Kollaustraße, andere Straßenseite, auch jeden Mittwoch - seit Jahren:
Das funktioniert dann übrigens so:
Kollaustraße, andere Straßenseite, auch jeden Mittwoch - seit Jahren:
Das funktioniert dann übrigens so:
Steht doch scheinbar auf dem Parkstreifen.
Auf meine Beschwerde habe ich nun eine Antwort vom PK 43 bekommen:
"Vielen Dank für an die Beschwerdestelle der Polizei gerichtete Email vom 25. januar 2016." (...)
"Die Hinweistafel wies auf eine temporäre Sperrung der Wentorfer Straße am Sonntag den 24. Januar 2016 hin, um dort einen Baukran zu demontieren. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für diese komplexe Verkehrsmaßnahme wurde von der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 43 erlassen und im Auftrage des Bauherrn von einer Verkehrssicherungsfirma umgesetzt. Grundsätzlich arbeiten diese zertifizierten Fachfirmen eigenverantwortlich und sind mit den einschlägigen Richtlinien, die auch von Ihnen angeführt werden, vertraut.
Die Ausführung der umfangreichen straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde von meinen Mitarbeitern überprüft. Der erwähnte Missstand wurde dabei nicht bemerkt, dies bedaure ich sehr. Der von Ihnen minierte Sachverhalt wurde deshalb sowohl mit der ausführenden Firma, als auch mit den betreffenden Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommisariats 43 in einem Gespräch kritisch aufgearbeitet."
Nochmal zum Mitschreiben:
Die "zertifizierten Fachfirmen"(!) sind zwar mit den einschlägigen Richtlinien für die Aufstellung von Hinweistafeln vertraut, aber offensichtlich nicht alle Mitarbeiter dieser Firmen...
Die von der "zertifizierten Fachfirma" durchgeführte straßenverkehrsbehördliche Anordnung (die Aufstellung der Hinwesitafel) wurde von der Polizei anschließend überprüft! Dabei hat man weder bemerkt, dass eine, als äußerst wichtig für die Sicherheit des Radverkehrs eingestufte Verkehrsfläche, nämlich der Radweg (der wenige Meter weiter benutzungspflichtig wird), komplett versperrt wird, noch dass dieses Hindernis in einer Mindesthöhe von 2,20 Metern hätte angebracht werden müssen und es obendrein mit Baken "abgesichert" wurde, die für solche Zwecke nicht zulässig sind (vgl. RSA Teil A, 3.1.2 (7): "Leitbaken dienen nur zur Verkehrsführung auf der Fahrbahn (Längs- und spitzwinklige Querabsperrung). Zur Absicherung von Baugruben oder auf Geh- und Radwegen sind sie unzulässig.").
Dazu fällt mir nichts mehr ein. Man kann nur hoffen, dass die "kritische Aufarbeitung" dieses Vorfalls bewirkt, dass die Beteiligten vorher ein einschlägiges Nachschlagewerk zu Rate ziehen. Auf meinen Vorschlag, solche Tafeln auf dem rechten Fahrstreifen aufzustellen, weil dann noch immer ein Fahrstreifen frei wäre, ist man leider nicht eingegangen...
aber glaub mal, dass allein die Antwort und das Einräumen von "wir haben einen Fehler gemacht" intern schon schlimm genug ist.
Letzten Freitag in Bergedorf:
So wie die Hinweistafel auf dem Radwegs steht, gab es auch eine auf dem b-pflichtigen Radweg in der Strese. Antwort vom PK21 auf meine Beschwerde: Sicherheit der Radfahrer sei gewährleistet . . ..
Sicherheit der Radfahrer sei gewährleistet . . ..
So eine Unverschämtheit. Hindernis in Kopfhöhe und unzulässiges Absperrmaterial - aber klar, die Sicherheit ist in keinster Weise beeinträchtigt.
Antwort vom PK21 auf meine Beschwerde: Sicherheit der Radfahrer sei gewährleistet . . ..
Da kann das PK 33 locker mithalten: Hier (Bebelallee vor dem Umbau) hat einer der Beamten den "Radweg" begutachtet und kam zu dem Ergebnis, dass kein verkehrsunsicherer Zustand festzustellen war... Der "Radweg" war benutzungspflichtig, geparkt werden durfte nur parallel zur Fahrbahn!
Da kann das PK 33 locker mithalten: Hier (Bebelallee vor dem Umbau) hat einer der Beamten den "Radweg" begutachtet und kam zu dem Ergebnis, dass kein verkehrsunsicherer Zustand festzustellen war... Der "Radweg" war benutzungspflichtig, geparkt werden durfte nur parallel zur Fahrbahn!
Wo und wie werden solche Beamte eigentlich ausgebildet? Und wie werden diese regelmäßig geschult?
Auf der Kirmes oder was?
Wo und wie werden solche Beamte eigentlich ausgebildet? Und wie werden diese regelmäßig geschult?
Auf der Kirmes oder was?
Oder vielleicht in Wolfsburg, Stuttgart oder Ingolstadt?
Wo ist da bitte ein Radweg?
Ich sehe nur, dass da wohl irgendwann mal wegen Kabel- oder Kanalarbeiten die Platten weggenommen wurden und die Stelle bei Abschluss der Arbeiten provisorisch asphaltiert wurde.
Hier (Bebelallee vor dem Umbau) hat einer der Beamten den "Radweg" begutachtet und kam zu dem Ergebnis, dass kein verkehrsunsicherer Zustand festzustellen war.
Schlage ihm bei erneuter Gelegenheit vor, daß er alle (also auch bei Wiederholungen) Bußgelder an einen Fußgänger- oder Radfahrerverein spenden soll, die bei konsequenter Anwendung des Bußgeldkataloges eigentlich fällig wären, wenn er als Radfahrer diesen "Radweg" benutzt. Schick ihm am besten einen vorausgefüllten Überweisungsträger gleich mit.
Hat sich inzwischen erledigt. DIe Bebelallee wurde umgebaut und mit Schutzstreifen versehen.
Wo liegt das Problem? Willst du nun wegen den 2cm Stunk machen, die der Aufsteller dem Radweg nimmt?
Wenn dahinter ein Kind oder eine kleingewachsene Person plötzlich auf den Radweg treten kann, hat so ein Plakat press am Radweg nix verloren.
Das gehört wenigstens 2m hoch an den Mast. Und gegen Abrutschen gesichert.
Müssen Hindernisse nicht sogar einen Mindestabstand zu Radwegen haben? Ich setze den Laternenpfahl ja auch nicht genau auf den Bordstein an der Fahrbahn.
Und auch wenn Radfahrer offiziell nicht in den Luftraum über dem Gehweg eindringen dürfen: dieser Luftraum stellt natürlich eine Pufferzone dar, so dass man mal einem Steinchen oder einer Glasscherbe ausweichen kann. Das Plakat nimmt diesen Sicherheitsraum - und das auch noch in der Innenseite einer kleinen Kurve/Verschwenkung. (Eigentlich gehört der Lichtmast da auch weg ...)
Nee. Der "Radweg" gehört da weg.
Das Plakat ist ja nur eine von den mindestens 5 folgenden Konfliktstellen.
Wo liegt das Problem? Willst du nun wegen den 2cm Stunk machen, die der Aufsteller dem Radweg nimmt?
Ja! Nächstes Mal sind es vielleicht 3 cm, danach 4 usw... Wo läge Deine Grenze?
Es geht mir darum, dass es ganz allgemein in die Köpfe Einzug hält, einen Radweg ebenso wie eine Fahrbahn zu behandeln. Dort würde die Rennleitung eine solche Werbung umgehend entfernen.
Natürlich ist die Lösung von Julius die beste - aber nicht so schnell und einfach umzusetzen, wie die Entfernung des Werbeträgers.