Würde es so etwas auch auf der Fahrbahn geben???

  • Letzten Freitag in Bergedorf:

    Eine vergleichbare Hinweistafel, die etwa einen Kilometer vorher mitten auf der Fahrbahn (natürlich "abgesichert" durch zwei Baken) steht und auf den temporär versperrten Radweg in der Bergedorfer Straße, Höhe Hausnummer 120, hinweist muss ich wohl übersehen haben...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Auf meine Beschwerde habe ich nun eine Antwort vom PK 43 bekommen:

    "Vielen Dank für an die Beschwerdestelle der Polizei gerichtete Email vom 25. januar 2016." (...)

    "Die Hinweistafel wies auf eine temporäre Sperrung der Wentorfer Straße am Sonntag den 24. Januar 2016 hin, um dort einen Baukran zu demontieren. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für diese komplexe Verkehrsmaßnahme wurde von der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 43 erlassen und im Auftrage des Bauherrn von einer Verkehrssicherungsfirma umgesetzt. Grundsätzlich arbeiten diese zertifizierten Fachfirmen eigenverantwortlich und sind mit den einschlägigen Richtlinien, die auch von Ihnen angeführt werden, vertraut.

    Die Ausführung der umfangreichen straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde von meinen Mitarbeitern überprüft. Der erwähnte Missstand wurde dabei nicht bemerkt, dies bedaure ich sehr. Der von Ihnen minierte Sachverhalt wurde deshalb sowohl mit der ausführenden Firma, als auch mit den betreffenden Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommisariats 43 in einem Gespräch kritisch aufgearbeitet."

    Nochmal zum Mitschreiben:

    Die "zertifizierten Fachfirmen"(!) sind zwar mit den einschlägigen Richtlinien für die Aufstellung von Hinweistafeln vertraut, aber offensichtlich nicht alle Mitarbeiter dieser Firmen...

    Die von der "zertifizierten Fachfirma" durchgeführte straßenverkehrsbehördliche Anordnung (die Aufstellung der Hinwesitafel) wurde von der Polizei anschließend überprüft! Dabei hat man weder bemerkt, dass eine, als äußerst wichtig für die Sicherheit des Radverkehrs eingestufte Verkehrsfläche, nämlich der Radweg (der wenige Meter weiter benutzungspflichtig wird), komplett versperrt wird, noch dass dieses Hindernis in einer Mindesthöhe von 2,20 Metern hätte angebracht werden müssen und es obendrein mit Baken "abgesichert" wurde, die für solche Zwecke nicht zulässig sind (vgl. RSA Teil A, 3.1.2 (7): "Leitbaken dienen nur zur Verkehrsführung auf der Fahrbahn (Längs- und spitzwinklige Querabsperrung). Zur Absicherung von Baugruben oder auf Geh- und Radwegen sind sie unzulässig.").

    Dazu fällt mir nichts mehr ein. Man kann nur hoffen, dass die "kritische Aufarbeitung" dieses Vorfalls bewirkt, dass die Beteiligten vorher ein einschlägiges Nachschlagewerk zu Rate ziehen. Auf meinen Vorschlag, solche Tafeln auf dem rechten Fahrstreifen aufzustellen, weil dann noch immer ein Fahrstreifen frei wäre, ist man leider nicht eingegangen...

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    Peter Ustinov

  • Antwort vom PK21 auf meine Beschwerde: Sicherheit der Radfahrer sei gewährleistet . . ..

    Da kann das PK 33 locker mithalten: Hier (Bebelallee vor dem Umbau) hat einer der Beamten den "Radweg" begutachtet und kam zu dem Ergebnis, dass kein verkehrsunsicherer Zustand festzustellen war... Der "Radweg" war benutzungspflichtig, geparkt werden durfte nur parallel zur Fahrbahn!

  • Da kann das PK 33 locker mithalten: Hier (Bebelallee vor dem Umbau) hat einer der Beamten den "Radweg" begutachtet und kam zu dem Ergebnis, dass kein verkehrsunsicherer Zustand festzustellen war... Der "Radweg" war benutzungspflichtig, geparkt werden durfte nur parallel zur Fahrbahn!

    Wo und wie werden solche Beamte eigentlich ausgebildet? Und wie werden diese regelmäßig geschult?
    Auf der Kirmes oder was?

  • Hier (Bebelallee vor dem Umbau) hat einer der Beamten den "Radweg" begutachtet und kam zu dem Ergebnis, dass kein verkehrsunsicherer Zustand festzustellen war.

    Schlage ihm bei erneuter Gelegenheit vor, daß er alle (also auch bei Wiederholungen) Bußgelder an einen Fußgänger- oder Radfahrerverein spenden soll, die bei konsequenter Anwendung des Bußgeldkataloges eigentlich fällig wären, wenn er als Radfahrer diesen "Radweg" benutzt. Schick ihm am besten einen vorausgefüllten Überweisungsträger gleich mit.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Hat jemand von euch schon einmal mit einer Behörde wegen so etwas korrespondiert?

    Eine in Hamburg weit verbreitete Unsitte. "Radweg" (benutzungspflichtig!) ohnehin viel zu schmal und dann auch so etwas. :cursing:

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    Peter Ustinov

  • Wo liegt das Problem? Willst du nun wegen den 2cm Stunk machen, die der Aufsteller dem Radweg nimmt?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn dahinter ein Kind oder eine kleingewachsene Person plötzlich auf den Radweg treten kann, hat so ein Plakat press am Radweg nix verloren.
    Das gehört wenigstens 2m hoch an den Mast. Und gegen Abrutschen gesichert.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Und auch wenn Radfahrer offiziell nicht in den Luftraum über dem Gehweg eindringen dürfen: dieser Luftraum stellt natürlich eine Pufferzone dar, so dass man mal einem Steinchen oder einer Glasscherbe ausweichen kann. Das Plakat nimmt diesen Sicherheitsraum - und das auch noch in der Innenseite einer kleinen Kurve/Verschwenkung. (Eigentlich gehört der Lichtmast da auch weg ...)

  • Wo liegt das Problem? Willst du nun wegen den 2cm Stunk machen, die der Aufsteller dem Radweg nimmt?

    Ja! Nächstes Mal sind es vielleicht 3 cm, danach 4 usw... Wo läge Deine Grenze?

    Es geht mir darum, dass es ganz allgemein in die Köpfe Einzug hält, einen Radweg ebenso wie eine Fahrbahn zu behandeln. Dort würde die Rennleitung eine solche Werbung umgehend entfernen.

    Natürlich ist die Lösung von Julius die beste - aber nicht so schnell und einfach umzusetzen, wie die Entfernung des Werbeträgers.

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