich anscheinend irrt und mein Leserbrief weiterhin ungekürzt veröffentlich werden kann. Außerdem habe ich ihr einmal die wichtigsten Grundsätze im Radverkehrsrecht mitgeteilt. Keine Ahnung, ob sie etwas damit anfangen kann. Jedenfalls ist sie anscheinend eine eingefleischte Nebenflächen-Fahrerin und hat im Fürstenfeldbrucker Tagblatt gleich noch ihren eigenen Kommentar neben dem ursprünglichen Artikel hinterlassen, den sie mit einer Provokation für Autofahrer umschreibt.


    Ziemliche Provokation für Autofahrer

    Ich fahre regelmäßig mit dem Rad von Gröbenzell nach Bruck. Den Abschnitt vom Roggensteiner Kreisel bis zum Landratsamt empfand ich immer als puren Luxus. Der neue Schutzstreifen ist sogar für mich als passionierte Radlerin eine Provokation – und zwar für die Autofahrer. Ich habe immer den Kopf geschüttelt über die Kameraden, die demonstrativ auf der Straße fuhren. Nun bremst man den Verkehr auf einer viel befahrenen Straße und blickt dabei auf einen wunderbaren und oftmals völlig freien Radweg. Dort radelt es sich im Übrigen ganz wunderbar. Ich habe mich immer sicher gefühlt. Hier habe ich nie einen Gedanken an die eingeklemmte Schwimmnudel auf dem Gepäckträger (als Abstandserzwinger) verschwendet, der mir an der Hauptverkehrsstraße, auf dem Schutzstreifen, in Gröbenzell regelmäßig kommt. Und ja: Auf dem Geh- und Radweg an der Emmeringer Straße konnte es mal enger werden. Aber dann musste man halt hinter dem Fußgänger und seinem Hund mal kurz warten, bis man überholen konnte. Und da die Radfahrer ja hier zukünftig auch weiter fahren dürfen, wird dieses Thema sowieso nicht endgültig gelöst. Das Einzige, was wirklich behoben wurde, ist das Problem, an der Kreuzung beim Landratsamt auf den Radweg zu gelangen, wenn man in Richtung Emmeringer Ortsmitte (rechts) unterwegs ist und auf die linke Seite muss. Nun kann man ganz sauber an der Kreuzung abbiegen und auf den Schutzstreifen fahren. Ich werde wohl trotzdem meinem alten Weg treu bleiben. Schon allein we gen des Blicks auf die Amper.

  • Die liebe Dame hat von mir nun folgende Antwort erhalten:

    Hallo Frau ...,

    hier melde ich mich nochmal, da ich meine vorherige Mail-Antwort um 17:40 direkt vom Ort des Geschehens unterwegs abgeschickt hatte. Der Leserbrief kann nun also doch ungekürzt veröffentlicht werden. Bitte löschen Sie also keine der aufgeführten Punkte im Leserbrief.

    Nun bin ich daheim und finde Zeit, nochmal auf die verkehrsrechtliche Situation in Fürstenfeldbruck bzw. Emmering einzugehen. Entschuldigen Sie, dass diese Mail so lang geworden ist.

    Kurz vorweg möchte ich erwähnen, dass ich mich bereits seit sehr vielen Jahren mit Fragen des Straßenverkehrsrechts bezüglich des Radverkehrs beschäftige und regelmäßig falsche Beschilderungen oder Anordnungen entdecke, die gegen geltende Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder sonstige Regelwerke verstoßen und somit von den Straßenverkehrsbehörden so niemals hätten angeordnet hätten dürfen. Selten trete ich mit den Straßenverkehrsbehörden direkt in Kontakt, viel öfter jedoch nutze ich hierzu eigens eingerichtete Meldeportale, mit denen die Städte und Kommunen dem Bürger die Möglichkeit geben, fragwürdige Situationen im Radverkehr zu melden. (http://www.radar-online.net / https://meldeplattform-rad.muenchenunterwegs.de) Meine bisherige Anzahl an Meldungen geht inzwischen in die hunderte und betrifft überwiegend Fürstenfeldbruck inklusive Landkreis sowie auch die Landeshauptstadt München. Ich stelle fest, dass hierbei gut die Hälfte meiner Meldungen tatsächlich aufgegriffen und der jeweils bemängelte Zustand abgestellt wird. Bei der anderen Hälfte stellen sich die Behörden entweder tot oder aber sie haben kein Einsehen in die aktuell gültige Rechtslage. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck zählt da zu den hartnäckigeren Kandidaten, die auch über viele Jahre hinweg gemeldete Mängel (nicht alle) einfach aussitzen bzw. ignorieren oder teils mit skurrilen Antworten daherkommen. Dabei bin ich mit meinen Engagement nicht etwa organisiert, bestreite diese Dinge also völlig allein und ohne weitere externe Unterstützung.

    Bezogen auf den Zeitungsartikel vom 9. September 2025 im Fürstenfeldbrucker Tagblatt “Der doppelte Radweg von Emmering” ist es in der Tat so, wie ich es in meinem Leserbrief beschreibe. Die blauen Schilder mit dem Fahrrad (VZ 237 Radweg, VZ 240 gemeinsamer Geh- und Radweg und VZ 241 getrennter Geh- und Radweg) verpflichten Radfahrer grundsätzlich, diesen so ausgeschilderten Weg in der beschilderten Richtung zu benutzen. Es ist dann nicht erlaubt, die Fahrbahn mit dem Fahrrad zu befahren. Somit besteht bei solchen Verkehrszeichen für Radfahrer praktisch ein Fahrbahnbenutzungsverbot. Seit der StVO-Novelle von 1997 dürfen solche Wege jedoch nur noch dann für den Radverkehr als verpflichtend ausgewiesen werden, wenn die Benutzung der Fahrbahn ansonsten mit Gefahren einhergeht, die das normale Risiko erheblich übersteigt. Die Betonung liegt auf “erheblich”. Somit ist der Rahmen sehr eng gesteckt, wann Benutzungspflichten von Nebenflächen überhaupt nur angeordnet werden dürfen. Leider ist es bundesweit so, dass die Straßenverkehrsbehörden seit der besagten Novelle nur selten die Notwendigkeit bzw. Rechtmäßigkeit einer vormals angeordneten Benutzungspflicht prüfen oder in Frage stellen. Vielmehr ist es so, dass die blauen Schilder einfach über Jahrzehnte weiterhin stehenbleiben, obwohl keine besondere Gefahrenlage auf der Fahrbahn nachgewiesen werden kann. Hierzu sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen wie beispielsweise Verkehrsdichte, Verkehrszusammensetzung, bauliche Zustände, Unfallhäufigkeit, Einsehbarkeit usw. Da der Maßstab hierbei sehr eng auszulegen ist, fallen mir wirklich nicht sehr viele Orte ein, bei denen eine angeordnete Benutzungspflicht tatsächlich gerechtfertigt wäre. Vielleicht wäre der Mittlere Ring in München eine solche Stelle, wenn es sich nicht ohnehin in vielen Abschnitten um eine reine Kraftfahrstraße handelt. Die Stadt Fürstenfeldbruck gehört hierbei auch zu den Gemeinden, die lieber alle bisherigen Schilder stehen lassen, als sich mit der aktuellen Rechtslage auseinanderzusetzen. Wenn man als betroffener Bürger jedoch mit einer solchen “illegalen” Anordnung konfrontiert wird, bleibt oftmals nichts anderes übrig, als den Klageweg gegen die Anordnung zu beschreiten, um das Fahrbahnbenutzungsverbot aufheben zu lassen.

    Die Gerichte kommen bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis, dass viele seit Jahrzehnten angeordnete Benutzungspflichten illegal sind, auch weil beispielsweise die vorgegebenen Breiten der Wege nicht den aktuellen Regelwerken entsprechen. Bestes Beispiel ist die Umwandlung des gemeinsamen benutzungspflichtigen Geh- und Zweirichtungsradwegs im Emmering zwischen Moosfeldstraße und Leitenfeldweg Richtung Westen. Seit einem Gerichtsurteil vor einigen Jahren ist die Benutzung der Fahrbahn Richtung Westen nun legal. “Ängstlichen” Radfahrern hat man jedoch noch ein freiwilliges Schlupfloch gelassen, indem man den nun in diese Richtung verlaufenden linksseitigen Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radverkehr frei” versehen hat. Ich weiß nicht, ob Ihnen das schon aufgefallen ist. Im Tagblatt wurde ausführlich darüber berichtet. Was fast alle Radfahrer jedoch nicht wissen, ist, dass hier dann nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Probieren Sie es das nächste Mal doch einmal mal aus, wenn Sie zur Arbeit fahren. Sie dürfen nur so schnell fahren, dass ein Fußgänger vor Ihnen die GESAMTE Strecke hergehen könnte. Macht natürlich kein einziger Radfahrer, außer vielleicht ich selbst. Somit verhalten sich Radfahrer auf so harmlosen Verkehrsflächen plötzlich wieder illegal, obwohl sie doch nur das tun, was sie die ganzen Jahre zuvor auch schon so getan haben. Oftmals sind solche Radfreigaben auf Gehwegen nichts weiter als reine Verzweifelungstaten der Behörden, weil es für vernünftige Radinfrastruktur einfach keinen Platz gibt. Dass gemäß Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung der Radverkehr jedoch grundsätzlich auf den Fahrbahnen abzuwickeln ist, wird von den Behörden jedoch gerne ignoriert. Ich kenne in Norddeutschland Gehwege mit Radfreigabe mit einer durchgehenden Länge von 35 Kilometern am Stück. Wie lange soll ich als Radfahrer auf solchen Gehwegen denn dann unterwegs sein? Oftmals sind solche Radfreigaben dann nur Maßnahmen, um Radfahrer von den Fahrbahnen fernzuhalten, damit Kraftfahrer nicht die Türen der Straßenverkehrsbehörden einrennen.

    Die von Ihnen getroffene Feststellung, die nördliche Straßenseite der Emmeringer Straße Richtung Osten wäre inzwischen umbeschildert worden, ist leider nicht zutreffend. Zwar steht am Anfang der Emmeringer Straße, also gegenüber dem Landratsamt, ein VZ 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen “Radverkehr frei”. Möglicherweise haben Sie daraus geschlossen, dass diese Anordnung für eine freiwillige Benutzung die gesamte Wegstrecke bis zur Ortsmitte (Kirchplatz) von Emmering gilt. Dies ist jedoch nicht so, denn schon ab der zweiten Amperbrücke, also ca. 150 Meter weiter, steht linksseitig das seit ewigen Zeiten angeordnete VZ 240. Dieses wird auf der Strecke bis zum Kirchplatz im Emmering sogar noch mehrfach wiederholt, bis dann ein letztes VZ 240 mit Zusatzzeichen “Ende” die linksseitige Benutzungspflicht aufhebt und ab dort glücklicherweise wieder Fahrbahnradeln angesagt ist. Das am Anfang dieses Absatzes erwähnte Schild “Gehweg” mit “Radverkehr frei” ist in meinen Augen allerdings dort gegenüber dem Landratsamt sinnlos, da es dem Radverkehr nicht möglich ist, an genau diese Stelle auf legalem Wege hinzugelangen. Die erste Amperbrücke ist ein reiner Gehweg. Die Münchner Straße hat auf der Nordseite (Gehweg) keine Linksfreigabe für Radfahrer. Und von der Südseite darf die Fußgängerampel ebenfalls nicht mit dem Fahrrad so befahren werden, dass man die nördliche Straßenseite der Emmeringer Straße erreicht, denn der Signalgeber, also die Ampel, hat nur das Fußgängersymbol, aber kein Fahrrad in der Streuscheibe. Sie stellen selber erleichtert fest, dass Sie nun von Richtung der Tankstellen kommend jetzt ganz bequem wie ein Auto links abbiegen können. Das konnten Sie vorher aber auch schon völlig legal.

    Thema “Fahrradsymbol” in Ampeln: Das ist ein gesondertes Thema, auf das ich jetzt gar nicht groß eingehen möchte. Aber auch hier ist die Stadt Fürstenfeldbruck bzw. das Staatliche Bauamt Freising, welches für die Bundesstraße im Ort zuständig ist, leider ebenfalls resistent. Es gibt in Fürstenfeldbruck mehrere Stellen, an denen der Radverkehr keine für ihn gültigen Lichtzeichen hat. Somit gilt dann der Signalgeber des KFZ-Verkehrs, was teilweise zu “feindlichem Grün” führt. Will in den Behörden aber niemand hören. Sehr viele andere Städte und Kommunen haben hier die Gesetzesänderungen inzwischen umgesetzt, auch die Landeshauptstadt.

    Sicherlich fühlen Sie sich einigermaßen sicher, wenn Sie die Strecke zwischen Fürstenfeldbruck und Staatsstraße 2069 (Kreisel) auf den Nebenflächen befahren. Diese gefühlte Sicherheit trügt jedoch gewaltig. Ich kenne zwischenzeitlich mehrere schwere Unfälle, die der unzulässigen Radverkehrsführung bzw. Benutzungspflicht dort geschuldet sind. Auf gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradwegen – vor allem wenn sie nicht die erforderliche Mindestbreite aufweisen – reihen sich Gefahrensituationen an Gefahrensituationen. (Grundstücksausfahrten, Einmündungen, Bordsteine, schlechte Oberflächen, Fußgängerverkehr, Rad-Gegenverkehr, abbiegende Kraftfahrzeuge, Bushaltestellen, Baustellen, Stahlplatten, schlecht geräumte oder vereiste Flächen im Winter, Splitt und platte Reifen im Frühling) Das sind alles Risikopunkte, die es auf der Fahrbahn ganz eindeutig nicht gibt. Die Angst, auf der Fahrbahn von hinten weggerammt zu werden, ist jedoch in der Gesellschaft eindeutig überschätzt. Auch ist es eben ganz eindeutig NICHT so, dass der Autofahrer wütend und schimpfend in sein Lenkrad beißt, weil er hinter einem Radfahrer herfahren muss. Diese Angst ist bei Radfahrern sehr weit verbreitet, ist jedoch unbegründet. Die Unfallstatistik zeigt, dass Fahrbahnradeln ganz klar viel sicherer ist. Erst Radwege (wenn es denn welche wären...) bringen Gefahren ins Spiel. Und auf der Fahrbahn totgehupt wurde auf der ganzen Welt noch niemand.

    Ich würde Ihnen gerne anbieten, uns zu einem Ortstermin zu verabreden. Dann kann ich Ihnen im Bereich dieser Einmündung beim Landratsamt noch weitere “Stilblüten” in Sachen Radverkehr aufdecken. Ich verspreche Ihnen, sie würden niemals darauf kommen, weil es auch den allermeisten Radfahrern überhaupt nicht auffällt, was die Behörden so an Murks verzapfen. Also, vielleicht habe ich Ihr Interesse nun geweckt und es wäre vielleicht eine Story für die Lokalausgabe oder gar eine Serie. Aber ich sage Ihnen gleich: Alleine die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck hat in Sachen Radverkehr sehr viele “Baustellen”. Es wäre ein sehr großer zeitlicher Aufwand, dies alles zu demonstrieren. Überlegen Sie es sich gut!


    ganz herzliche Grüße

  • Der Radschutzstreifen ist zwischen Bordstein und Linie 135 cm breit.

    Nach Bild hätte ich das für ein Ergebnis eines Bekloppten gehalten.

    Nun müßte man untersuchen, wie sich Malereien auswirken, die man grundsätzlich nicht beachten kann. Ich rate mal: Der Autofahrer wird noch weniger dem Radfahrer ausweichen als ohnehin schon, und das wahrscheinlich auch auf anderen Malereien. Diese Malerei = Vorsatz, keine Unschuldsvermutung.

  • Ich habe ihr nun mitgeteilt, dass Sie sich anscheinend irrt und mein Leserbrief weiterhin ungekürzt veröffentlich werden kann. Außerdem habe ich ihr einmal die wichtigsten Grundsätze im Radverkehrsrecht mitgeteilt. Keine Ahnung, ob sie etwas damit anfangen kann. Jedenfalls ist sie anscheinend eine eingefleischte Nebenflächen-Fahrerin und hat im Fürstenfeldbrucker Tagblatt gleich noch ihren eigenen Kommentar neben dem ursprünglichen Artikel hinterlassen, den sie mit einer Provokation für Autofahrer umschreibt.


    Ziemliche Provokation für Autofahrer

    Ich fahre regelmäßig mit dem Rad von Gröbenzell nach Bruck. Den Abschnitt vom Roggensteiner Kreisel bis zum Landratsamt empfand ich immer als puren Luxus. Der neue Schutzstreifen ist sogar für mich als passionierte Radlerin eine Provokation – und zwar für die Autofahrer. Ich habe immer den Kopf geschüttelt über die Kameraden, die demonstrativ auf der Straße fuhren. Nun bremst man den Verkehr auf einer viel befahrenen Straße und blickt dabei auf einen wunderbaren und oftmals völlig freien Radweg. Dort radelt es sich im Übrigen ganz wunderbar. Ich habe mich immer sicher gefühlt. Hier habe ich nie einen Gedanken an die eingeklemmte Schwimmnudel auf dem Gepäckträger (als Abstandserzwinger) verschwendet, der mir an der Hauptverkehrsstraße, auf dem Schutzstreifen, in Gröbenzell regelmäßig kommt. Und ja: Auf dem Geh- und Radweg an der Emmeringer Straße konnte es mal enger werden. Aber dann musste man halt hinter dem Fußgänger und seinem Hund mal kurz warten, bis man überholen konnte. Und da die Radfahrer ja hier zukünftig auch weiter fahren dürfen, wird dieses Thema sowieso nicht endgültig gelöst. Das Einzige, was wirklich behoben wurde, ist das Problem, an der Kreuzung beim Landratsamt auf den Radweg zu gelangen, wenn man in Richtung Emmeringer Ortsmitte (rechts) unterwegs ist und auf die linke Seite muss. Nun kann man ganz sauber an der Kreuzung abbiegen und auf den Schutzstreifen fahren. Ich werde wohl trotzdem meinem alten Weg treu bleiben. Schon allein we gen des Blicks auf die Amper.


    Wo hast Du den den Kommentar-Text her? Im Internet ist da nix zu finden.

    Dann hoffen wir mal, dass sie auf dem Wegelchen künftig ganz wunderbar mit Schrittgeschwindigkeit fährt.


    Von Ihrem Kommentar her würde ich frech behaupten, dass Sie als pensionierte Radfahrerin sowieso nicht schneller fährt. Und zumindest auf dem Gehweg dort ist eine für normale Radfahrer angemessene Geschwindigkeit auch nicht verantwortbar.

  • Ziemliche Provokation für Autofahrer

    [...] Nun bremst man den Verkehr auf einer viel befahrenen Straße und blickt dabei auf einen wunderbaren und oftmals völlig freien Radweg. [...]

    [...] Und ja: Auf dem Geh- und Radweg an der Emmeringer Straße konnte es mal enger werden. Aber dann musste man halt hinter dem Fußgänger und seinem Hund mal kurz warten, bis man überholen konnte. [...]

    Schrödingers Rücksichtnahme ^^ wenn man ein Prinzip nur auf einen anderen Fall übertragen könnte ...

    Wobei ich mir bei den Artikel so ein Rentner-Dasein als Auch-Autofahrer immer mal wieder ausmale... "ja ich fahre auch sehr gerne Auto, aber da ist T30 genau richtig, ja da braucht keiner die Parkplätze, ja ich bin auch Anwohner, finde aber 200 € Parkausweis sollte sein... etc." Aber das würde wohl auch keiner abdrucken 8o