Woche 37 vom 08. bis 14. September 2025

  • Der Nimbus ist ein Heiligenschein und wird dann als ironischer Begriff benutzt, wenn ein Vorzeigeprojekt einmal nicht ganz so vorzeigbar daherkommt.

    Ja, und so war das angesichts der vielen Enten und Stille-Post-Fehler zu dem Thema auch gemeint. Selber mal kritisch Recherchieren ist in den Redaktionsstuben offenbar völlig aus der Mode gekommen. Stattdessen bedient man lieber unreflektiert die gängigen Klischees und paraphrasiert die Verlautbarungen der Verkehrswende-Agitation.

    Zu den Unfallverhütungs-Maßnahmen in Helsinki, die zahlreichen Fahrradfahrern das Überleben sicherten und sichern (im Vergleichszeitraum starben in Berlin 55 ( https://www.sueddeutsche.de/projekte/artik…3/?reduced=true ) , zu den Maßnahmen in Helsinki gehört etwa Tempo 30 als generelle Höchstgeschwindigkeit innerorts. ( https://www.tagesschau.de/ausland/europa…stoten-100.html )

    Der Anteil an Tempo-30-Straßen im Straßennetz Helsinkis beträgt Anno 2025 entsprechend der Aussage des zuständigen Verkehrsplaners erst 50%. In Straßen mit Schulen gäbe es angeblich Pläne (!) demnächst (!) dort T30 einzuführen. Der Anteil der T30-Straßen im Berliner Netz beträgt schon seit 3 Jahrzehnten 60%, Schulen ohne T30 gibt es dort auch schon lange gar nicht mehr. Wenn Korrelation wie nahegelegt Kausalität wäre, müsste man schlussfolgern, dass T30 die Getötetenzahlen erhöht und nicht senkt.

    Abgesehen davon starben natürlich in B in 2024 auch nicht 55 Radfahrer, sondern 55 Verkehrsteilnehmer. Radfahrer starben 12, davon wiederum nur 7 bei Unfällen mit KFZ. In den 2 Jahren davor wurden in der Gesamtbilanz jeweils neue Allzeit-Bestwerte aufgestellt (34 und 33 Tote), und auch in diesem Jahr wird die Bilanz entsprechend des aktuellen Trends voraussichtlich wieder unter 40 landen. Ekliges Cherrypicking, halt.

    Im vorliegenden Fall passierte der tödliche Unfall auf einer Sandpiste in einem Wald:

    Ja und? Genau der selbe Unfall (=tödliche Frontalkollision zweier Radfahrer in Grünanlage abseits asphaltierter Straßen) wird ja auch ohne Umschweife von der Berliner Verkehrswende-Agitation als Beleg für die enorme Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch KFZ-Verkehr verwendet. Die organisieren dafür sogar extra eine tränenreiche Mahnwache im Park. Sieben Tote aller Verkehrsarten (4x Fuß, 2x Rad, 1x E-Scooter) gab es zudem in B mit den heiligen öffentlichen Verkehrsmitteln (4x Tram, 3x Bus). Elf der Opfer starben bei Alleinunfällen (2x Radfahrer, 5x Motorrad, 4x PKW).

    Selbstverständlich kann es auch bei einer hervorragenden Radfahrinfrastruktur zu tödlich verunglückten Fahrradfahrer*innen kommen, aber im Vergleich kommt das halt deutlich seltener vor als bei einer weniger guten Fahrradinfrastruktur. (Es sei denn, die Fahrradinfrastruktur ist so grottenschlecht, dass ohnehin niemand das Fahrrad benutzt.)

    Der Radverkehrsanteil in Helsinki ist weniger als halb so groß wie der von Berlin, und Helsinki hat nur 1/5 der Einwohner Berlins. Schon das allein bewirkt, dass bei nominell gleichem Risiko die Fahrrad-Opferzahl in Helsinki nur 1/10 der Berliner Zahl sein wird. In diesem Jahr sind Stand heute gleichwohl erst zwei Radfahrer in B ums Leben gekommen. Wenn Korrelation Kausalität wäre, hätte Berlin also ganz vorzügliche Radwege. q.e.d.

  • Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt. Es scheint wohl überhaupt niemand auf dem Schirm zu haben, dass die Gesamtsituation dort, wie sie sich jetzt dort bietet, einfach nur illegal ist. Auch hätte wohl gar kein Radschutzstreifen angeordnet werden dürfen, weil auf der verbleibenden Restbreite der Fahrbahn sich zwei PKW nun nicht mehr gefahrlos begegnen können, ohne den Radschutzstreifen zu befahren. Und bei der vorherrschenden Verkehrsdichte wird der Schutzstreifen nun wohl IMMER befahren werden, wahrscheinlich auch OHNE Gegenverkehr. Das kenne ich auch nur zu gut von woanders her, z. B. Bahnhofstraße Grafrath.

    Mit dem Landratsamt, welches für diese Straße wohl zuständig ist, werde ich jedenfalls nicht in den Dialog treten. Die dort zu erwartenden Antworten ertrage ich einfach nicht mehr. Das kenne ich schon. Völlig sinnlos, dort zu diskutieren. Letztlich hilft dann wohl nur noch der Klageweg als betroffener Kraftfahrer, da dieser durch der Radschutzstreifen in seinen Rechten beschränkt wird. Als Radfahrer hat man da keine Chance, da diese durch den Streifen rechtlich nicht eingeschränkt werden. Die Tatsache, dass nebenan ein 240er herumsteht, ist bei der ganzen Sache noch gar nicht berücksichtigt. Vielleicht werden die 240er ja auch noch abmontiert und es ist bislang noch niemand dazu gekommen. Ich weiß es nicht. Und wenn diese abmontiert werden sollten, dann bin ich gespannt, ob dann auch für die Gegenrichtung.

    Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.

    Heute morgen habe ich mir die Situation vor Ort nochmal angeschaut. Der Radschutzstreifen ist zwischen Bordstein und Linie 135 cm breit. Die daneben verlaufende Fahrspur in Richtung Osten ist nicht viel breiter. Wären dort Richtung Osten nur einspurige Kraftfahrzeuge zugelassen, wäre es perfekt. Aber so wie es sich nun gestaltet, ist der Rest der Fahrbahn einfach zu schmal.


    Natürlich wird der neue Radschutzstreifen fleißig und grundlos befahren, obwohl es überhaupt gar keinen Gegenverkehr gibt, dem man ausweichen müsste.


    Hier den Bereich der Fußgängerampel und dem 240er nochmal im Detail:


    Autogenix Der aktuelle Zwischenstand würde auch mich brennend interessieren...

  • Heute morgen habe ich mir die Situation vor Ort nochmal angeschaut. Der Radschutzstreifen ist zwischen Bordstein und Linie 135 cm breit. Die daneben verlaufende Fahrspur in Richtung Osten ist nicht viel breiter. Wären dort Richtung Osten nur einspurige Kraftfahrzeuge zugelassen, wäre es perfekt. Aber so wie es sich nun gestaltet, ist der Rest der Fahrbahn einfach zu schmal.


    Müsste jetzt nachschauen, aber ist nicht bei unter 5,00 m Restfahrbahnbreite die Mittelmarkierung zu entfernen. So ist das doch wieder Käse 🙄

  • Natürlich wird der neue Radschutzstreifen fleißig und grundlos befahren, obwohl es überhaupt gar keinen Gegenverkehr gibt, dem man ausweichen müsste.

    Sorry, aber sehe ich anders:
    Nur bei Bedarf und nicht dauerhaft im Gegenverkehr zu hängen, ist Bedarf.

    Abgesehen davon, das Bild ist ein Bild des Grauens. Die Autofahrer zur Rechenschaft ziehen ist imho der falsche Weg: Die Anordnung ist Murks³.

  • Müsste jetzt nachschauen, aber ist nicht bei unter 5,00 m Restfahrbahnbreite die Mittelmarkierung zu entfernen. So ist das doch wieder Käse 🙄

    Auf dem Foto sieht es danach aus, als sei die Mittellinie sogar gerade erst neu aufgepinselt worden.

    Zitat von VwV-StVO zu VZ 340

    Auf die Markierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten, wenn abzüglich Schutzstreifen der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50 m breit ist.

  • Dort wurde der Fahrbahnbelag gerade frisch erneuert, die Straße war letzten Sommer komplett und diesen Sommer bis Montag gesperrt.

    Letztes Jahr waren hauptsächlich Gewerke Gas und Abwasser am werkeln, diese Jahr auch & Strom.

    Die Markierungen dürften erst letzte Woche drauf gekommen sein, im Juni wurden 5000€ extra für den Schmutzstreifen vom Landkreistag beantragt und beschlossen.

    Es wäre wohl bissl viel verlangt, wenn der Landkreis alles richtig machen würde bei Markierungen. Eigentlich sollte der Streifen nur 1,25 m Minimalmaß werden.

    Stand VwG ist, das ich dem Angebot mit Beibehaltung einseitiger RwP und Schmutzstreifen schon letztes Jahr widersprochen habe, dass aber offensichtlich nicht angekommen oder registriert wurde. Nun hjabe ich das noch mal gemacht, aber immerhin scheint bei Gericht wieder Bewegung zu sein. Jetzt spricht ja auch nix mehr gegen einen Ortstermin.