Woche 49 vom 02. bis 08. Dezember 2024

  • LPI-EF: Betrunkener Fußgänger verursacht Verkehrsunfall
    Erfurt (ots) - Mehrere Notrufe erreichten Montagabend die Erfurter Polizei über einen betrunkenen Fußgänger. Dieser war gegen 18:00 Uhr auf Höhe einer…
    www.presseportal.de

    Fußgänger läuft besoffen mitten auf der Fahrbahn. Er quert nicht, er tritt nicht "plötzlich" hinter geparkten Autos auf die Fahrbahn. er läuft dort.

    Ein Autofahrer "kann nicht mehr ausweichen". Einem schwarzen Betonblock oder umgestürzten Baum hätte er auch nicht mehr ausweichen können? :/

    und obendrauf leitet die POL ein: Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Also ein Anfangsverdacht nach §315b wird bejaht.

    Zitat

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ?(

    ich will echt nicht in die Opferitis verfallen, aber hat schonmal jemand gehört, dass die POL einen Anfangsverdacht nach §315c StGB direkt vorgeschlagen hat, wenn man wieder so ein Ausraster-Typ mitm Auto unterwegs ist? :/

  • ich will echt nicht in die Opferitis verfallen, aber hat schonmal jemand gehört, dass die POL einen Anfangsverdacht nach §315c StGB direkt vorgeschlagen hat, wenn man wieder so ein Ausraster-Typ mitm Auto unterwegs ist? :/

    Bei (Alkohol & Unfall) wäre das vollkommen normal.

    Abgesehen davon hätte ganz sicher auch derjenige, der schwarze Betonblöcke auf die Fahrbahn stellt ein Problem.

  • Die Antwort auf Deine Frage liefert die Meldung auf derselben Seite:

    Zitat

    Ein berauschter Autofahrer geriet Dienstagmittag ins Visier einer Streifenbesatzung im Erfurter Süden. Gegen 12:15 Uhr kontrollierten die Beamten im Weißdornweg einen 38-jährigen VW-Fahrer. Dabei fiel auf, dass der Mann unter dem Einfluss von Methamphetaminen stand. Für den 38-Jährigen war die Fahrt damit beendet und er musste sich auf einer Dienststelle einer Blutentnahme unterziehen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie einem Fahrverbot eingeleitet. (DS)

    Nix 315c

  • Zitat

    Ein „Rechtsfahrgebot“ gebe es in der Straßenverkehrsordnung zwar, es gelte aber nur auf mehrstreifigen Straßen, etwa Autobahnen, nicht aber auf Landstraßen mit je einer Richtungsfahrspur,

    :/

  • Na ja, §2 (2) sagt, zumindest nach heutiger Lesung, nicht aus, dass man mit einem Roller, oder Motorrad am rechten Straßenrand kleben muss. Noch nicht mal mit einem Fahrrad.

    Ich denke der Richter meinte damit, dass ein Roller einem KFz nicht das überholen auf dem gleichen Fahrstreifen ermöglichen muss, indem er in den Straßengraben fährt.

    Und, nachdem das ja Roller und keine Fahrräder waren, steht imho auch nichts in der StVO, das ein nebeneinanderfahren mit dieser Fahrzeugart verboten wäre.


    Lustig, mit dem Motorrad hat man solche Probleme praktisch nie. Nur wenn sich Autler schneller/überlegen fühlen, dann kommen solche Sachen wie Rechtsfahrgebot und §1 !!11!!11!!!!!

  • Und was lesen wir da:

    Zitat

    Lange druckste der Angeklagte etwas herum, als er nach dem wahren Grund des Überholens gefragt wurde. Schließlich rückte er mit der Sprache heraus. Bei Begegnungen mit Zweiradlern beschleiche ihn immer ein mulmiges Gefühl: „Ich habe sie lieber hinter mir, als vor mir . . .“

    Zwangsneurose also: MGIF

  • Vor acht Jahren wurde der Klosterstern umgebaut. Vor vier Jahren wurde die außenliegende Radspur rot eingefärbt. Geholfen hat es nichts.

    Nun fordert auch der ADFC: Fahrbahnradeln, vehicular cycling, Mischverkehr.

    Zitat

    „Das ist eine komplexe Kreuzung mit vielen Abbiegesituationen“, sagt Dirk Lau vom ADFC Hamburg. Verkehrsteilnehmer müssten gleichzeitig auf Fußgänger, Radler und Autos achten, was für viele kaum zu schaffen sei. Der ADFC fordert, den Kreisel umzubauen: Radler und Autofahrer sollen sich eine schmale Fahrbahn teilen, Radfahrer dabei die Möglichkeit erhalten, rechtsabbiegende Autos links zu überholen. „So gibt es keine Abbiegekonflikte mehr von Radfahrern und Autofahrern.“

    Wie gesagt: nach acht Jahren Krampf mit der Separation.

    Und die Grünen so:

    Zitat

    „Wir wollen keinen Schnellschuss“, sagt Kathrin Warnecke (Grüne).

    Ihr habt den Schuss nicht gehört.

  • Zitat von Dirk Lau

    Radler und Autofahrer sollen sich eine schmale Fahrbahn teilen, Radfahrer dabei die Möglichkeit erhalten, rechtsabbiegende Autos links zu überholen

    Das ist, wenn man will, der Status Quo. Es gibt neben dem Hochbord-Radweg (nicht beschildert) noch 1.5 Fahrspuren.

    Ich fahre häufiger mal vom Eppendorfer Baum zum Harvestehuder Weg. Heißt erstmal Rückstau vor dem Kreisel. Also links dran vorbei, auf der linken halben Spur einordnen. Die allermeisten KFZ werden an der Rothenbaumchausse (2. Ausfahrt) wieder aus dem Kreisel gefahren, also nach denen auf die rechte Spur, auf weitere Radfahrer, Einbieger, sonstwas achten und bei der 3. Ausfahrt wieder raus (und nochmal auf Radfahrer achten).

    Spart viel Zeit und bisher nur eine überraschende Situation, als jemand aus dem inneren Park-Kreisel fahren wollte. Aber ich bin, mal wieder, einer der ganz wenigen die das so tun.

    Ich frage mich, wie typische Radfahrer_Innen (mit Absicht gegendert) damit klarkämen, Autos links zu überholen. Ich habe da leider Zweifel, dass das funktionieren wird.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich dachte, dass der Berliner Senat keine Parkplätze vernichten will. Und dann 300 Parkplätze auf einmal vernichten? :whistling:Das geht ja gar nicht.

    Für den Fall, dass einige hier in die Schweiz ziehen möchten, es scheint so, dass eine Velosteuer beschlossen wird.

    Müssen Zürcher Velofahrer künftig auch Strassensteuern zahlen?
    Velofahrer sollen ebenfalls Verkehrsabgaben bezahlen, und zwar kostendeckende. Andere Kantone hatten schon die gleiche Idee.
    www.nzz.ch

    In Deutschland kann man sich die Erlaubnis , Fahrrad oder E Scooter zu fahren, nicht versaufen .https://www.spiegel.de/auto/fahrverbo…4e-ee80fa82afb1 Dabei sind schon einige penetrante alkoholisierte verknackt worden, das Radfahren sein zu lassen.

  • Hätte vermutlich auch in den Kreisverkehrthread gepasst, aber es passt auch so gut zu gelebter Ahnungslosigkeit mit (vermutlich) wieder kaum Konsequenz. Hat jetzt doch mal den unsichtbaren Christian erwischt.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Ich dachte, dass der Berliner Senat keine Parkplätze vernichten will. Und dann 300 Parkplätze auf einmal vernichten? :whistling:Das geht ja gar nicht.

    Für den Fall, dass einige hier in die Schweiz ziehen möchten, es scheint so, dass eine Velosteuer beschlossen wird.

    https://www.nzz.ch/zuerich/der-au…dern-ld.1851797

    Warum sollten Fahrradfahrer*innen über ihre normalen Steuerbeiträge hinaus in besonderer Weise die Fahrradverkehrsinfrastruktur finanzieren? Auf den vorhandenen Fahrbahnen ist mehr als genug Platz für den Fahrradverkehr. Und die vorhandene Fahrbahnen-Infrastruktur ist so grandios überdimensioniert, dass von den Kosteneinsparungen stets genug Geld da wäre, wenn der Autoverkehr endlich beendet wird, bis auf die Anwendung für sehr wenige dringend notwendige Aufgaben.